Hallo erstmal an alle, bin neu hier,
habe nen dringendes Problem.
Ich stell die Situation erstmal kurz dar:
Bin fünf Jahre verheiratet und habe mit meiner Frau einen gemeinsamen Sohn ( 5 Jahre )
Sie hat sich von mir im März 2013 getrennt und den kleinen mitgenommen. Sie ist eine Straße weiter gezogen.
Anfangs hat alles sehr gut geklappt bezüglich Geld, Umgang usw.
Aber das wär ja zu einfach, inzwischen gibt sie sich alle Mühe mich und meinen Sohn auseinanderzubringen........
Ich habe bei Gericht inzwischen eine Einstweilige Verfügung gestellt. Der Gerichtstermin ist am Donnerstag ( 24.04.2014.)
Ich habe ( glaub ich zumindest ) denSachbearbeiter vom JA auf meiner Seite. Er sagte mir, ohne ein Betreuungskonzept geht gar nichts!!!!
Jetzt zu euch, kann mir mir jemand sagen, wie so ein Betreuungskonzept aussehehen soll?
Was muss es beinhalten, worauf ist zu achten, was sollte ich vermeiden............???????
Moin und Willkommen hier!
Einstweilige Verfügung für oder gegen was?
Was willst Du erreichen? Ist "Standardumgang" (jedes zweite WE,hälftige Ferien, ggf ein Tag unter Woche) das Problem? Oder willst Du mehr erreichen (zB Wechselmodell)? Wie habt ihr den Umgang im verg. Jahr gehandhabt?
und was ist dies
inzwischen gibt sie sich alle Mühe mich und meinen Sohn auseinanderzubringen........
konkret?
Fragen über Fragen... ohne mehr Details kann man Dir schwer was raten.. :erstaunt039:
Gruss. Toto
Hallo Michael.
Warum hast Du die einstweilige Verfügung gestellt?
Willst Du das ABR übertragern haben oder geht es um die Herausgabe des Kindes bzgl Umgangsrecht?
Bzgl ABR müsstest Du schon erklären wie Du Dein Kind neben Deinem Job betreuen willst. Dabei wird es natürlich nicht gern gesehen wenn Du Dein Kind zum großen Teil fremdbetreuen lässt.
Bei einer normalen Umgangsregelung (jedes 2. Wochenende, halbe Ferien) halte ich ein detailliertes Betreuungskonzept für übertrieben. Da würde ich dem Sachbearbeiter deutlich machen, dass in der Umgangszeit selbstverständlich Du zu 100% für das Kind da bist.
Natürlich schadet es dem Kind null wenn auch mal die Großeltern das Kind betreuen (ganz im Gegenteil) aber das musst du dem Gericht ja nicht in der Verhandlung auf die Nase binden.
Gruss
BP
sorry,wollte am Anfang keinen Roman schreiben 🙂
Ich versuch mal Licht ins Dunkel zu bringen.
Sie hat inzwischen zum 2ten mal schlagartig alle Kontakte/Bezugspersonen von dem kleinen abgebrochen. incl. Oma, Tante, Bekannte etc.
Sie ist jetzt weggezogen ( 40km ), ohne mich zu informieren. Wenn ich mich nicht selber kümmern würde, hätte ich keinerlei infos von meinem kleinen.
Sie hat ihn vom Kiga abgemeldet, ohne meines Wissens. Wir haben beide das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Mein Ziel ist es, das mein Sohn weiter in seiner umgebung ( soziales Umfeld ) bleibt. Das Gericht kann zwar nicht entscheiden wo SIE wohnt, aber der kleine.
Somit könnte es sein ( wäre traumhaft ) das das Gericht entscheidet, er bleibt in seinem bisherigem Umfeld und geht somit zum Vater.
Das JA hat mir daher nahegelegt, ich soll ein Betreuungskonzept vorlegen.
Wie mache ich das?
Jetzt etwas besser?
Hi,
Betreuungskonzept bedeutet, dass du ein Konzept brauchst wie euer Kind trotz deine Vollzeittätigkeit betreut werden kann, wie sich das ab Schuleintritt darstellt und du solltest auch darstellen wie und in welchem Umfang du dir den Umgang mit der KM vorstellst.
Allerdings sehe ich es nicht so "rosig" wie das JA. Wenn bisher die KM Hauptbetreuungsperson war, mehr Zeit hat (ist sieberufstätig?) wird ein Richter ohne zwingenden Grund nichts daran ändern. Sie wird einen Tadel bekommen, weil sie ohne Zustimmung und Info wegezogen ist, aber nicht mehr. Sollte sie nicht nicht eine Gefahr für euer Kind darstellen, weil sie es mißhandelt werden deine Gründe wohl nicht ausreichend sein, damit euer Kind zu dir zieht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Michael,
unter "soziales Umfeld" versteht die Familiengerichtsbarkeit in diesem Kontext keinen bestimmten Wohnort, keine Strasse und keine bestimmte Wohnung, sondern vor allem die Kontinuität der Betreuung. Und die liegt seit über einem Jahr (unwidersprochen) bei der Mutter Eures Sohnes; dort lag sie vermutlich auch zu Ehezeiten schon schwerpunktmässig.
Dürfte man mit einem Kind nicht umziehen, müssten logischerweise auch berufsbedingte Wohnortwechsel untersagt werden, bis die Kinder erwachsen sind; vermutlich dürfte man nicht einmal in Ferien fahren. Dass das Gericht entscheidet, dass Sohnemann an seinen alten Wohnort und dort in Deinen Haushalt umgezogen werden müsse, ist daher mehr als unwahrscheinlich. Daran wird auch ein Betreuungskonzept oder die Privatmeinung eines Jugendamts-Mitarbeiters wenig ändern. Für den "ungenehmigten" Umzug gibt es schlimmstenfalls einen erhobenen Zeigefinger, und das war es dann. Schlimmstenfalls erfährst Du vor Gericht, dass Du zur Gewalttätigkeit neigst und die Mutter sich und ihr Kind durch die Entfernung vor Dir schützen musste.
Bevor Du Dir jetzt eine blutige Nase holst und am Ende mit überhaupt nichts dastehst, wäre es sinnvoll, die Eigenmächtigkeit Deiner Ex beim Umzug wenigstens dahingehend zu nutzen, dass Du eine umfangreiche Umgangsregelung - ggf. sogar mit Kostenbeteiligung der Mutter - beantragst und darauf hoffst, dass es aufgrund der gegebenen Umstände eine gewisse Verhandlungsbereitschaft in der Umgangsfrage gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sie arbeit nicht, weder Wohnort alt noch neu.
Ich versuche immer und immer wieder kompromisse zu finden um den Umgang zu Gewährleisten. Aber sie schießt immer wieder dagegen.
Sie gibt mir keine Informationen, sie hält sich nur teilweise an Absprachen. Soger an die schriftliche Vereinbarung vom JA hält sie sich nicht wirklich!!!!!!
Der Mitarbeiter vom JA hat gesagt das meine Chancen nicht schlecht sind. Aber nur unter Vorraussetzung eines Betreuungskonzeptes.
Moin Michael,
es ist Dir natürlich unbenommen, Dich an die private Prognose eines JA-Mitarbeiters zu klammern, aber unter den gegebenen Umständen ist das kein wirklich gute Idee. Denn Euer selbst gewähltes Rollenmodell (das auch über eine Trennung hinaus weiter Bestand hat) besagt: Deine Ex arbeitet nicht, betreut Euer Kind und bekommt vermutlich Unterhalt von Dir; Du schaffst die Kohlen ran; vermutlich mit einem Vollzeit-Job. Wie willst Du unter diesen Rahmenbedingungen ein 5-jähriges Kind betreuen?
Die anstehende Gerichtsverhandlung dient NICHT dazu, Deine Ex für einen eigenmächtigen Umzug abzustrafen und/oder Dir Gerechtigkeit zu verschaffen. Wenn - wie @midnightwish bereits schrieb - Euer Kind bei seiner Mutter nicht nachweislich misshandelt oder vernachlässigt wird, wird sich am derzeitigen status quo auch durch eine Gerichtsverhandlung nichts ändern.
Grüssles
Martin
(der Dir nach wie vor dazu rät, einen Plan B zu verfolgen, um nicht mit ganz leeren Händen dazustehen).
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich teile leider die Ansicht meiner Vorredner, dass du so vermutlich nur eine verschwindend geringe Chance auf das ABR hast.
Zumal es dir schwer fallen dürfte, ein Betreuungskonzept vorzulegen, dass mit dem einer nicht arbeitenden Mutter mithalten kann.
Dennoch würde ich die Klage aufrechterhalten denn damit steigst du recht hoch in die Verhandlung ein und kannst dir evtl. deine "Zustimmung" zum Wegzug teurer verkaufen.
Du solltest dir daher im Vorwege überlegen, wieviel Umgang bzw. Betreuung du leisten kannst.
Gehe dabei unbedingt hoch ran, damit dir noch weg genommen werden kann, ohne dass es dir wehtut.
Ich würde dabei auch immer zumindest ein Wechselmodell fordern und auf die Frage, wie das auf die Entfernung gehen soll, darum bitten, diese Frage erstmal der Mutter zu stellen, die die Entfernung geschaffen hat.
Und das offenbar ohne Not, da sie ja offensichtlich nicht zum Arbeiten weggezogen ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
lass nicht alles schwarzmalen ... der Gerichtstermin steht und die Aussage des JA steht auch. Der rest steht in den Sternen und ist nicht immer so schwarz, wie er von meinem Vorschreiber skizziert wird.
Welche Hilfestellung würde ich Dir jetzt raten!?
Steig auf die Aussage des JA ein. Erstelle ein lückenloses Konzept, wie Du es organisieren würdest, wenn der Kleine zu Dir kommen würde. Also wo er sich aufhält, wenn Du arbeiten bist, was Du machen würdes, wenn er plötzlich krank werden würde und auch wie der Umgang der Mutter stattfinden würde, wenn er bei Dir ist.
Hierbei berücksichtige bitte folgende Gesichtspunkte:
- 10 Tage (oder waren es mehr?) Krankschreibung stehen Dir zu, wegen der Krankheit eines Kindes
- Nutze den alten Kindergarten, und frage auch wegen eines Hort-Platzes schon rum.
- Bezugspunkte vor dem Umzug:
Freunde, Kindergartenkinder, Verwandte ... und natürlich Du!
- Wer stünde noch für den Notfall zur Verfügung? (Oma/Opa, Freunde, etc.)...
Eigentlich nichts besonderes, da auch Muttis dies machen (oder auch nicht), aber als Vater muss man sich hierüber gedanken machen. Es ist auch nciht schlimm. Wenn man erzieht, dann kommt man fast automatisch in die Kontakte herein und da hilft man sich gegenseitig ... da kann man sich fast nicht gegen wehren. 😉
Im übrigen ist die Aussage des JA keine private Prognose. Es sind die kurzeitig greifbaren Fachpersonen die einem Tatrichter zur Verfügung stehen ... unbenommen wertet jeder Richter diese Aussagen anders. Es gibt hier also keine allgemeingültige Garantie, aber so aussichtslos wie mein Vorschreiber sehe ich die Sache nicht. Und die Betreuung eines Kindes im Vollzeitjob ist eine organisatorische Frage, keine grundsätzlich Ausschlußklausel wie mein Vorschreiber dies ebenso negativ skizziert.
Also, meine Rat. Frage Leute in Deinem Umfeld, die in dieser Situation leben, vielleicht noch Personen, die selber erziehen und Vollzeit arbeiten ... und erziehen. Höre nicht auf Personen, die Ihr Wissen aus den B-Salesch Senungen beziehen ;-)!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
Im übrigen ist die Aussage des JA keine private Prognose. Es sind die kurzeitig greifbaren Fachpersonen die einem Tatrichter zur Verfügung stehen ... unbenommen wertet jeder Richter diese Aussagen anders
JA der JA ist eine Fachpersonundwird evtl. beiGericht angehört. Aber welche Gründe hat dieser MA für die Übertragung des ABR und den Umzug zum KV genannt? Ich glaube auch für einen JA-MA dürfte esschwer sein, einen Umzug von 40 km und das nichteinhalten irgendwelcher privaten Absprachen vor Gericht als ausreichend ggü. dem Richter darzustellen sein.
Er dürfte da wohl eher in Richtung (eingeschränkte) Erziehungfähgkeit argumentieren können und dann geht es wohl um ein Gutachten und bis dahin bleibt das Kind erstmal bei der KM.
Ich sage ja nicht, dass es aussichtslosist, ich sage nur, dass die Aussicht bei deutlich unter 50% liegt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
vielen dank für eure Meinungen.
Wie sollte denn so ein Konzept optisch aussehen???
Tabellarisch?
Stichpunkte?
Eine Art Aufsatz?
Moin Kasper,
Höre nicht auf Personen, die Ihr Wissen aus den B-Salesch Senungen beziehen ;-)!
wenn das ein ernstzunehmender Rat sein soll: Warum beherzigst Du ihn dann nicht selbst? Genauso wie Deine Signatur?
Die erfahrenen User dieses Forums (zu denen Du als Ex-Moderator eigentlich auch einmal gehört hast, bevor Du Dich vor 5 Jahren grund- und grusslos verabschiedet hast) wissen, dass Familienrecht kein Wunschkonzert ist und dass es dort nicht "Recht" gibt, sondern Urteile, die begründet werden müssen.
Möchtest Du dem TO - abseits von "Barbara Salesch" und "ey, Väter müssen jetzt doch auch mal gerecht behandelt werden!" - wenigstens einmal EINEN Dir bekannten und stichhaltigen Grund nennen, warum ein Familiengericht in diesem Fall entscheiden sollte, dieses Kind seiner bislang hauptbetreuenden Mutter wegzunehmen und es in die Betreuungsverantwortung seines Vollzeit arbeitenden Vaters hineinzuurteilen? Der TO hat bislang keinen einzigen Sachverhalt beschrieben, mit dem sich eine Kindeswegnahme bzw. ein Wechsel des Lebensmittelpunktes begründen liesse. Es geht aber ausschliesslich um das Kind und sein Wohl; nicht um irgendwelche verqueren Gerechtigkeitsvorstellungen, die auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden müssten. Und ja: In zweiter Linie geht es dann auch noch um Geld: Der TO muss in diesem Konstrukt nämlich die Kohle für drei Leute erwirtschaften.
Ich finde es verantwortungslos, einem Familienrechts-Newbie hier Hoffnungen zu machen, die weit ab der Lebensrealität sind - und ihn damit davon abzuhalten, sich um erreichbare Ziele zu bemühen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...und auf die Frage, wie das auf die Entfernung gehen soll, darum bitten, diese Frage erstmal der Mutter zu stellen, die die Entfernung geschaffen hat.
:thumbup: :thumbup: Dieser Ansatz gefällt mir.
Zum JA: Die Aussage des JA-Mitatbeiters ist natürlich keine Privatmeinung. Was @martin damit meinte ist, dass der JA Mitarbeiter dies nicht entscheidet. Dennoch hat seine Stellungnahme vor Gericht Gewicht. Insofern ist es gut wenn du das JA auf Deiner Seite hat. Aber sei vorsichtig. Oft stejt im Bericht nicht das was man Dir vorher gesagt hat.
Dein Betreuungskonzept solltest Du Deinem RA mitteilen. Ich vermute Du hast noch keinen?
Wie sollte denn so ein Konzept optisch aussehen???
Tabellarisch?
Stichpunkte?
Eine Art Aufsatz?
Zunächst mal solltest du dir inhaltlich Gedanken machen.
Am besten wäre es, wenn es sich in wenigen Worten schildern lassen würde.
Dann käme es auf die Form auch kaum noch an.
Erst wenn du 12 Seiten brauchst, wird der Aufbau interessant.
Aber wenn du 12 Seiten brauchst um dein Konzept zu erklären, hast du sowieso verloren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Martin,
Die erfahrenen User dieses Forums (zu denen Du als Ex-Moderator eigentlich auch einmal gehört hast, bevor Du Dich vor 5 Jahren grund- und grusslos verabschiedet hast) wissen, dass Familienrecht kein Wunschkonzert ist und dass es dort nicht "Recht" gibt, sondern Urteile, die begründet werden müssen.
ja, die Erfahrung ...
mit der ist es so eine Sache. Leider denkst gerade Du in absolutem "schwarz/weiß" und lässt Dich auf Erfahrung und Neuerungen von tatsächlichen Erfahrungsträgern nicht ein. Dein Wissen ist vor 10 Jahren stehen geblieben, ohne die wahren Probleme kennengelernt zu haben.
Ich sag Dir was, mein Rückzug war die beste Entscheidung, um tatsächlich Erfahrung sammeln zu können. Dieses Forum hat mir sehr geholfen, auch und gerade der Austausch, und sogar Du ... ohne es wirklich beabsichtigen zu wollen. Denn mit der ganzen altbackenen femmischeiße die Du hier zum Besten gibst, wusste ich genau, worauf ich mich vorbereiten musste und habe es getan. Nicht immer einfach und mitunter, schon allein aufgrund der Tatsache das ich "nur" der Vater war, schwer, aber mit Erfolg. Und, was hier scheinbar immer noch übersehen wird, es ändert sich etwa in der Denkensweise der Familiengerichte ... und zwar erheblich. Und da kommt man der alten Denkensweise nicht mehr weiter ... ich gebe zu, es mag Bezirke geben, die noch stehen geblieben sind, aufgrund des Altersstruktur ... aber halt nicht mehr insgesamt.
... bekannten und stichhaltigen Grund nennen, warum ein Familiengericht in diesem Fall entscheiden sollte, dieses Kind seiner bislang hauptbetreuenden Mutter wegzunehmen und es in die Betreuungsverantwortung seines Vollzeit arbeitenden Vaters hineinzuurteilen?
Es gibt mehrere, wenn man diese nur entsprechend vorbrings.
1) Hauptbetruungsperson ... Darlegung, wer sich Tagsüber/Abends um das Kind betreut hat. Das Kind war tagsüber im KiGa ... also hat die Erzieherin auch ein Umgansrecht?
2) Die KM wird arbeiten müssen. Bei entsprechendem geringem Einkommen des TO wird ihr die ARGE schnell im Nacken sitzen, also was ist dann wirklich bei ihr anders?
3) Entzug des bisherigen gewohnten Umfeldes!
Es entbehrt jeglichem Grund, warum dieser Umzug vollzogen wurde. Das Kind wird traumatisiert, durch Freundesverlust und Kontaktabbruch zur zweiten (gleichwertigen) Bezugsperson. Vielleicht noch Trennung von anderen Verwandten ...
Natürlich bleibt es jedem selber überlassen, in Schubladen zu denken und "um gottes Willen" die andere nur nicht aufzumachen. Und wenn man es doch tut, und gar zum Erfolg führt, tja dann ... dann ist es eine Einzelfallentscheidung! Es darf nicht sein, was nicht sein kann?
Ich rate dem TO, genau auf diesen Punkten rumzureiten ... und ein Betreuungskonzept auszuarbeiten, so das alles steht.
Es bring NICHTS, einem Newbie alle Hoffnung zu nehmen, der eh schon in einem Gerichtsverfahren dieser Art steckt (Verhandlung 24.04) und nach Hilfe sucht ... um es mal mit Deinen Worten zu beschreiben ...
Es bringt rein garnichts, einem Ertrinkenen nach der Wassertiefe zu fragen, wenn man den Rettungsring in den Händen hält. Die Verantwortung für sein Scheitern übernimmst Du nicht ...!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich denke schon, dass Kasper, als berufstätiger AE-Vater von 3 kleinen Kindern schon etwas mehr Erfahrungen beizutragen hat, als die Betrachtung von Barbara Salesch.
Ich bleibe zwar auch bei meiner, etwas ungünstigen Prognose, nur kommt es darauf im Vorwege ja gar nicht an, da der TO aus meiner Sicht seine Klage ja weiter betreiben soll, um zumindest seine Sekundärziele durchzusetzen.
Er kann also einfach versuchen seine Position auszubauen und dann das Ergebnis abwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
ich denke nicht, dass die Ausführungen über die unterschiedlichen, persönlichen Erfahrungen von Brille und Kasper und folgende gegenseitige persönlichen Anfeindungen hier hilfreich für den TO sind. Ich finde den Austausch durchaus hilfreich. aber vielleicht in einem separaten Thread...
Zu diesem Thread:
Ich finde es schon wichtig, den unerfahrenen TO darauf hinzuweisen, dass es kein Selbstläufer ist. Auch, dass er nicht weiter kommt mit dem Ruf, dass der Umzug nicht sein dürfe und vermutlich auch pauschale Beschuldigungen à la keine Infos, keine Abmachung = schlechte Mutter nicht zielführend sind.
Aber vom Vorgehen finde ich Beppos Vorschlag gut, konstruktiv und mit hohen Forderungen in jedwede Gespräche reinzugehen. Dass ein WM dabei rausspringt, halte ich angesichts der bisherigen Rollenverteilung für schwierig, aber lass es die KM begründen warum es nicht geht (Entfernung :knockout: ). Und wenn dann ein großzügiges Umgangsmodell dabei rausspringt, dann ist das doch vermutlich mehr, als der TO zu Ehezeiten an Kindesbetreuung wahrgenommen hätte... bliebe dann nur das leidliche Thema Unterhalt...
also, auf geht's:
Dennoch würde ich die Klage aufrechterhalten denn damit steigst du recht hoch in die Verhandlung ein und kannst dir evtl. deine "Zustimmung" zum Wegzug teurer verkaufen.
Du solltest dir daher im Vorwege überlegen, wieviel Umgang bzw. Betreuung du leisten kannst.
Gehe dabei unbedingt hoch ran, damit dir noch weg genommen werden kann, ohne dass es dir wehtut.
Ich würde dabei auch immer zumindest ein Wechselmodell fordern und auf die Frage, wie das auf die Entfernung gehen soll, darum bitten, diese Frage erstmal der Mutter zu stellen, die die Entfernung geschaffen hat.
Und das offenbar ohne Not, da sie ja offensichtlich nicht zum Arbeiten weggezogen ist.
Gruss. Toto
*gelöscht*
Anm.: Bitte halte dich an die von dir anerkannten Forenregeln und kläre Differenzen im real life
Moin Kasper,
Moin Martin,
ja, die Erfahrung ...
mit der ist es so eine Sache. Leider denkst gerade Du in absolutem "schwarz/weiß" und lässt Dich auf Erfahrung und Neuerungen von tatsächlichen Erfahrungsträgern nicht ein. Dein Wissen ist vor 10 Jahren stehen geblieben, ohne die wahren Probleme kennengelernt zu haben.
das ist ja mal ein cooler Spruch. In 10 Jahren vatersein.de habe ich die "wahren Probleme" nicht kennengelernt? Hast Du für diesen Unsinn auch irgendwelche Belege? Ach nee, lass mal stecken... 😉
Ich sag Dir was, mein Rückzug war die beste Entscheidung, um tatsächlich Erfahrung sammeln zu können. Dieses Forum hat mir sehr geholfen, auch und gerade der Austausch, und sogar Du ... ohne es wirklich beabsichtigen zu wollen. Denn mit der ganzen altbackenen femmischeiße die Du hier zum Besten gibst, wusste ich genau, worauf ich mich vorbereiten musste und habe es getan.
Damit Dein eigener Heiligenschein Dich nicht erschlägt: Deine Ex hat sich - sogar gutachterlich bestätigt - zahlreiche Kindeswohlgefährdungen zuschulden kommen lassen. Vor diesem Hintergrund das ABR zu bekommen ist keine herausragende Leistung, sondern vor allem Glück. Es hilft dem TO im vorliegenden Fall nur kein bisschen, denn in seinen Beschreibungen steht nicht das Geringste von Kindeswohlgefährdungen durch die Mutter.
Manchmal trifft es einfach der alte Spruch am besten: "Wenn jemand nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus".
Und, was hier scheinbar immer noch übersehen wird, es ändert sich etwa in der Denkensweise der Familiengerichte ... und zwar erheblich.
auf eine "neue Denkweise" kommt es vorliegend gar nicht an, auch wenn Du noch immer in alten Schablonen wie "arme Väter - böse Mütter" gefangen zu sein scheinst. Wenn bislang die Mutter die Hauptbetreuungsperson des Kindes war, gibt es für ein Gericht keinen vernünftigen Grund, das bei einer Trennung zu ändern, nur weil irgendwer kräht, die Rollenverteilung müsse jetzt aber mal getauscht werden, damit es "gerecht" sei. Wenn bislang der Vater den Hausmann gemacht und die Mutter die Kohlen verdient hätte, würde es vermutlich auch dabei bleiben. Man muss nicht hinter jeder Ecke Genderbenachteiligung wittern. Familiengerichte sind nicht die Nanny, die nach Trennungen dem Ex-Partner den Hintern versohlt.
Und da kommt man der alten Denkensweise nicht mehr weiter ...
wie gesagt: Ich sehe speziell bei Dir überhaupt keine neue "Denkensweise", sondern nur alte Sprüche - und auch sonst keinen Grund, den familienrechtlichen Oberchecker zu spielen.
Niemand will den TO daran hindern, zusätzlich einen ABR-Antrag zu stellen, aber sein Haupt-Augenmerk sollte auf einer vernünftigen und weitreichenden Umgangsregelung liegen. Ansonsten besteht die grosse Gefahr, das sein ABR-Antrag aus den genannten Gründen abgeschmettert wird und er mit vollkommen leeren Händen dasteht. Aber das kann man dann sicher mit der Väterfeindlichkeit deutscher Gerichte begründen. Hört sich auf jeden Fall besser an als "ich habe aussichtslose Anträge gestellt und bin damit auf die Fresse gefallen".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.