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Theater wie bei den meisten

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bevor wieder alles zerredet wird.

1. Da das Kind zumindest seit 1 Jahr bei der Mutter lebt, ist diese die Hauptbezugsperson.
Um das zu ändern bedarf es eines sehr ausgearbeiteten Betreuungskonzepts und einer stichhaltigen Begründung warum nun der Vater die Hauptbezugsperson sein will.

2. Eine verlässliche Umgangsregelung sollte gefunden werden. Bisher hat sich der TO dazu aber kaum geäussert.
Ein Wechselmodell wäre durchaus möglich, auch wenn ich nicht glaube, dass es den Schulbeginn überleben würde (40 km Entfernung).
Aber im Moment wäre zumindest ein großzügiges Umgangsangebot möglich. Dazu müßte das Kind aber vermutlich in 2 verschiedene Kindergärten gehen bzw. würde teilweise von Oma/Opa/Tante mit betreut werden müssen.
Ein solches Betreuungskonzept steigert die Chancen des TO.

3. Kein Gericht wird die Mutter zum Umzug zwingen und ohne stichhaltiges Betreuungskonzept (Wer betreut wann? Wie wird Krankheit der Betreuungsperson abgefedert?) wird das Kind auch nicht zum Vater kommen (siehe 1. und 2.)
Eine detailierte Umgangsregelung mit Sanktionen bei Zuwiderhandlungen sollte erstellt werden. Mit dem Umgang werden auch Informationen transportiert.
Eine anwaltliche Vertretung stärkt die Position des TO.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 13:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Susi,

1. Da das Kind zumindest seit 1 Jahr bei der Mutter lebt, ist diese die Hauptbezugsperson.

richtig. Und aus Sicht des Kindes - die vorrangig betrachtet wird - gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern.

Um das zu ändern bedarf es eines sehr ausgearbeiteten Betreuungskonzepts und einer stichhaltigen Begründung warum nun der Vater die Hauptbezugsperson sein will.

auch richtig. Für eine solche stichhaltige Begründung genügt aber kein "weil ich jetzt auch mal will!" oder "weil die Alte umgezogen ist, ohne mich zu fragen!".

2. Eine verlässliche Umgangsregelung sollte gefunden werden. Bisher hat sich der TO dazu aber kaum geäussert.

das ist auch meine Sorge. Offenbar klammert er sich zu sehr daran, dass ja ein JA-Mitarbeiter "auf seiner Seite" sei - und schenkt sich deshalb einen "Plan B" in Sachen Umgangsregelung nach dem Motto "wenn das Kind erst mal bei mir lebt, brauche ich das ja nicht". Das ist etwa so sinnvoll wie wegen der Hoffnung auf einen fetten Lottogewinn ab morgen nicht mehr arbeiten zu gehen..

Abgesehen davon ist noch nicht einmal klar, ob der freundliche Mitarbeiter überhaupt vom "richtigen" JA ist; für eventuelle Stellungnahmen vor dem Familiengericht ist nämlich das JA am Wohnort des Kindes zuständig.

Ein Wechselmodell wäre durchaus möglich, auch wenn ich nicht glaube, dass es den Schulbeginn überleben würde (40 km Entfernung).

für dieses Modell sollte man mittelfristig auch den Umzug an den Wohnort des Kindes anbieten und ggf. längere Arbeitswege in Kauf nehmen.

Aber im Moment wäre zumindest ein großzügiges Umgangsangebot möglich. Dazu müßte das Kind aber vermutlich in 2 verschiedene Kindergärten gehen bzw. würde teilweise von Oma/Opa/Tante mit betreut werden müssen.
Ein solches Betreuungskonzept steigert die Chancen des TO.

absolut. Aber das ist ein Konzept, das beide Eltern einschliesst und keines von der Sorte "ich nehm der Alten jetzt das Kind weg".

3. Kein Gericht wird die Mutter zum Umzug zwingen

das kann es gar nicht. Ich wundere mich immer wieder, wie hartnäckig sich manche an den feuchten Traum klammern, dass ein Gericht den Wohnort eines erwachsenen Menschen bestimmen könnte. Artikel 11 Abs. 1 GG ist da aber vollkommen eindeutig.

und ohne stichhaltiges Betreuungskonzept (Wer betreut wann? Wie wird Krankheit der Betreuungsperson abgefedert?) wird das Kind auch nicht zum Vater kommen (siehe 1. und 2.)

das stimmt so nicht. Für den Wechsel des Lebensmittelpunktes genügt es nicht, ein "stichhaltiges Betreuungskonzept" vorzulegen (für dessen Funktionieren man zum Zeitpunkt der Vorlage zudem keinerlei Beweise hat); man muss vielmehr vortragen, warum dieser Wechsel für das Kind eine echte Verbesserung bzw. der Verbleib im Umfeld der bisherigen Hauptbetreuungsperson eine reale Gefahr darstellen soll. Dafür reichen elterliche Zerwürfnisse regelmässig nicht aus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 14:26
(@bester-papa)
Registriert

Eine verlässliche Umgangsregelung sollte gefunden werden. Bisher hat sich der TO dazu aber kaum geäussert.
Ein Wechselmodell wäre durchaus möglich, auch wenn ich nicht glaube, dass es den Schulbeginn überleben würde (40 km Entfernung).

Eine derartige Entfernung wird ja immer gerne dazu verwendet, gegen das Wechselmodell zu wettern. 40km können lang oder kurz sein, je nachdem wie die Schule an den Straßenverkehr angebunden ist.
Ich habe mittlerweile auch ein (inoffizielles) Wechselmodell über eine Entfernung von 50km. Es funktioniert aber auch nur, weil ich in derselben Stadt arbeite, wo auch die Schule ist und die Schule eine Privatschule ist und bis 17.00 Uhr eine Betreuung anbietet.  Und meine Tochter ist im Auto nicht viel länger unterwegs als mit der Mutter mit Bus und Bahn.

Und wenn Tochter nach der Schule mit anderen noch spielen will oder mal ins Kino, dann geht auch das.

Ja es erfordert Flexibilität und ist auch nicht billig. Aber das ist es mir wert.

Vielleicht ist eine Ganztagsbetreuung für den TO auch eine Option.

Im übrigen sehe ich auch nicht,  wieso bei einer lächerlichen Entfernung von 40km der Kontakt zu den Grosseltern abbrechen sollte.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BP,

Eine derartige Entfernung wird ja immer gerne dazu verwendet, gegen das Wechselmodell zu wettern. 40km können lang oder kurz sein, je nachdem wie die Schule an den Straßenverkehr angebunden ist.

Auch Kinder aus ganz "normalen" Familien sitzen für den Schulweg oft eine halbe Stunde im Bus oder Auto, ohne dass sich jemand darüber aufregt. Wechselmodelle hängen nicht in erster Linie von Entfernungen ab, sondern vom Kooperationswillen der Eltern. Ggf. zieht man eben selbst an den Wohnort des Kindes und nimmt einen längeren Arbeitsweg in Kauf.

Ja es erfordert Flexibilität und ist auch nicht billig. Aber das ist es mir wert.

wer ein Wechselmodell für ein Unterhalts- und Geldsparmodell hält, sollte sowieso die Finger davon lassen: Unterm Strich ist es teurer als das klassische Modell mit Betreuungs- und Umgangselternteil; schon allein, weil man vieles doppelt braucht.

Vielleicht ist eine Ganztagsbetreuung für den TO auch eine Option.

im Moment wird das Kind doch ganztagsbetreut - wenn auch "nur" von der nicht erwerbstätigen Mutter. Wenn man das kleinreden oder für unwichtig halten sollte, kriegt man spätestens bei der Frage "und warum wollen Sie als Vater sich jetzt plötzlich verstärkt in die Betreuung einbringen?" ein Argumentationsproblem.

Im übrigen sehe ich auch nicht,  wieso bei einer lächerlichen Entfernung von 40km der Kontakt zu den Grosseltern abbrechen sollte.

Das tut er auch nicht. Millionen von Menschen schaffen es, den Kontakt zu Verwandten über solche und auch weit grössere Entfernungen aufrecht zu erhalten. Sich solche "Argumente" auf Flaschen zu ziehen beweist höchstens, dass man keine echten Argumente gegen den Umzug hat.

In Summe: Wechselmodelle sind eine tolle Sache; vor allem für die Kinder. Man bekommt sie aber nicht von Gerichten, sondern nur auf Augenhöhe mit dem anderen Elternteil, mit Respekt und einer gewissen Kompromissbereitschaft. Die Schiene heisst nicht "Ich will mein Recht", sondern "Wir wollen beide das Beste für unser Kind!" Sehr oft kann bei der Vorbereitung und Installation ein Mediator helfen.

Ein verlorenes Gerichtsverfahren ist allerdings eine denkbar schlechte Voraussetzung dafür: Warum sollte der "Gewinner" dann noch Kompromisse eingehen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 15:13
(@jemmy)
Registriert

Hallo

man muss vielmehr vortragen, warum dieser Wechsel für das Kind eine echte Verbesserung bzw. der Verbleib im Umfeld der bisherigen Hauptbetreuungsperson eine reale Gefahr darstellen soll. Dafür reichen elterliche Zerwürfnisse regelmässig nicht aus.

Ich würde sogar noch weiter gehen. Elterliche Zerwürfnisse sind in derartig schwammigen Fällen meistens der letzte Sargnagel, da Gerichte sie als Ausdruck mangelnder Kooperationsbereitschaft / Kompromissbereitschaft werten.
Ich kann keinerlei Begründung sehen, warum das Kind in den Haushalt des TO geurteilt werden sollte. Sozialpolitisches Wunschdenken hilft ihm hier nicht und alles was er im "Haben" aufzuweisen hat, ist ein JA Mitarbeiter, der vor dem zuständigen Gericht eh nicht gehört wird und selbst wenn er es würde, weis doch jeder erfahrene hier im Forum, dass das was so ein Knabe im Wohnzimmer erzählt, selten das selbe ist, was er einem Richter vor Gericht sagt.

Die jetzige Situation und die Eigenmächtigkeit der KM sind die Munition die der TO benutzen sollte um eine brauchbare Umgangsregelung zu bekommen und weiteren Umzugen mit dem Kind ohne seine Zustimmung einen Riegel vorzuschieben.

Wenn das geschaft ist, kann man weiter sehen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 01:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ach nee, lass mal stecken... 😉

Eben, nich hören, was man nicht hören will.

Damit Dein eigener Heiligenschein Dich nicht erschlägt: Deine Ex hat sich - sogar gutachterlich bestätigt - zahlreiche Kindeswohlgefährdungen zuschulden kommen lassen. Vor diesem Hintergrund das ABR zu bekommen ist keine herausragende Leistung, sondern vor allem Glück. Es hilft dem TO im vorliegenden Fall nur kein bisschen, denn in seinen Beschreibungen steht nicht das Geringste von Kindeswohlgefährdungen durch die Mutter.

Interessanter weise hat dies, wie damals bei Michael, niemanden interessiert. Gewaltätige Mütter sind gelegentlich immer noch die besseren Hauptbezugspersonen ... Den Heiligenschein unterstellst Du, vielleicht mangels Substanz?

... auf eine "neue Denkweise" kommt es vorliegend gar nicht an, auch wenn Du noch immer in alten Schablonen wie "arme Väter - böse Mütter" gefangen zu sein scheinst. Wenn bislang die Mutter die Hauptbetreuungsperson des Kindes war, gibt es für ein Gericht keinen vernünftigen Grund, das bei einer Trennung zu ändern, nur weil irgendwer kräht, die Rollenverteilung müsse jetzt aber mal getauscht werden, damit es "gerecht" sei.

Es gibt keine alten Schablonen ... Hauptbetreuungsperson ist so eine Sache, da sie eine ausschließliche quantiative Zeit angibt, aber die qualitaive völlig außer acht lässt. Natrlich kann man den Kopf in den Sand stekcen, dass es schon immer so war und so bleiben wird ... dann wird man nie am Ergebnis etwas ändern!

Dein viel zitierter Spruch, Eier zu zeigen und sich durchzusetzen verliert sich hier in der Bedeutungslosigkeit, da man sich einfach den Gebenheiten unterwerfen soll und nicht kämpfen ... damit wird sich nie etwa ändern,
Aber als Schreibtischtäter lässt es sich natürlich einfach falubieren ... Dich betrifft es nicht mehr. Damit hast Du nciht viel mehr gemeinsam, wie viele Richter am BGH: sie entscheiden und beurteilen Dinge die sie nicht mehr betreffen und sich später in Stammtischperolen ergötzen.

Früher sahen die Kämpfe anders aus ... aber vielleicht sind einfach nur viele satt ... oder resigniert.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 22:50
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