Hallo Haddock,
danke für Deine Antwort.
Das was hier die KM abzieht kann man original in den "Verfahrensweise der Umgangsvereitelung" nachlesen. Deshalb auch die Vermutung, dass Schritt 3 (evtl. Missbrauch) bald eintritt.
Das Kind ist die Macht, um Rache am Papa zu nehmen. Sie wurde verlassen und das können wohl viele nicht ertragen und brauchen diese Spielchen - auf Kosten des Kindes.
Das mit dem Einnässen war von Anfang ein Argument. Ich fand es auch nicht normal, dass sie mit 2 Jahren trocken sein sollte. Laut meinen Recherchen nennt man das erst ein Problem,wenn das Kind über 6 Jahre alt ist und es tagsüber passiert. Und dann wäre es hauptsächlich ein Zeichen von vermissen eines Elternteils.
Tja, aber sehen das die Richter?
Die ganze Zeit dachten wir, dass es der Kleinen zumindest dort gut geht, aber so langsam kommen starke Zweifel, dass die Mutter die Kleine extrem in ihren Hass zieht und damit völlig irritiert, weil sie ihren Papa liebt.
Natürlich gibt es auch noch einen einmischenden LG der KM, der sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellte, nachdem mein LG seine Tochter dort abholte und sich etwas länger im Kinderzimmer aufhielt, weil die Kleine ihr Spielzeug zeigen wollte.
Diese Anzeige wurde aber abgewiesen :thumbup:
Solche Aktionen zeigen nicht gerade den WIllen nach Frieden.
Ich hoffe die Psychologen sehen das auch so. Es könnte alles so einfach sein...
Grüße
Frauvon Papa
Moin,
der Missbracuh steht vielleciht im Raum, aber wie soll der Begründet werden? Es gibt gar keine möglichen Zeiträume, in denen ein solcher wirklich stattgefunden haben soll. Immer waren dritte zugegen, so dass sie mit einer solchen Nummer gefahr läuft, das ABR, vielleicht sogar das GSR zu verlieren.
Im übrigen kann Dein LG sich auch selber Auskünfte bei den Ärzten holen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo an Alle !
Ich habe vor sehr langer Zeit unsere Problematik mit der Tochter meines damaligen Lgs, und heute sind wir sogar verheiratet 🙂 hineingestellt – als alles noch am absoluten Anfang stand............
Vielleicht gibt das Einigen von Euch ein wenig Hoffnung, dass viel Geduld und Durchhaltevermögen zum Erfolg führen kann!
Mein Mann kämpfte seit 2 Jahren gegen den Umgangsboykott (Rache der KM – er hat sie verlassen).
Die KM zog 600 km weit weg und er sollte seine Tochter nur am Wohnort der KM sehen, weil sie glaubte es tut dem 3 Jährigen Kind nicht gut über Nacht bei uns zu sein.
Natürlich wollte sie es dem KV einfach nur sehr sehr schwer machen, die ständige lange Fahrt, alle Wochenenden in der Fremde, viel Geld dafür investieren.... ich denke das kennen viele hier!
Es wurden von Ihrer Seite die üblichen Beeinflussungen bewusst oder unbewusst.... dem Kind rübergebracht:
Mama weint, wenn ich zu Dir gehe, Mama sagt, Du bringst mich nie mehr zurück usw.
Es gab die üblichen Behauptungen, wie KV ist gewalttätig, unzuverlässig, Kind wird nicht richtig beaufsichtigt usw.Das Kind würde nicht zum Vater wollen, hätte psychische Probleme (nachzulesen in Verfahrensweise des Umgangsboykotts - wir warteten quasi noch auf sexuelle Missbrauch)
Es gab zwar eine Einigung seitens der KM vorm Amtsgericht, die wurde aber einfach nicht eingehalten. Umsonst fuhren wir die weite Strecke, das Kind abzuholen, „das Kind wolle nicht !“.
(geht wirklich nie einen Vergleich ein!!!! Anwälte verdienen dann mehr und niemand muss sich daran halten!!!!! Aus Fehlern lernt Mann.....
Also alles nochmal von vorne zum OLG. Der Richter meinte er sei kein Psychologe, also muss ein Gutachten her.
Wir hatten aufgrund der Erfahrungen hier ziemlich Bammel davor. Ich muss auch sagen, dass mein Mann sich nicht unbedingt an die Richtlinien gegenüber der Gutachterin hielt und sogar laut wurde als er seinen Frust über die Sache freien lauf ließ.... Die Gutachterin schrieb im Gutachten, dass die Emotionen des Vaters absolut verständlich seien in dieser Situation seien! (also wäre er nur cool gewesen - auch nicht gut....)
Das Gutachten stellte nun fest, was wir schon lange wissen. Das Kind will durchaus zu Ihrem Papa. Die Kleine ist gehemmt über Ihren Papa in Anwesenheit der KM zu sprechen. Dagegen beim Papa ist sie locker und offen. Das Gutachten lobt 60 Seiten lang den Vater, und nimmt schwere Kritik an der Mutter und deren Beeinflussung. PAS wurde nicht genannt, liegt aber nahe.
Der Richter hätte natürlich gerne eine Einigung gehabt, aber dann hätte die KM wieder alles offen gehabt. Also wollten wir ein Urteil!
Das Urteil geht über unsere Wünsche hinaus! Alle 4 Wochen kommt sie nun für 1 Woche zu uns! Zwangsgeldandrohung bei nicht einhalten ist schon vom Richter angeordnet. Und die KM muss die Kleine zum Flughafen bringen und abholen (das tut sie natürlich furchtbar gerne :rofl2:).
Wir hoffen nun, dass wir auf die Entwicklung ein bisschen mehr Einfluss nehmen können. Dass sie lockerer werden kann und dass die KM nach diesem Gutachten erkennt, was sie der Kleinen bisher angetan hat.... :question:. (wenig Hoffnung....)
Bis zum Urteil sind wir über mehrer Monate die vielen Kilometer gefahren und haben unser letztes Geld für den regelmäßigen Kontakt ausgegeben (da vom Gericht angeordnet - hielt sich KM auch daran). Der ganze Aufwand hat sich nun gelohnt und ich glaube, dass die Kleine nicht so große Probleme haben wird bei uns nun zu übernachten - trotz negativer EInflüsse der KM.
Man ist nun kein besserer Babysitter mehr für ein paar Stunden – wir können durch diese Regelung zur 2.Familie für sie werden.... Kinderzimmer ist bereit und Planschbecken im Garten aufgepumt....
Da das Gutachten fast PAS bestätigt, werden wir natürlich darauf achten, wie die Kleine sich entwickelt und werden beobachten, ob weitere negativen Beeinflussungen, bzw alles vermiest wird, was von Papa kommt, weitergeht.... Dann müssen wir wohl überlegen, wie es weitergeht....
Ihr könnt mir glauben, dass wir oft kurz davor waren alles abzubrechen, weil wir weder vom Jugendamt (O-Ton: die KM kann immer machen was sie will) irgendeine Hoffnung bekamen oder die grausige Schlammschlacht der Parteien nicht mehr länger mitmachen wollten.
Aber: es gibt noch Gutachter die sich nicht beeinflussen lassen und die Augen offen haben, was wirklich abgeht.
Da wir eigentlich gar nicht so viele Besuche gefordert haben (der Anwalt fand schon alle 2 Monate 1 Woche hoch gepokert) sind wir absolut überrascht! Es ist ausdrücklich festgestellt worden, dass es für das Kind wichtig ist VIEL Kontakt mit dem Vater zu haben und an seinem Leben teilzuhaben. Ich sage nur WOW!
Uns ist natürlich klar, dass die KM jederzeit wieder behaupten kann, dass es dem Kind nicht gut tut. Die Chancen das zu beweisen (wenn es erfunden ist) ist aber jetzt sehr viel schwerer... (denke ich,oder?)
Die Gutachterin hat u.A, aufgedeckt in Gesprächen, dass das Jugendamt Aussagen über den Vater machte, obwohl die NIE mit ihm persönlich gesprochen haben....
Auch eine KITA Leiterin wurde schwer von der Gutachterin kritisiert, weil sie auf Wunsch der KM eine Aussage gegenüber dem Gericht gegen den Vater machte, die sie eingetrichtert bekam.
O-Ton: „für das Kind ist ein Umgang so weit entfernt zur Zeit nicht zuzumuten, ihre Wurzeln sind hier, der neue LG der KM ist ein anständiger Mann, die Beziehung zum leiblichen Vater sollte langsam einschlafen“ Dies hätte sie ausgesagt, weil die KM es so wollte!!!!!!
Wir warten bis heute auf eine Stellungnahme des Geschäftsführers dieser KITA, ob es denn üblich sei in seiner Einrichtung, dass leibliche Väter einfach „eingeschläfert“ werden, wenn ein „Neuer“ da ist. Gerne würden wir hier ein bisschen mehr Rambazamba machen..... Für Tipps sind wir sehr dankbar!
Noch ist die Kleine zwar nicht bei uns, aber der Termin steht in 4 Wochen steht!!!! Und sie sagte uns bereits "heimlich", dass sie sich freut 🙂
Ich glaube wir sind auf gutem Wege, oder was kann noch passieren....?
Sollte das Urteil oder Gutachten für Euch interessant sein - bin ich gerne bereit es zur Verfügung zu stellen.
Viele Grüße an Alle
Frau von Papa
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke!
Das war aber schnell!!
Schönen Abend!
Frau von Papa
Moin,
Glückwunsch! :thumbup: 🙂
Da ich Sammler bin, würde ich das GA gern lesen. Bekommen wir das irgendwie hin? Weiteres bitte via PN.
Sollte weiter boykottiert werden, wäre der Antrag auf ABR/ASR dem Zwangsgeld vorzuziehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielleicht gibt das Einigen von Euch ein wenig Hoffnung, dass viel Geduld und Durchhaltevermögen zum Erfolg führen kann!
Hallo,
hey, ich freu mich riesig mit für euch drei!!! Und danke, dass du uns informiert hast, wie es weiterging - leider gibt es nur selten so ein detailliertes Feedback, aber genau solche Infos brauchen wir, um unsere Kenntnisse und damit Hilfemöglichkeiten auszubauen. Danke, noch mal!
/elwu
Hi,
auch von mir ein Dankeschön an das vorläufige Ausgehen der Geschichte. Und Glückwunsch obendrauf!
Das Urteil geht über unsere Wünsche hinaus! Alle 4 Wochen kommt sie nun für 1 Woche zu uns!
:thumbup: Sauber!! Ein mir bekannter KV hat ebenfalls solch eine UR ergattern können.
Klasse! :thumbup:
Weiterhin Euch alles Gute 😉
Gruß
Ariba
Vielen Dank für Eure Glückwünsche!!!
Jetzt habe ich noch eine Frage. In der Urteilsbegründung steht:
Zur Mitwirkungspflicht der Mutter gehört es auch, dass sie sich auf die Abflug - und Ankunftszeiten des Vaters bzw. des Kindes einstellt, da der Vater auf die Flugpläne keinen Einfluß hat. Ungeachtet der konkreten Flugzeiten ist jedoch zur Herbeiführung der Vollzugsfähigkeit erforderlich, feste Zeiten für die Übergabe von dem Kind bei Beginn und am Ende der Umgangskontakte zu bestimmen. Auf diese festgelegten Zeiten kann und muß sich der Vater bei den Buchungen einrichten.
Heißt das nun, dass das Kind strikt nach den vorgegeben Zeiten übergeben und abgegeben werden muß, oder dass wir einen Flug buchen können, der eine halbe Stunde später ankommt (anstatt einen früher nehmen und 3 Stunden auf Mama warten...+ 100,- € teurer)
Unser Anwalt sagt wir müssen die Zeiten einhalten - aber warum wurde das dann mit der Mitwirkungspflicht überhaupt erwähnt? grübel grübel
Danke Euch im Voraus für Antworten!
Grüße
Frau von Papa
Hi FrauvonPapa,
dem von Dir eingestellten Text entnehme ich:
a) es wurden feste Übergabezeiten vereinbart
b) unabhängig der tatsächlichen Ankunft (Flug) ist a) notwendig, damit Vollzugsfähigkeit gewährleistet werden kann (Ähm - Zwangsgeld?)
Mitwirkungspflicht der KM besteht soweit, dass sie keine Arzttermine in diese Zeit legt, Kindergeburtstage feiert etc.. Hilft Dir wohl eher nicht. Das Urteil hat keine Anpassung an Flugplan oder so formuliert, denke ich mal. Einen Rat oder Tip habe ich nicht. Wenn dann müsste in Anpassung/Abänderung des Urteils eine rechtsverbindliche Regelung gefunden/geschaffen werden, welche gleichzeitig flexibel genug ist, Bedürfnisse sowohl vom KV als auch von der KM in Abhängigkeit des Flugplanes einvernehmlich festzuschreiben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
um hierzu etwas sagen zu können, müsste der Tenor bekannt sein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke schon mal für die Antworten,
denke mal wir müssen in den sauren Apfel beissen und stundenlang am Flughafen warten, bis Mama zur festgelegten Zeit kommt. Wahrscheinlich hat oldie recht, dass es festgelgt werden mußte, um Zwangsgeld festzusetzen.
Vielleicht kann man mal später auf eine Einigkeit der Parteien hoffen, dass es bissl flexibler gehandhabt werden kann....(so in 10 Jahren ....)
Das Urteil mußte komplett mit Allen Daten und Uhrzeiten festgelgt werden, da KM sonst wieder eine Lücke findet. Und da ist sie ganz wild darauf!
Schönes Wochenende,
Frau von Papa