Ich habe meine ehemalige Frau die mir den Umgang mit unseren Kindern verweigert und mich ihnen gegenüber – vor Dritten – verunglimpft, eine Kindesmißhandlerin genannt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen 80 C 594/07 ist sie verpflichtet es zu unterlassen, mich einen Säufer und einen Schläger zu nennen, zu behaupten ich plane die Kinder ins Ausland zu verschleppen und wolle mich sexuell am unserer Tochter vergehen. Dennoch findet am 080.08.2008 im Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, Sitzungssaal A 2.028 um 10:25 Uhr die Hauptverhandlung in Sachen 48 Cs-805 Js 322/08-311/08 statt, in der ich wegen der Bezeichnung „Kindesmißhandlerin“ der Verleumdung nach § 187 StGB 2. Alternative, angeklagt bin.
Über zahlreiches Publikum würde ich mich sehr freuen.
Moin,
nun, es sind zwei rechtlich isolierte Verfahren. Du bist mit deinem Ansinnen erfolgreich gewesen. Es bleibt abzuwarten, ob die von dir gewählte Titulierung der Ex strafbewehrt ist oder nicht. Das Ergebnis interessiert mich persönlich sehr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die für heute anberaumte Verhandlung findet nicht statt, da die StA den Strafbefehl zurückgezogen hat. Ich werde gegen diese Entscheidung Beschwerde erheben und über den Fortgang der Sache berichten.
Zwischenzeitlich bedanke ich mich für die erfahrene Unterstützung.
Hey
Also bin ich jetzt etwas verwirrt??
Die für heute anberaumte Verhandlung findet nicht statt,
Heute?
am 080.08.2008
ja ist denn heute schon der 08.08.08 ???
da die StA den Strafbefehl zurückgezogen hat.
??
Strafbefehl ??
Ich werde gegen diese Entscheidung Beschwerde erheben
Weil man gegen dich die Anklage hat fallen gelassen..undder Termin daher hinfällig ist?
Oder eil mandoch einen Strafbefehl hat fallen lassen? Welchen Strafbefehl überhaupt?
Also irgendwie bin ich verwirrt oder du?!
Gruß
Jens