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Sorgen um Partner und meinen Stiefsohn

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(@besorgtePartnerin)

Hallo ihr Lieben.

Aus Sorge und nicht wissen wohin damit, möchte ich mich an euch Väter wenden. Mit eurer Erfahrung könnt ihr mir vielleicht etwas Hoffnung und Sicherheit geben und uns weiter helfen.

Der Sohn meines Partners ist 5 Jahre alt und lebt bei der Kindsmutter. Sie hat ab Geburt sofort das alleinige Sorgerecht beantragt, welches aufgrund ihrer Minderjährigkeit erstmal an deren Mutter überging und dann mit Volljährigkeit wieder an sie zurück. Mein Partner hatte keine Chance, das gemeinsame Sorgerecht zu erwirken. Nachdem sie ihn mehrfach betrogen hatte, trennte er sich von ihr.

Die Kindsmutter liegt uns ständig in den Ohren, dass wir den Kleinen jedes Wochenende nehmen sollen. Mein Partner ist Altenpfleger und arbeitet in drei Schichten, am Wochenende und Feiertagen. Er hat nur sehr unregelmäßig freie Tage und meist unter der Woche. Wenn er frei hat nimmt er seinen Sohn zu uns, ohne Frage. Aber wenn er arbeitet dann geht das nunmal nicht. Da die Kindsmutter schon mehrfach gezeigt hat dass sie den Kleinen nicht will (sie lässt ihn 8 Stunden in der Kita obwohl sie arbeitslos ist, gibt in an Wochenenden stets zur Oma oder den Nachbarn oder dann uns ab, beschäftigt sich nicht mit ihm usw.) und dass sie mit ihm überfordert ist, hatte mein Freund ihr gesagt, sie solle das Sorgerecht an ihn abgeben, er würde sich zusammen mit meiner Unterstützung (ich kann meine Arbeitszeit frei einteilen) um den Kleinen kümmern. Ihre Antwort - ich stand daneben -: Das kann ich nicht machen wegen finanziellem. Da fehlen mir die Worte.

Sie hat mittlerweile einen Mann geheiratet der sie geschwängert hat und sie regelmäßig prügelt. Wir zwei sind schon mehrfach zusammen mit ihr auf dem Weg zur Polizei gewesen aber stets hat sie einen Rückzieher gemacht. Ihr Mann hat auch die Kinder schon einmal entführt und meinen Partner bedroht sodass eine Anzeige bei der Polizei nötig war. Er hat sie vor den Augen der Kinder verdroschen. Sie macht aber nichts. Im Gegenteil: sie schließt sich eng mit ihm zusammen und nun wettern beide gemeinsam gegen meinen Partner. Er soll Unterhalt zahlen sonst drohen sie mit Gewalt und Anwalt (da mein Partner erst seit einem Monat kein Azubi mehr ist und das Jugendamt ihm gesagt hat er soll mit dem ersten Lohnzettel wieder kommen zur Berechnung des Unterhalts dauert das nun eben bis Monatsende). Dann drohen sie mit Anwalt weil mein Partner den Kleinen aufgrund seiner Arbeitszeiten nicht so oft nehmen kann. Mein Partner hat 4 Termine beim Jugendamt geplant um mit ihr den Umgang zu regeln, doch sie erschien zu keinem Termin. Wir haben das schriftlich bestätigt bekommen, das eine Vermittlung seitens des Jugendamtes gescheitert ist. Nun wettert sie aber genau wegen dem Thema herum und droht mit (fiktiven) Anwalt. Jetzt legt sie per SMS sogar fest dass der Kleine an den und den Daten zu meinem Partner soll, egal ob er arbeiten muss. Dann wird er halt bei mir abgeliefert oder bei der Mutter meines Partners. Ist das nicht schon eine Straftat? Festlegen wann das Kind wo zu sein hat? Und ich bin nicht die Mutter, ich habe keine Verpflichtung den Kleinen allein zu hüten wenn mein Partner nicht daheim ist. Demzufolge wird der Kleine dann an eine fremde Person abgeliefert, nur mit der Begründung, dass andere sich auch mal um das Kind kümmern sollten. Sie hat doch aber das alleinige Sorgerecht und will da auch nix teilen oder es abgeben. Also muss sie sich kümmern, meiner Meinung nach.

Das mag sich in euren Augen vielleicht banal anhören, weil ihr weitaus schlimmeres durchmacht. Aber mir geht es verdammt an die Nerven, diese ständigen täglichen Anrufe oder SMS.

Wie ist eure Erfahrung mit solch einem Verhalten?
Ich denke, da mein Partner kein Sorgerecht hat, ist er gesetzlich nur zum Unterhalt verpflichtet. Den Kleinen zu nehmen liegt in seinem Ermessen und kann von keinem Gericht erzwungen werden (es gibt Mütter die das vor Gericht versucht haben aber kein Recht bekamen weil Umgang zu erzwingen ist nicht zum Wohle des Kindes). Sicher möchte er Umgang, aber eben nur wenn er man am Stück frei hat. Der Kleine ist jedes Mal bei uns total aufgedreht und auch durch den Wind weil er mit den ständig wechselnden Orten wo er ist und schläft nicht zurecht kommt (Mal bei der Mutter, dann Oma,dann Nachbarn, dann wir,....). Jedes Mal wenn wir ihn zur Mutter zurück bringen weint er und sagt er will nicht zur Mutter, er will bei uns bleiben. Die Mutti sei böse zu ihm.

Habt ihr einen Tipp für uns? Mein Freund ignoriert mittlerweile die SMS von ihr, regt sich kurz auf und dann wieder gut. Aber mich macht das fertig. Und wenn das immer so weiter geht sehe ich unser Seelenheil, das des Kleinen und das unseres zukünftigen gemeinsamen Kindes in Gefahr.

Wir würden den Kleinen gern dauerhaft zu uns holen, aber da besteht keine Chance oder?
Was kann man noch tun, um ihren Belästigungen Einhalt zu gebieten? Sie stalken mich auch des öfteren und beleidigen mich aufs derbste.

Ich/ wir danken euch für eure Zeit des Lesens und eure Hilfe.

N.

Zitat
Geschrieben : 21.09.2017 18:33
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir wird beim Lesen schon schlecht.
Da hat jemand das alleinige Sorgerecht und das Kindeswohl ist ihr letztlich fast egal.
Und das JuA schaut tatenlos zu. Und der willige Vater ist machtlos.

An der Stelle deines Partners würde ich hier sämtliche Geschütze wie Anzeigen ggü der Mutter und deren Schläger auffahren. Gleichzeitig Druck aufs JuA aufüben.
Der Junge geht sonst vor die Hunde und wird später gewiss auch ein Kandidat beim JuA.

Btw: Sorgerecht und Unterhalt sind unabhängig voneinander zu betrachten.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 19:13
(@besorgtePartnerin)

Hab vielen Dank für deine Worte.

Anzeigen können wir die Mutter nicht, weil keine Beweise bzw nur "kleine Delikte". Wegen der Kindesentführung waren wir sofort auf der Polizei. die Aussage der Mitarbeiterin: wenn sie kein Sorgerecht haben können wir gar nichts machen, da müsste die Mutter schon selber kommen. Wegen der Anzeige die wir gegen ihren Mann richteten, aufgrund der körperlichen und psychischen Bedrohung haben wir auf der Wache nur Lacher geerntet. Das Vertrauen in die Justiz ist bei uns ganz weit gesunken. Wir haben dann gefragt, ob denn erst was schlimmes passieren muss, dass die was unternehmen und auch dem Kleinen helfen. Da kam nur ein Achselzucken.

Alleiniges Sorgerecht beantragen geht nur wenn wir ihr schwerste Delikte wie Misshandlung Drogen Verwahrlosung etc vorwerfen könnten. Und auf den Kleinen und dessen Aussagen hört keiner vom Jugendamt.

Für das Jugendamt ist der Fall mit dem viermaligen Nichterscheinen der Mutter erledigt. Sie sind nur zuständig für gemeinsames Sorgerecht, und da sich hierzu die Mutter bereit erklären müsste, fiel das auch flach. Zudem kann bei gemeinsamem Sorgerecht mein Partner für jeden Mist mitverantwortlich gemacht werden was der Kleine aufgrund seines unguten Umfeldes verzapft. deshalb haben wir zusammen beschlossen, entweder so belassen oder ganz das Sorgerecht bei ihm.
Der Kindsmutter wäre es am Liebsten, wir hätten für immer den Kleinen und sie bekäme Unterhalt und Kindergeld. Auch originale Aussage von ihr.

Wir fühlen uns so hilflos 😑

Ein Anwalt kann wohl außer einem Unterlassungsbeschluss auch nichts gegen die dauernden Forderungen und Belästigungen tun. Und das kostet Geld.... Und schaukelt die Gegenpartei nur noch mehr auf, denn sie werden sich definitiv nicht dran halten und wie will man das am Ende mit Konsequenzen durchsetzen?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 19:28
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Was genau möchte dein Partner denn erreichen? Dass er den Kleinen zu bestimmten Zeiten hat, Unterhält zählt und ansonsten Ruhe herrscht oder würde er den Kleinen zu sich nehmen?

Wenn ich das so lese, fällt mir nur eines ein. Der Kleine muss da raus. Sofort. Und wenn sie ihn so wie so nicht haben will, muss es doch eine Möglichkeit geben. Der Kleine möchte das ja scheinbar sogar selbst.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 22:11
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann würde ich das JuA solange nerven, bis die vor lauter Genervtheit etwas tun. Notfalls den Amtsleiter mit einbeziehen. Mit Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen. Den Jungen mitnehmen und vor Ort berichten lassen. Ein 5jähriger ist schon glaubhaft.

Die Polizei ist schon verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen, dass sollten die eigentlich wissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 22:22
(@besorgtePartnerin)

Mein Partner möchte den Kleinen bei sich haben. Quasi alleiniges Sorgerecht.aber dafür fehlen uns die "Beweise" bzw. die Delikte die ein Gericht überhaupt dazu bewegen würden das Kind weg von der Mutter und hin zum Vater zu geben.
Und solang dies nicht zu erreichen geht.... Möchten wir von der Kindsmutter einfach in Ruhe gelassen werden und nicht stets belästigt mit hirnrissigen Forderungen und angeblichen Pflichten.
Mein Partner zahlt für sein Kind, es muss nur neu berechnet werden. Mein Partner holt sein Kind zu uns wenn er frei hat. Aber mehr geht halt nicht. Wäre der Kleine dauerhaft bei uns kann ich meine Arbeitszeit so anpassen, dass ich ihn in die Kita und zurück bringen kann, das wäre kein Thema.und an den Wochenenden hab ich immer frei, kann mich also um ihn kümmern.
Fakt ist: solang die Kindsmutter Sorgerecht hat und für alles die Hand aufhält aber nix dafür tun will, bin ich nicht gewillt das zu übernehmen. Ich bin nicht die Mutter und habe keine Rechte bezüglich des Kleinen. Und nur weil sie keinen Bock auf ihr Kind hat möchte ich nicht jedes Wochenende den Kleinen nehmen. Da muss ich mich so hart wie es klingt auch selbst abgrenzen. Ich unterstütze meinen Partner gern und hab auch den Kleinen gern. Aber dass sie ihn hier "abläd" um Ruhe zu haben und Party machen zu gehen, und ich muss mich allein um ihn kümmern wenn mein Partner arbeiten ist und hätte auch keine finanzielle Unterstützung in Form von Teilen des Unterhalts oder Kindergeldes..... Sorry. So Spiel ich der Kindsmutter nur in die Hände. Und passiert was bin ich der Max. Und dann hört er nicht auf mich, weil ich bin ja nicht Mutti oder Papa..... Ist mir nichts.

Wenn mein Partner zum Jugendamt muss wegen Unterhaltsberechnung dann fragt er dort nochmal nach was man tun kann. Wir haben viele Beweise als SMS aber es ist fraglich in wieweit das belastet und zählt. Die Kindsmutter kann im Nachhinein immer noch alles abstreiten so wie sie es mit den Prügeleien ihres jetzigen Mannes getan hat. Sie hat auch hunderte Euro Schulden bei der Kita.... und die Erzieher tun auch nichts..... Furchtbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 22:29
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ähm, meinst du im Ernst dass sich irgend etwas ändert, wenn ihr keinen Unterhalt mehr zahlen müsst? Deswegen bist du ja weiterhin nicht die Mutter des Kleinen und musst dich um ihn kümmern, wenn dein Lebensgefährte nicht da ist?! Und dass die KM den Kleinen als Geldquelle hält, dafür kann er ja auch nichts. Umgang und Unterhält sind auch zwei völlig verschiedene paar Schuhe und Kindergeld und Unterhalt bekommt derjenige Elternteil, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat bzw. der der hauptsächlich betreut auch wenn es nur 51:49 ist. Kohle und Co. sind Nebenkriegsschauplätze. Der Fokus sollte meiner Meinung nach auf dem Kind liegen und ich werde das Gefühl nicht los, dass ihr das Wohl des Kleinen an Bedingungen wie eben Geld knüpft. Was die KM an ihren freien WE tut ist alleine ihre Sache. So wie die Ausgestaltung der Umgänge alleine Sache des Umgangselternteils sind.

Wie weit wohnt ihr denn auseinander? Vielleicht solltet ihr über ein Wechselmodell nachdenken? 50:50. Keiner zahlt Unterhalt und die KM behält das Kindergeld?

Und wenn die KM den Kleinen ja sowieso bei euch ablädt und am liebsten nie wieder abholen würde, wieso behaltet ihr ihn nicht einfach da? Man muss doch nicht vorab ein ein Fass auf machen und ABR und Sorgecht einklagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 22:54
(@besorgtePartnerin)

Danke auch dir Schwarzwaldmädel für deine Antwort und deine Meinungsäußerung. Ich habe den Eindruck dass du Sachen anders interpretierst als sie von mir gemeint sind. Ich möchte dies gerne nochmal ins rechte Licht rücken, wenn du gestattest.

Mein Partner würde auf Kindergeld verzichten, hauptsache der Kleine ist bei ihm. Das will die Kindsmutter aber nicht, weil ihr dann der Unterhalt wegfällt. Somit ist auch die Frage beantwortet, warum wir ihn nicht einfach bei uns behalten und nicht mehr zurück geben.
Ich persönlich habe Bedenken wegen finanziellem. Ich bin nicht Mutter Theresa. In deinen Augen hört es sich vielleicht schäbig an, aber auch Finanzen sind nichts unerhebliches, denn da kam und kommt mit der Zeit einiges zusammen. Auch wenn das Kindeswohl an erster Stelle steht, kann's einfach nicht sein, dass der Vater dafür ausblutet und die Mutter alle Unterstützung erhält, nicht gewillt ist zu arbeiten und mein Partner sich Vollzeit abrackert für das Existenzminimum. Da muss auch irgendeine Fairness her in meinen Augen, auf Kindes- und Elternebene. Und ich müsste meine Stunden reduzieren, was ebenfalls keine unerhebliches Sache ist.

Ich möchte hier einfach eine Möglichkeit haben, für die Situation meines Partners eine Lösung oder Anregungen zu finden, konstruktive Kritik und keine Zurechtweisungen.

Ich danke.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2017 23:22
(@psoidonuem)
Registriert

Dein Partner soll das Sorgerecht beantragen. Nicht das alleinige, das geteilte. Mit ein bisschen Glück, dem richtigen Anwalt und dem richtigen Auftreten und dem richtigen Richter, disqualifiziert sich die KM derart vor Gericht, dass JA oder Gericht von Amts wegen eine Überprüfung ihres Sorgerechts vornehmen oder zumindest das ABR auf Deinen Partner übertragen.

Erstens habt ihr euch dann langfristig später nichts vorzuwerfen, auch wenn es nicht klappt. Zweitens, wenn es für euch ausgeht, spart ihr nicht nur den Unterhalt sondern bekommt auch das Kindergeld. Das sollte die Prozesskosten aufwiegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 12:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bP!
Zu bisher Geschriebenem möchte ich noch ergänzen:
das Kind und auch Dein LG habe ein Recht auf regelmäßigen Umgang (unabhängig davon ob er Sorgerecht hat oder nicht -->§1684 BGB).
Daher würde ich zusätzlich zur Erlangung des gSR (gSR wäre auch deshalb wichtig, damit KV sich ums Kind kümmern kann, falls KM was zustößt) auch um eine verbindliche Umgangsregelung kümmern. Da Deinem LG seine Dienste sicher im Voraus bekannt sind, soll er seine Umgangsvorschlag schriftlich fixieren und KM senden mit der Bitte um Rückantwort binnen zwei Wochen.
Kommt hierbei nix raus: JA um Mithilfe/Vermittlung bitten; hilft das auch nicht: Antrag auf gerichtlich Umgangsregelung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 12:43




(@besorgtePartnerin)

Vielen herzlichen Dank für eure Vorschläge und dass ihr euch soviel Zeit nehmt. Das danke ich euch allen sehr.

Meinem Partner wird der Dienstplan leider immer erst eine Woche vor dem neuen Monat bekannt gegeben und dann ist der Plan für einen Monat ausgelegt, ändert sich oft wegen Krankheitsfällen und da mein Freund als ledig gilt weil das Kind nicht bei ihm wohnt, wird sein Dienst auch sehr oft gewechselt, ohne Absprache. das ist leider so, habe ich in vielen Heimen schon erlebt.
Zweiteres Problem wäre, sobald die KM genau weiß wann er wie arbeitet und wann er Mal 1 Tag oder mehr frei hat.... Sie wird dann immer und stets auf der Matte stehen. Nimm den Kleinen für drei Stunden und da noch und da und da...... Da geht's nicht ums Kindeswohl und dass der Kleine Umgang mit dem Vater hat sondern nur darum den Sohn effektiv überall abzuladen bloß nicht bei ihr daheim. Weil ihr 7 monatiger Säugling ist ja DAS Wunschkind, deshalb hat sie sich dessen Namen auch auf die Stirn tätowieren lassen aber der Name ihres ersten nunmehr 5jährigen Sohnes taucht nirgendwo auf ihr auf...... Da sieht man die Prioritäten die die Mutter setzt. Sobald das der Kleine versteht wird ihn das sehr verletzen.

Die Frau deligiert einfach sehr gern und fordert was das Zeug hält. Gemeinsames Sorgerecht will sie nicht, wurde über das JA schon beantragt. Selbst vor Gericht..... so viel Glück auf einmal mit Richter usw zu haben klingt für mich eher unrealistisch. Zumal, wenn der Kleine in die Schule kommt und da Mal irgendwas ist.... Dann wird mein Partner zu 50% mit belangt. Der Kleine ist jetzt schon Recht auffällig.... psychisch wie auch sprachlich. Beides würde in der Kita von Fachleuten festgestellt und auch der KM berichtet.... Therapie bekommt der Kleine bis heute nicht. Weil die KM auch keine Lust hat Mal zu laufen und mit dem Kleinen zu solchen Terminen zu gehen. Von der Kita holt sie ihn auch seit zwei Jahren nicht an, das macht ihr Mann mit Auto oder mein Partner.

Es ist eine Fars.....

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 22:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Partnerin,

die Punkte die ihr aufführt könnten schon aufzeigen, dass es im Haushalt der KM schon größere Probleme gibt und das Kindswohl nicht immer gewahrt ist. Auch sich den Namen des Kindes auf die Stirn zu tätowieren ist etwas "ungewöhnlich".

Ihr solltet diese Punkte schriftlich festhalten und dem zuständigen JA zukommen lassen. Hier muss aus meiner Sicht auch mal amtsseitig nach geschaut werden, da hier verschiedene Faktoren (Verdacht auf häusliche Gewalt, mögl. mangelnde Gesundheitsfürsorge) vorliegen könnten.

Zu Eurer Geschichte mit der Polizei: Polizisten sind verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen. Dazu ist jeder Polizist verpflichtet. Tut er dies nicht, macht er sich strafbar. Somit ist es schon etwas "ungewöhnlich" was Du berichtest. Sicher, dass ihr wirklich bereit wart, eine Anzeige zu stellen? Fakt ist: Hier müssen staatliche Stellen mal nach schauen, ob das Kindeswohl noch gewahrt ist bzw. ggf. Hilfen bei der KM installiert werden. Das sollte das nächste Ziel sein.

Für die Kommunikation mit der KM seit ihr aber verantwortlich. Niemand ist verpflichtet, sich von ihr über Handy und Co. zutexten zu lassen. Dazu gibt es Sperrfunktionen. Fragen zum Umgang können z.B. auch über E-Mail geregelt werden. Ein einfaches Prepaid Handy kann für Umgangsfragen nach Absprache aktiviert werden.

Ich möchte hier einfach eine Möglichkeit haben, für die Situation meines Partners eine Lösung oder Anregungen zu finden, konstruktive Kritik und keine Zurechtweisungen

Aus der jahrelangen Forenerfahrung ist es aber immer wieder das Gleiche: Die eigentlich Verantwortlichen - Dein Partner - melden sich hier nicht an (mit immer den selben Ausreden). Aktivier Deinen Partner sich selber hier anzumelden. Dazu kommt: Wunschantworten helfen niemanden weiter. Auch dafür ist das Forum hier - zum Glück - nicht bekannt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 23:12
(@besorgtePartnerin)

Guten Morgen Ingo.

Danke dir. Das mit den Punkten zusammenfassen und dem JA zukommen lassen haben wir schon begonnen. Leider werden uns von der Nachbarin und anderen Oma Steine in den Weg gelegt weil sie nicht preisgeben wollen wie oft der Kleine bei denen ist, obwohl es per SMS auf dem Handy nachvollziehbar wäre.

Zur Polizei. Wir haben eine Anzeige gestellt, die wir auch als Dokument hier haben. während wir sie stellten und danach haben wir die Lacher geerntet..... Fühlte sich erniedrigend an. Das wäre doch nichts und nur Bagatellsachen..... Klar gab es damals schlimmeres zu bewältigen (wir hatten mit den Flüchtlingslagern hier am Anfang starke Probleme) aber trotzdem war da kein Weg rein :exclam:

Wir werden sehen, ob die Bearbeiterin vom JA noch Tipps hat, wenn mein Partner eh hin muss zur Unterhaltsberechnung.

Ich habe mich hier angemeldet, weil ich das Bedürfnis hatte darüber zu reden und mir nicht sicher war ob wir jeden Weg schon gegangen sind der möglich wäre. Mein Partner kann dies alles an sich abprallen lassen, bei mir ackert das im Hirn ewig und drei Tage. Deshalb bin ich hier angemeldet und nicht er. Er macht und tut ja schon wo es nur geht und ich suchte nach neuen Wegen der Unterstützung.

Ich danke euch allen für Hilfe und Unterstützung. Mir habt ihr erstmal geholfen und ich konnte mit Menschen sprechen die auch betroffen sind. Im Freundeskreis kann es keiner nachvollziehen.

Habt ein schönes Wochenende. Liebe Grüße.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 10:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Beweiserhebung in welcher Art auch immer erfolgt im Familienrecht nicht. Wo sich die Kinder aufhalten ist Sache der KM, ob die Kinder beider Oma oder wem auch immer sind kann nicht Gegenstand der Diksussion sein.

Wenn ihr ernsthaft etwas ändern wollt, dann muss der KV sich als erstes um geregelten Umgang und  das gSR bemühen, der Weg dazu führt über das JA und das JA wird dadurch auch einen Einblick in die Situation bekommen.
U.U. wäre dann auch eine Erziehungshilfe seitens des JA für die KM drin, die zwar kein Allheilmittel ist, die Situation aber durchaus verbessern könnte.

Ein gSR kann seit 2013 nur verwehrt werden, wenn es dem Kindswohl schadet. Dadurch hat sich die Situation des nichtehelichen Vaters sehr wohl verbessert. Es gibt nämlich nur noch sehr wenige Gründe das gSR zu verweigern. Deshalb ist mir unverständlich warum der KV es nicht will.
Durch das gSR erhält er auch ein von der KM unabhängiges Auskunftsrecht über sein Kind, d.h. das Schule, Ärzte, ....,  Auskunft erteilen dürfen (müssen) ohne Gefahr zu laufen von der KM dafür belangt zu werden.
Ohne gSR ist jeder Antrag auf alleiniges Sorgerecht sinnlos, da ihm jede Basis fehlt.
Eher kommt das Kind ins Heim als zu euch.

Familiengerichte kennen Schlammschlachten und deshalb geht es in aller Regel auch nicht um "Beweise" für was auch immer. Das Gericht würde sich auf Gutachten und Einschätzungen, eben auch des JA stützen, und nichts anderes.

Die Polizei muss Anzeigen aufnehmen/nachgehen, so berechtigt die Anzeige war, die Polizei hat viel Erfahrung mit solchen Anzeigen und sie gehen eben wie das Hornberger Schiessen aus. Warum sich also Arbeit machen, die im Endeffekt nur Zeitdieberei ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 12:40
(@besorgtePartnerin)

Hallo Susi,
Hab Dank für deine ausführlichen Worte.
Ich kenne mich in all dem nicht so gut aus und vertraue da auf die Aussage meines Partners. Er hat sich mit zwei Vätern unterhalten die ebenso wie er um Sorgerecht etc kämpfen. Von ihnen kam der Rat, kein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Gründe: stellt der Kleine Mal Mist an für den die Eltern haftbar gemacht werden, dann wird auf meinen Partner vieles abgewälzt von KM Wegen her. Dann häuft die KM Schulden bei der Kita an, weil sie den Kleinen dort länger lässt als es das Amt ihr bezahlt. Diese Kosten wollte sie schonmal bei meinem Partner 50/50 einfordern. Aber wie wir auch vom JA gesagt bekamen: wenn sie eigenmächtig entschließt so zu verfahren muss sie dafür den Unterhalt verwenden. Ich weiß nicht ob sich solche eigenmächtigen Entscheidungen dann bei gemeinsamen Sorgerecht mit auf meinen Partner übertragen würden.

Ich weiß für Außenstehende hört sich meine Ausführung grad sehr diffus an.... Ich bin ja auch nur Laie. Aber selbst ich hab das Gefühl mich vor der KM schützen zu müssen weil sie am Forderungen stellen ist wies blöde. Stand auch schon öfter bei uns im Hof um die "Abgabe" des Kindes zu erzwingen obwohl wir nein gesagt hatten. Sie steht dann vorm Kind und sagt ihm "da musst du Mal den Papa fragen ob er dich haben will". Was will man da machen außer ja sagen, obwohl man eigentlich nicht kann?
Bei erzwungenem gemeinsamen Sorgerecht schauckelt das glaub alles nochmal enorm auf. Und sie würde ständig das gemeinsame Sorgerecht zitieren um den kleinen an den Wochenenden und sonstwann ohne vorherige Absprache bei uns zu lassen obwohl der KV arbeiten ist. Ich kann nicht stets meinen Dienst ändern, das missfällt meiner Chefin auch mit der Zeit. Es ist nicht mein Kind, also solle sich der Vater kümmern sagt sie. Der Vater ist aber selbst arbeiten und kann am Dienst nichts ändern aber die KM sieht das einfach nicht ein (hat auch noch nie selbst ihren Lebensunterhalt verdient oder die Chancen zum Schulabschluss genutzt).

Deshalb wäre sein Ziel das alleinige Sorgerecht und ich unterstütze ihn auch dabei wenn es dazu kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 13:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

weshalb sollte das Jugendamt bei einer Inobhutnahme das Kind dem nicht sorgeberechtigen Vater übergeben? Er muss ja noch nicht mal gefragt werden oder seine Zustimmung zu irgendwelchen Aktionen, wie Familienhilfe geben geschweige denn informiert.

Und wenn die KM das Kind länger in der Kita lässt, dann muss die Kita das mit der KM klären. Und die KM könnte die Kosten der Kita anteilig nach Einkommen vom KV einfordern, da das Mehrbedarf ist, wenn er dafür leistungsfähig ist. Er hat aber im Moment nicht einmal das Recht mit den Erziehern über die Entwicklung des Kindes sprechen.

Was sollten das für Haftungsprobleme sein? Die müssten doch mit einer Familienhaftpflicht abgedeckt sein bzw. die Haftung nur greifen, wenn Sohnemann sich bei euch aufhält und dann Mist baut.

Und ja, es wäre am sinnvollsten, wenn der KV gemeinsam ein Gespräch für die Umgangszeiten mit der KM beim Jugendamt vereinbart. Und klarstellt, dass du nicht die Mutter bist und sich deswegen nach seinem Plan zu richten ist bzw. diese spontanen Umgänge so nicht ablaufen dürfen, da diese dem Kind nicht guttun, wenn es sich wie bestellt und nicht abgeholt fühlt.
Wenn du aber das Kind nimmst, wenn die KM mit ihm im Hof steht, dann hat sie ja ihren Willen durchgesetzt. Es wäre mit Sicherheit möglich dem Kind an einem Wochenende (wo es bei euch ist) in Ruhe zu erklären, dass es von euch geliebt wird, ihr aber zu bestimmten Zeiten arbeiten müsst und auch noch andere Verpflichtungen habt und ihr deswegen nicht immer in der Lage seit, ihn dann zu nehmen, wenn die KM das ohne vorherige Absprache versucht. Ihr würdet ja versuchen es möglich zu machen, aber das funktioniert eben nicht immer. Und deswegen muss die KM das mit euch absprechen, sie könne ihn ja auch beispielsweise nicht Samstag oder Sonntag in die Kita bringen, weil die diese ja dann geschlossen hat. Und genau deshalb muss sie das absprechen.

Wenn allerdings der KV damit keine Probleme mit der Aktion hat, weil du dich um sein Kind kümmerst, dann musst du ihm gegenüber auch klarstellen, dass dich das belastet und das du das zukünftig nur machst, wenn ihr das vorher abgesprochen habt.

Sophie

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 14:28
(@besorgtePartnerin)

Hallo Sophie.
Danke auch dir für deine Anteilnahme an unserer Situation. Das ist wirklich lieb dass du dir die Zeit nimmst  :yltype:

Wir haben wegen den Kita Kosten schon mit dem Jugendamt gesprochen.die KM ist arbeitslos und somit den ganzen Tag daheim, auch mit Säugling. Sie bekommt dadurch vom Amt 6h Kita gezahlt. Sie lässt ihn aber das Maximum dort, nämlich 8h. Da sie nicht arbeitstätig ist, übernimmt die zwei zusätzlichen Stunden nicht das Amt sondern muss selbst bezahlt werden. Da die KM keinen Grund hat den Kleinen so lange dort zu lassen (ist ja immer 8h, nie kürzer) muss sie das selbst zahlen, zählt nicht als Mehrbedarf.

Das weiß ich eben nicht, ob mein Partner nur haftbar gemacht werden kann, wenn der Sohn bei uns Mist baut oder auch später in der Schule etc.

Wir haben schon 4x einen Termin beim Jugendamt zusammen mit der KM gemacht um das mit dem Umgang zu klären. Sie erschien nie. Somit war das von JA Seite her erledigt und wurde als gescheitert wegen Querstellen der Mutter ad akta gelegt.das JA könne nun nichts mehr für uns tun, wurde uns gesagt. Wir könnten ab jetzt nur noch juristisch vorgehen.

Das ich nicht die Mutter bin ist der KM egal. Ich bin die "Alte" von ihrem Ex und somit müsse ich quasi mit anpacken. Original ihre Auffassung. Da kannst du reden wie ein buch.die Frau ist einfach nicht die hellste.

Wir haben dem Kleinen schon oft erklärt, warum er nicht so oft bei uns sein kann, weil wir zwei eben Vollzeit arbeiten um Geld zu verdienen. Das versteht der Kleine nicht, weil die Mama und der Mann von ihr gehen ja auch nicht Arbeiten und haben Geld. Verstehst du die Misslage? Hartz IV ist für den Kleinen normal, arbeiten gehen nicht. Das geht nicht in seinen Verstand.
Absprechen tut die KM nichts mit uns. Sie befiehlt uns.... Ohne Scheiß. Sie legt die Daten fest und basta, wir werden nicht gefragt nach Arbeitszeit oder anderen terminlichen Verpflichtungen. Es sei ihr egal und Punkt. Da gibt's keinen fundierten Weg rein, es gibt nur ihre Vorgaben und fertig. Wie will man mit so einer Person den Umgang ordentlich besprechen?

Ich lass nicht mehr allein auf den Kleinen auf. Ich bin nicht die Mutter, das ist seine Aufgabe und so sieht er das auch. Ich bin nur in absoluten Notfällen wie oben beschrieben Mal eingesprungen. Aber passiert was in meiner Obhut oder hört er nicht auf mich bin nicht der Max.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 15:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Ich lass nicht mehr allein auf den Kleinen auf. Ich bin nicht die Mutter, das ist seine Aufgabe und so sieht er das auch. Ich bin nur in absoluten Notfällen wie oben beschrieben Mal eingesprungen.

Das kann ich verstehen. Aber wie stellst du dir das vor, wenn dein LG das ASR haben will?

Dann wird das Kind bei euch leben. Du wirst immer noch nicht die Mutter sein, du wirst immer noch kein offizielles Mitspracherecht haben.

Dein LG arbeitet mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Dann musst du dich entweder ja doch auch wieder mit einbringen oder er müsste seine Arbeit aufgeben.

Habt ihr für so einen Fall schon ein Betreuungskonzept?

Was die "Vorschriften" der KM angeht. Beim JA eine Unmgangsregelung erarbeiten, diese unterschreiben beide Seiten und halten sich auch daran.

Was dabei aber nicht geht, dass eben der KV maximale Freiheit in der zeitlichen Festlegung hat (auch er wird trotz nicht gut planbaren Arbeitszeiten verbindliche Termine nennen müssen), die KM aber nicht. Beide einigen sich auf verbindliche Termine

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 16:13
(@besorgtePartnerin)

Gut.

Wenn ich also richtig zusammenfasse gibt es nichts weiter was machbar ist, außer Umgang beim JA einreichen und hoffen dass die KM mitmacht und es nicht ignoriert wie die letzten 4x.
Alleiniges Sorgerecht keine Chance. Beendigung ihrer Belästigungen und Forderungen keine Chance.

Das waren meine Fragen und sie scheinen nun beantwortet.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 17:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir ist kein Fall bekannt, in dem das ASR von einem Elternteil zum Anderen wanderte. Der Weg ging immer vorher über das GSR.

Diese Frage der "Haftung", wenn der Kleine mal Mist baut, löst bei mir das Gefühl aus, dass ihr nach dem Prinzip "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" verfahrt. Dein Partner muss sich mal entscheiden: will er nun Verantwortung für sein Kind oder nicht?

Er muss damit leben, mit der falschen Frau ein Kind gezeugt zu haben. Egal wie die Sorgerechtssituation ist, er wird sie nicht los. Und damit sollte er sich abfinden und trotzdem versuchen, dem Kind zu liebe alles raus zu holen, auch wenn die KM dann unangenehm wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 18:35




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