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(@levinsmum)
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Hallo,
ich bin eine Mama und hoffe ich darf hier trotzdem schreiben, und kann einen Rat von euch bekommen...
Ende 2001 trennte ich mich vom Vater meines 2. Kindes. Er erlebte die SS von Nr. 1 ganz mit, und nr. 2 war ein absolutes Wunschkind, beiderseits. Da er aber meinte mich verprügeln zu müssen habe ich mich getrennt.
Was danach folgte war nicht schön. Kurz zusammengefasst, 6 Anzeigen wegen Körperverletzung, 2 mal fast Krankenhausreif alle Anzeigen fallengelassen wegen "Nicht interesse"
Einsteweilige Verfügung, jedoch mit eingeräumten Umgangsrecht jeden Samstag für 6 Stunden im Haushalt seiner Eltern (er lebte wieder daheim) Kind war damals 6 Monate alt.
Als er wegen der Einstweiligen Verfügung nicht mehr an mich ran kam folgten ständige Anrufe und Verleudnungen, Rufmord beim Jugendamt seinerseits, was dazu führte das am 3.6.2002 das JA mit einer Einstweiligen Anordnung auf Entzug des Sorgerechtes bei mir vor der Haustür stand. OHNE vorherige Anhörung, ohne vorher auch nur ein einziges mal das Gespräch gesucht zu haben.
Was mein Ex erzählte war Haarsträubend, und ich gebs erlich zu bei solchen Anschuldigungen hätte ich auch das Sorgerecht entzogen...
Einige hier wissen sicherlich um die langsamen mühlen des JAtes... Herr Vater gab bei der ersten Anhörung zu das er alles nur erzählt hat um mir zu schaden. (protokoll vorliegend) dennoch wurde vom JA darauf bestanden das ein Gutachten über mich erstellt wird. Im Dez. 03 war es endlich fertig gestellt also 1 Jahr später. Richter Ordnete die Rückführung an. Diese zog sich bis 1.8.05 hin!
In der ganzen Zeit lebend die beiden Kinder, sein leibliches und das erste Kind von mir keine 10 minuten Fußweg von ihm entfernt. Er hat es nicht ein einziges mal geschafft zu fragen wie es seinen Sohn geht, geschweige dem versucht Kontakt herzustellen mit seinen Kind. Heißt, seit 3.6.2002 hat er sich nicht mehr für seinen Sohn interessiert.
Ich selbst musste, finanziell bedingt, zu meinen Eltern ziehen, die 250km weit weg wohnten.
Zwischenzeitlich habe ich meinen Mann kennengelernt und geheiratet. Wäre mein Mann nicht gewesen hätte ich mir die Besuche und den Kampf um meine Jungs nicht mehr leisten können und sie wohl heute noch nicht zurück ;-(
Jedenfalls hat der Vater jetzt seit 2 Jahren eine neue Partnerschaft. Es sei ihm gegönnt...

Aber, seit sein Sohn wieder bei mir ist gibt es ständig nur Ärger und Stress.
Zuerst zahlte er keinen Unterhalt, dann kamen sporadisch 2 Zahlungen.
Es läuft alles über eine Beistandschaft weil es anders leider nicht klappte.
Seine Aussage "Ihr Mann is Marieneflieger (klar in Bayern *kopfschüttel*) und der kann jetzt gefälligst für das Balg gerade stehen" Ja, wirklich!
Dann kam überraschend auf einmal Unterhaltsnachzahlung für 2 Monate.
2 Tage nachdem der Unterhalt da war kam ein Anruf seinerseits, mein Mann soll gefälligst das Kind adoptieren...
Ich sags ganz erlich, das werden wir ganz sicher nicht machen. Denn 1. sollte die Ehe doch schief gehen, was man in der heutigen Zeit nie weiß, wäre mein Mann derjenige der dann für das Kind zahlen sollte und 2. aufgrund der Tatsache das Herr Vater damals so einen Ball ins Rollen gebracht hat, haben wir 30000€ abzubezahlen die größtenteils mein Mann finanziert hat damit wir die Kinder wieder nachhause bekommen.

Dann kam der Oberhammer... Er würde nicht zahlen, weil er sein Kind ja nicht sehen darf! Davon war nie die Rede, wir haben ihn und auch seine neue LG oft genug gebeten mal vorbei zu kommen. Auch Übernachtungsmöglichkeit haben wir angeboten, trotz allem was war, er ist nunmal der Vater!
Nein, Herr Vater verlangt allen ernstes, ich solle ihm sein Kind jeden Samstag vorbeibringen und Abends wieder abholen!
Sein Sohn kennt ihn doch gar nicht mehr! Ich kann mein Kind doch nicht einen quasi "Wildfremden" an der Tür übergeben bzw. überlassen. Vor allem soll ich die Kosten für die Besuche gefällgst tragen, weil ich ja weggezogen bin... Allerdings blieb mir ja nichts anders übrig. Als Alleinerziehende mit einen 6 Monate alten und einen 1,5 Jahre alten Kind konnte ich damals schlecht arbeiten gehen und bekam Sozialhilfe, leider. Kaum waren die Kinder weg wurde die Wohnung nicht mehr bezahlt vom Sozialamt weil sie nicht mehr angemessen war, Zwangsräumung. Hätt ich auf der Straße schlafen sollen??????

Als ich das ablehnte ihm sein Kind hinterher zu fahren, mit der Begründung das er doch bitte erst mal wieder eine Beziehung zu seinen Kind aufbauen soll, und erst mal zeigen soll das es ihm wirklich wichtig ist und es ihm wirklich um sein Kind geht und wir dann nochmal darüber reden könnten (wegen der Fahrerei) kam dann nur "Dann zahl ich jetz auch gar nichts mehr, soll dein Mann das Balg adoptieren und gut ist"
Soviel zum Thema das es ihm ums Kind gehen würde....

Gestern flatterte nun ein Schreiben von ihm ins Haus.
Er bezweifelt die Vaterschaft und möchte einen Vaterschaftstest, aber einen privaten die würden im Fernsehn kostenlos gemacht werden *genervt bin*
Ja, also jetz mal im Ernst... Von mir aus kann er 100 Vaterschaftstests machen, aber ich lasse mich definitiv nicht von ihm ins Fernsehn zerren! Dann soll er den Weg übers Gericht nehmen, weil ich sag es ganz offen und erlich, ich seh es absolut nicht mehr ein ihm irgendwelche Kosten zu ersparen! Und habe auf diesen affentanz echt keine Lust mehr!

Und ich bin wahrlich keine Mutter der es nur ums Geld geht oder so... Mein erster Sohn hat auch einen Vater, auch dieser wohnt 250km weit weg. Aber dieser kümmert sich mittlerweile wieder um ihn und hat ernsthaften Kontakt aufgenommen. Oft treffen wir uns in der Mitte zur "Kindesübergabe" Manchmal fahren wir ganz zu ihm, je nachdem wie es ihm gerade finanziell geht. Als wir an einen solche We mit Vater Nr. 2 vereinbaren wollten das man sich trifft damit er seinen Sohn sieht hat er verweigert!
Vater Nr. 1 müsste seit über einen Jahr schon 257€ Unterhalt zahlen. Aber das verlangen wir gar nicht. Er verdient zwar 1600€ auf die Hand, zahlt aber eben weiterhin nur die 199€. Weil er auch noch leben muss. Und wenn es ihm doch mal zu knapp wird dann ruft er an und gibt bescheid, mein Gott dann kommen halt mal nur 50€, find ich auch nicht schlimm, aber er kümmert sich wenigstens und redet mit uns darüber. Wir können uns auf die Situation einstellen.
Dafür ist es bei ihm auch so, das z.b. als die Einschulung von seinen Sohn war ich einfach nur anrufen brauchte und fragen brauchte ob er was zur Schulausstattung (Schulranzen und co) beitragen könnte. Alles kein Problem mit ihm...

Ich bzw. mein Mann und ich sind wahrlich keine Unmenschen! Und ich bin die letzte die groß Theater macht wenn mal kein Geld kommt oder sonst was ist, aber ich kann Nr. 2 einfach absolut nicht verstehen!!
Wieso muss es so laufen? Kann mir einer von euch Vätern das erklären? Er verdient 2190€ im Monat auf die Hand... Ist es da zuviel verlang wenigstens seine 199€ bzw. mittlerweile 257€ Unterhalt zu bezahlen?
Er hat keine Schulden, kein Auto, keine Miete zu zahlen.
Warum macht er sich selbst das Leben so schwer?

Ich habe langsam echt keine Lust mehr und denke an eine Anzeige wegen des Unterhaltes... 3159€ sind mittlerweile ausständig. Die Beistandschaft macht gar nichts außer in einer Tour anmahnen. Vor 10 Wochen hieß es mal das sie "jetzt dann" eine Pfändung machen werden... Ein Anruf gestern erbrachte nur, das sie es noch immer nicht gemacht haben...
Ich möchte betonen das es mir nicht darum geht einen Vater finanziell in den Ruihn zu treiben, aber ich finde es einfach eine absolute Schande das er so mit seiner Pflicht umgeht.
Wie würdet ihr handeln?
Überlegungen sind:
-Beistandschaft entziehen und die Sache an einen Anwalt geben
-Anzeige wegen Unterhaltsbetruges

Mich hält aber irgendwie mein Gewissen davon ab... andererseits habe ich keine Lust mehr auf den ganzen Mist.
Adoption kommt absolut nicht in frage! Auch weil ich es nicht einsehe ihm nach allen was er getan hat aus der Verantwortung zu ziehen....
😡
Also, liebe Väter, könnt ihr einen solchen Mann verstehen?? Und was würdet ihr Raten?
LG Levinsmum

Geht nicht gibts nicht 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2007 11:18
(@levinsmum)
Schon was gesagt Registriert

schade das ich keine Antwort bekomme  :thumbdown:

Geht nicht gibts nicht 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2007 22:18
(@bengel)
Registriert

hallo levinsmum,

ersteinmal willkommen hier. ich habe deine geschichte gerade erst gesehen. du wirst sicher kompetente antworten bekommen. ic h muss erst lesen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 22:25
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo levinsmum,

ersteinmal willkommen bei uns.

Ich will mal versuchen Deine Geschichte auf die wesentlichen Bestandteile zu reduzieren – vielleicht kommen dann auch mehr Antworten (braucht schon einige Zeit sich da durchzuarbeiten).

1. KV 2 zeigt wenig Interesse am Kontakt zu seinem Kind.
2. KV 2 zahlt keinen Kindesunterhalt (KU).
3. KV 2 ist der Meinung Du mußt euer Kind zu den Umgangskontakten bringen.

Zu 1.) Es gibt leider solche Väter und wenige in diesem Forum werden für dies Verständnis haben.

Zu 2.)
Wie alt ist das Kind? Gibt es noch die Möglichkeit Unterhaltsvorschuß vom JA zu beziehen?
Wer regelt die Beistandschaft – das JA?

Falls es die Möglichkeit gibt Unterhaltsvorschuß vom JA zu beantragen (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) sofort beantragen und Beistandschaft an das JA abgeben. Die schauen dann schon, daß sie ihr Geld zurückbekommen.
Ob Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden kann hängt davon ab ob die Beistandschaft ihre Hausaufgaben gemacht hat. Dazu sollte der KV frühzeitig zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse sowie zur Zahlung von KU aufgefordert worden sein. Ist dies nicht geschehen ist der KU für die Vergangenheit hinfällig.

Da Deine Beistandschaft nicht in die Gänge kommt wäre wohl auch die Idee einen eigenen RA zu beauftragen gut – so etwas sollte recht schnell zu regeln sein.

Zu 3.) KV muß Kind hohlen und bringen – inwieweit Du ihm dabei entgegen kommst ist Deine Sache!
Gibt es eine Umgangsregelung?

Es sind einfach noch zu viele Fragen offen um befriedigende Antworten zu geben.

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 23:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

  :thumbdown:

Es gibt hier keine Antwortgarantie. Alle User engagieren sich "ehrenamtlich", freiwillig, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Und es ist erlaubt, dass innerhalb von 11 Stunden keine Antwort kommt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 23:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Deep, sei nicht so streng! Es wird ihr auf den Nägeln brennen... das Gefühl kennt doch jeder...

@Grapefruit,

wenn ich es richtig verstehe, ist Levinsmum wieder verheiratet. Dann gibts keinen UHV.

@Levinsmum: Ich weiß nicht, was man Dir raten soll. Der Unterhalt ist Recht des Kindes. Da kann euch nur eure finanzielle Situation und das Bauchgefühl sagen, ob ihr darum kämpfen sollt.
Aber was ist mit dem Jungen? Wie alt ist er heute? Wie geht er mit dem Thema um?

Ich glaube, in dem Moment, wo der Vater meines Kindes ihn BALG nennen würde, würde eine Marsrakete starten. Von der Erzählung aus Deiner Sicht würde ich sagen, KV hat 0 Interesse und die Äußerungen zum Umgang macht er, um euch zu ärgern.

Dann bliebe nur: Nicht weiter ärgern lassen und Unterhalt auf dem Klageweg.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 00:11
(@levinsmum)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Es gibt hier keine Antwortgarantie. Alle User engagieren sich "ehrenamtlich", freiwillig, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Und es ist erlaubt, dass innerhalb von 11 Stunden keine Antwort kommt.

DeepThought

Nimms mir nich übel... war nich bös gemeint...  😉 ich gelobe Besserung

Lg Levinsmum

Geht nicht gibts nicht 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2007 09:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus levinsmum!
Ich habe in Deinem Thread nicht rausgefunden, ob Du KU direkt vom EX oder übers JA kriegen solltest.
Falls EX direkt an Dich zahlen sollte, würde ich zum JA gehen und mit deiner Argumetation einen Unterhaltsvorschuß beantragen.
Ich kenne die Beistandschaft so, daß das JA nach Feststellung des zu zahlenden KU einen Titel  haben möchte. Dieser ist dann natürlich auch sofort vollstreckbar.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 09:37
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo,

@ Lausebackesmama
Danke für die Richtigstellung - also keine Möglichkeit auf UHV.

@levinsmum
Dann hilft wahrscheinlich nur der Weg zum RA. Rede aber noch mal mit der Beistandschaft (persönlicher Termin) und frage was bisher gelaufen ist (Auskunft Einkommensverhältnisse; UH Forderung nach Düsseldorfer Tabelle etc.) und frage wie sie jetzt gedenken vorzugehen.
Sollte diese unbefriedigend sein lass Dir alle Unterlagen aushändigen und such einen fähigen RA (am Besten Fachanwalt Familienrecht), dann sollte zumindest die KU Angelegenheit schnell geregelt sein (da braucht ein Richter, sollte es zum Prozess kommen nicht lange zu überlegen).

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 09:38
(@levinsmum)
Schon was gesagt Registriert

@ Grapfruit,

also erstmal danke. Jetz beantwort ich mal deine Fragen:
Das Kind ist 6 Jahre alt. UVG gibt es nicht für ihn, weil ich mittlerweile geheiratet habe. Eine Beistandschaft haben wir, nur diese macht einen auf Däumchen Drehen.... und abwarten...
Andere Frage, wer bezahlt den Rechtsanwalt? Mein Mann mag ja wirklich nicht schlecht verdienen (Soldat) aber, durch die drei Jahre Kämpfen haben wir wirklich genug zu bezahlen bis 2009...

Umgangsregelung gibt es derzeit keine. Wie erwähnt waren die Jungs 3 Jahre in einer PF  :thumbdown: Und sind seit 1.8.05 wieder zuhause. In dieser Zeit hat er sich gar nicht gekümmert. Seit der Rückkehr wollte er auch erst nicht. Allerdings gab es eben damals, als die Einstweilige Verfügung gemacht wurde eine Anhörung. Da wurde der Einstweiligen im Vollen Umfang zugestimmt, aber mit der Auflage, das ich ihm sein Kind jeden Samstag für 6 Stunden bringen muss... Allerdings wohnte er da wirklich nicht weit weg. Ich 7. Stock er bei seinen Eltern im EG. (Wohnung wurde gemietet vor der Trennung, umzug wurde nicht genemigt)
Auflage war aber auch, das seine Eltern anwesend sein müssen.
In der Zeit hat sich Hauptsächlich seine Mum mit ihren Enkel beschäftigt. (Besteht noch immer herzlicher Kontakt)
Jetzt meint er aber, das ich mich an diese Verfügung halten muss und ihm sein Kind bringen muss... Letzter Kontakt war am 1.6.2002, am 3.6.2002 kamen sie dann in die PF. Jetzt ist 2007 Kind war damals 1,5 Jahre alt. Da kann ich doch nicht hergehen und es einen für ihn Wildfremden vor die Tür setzen für ein paar Stunden!

@ Lausebacke:
Nun, Unterhalt und finanzielle Situation.
Die Situation sieht so aus, das der Unterhalt momentan voll auf die Sparbücher des betreffenden Kindes fließt. Heißt, sein Bruder hat natürlich mehr angespart als er wobei er halt jetzt momentan nen Teil vom KIGE aufs Sparbuch bekommt. Unterhalt fließt nicht in die Lebenskosten mit ein. Und die Kids sollen später mal nen besseren Start haben als ich ihn hatte. Das einzige was vom Unterhalt gekauft wird, sind die Schulausstattung (Ranzen und co) oder wenn größere Wünsche vorhanden sind (Kürzlich Fahrräder) Grundsätzlich geht es mir halt ums Prinzip und nicht ums Geld...

Ich bin der Ansicht, das er das mit dem Umgang nur äußert weil er keinen Unterhalt zahlen will.

Mensch Deep, sei nicht so streng! Es wird ihr auf den Nägeln brennen... das Gefühl kennt doch jeder...

Danke dir, ja genau brennt mir wahnsinnig auf den Fingern, weil ich mir momentan mit seinen Aussagen langsam vorkomm wie der Teufel schlecht hin... Und ich mich langsam frag liegts vielleicht doch an mir?

Unser Sohn weiß wie sein Vater aussieht, von Fotos her (gucken und basteln oft miteinander an den Kinderfotoalben und da is sein Vater eben aus der Babyzeit oft vertreten) Er frägt aber so nicht nach ihm. Er erzählt zwar, dass das auf diesen/jenen Foto sein Papa ist, aber wenn ich ihn frage ob wir mal zu besuch hinfahren sollen sagt er "nö ich hab ja den C. und der soll jetz mein Papa sein" (meinen Mann) Wobei ich ihn schon darauf hinweise, das der C. gerne sein Papa ist, aber sein echter Papa eben der vom Bild ist.
Ich rede auch unseren Sohn gegenüber nicht schlecht über seinen Vater. Für was denn auch. Wenns was zu meckern gibt machen wir das Abends wenn die Kinder tief und fest schlafen.

Ich glaube, in dem Moment, wo der Vater meines Kindes ihn BALG nennen würde, würde eine Marsrakete starten.

Oh, ja, ich hätte ihn am liebsten zum Mond geschossen, geht aber leider nicht...
JA meint auch das es ihm nur ums Geld geht und nicht ums Kind, und das er seinen Hintern herbewegen muss wenn er was will. Aber, ich hör und lese so oft, dass das JA Parteiisch der Mutter gegenüber ist, deshalb schreib ich ja hier...

LG Levinsmum, die jetz auch gaaaaanz geduldig ist 😉

ok noch ergänzung sind neue Beiträge da..
nochmal @ Grapfruit:
RA, wer zahlt den? Beistandschaft ist folgendes Gelaufen, mehrmals anfrage wegen seiner Einkünfte, legt er nicht offen, aber wir wissen durch seine Eltern was er verdient, zählt aber nicht.  UH Forderung schon mehrmals. Androhung der Pfändung auch schon mehrmals. Anfrage beim AG bereits vor 3 Monaten, nach wie vor keine Auskunft. Mahnt nur an und macht weiter nichts...

@ 82Marco
Läuft über das JA. Er muss ans JA zahlen und wenn das Geld da ist zahlen sie an mich aus, anders klappte es ja leider auch nicht. Titel hat das Jugendamt. Unterhaltsvorschuss gibt es nicht weil ich verheiratet bin mittlerweile.

Lg Mona (hoff es ist jetz nicht unübersichtlich)

Geht nicht gibts nicht 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2007 09:52




(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo levinsmum,

Für die KU Klage kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen darin sollte auch die Kosten des RA abgedeckt werden, denn nicht Du klagst auf KU sondern das Kind (und das hat ja im Normalfall nicht soviel Vermögen das es RA und Gerichtskosten zahlen kann).

Wie das genau läuft mit dem Antrag auf PKH wissen andere bestimmt besser, aber ich glaube den Antrag bekommst Du auf dem zuständigen Amtsgericht.
Wenn KV keine Auskunft erteilt – kein Problem – Klage auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse kann mit KU Klage kombiniert werden.

Vielleicht rufst Du einfach mal beim zuständigen AG an und schilderst den Sahverhalt, da bekommst Du im Normalfall auch einen Beratungsschein, so dass Du die Sache ohne Kosten für Dich mit einem RA besprechen kannst. Der kann Dir dann auch beim PKH Antrag helfen.
Dabei auch unbedingt die Umgangsregelung mit dem RA besprechen – entweder man führt eine Änderung herbei oder aber die Regelung bleibt bestehen (d.h. Du bringst das Kind) wobei die Kosten für die Fahrten dann auf den KU aufgeschlagen werden müssten.

Viel Glück

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 11:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja genau, wollte ich auch schreiben. Das Kind kann seinen Vater verklagen, vertreten durch Dich. Aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus. Wenn jetzt hier keiner was dazu schreibt, würde ich mir den Vordruck für den Beratungsschein beim Amtsgericht holen, dann ausfüllen im Namen des Kindes und als gesetzlicher Vertreter unterschreiben.

Ätzend sowas. Ich würde auch nach 5-6 Jahren das Kind nicht bei einem Fremden absetzen. Vielleicht kannst Du ja den Kontakt zu den Großeltern fördern.

Allerdings frage ich mich, ob es nicht auch so eine Art Verwirkungstatbestände gibt. Ich meine, letztendlich sorgt eine bewußte Falschaussage dazu, dass das eigene Kind in eine Pflegefamilie kommt. Da zeigt m. M. nach ein Vater, dass er für die Rache an der Expartnerin über die seelische Leiche seines eigenen Kindes geht. Zum Brechen! Meinen Sohn hätte das damals zerstört, der hing mit 1,5 Jahren so an mir, dass ich kaum alleine aufs Klo durfte. Die Vorstellung, mein Mann hätte dafür gesorgt, dass er von mir weg kommt, ich glaub ich hätte für nichts mehr garantieren können. Ich werde solche Menschen NIE verstehen können, dass ihnen Rache so wichtig ist.

kopfschüttelnde Grüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 11:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus levinsmum,
ich schließe mit LBM´s Ausführungen an.
Nach all dem, was Du über KV2 geschrieben hast und seiner Einstellung gegenüber seinem Sohn würde ich mir sehr genau überlegen, ob ein Umgang stattfinden soll/darf.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2007 11:25
(@levinsmum)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
danke euch für eure Einschätzung. Das hat mich darin bestätigt, das ich doch richtig handel, wenn ich so handel wie ich es nun tun werde.
Sollte das JA binnen 14 Tagen jetzt nicht endlich mal was tun werd ich zum Anwalt gehen.
Umgang kann er haben, aber nur unter Aufsicht. Dem wird er aber eh nicht nachgehen, so wie ich ihn kenne.
LG Levinsmum

Geht nicht gibts nicht 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2007 12:58