Hallo liebe Forengemeinde !
Seit einigen Monaten bin ich immer mal wieder hier auf eurer Seite und lese interessiert in den verschiedensten Beiträgen. Heute möchte ich zunächst einmal "meine Geschichte" schreiben.
Anfang November 2007 trennte meine damalige im 2 Monat schwangere Partnerin von mir.
Das Kind war von uns beiden gewollt und im Vorfeld auch "geplant". Somit kam die Trennung Ihrerseits
völlig überraschend für mich. Nun ja, ich sah Sie von dort an nicht mehr, fragte aber telefonisch bzw.
per SMS immer mal wieder, wie es unserem Kleinen gehen würde. Ziemlich schnell, sprach Sie das
Thema Unterhalt an. Ich machte ihr einen Vorschlag, den Sie zu dem damaligen Zeitpunkt ok fand.
Wir wollten eine Unterhaltsvereinbarung unterschreiben, die ich recht schnell entworfen hatte und
ihr vorlegte. Sie las diese durch und wollte Sie gerne "gegenchecken" lassen, ich willigte ein, wir unter-
schrieben also erst einmal nicht und sie nahm die Vereinbarung mit. Das war Mitte November 07.
Die Vereinbarung schien in der Versenkung verschwunden zu sein, ich hörte nichts mehr davon und
sprach sie auch nicht an, erkundigte mich nur regelmäßig nach dem Verlauf der Schwangerschaft.
Dann Anfang Februar 2008 tauchte die Vereinbarung wieder auf, allerdings was die Unterhaltshöhe
angeht von ihrer Seite abgeändert (erhöht) und um einen zusätzlichen Punkt erweitert, nämlich dass
ich die Säuglingserstausstattung übernehmen werde. Da mir diese Punkt zu "allgemein" gefasst war und
kein Betrag genannt wurde, hatte ich etwas gegen diese UV. Ich bat Sie, mir zu sagen, welchen Betrag
Sie sich für die Erstausstattung vorstellen würde. Darauf konnte Sie mir keine Antwort geben, nur eine
Liste mit dem, was man braucht. Ich setzte mich hin und suchte in dem Onlinekatalog eines namhaften
Babyausstatters die Teile (3 DINA4 Seiten) heraus, multiplizierte die Anzahl mit dem jeweiligen Preis und
bekam somit eine Summe. Als ich ihr diese nannte, mit dem Hinweis wie diese zustande gekommen ist,
sagte sie, dass ihr Betrag "höher" sei, sagen konnte sie ihn mir aber nicht. Zeitgleich erfuhr ich, daß
sie Ihren 4 Jahre alten 3 Türer verkauft und sich einen teureren 4-türigen Kombi gekauft habe. Dies
bewirkte bei mir ein schlechtes Gefühl. Den 4 Jahre alten Wagen hatte sie sich erst im August 2007 gekauft
und es durfte damals (obwohl sie selbst arbeiten ging) kein "teurerer" (mtl. Finanzierung) sein, das ging
absolut nicht. Ich bekam nun das Gefühl, jetzt, wo sie bald Unterhalt bezieht, kann sie ja mal ruhig zuschlagen...
Ich bemerkte, dass es ihr auf einmal ziemlich wichtig war, die Vereinbarung zu bekommen. Ich machte
ihr einen Gegenvorschlag, auf den ich KEINE Antwort bekam. Anfang März 08 (ca. 12 Wo. bevor dem geplanten
ET) bekam ich Post von meinem Anwalt (guter Bekannter der Familie, daher wusste sie, dass er mich wohl
im Falle des Falles familienrechtlich vertreten würde). Nun ja, sie war bei einem Anwalt und hätte sich
bzgl. des Unterhaltes beraten lassen war seine Information. In dem zweiten Brief des Anwaltes gab
es dann die Forderung, die Sie zuletzt gefordert hat, noch einmal "offiziell" von ihrem Anwalt, zusätzlich die
Forderung nach der Säuglingserstausstattung in Höhe von 4.000 €.... Ich muß sagen, beide Forderungen
verwunderten sowohl meinen Anwalt und auch mich. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits 2.000 € an die
KM für die Anschaffung der Erstausstattung überwiesen (sie sollte ja auch nicht hochschwanger einkaufen gehen),
sowie eine Aufforderung per Einschreiben, dass ich bis 2 Wochen nach der Geburt des Kindes Belege für
die Ausgabe der 2.000 € bekommen möchte. Bisher habe ich auch nach wiederholter Aufforderung durch meinen
Anwalt keine Belege bekommen. Ich glaube aufgrund diverser Beobachtungen nicht nur von mir, dass die KM
nocht nicht einmal annähernd 2.000 € ausgegeben hat.
Das sollte meiner Meinung nach auch reichen. Diesbezüglich sind "wir" immer noch an dem gleichen Punkt,
sie soll erst einmal offenlegen, welchen Bedarf (in Zahlen) sie nach § 1615 BGB eigentlich hat.
Von der Geburt (geplanter Kaiserschnitt Mitte Mai 2008 - war eine Überraschung für mich) erfuhr per MMS von der Tante , als ich beruflich im Ausland unterwegs war. Als ich wieder zu Hause war, besuchte ich den Kleinen im KH.
Im Juni kam dann zweimal der Vorschlag von ihrer Seite, wenn ich den Kleinen sehen möchte solle ich doch ( 2 Terminvorschläge gab es von ihrer Seite) bei ihrer Mutter vorbeikommen. Ich muß sagen, dass mir diese Gedanke nicht
gefiel und ich es auch nicht einsehe, zu ihrer Mutter zu fahren um meinen Sohn zu sehen. Außerdem war ich
an dem ersten Termin beruflich verhindert und an dem zweiten Termin lag ich ziemlich krank im Bett.
Gestern dann kam ein Termin bei meinem Vater (er hatte seinen Enkel bis dahin noch gar nicht gesehen) zustande.
Dieser dauerte ca. 1,5 h. Ebenfalls gestern erfuhr ich von einer vertrauten Person, dass die KM sich zu dem Umgang in der Weise geäußert hat, dass ich den Kleinen erst "alleine" bekomme, wenn dieser 5 Jahre alt ist, was bei mir
im Moment schlechte Laune verursacht.
Was haltet ihr von dieser Situation.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Moerphi
Hallo Moerphi
Herzlich Willkommen
Bei Deiner Geschicht gehen mir etliche Gedanken durch den Kopf. Als erstes die Fragen - wie lange ward ihr zusammen und bist Du Dir auch sicher der einzige zu sein, der als Vater in Betracht kommt. Immer wenn ich lese, dass kurz nach der Empfängnis die Beziehung aufgelöst wurde, kommen sehr oft drei Varianten vor:
a.) da wurde jemand gebraucht, der 'ne potentielle KM zu solcher macht
b.) Kuckuks-Ei und freiwilliger UH-Zahler
c.) das war doch nicht mein "Traumpartner" (was man erst mitbekommt, wenn es ernst wird - Baby), aber zahlen soll er mal so richtig
Mein erster Eindruck von der Dame ist, sie will Dich richtig melken. Da scheint kein Deut gemeinsames Verantwortungsbewusstsein zu sein. Du hingegen siehst Dich in der Verantwortung Deiner UH-Pflicht nachzukommen, und das auch noch im vorauseilendem Gehorsam. Auch falls ich Dich hiermit ein bischenvor den Kopf gestossen habe, halte Dir folgendes vor Augen. Sie möchte ca. 6k Euro für 'ne Erstausstattung - na Hallo. Sie will nicht das Du in Zukunft eigenverantwortlichen Umgang mit 'Deinem' Kind bekommst - 5 lange Jahre.
An Deiner Stelle würde ich mich darum kümmern festzustellen, ob es das eigene Kind überhaupt ist. Ich hoffe mal die 2k Euro, welche Du bereits geleistet hast, hast Du mit entsprechendem Vermerk auf ihr Konto überwiesen und nicht ihr in einem Briefumschlag überreicht, sonst ist es höchstwahrscheinlich pfutsch. Ausserdem sollte dieses Geld mehr als ausreichen Deinen Anteil an der Erstausstattung zu bestreiten. Auf weitere Diskussionen mit ihr oder ihrem Anwalt würde ich mich da gar nicht mehr einlassen.
Was ist denn überhaupt von Dir bzw. der KM angedacht den zukünftigen Umgang des Kindes mit Dir zu bewerkstelligen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Oldie
Hallo ! Erst einmal vielen Dank für Deine schnelle Meinung.
Die drei Thesen, die Du "aufgestellt" hast, gingen bzw. gehen mir auch immer wieder durch den Kopf.
Eine davon wird wohl stimmen... :puzz:
Die genannte UV beinhaltete die Voraussetzung, dass ich der leibliche bzw. biologische Vater des Kindes
bin (Vaterschaftstest). Anfangs war Sie sogar sehr dafür, Zitat: Dann sind wir beide auf der sicheren Seite
und mir kann nie jemand vorwerfen, dass ich Dir ein Kind untergejubelt habe.
Letzte Woche wurde sie jedoch von jemanden (den ich auch gut kenne) darauf angesprochen, o wir
denn schon den Test gemacht hätten. Ihre Reaktion darauf war schon ewas seltsam. Sie meinte, "Wieso,
er hat doch schon für die Erstausstattung und 2 x Kindesunterhalt gezahlt...." :puzz:
Zu Deiner Beruhigung kann ich sagen, dass Sie sich gewaltig irrt, wenn Sie meint, ich würde auf den Test
verzichten! :knockout:
Den Betrag für die Erstaustattung habe ich natürlich überwiesen mit dementsprechenden Vermerk.
Bzgl. des Umgangs habe ich Sie noch nicht angesprochen. Ich möchte eigentlich erst einmal die finanziellen
Dinge "regeln" und Sie dann selbst anschreiben bzw. von meinem Anwalt anschreiben lassen, je nach dem,
was dieser für "besser" hält.
Von Ihrer Seite her gab es bisher nur die beiden Vorschläge zum Besuch bei ihrer Mutter und dann der
Vorschlag, sich bei meinem Vater zu treffen, womit ich dann ja auch einverstanden war. Dieser fand dann
gestern statt. Weiterhin die Info, die ich von anderer Stelle bekommen habe, dass ich den Kleinen erst
mit 5 Jahren bekommen werde, so lange wird sie immer dabei sein. Ich weiss, dass sie sich scheinbar
nocht nicht mit der Materie Umgagsrecht, etc. beschäftigt hat. Doch rein Ihre Einstellung kann ich nicht
nachvollziehen und veranlasst mich irgendwie immer zum "Kopfschütteln"....
Bevor ich es vergesse: Ich weiss, es war vielleicht ein bisschen blauäugig, insgesamt waren wir ganze
6 Monate zusammen... :knockout:
Gruss Moerphi
Moin Moerphi,
mir scheint, Du gehst die Problematik recht sachlich und emotionslos an - das ist schon einmal eine ungleich bessere Ausgangsposition als der Ex noch nachzutrauern oder sie zu verfluchen.
Was die Erstausstattung angeht: Es wird in D kaum einen Familienrichter geben, der hier eine höhere Summe als 2.000 Oyros ausurteilt. Sollte Madame der Ansicht sein, dass auch ein grösseres/neueres Auto zur Erstausstattung zählt - nun, dann ist sie mit dieser Ansicht juristisch eben allein.
Was Umgang und Unterhalt angeht, gibt es in D recht eindeutige Spielregeln: Umgang von Anfang an, auch eigenständig und ohne Aufsicht durch irgendwen. Schliesslich wolltet Ihr das Kind ja mal gemeinsam. Im Übrigen erwirbt man das Wissen um "richtige" Kindererziehung und -betreuung nicht durch Schwangerschaft oder durch "Frau-Sein", sondern vor allem nach der Methode "learning by doing".
Kindes-Unterhalt berechnet sich nach Deinem; der Betreuungs-Unterhalt für Deine Ex nach Deinem und ihrem bisherigen Einkommen. Das kann man sehr sachlich ausrechnen. Sollte Madame auch hier anderer Meinung sein, kann sie gerne klagen. Stell einfach mal die relevanten Zahlen hier ein; dann rechnen die Cracks schon. Ein Kind ist nicht wirklich ein Garant für eine Rundum-Versorgung durch Dritte.
Und vor allem: "Kind erst mit 5" ist Breitwandschwachsinn (der Dich in 5 Jahren auch nicht vor einem "Kind erst mit 10" bewahrt). Deinen Umgang solltest Du umgehend einklagen und wahrnehmen; das geht auch bei Stillkindern schon für einige Stunden. Falls Deine Ex es noch nicht gemerkt hat: Es ist ein KIND - und zwar Eures - und keine Barbie, mit der ausser ihr niemand spielen darf.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zu Deiner Beruhigung kann ich sagen, dass Sie sich gewaltig irrt, wenn Sie meint, ich würde auf den Test verzichten!
Genau das ist auch die Voraussetzung für irgendwelche Zahlungen - also dalli.
Weil: Stellt sich heraus, dass Du nicht der Vater bist, sind alle gemachten Zahlungen erst mal weg da verbraucht. Erst wenn dann der richtige Vater per Vaterschaftsfeststellung bekannt ist hast Du die Möglichkeit, von ihm das Geld zurück zu fordern. An die KM kannst Du Dich sehr wahrscheinlich nicht wenden, da das Geld bereits verbraucht ist und sie nicht freiwillig zahlen würde (meine Vermutung).
Oder andersherum. Erst wenn fest steht, dass Du der Vater bist (Vaterschaftsanerkennung) besteht eine rechtliche Grundlage von Dir überhaupt UH zu verlangen. Solange kannst Du Däumchen drehen und sicherheitshalber das Geld irgendwo parken. Also mach' ein bischen Druck bzgl. Vaterschaftsfeststellung.
Das mit den 5 Jahren kann die KM nach den gesetzl. Maßstäben (ist leider im Alltag manchmal anders) knicken. Kind und Vater haben Rechte und Pflichten bzgl. Umgang. Die Regel ist, je jünger das Kind um so öfter und kürzer der Umgang, später dann das Mindestmaß von jedes 2.WE, halbe Ferien, und Feiertage im Wechsel. Beim Baby wäre erstrebenswert mehrmals in der Woche 1-2 Stunden Umgang (die haben noch ein Kurzzeitgedächtnis - soll im Alter widerkommen ;-)). Sprich sie darauf mal an. Gerade bei sowas bekommt Mann dann schnell mit, inwieweit die KM überhaupt gewillt ist alles im friedlichen und geregelten Rahmen laufen zu lassen.
Gruss oldie
Edit: Eine entscheidende Frage habe ich vergessen: Hast Du bereits die Vaterschaft anerkannt? (wahrscheinlich bzw. hoffentlich nicht)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Oldie
Also die Vaterschaft habe ich bisher noch nicht anerkannt, zuerst kommt ja der Test, gell ? 😉
Mit dem "dalli" werde ich beherzigen ! Vielen Dank !
@ Martin
Was soll ich bei einer KM mit einer solchen Denkensweise machen ?
Umgang einklagen ?
Bzgl. des Unterhalts kann ich folgendes schreiben:
Meine Nettoeinkommen liegt bei 4.350, zzgl. Firmenwagen 200 = 4.550
Da ich nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt (NICHT selbstständig) bin kann ich 25% meines Bruttoeinkommens (7.000) für die Altersvorsorge einsetzen (BGH). Derzeit anrechenbar auf mein Einkommen sind 250 PKV, 50 Berufsunfähigkeit, 300 erste Rentenversicherung, 1.000 zweite Rentenversicherung (als Ausgleich für den Wegfall der staatlichen Beiträge).
Gruß
Moerphi
Moin Moerphi,
keiner hier kann die Wahrscheinlichkeit Deiner Vaterschaft beurteilen; das kann tatsächlich nur ein Test. Wobei Du ausweislich Deines Einkommens ein guter Schuss zu sein scheinst - das weckt bei manchen Damen durchaus Begehrlichkeiten. Auch in Fällen, wo die Vaterschaft gar nicht so sicher ist wie behauptet...
Was die Unterhaltszahlungen angeht, musst Du unterscheiden zwischen dem Kindesunterhalt, der für ein Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zu bezahlen ist und und dem Betreuungsunterhalt, den die Mutter des Kindes in der Regel während der ersten drei Lebensjahre des Kindes bekommt. Bei Letzterem wird das Kinder-Haben wie ein "Schaden" betrachtet, weshalb Du mit dem Betreuungs-Unterhalt den enstehenden Einkommensverlust ausgleichen sollst/musst; nach meiner Kenntnis bis zu einer Obergrenze von 770 EUR. Die Einkünfte Deiner Ex spielen dabei auch eine Rolle: Was hat sie vor der Entbindung verdient, was seither?
Was genau von Deinen Vorsorgeaufwendungen bei einer gerichtlichen Klärung anerkannt würde und was nicht, kann man von hier aus nicht sagen; vielleicht gibt es im Falle eines positiven Vaterschafts-Tests ja auch eine aussergerichtliche Einigung. Ansonsten solltest Du Dich für den worst case mal darauf einstellen, dass das Abenteuer Vaterschaft Dich in den nächsten 3 Jahren reichlich 1.000 Euros pro Monat kostet. Deine Ex scheint einem Indianerstamm namens "Nimm!" anzugehören...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Leutz,
Ich fürchte die 1.000,- bzw. 770,- € sind keineswegs ne Obergrenze.
Moerphi ist in voller Höhe "Schadensersatzpflichtig" d.h. er hat ihr den vollen Einkommensverlust auszugleichen, begrenzt lediglich von seinem eigenen Selbstbehalt und reduziert um das (Elterngeld minus 300,-).
Und der KU liegt bei dieser Konstellation ja auch schon bei 370,-€
Die 770,- € sind lediglich der Betrag für Mütter, die vorher keinerlei Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, also Ersatz für einen Schaden der ihr garnicht entstanden ist.
Vaterschaft gehört eben zu den am unerbittlichsten verfolgten Verbrechen in Deutschland.
Und was kann schließlich die arme KM dafür, dass du ihr so einen hohen Lebensstandard aufgezwungen hast? 😉
Alles in allem klingt das so, als hätten wir hier noch etwas länger was von dir.
Deine Ex scheint gewillt noch viel Kraft in dein Geld zu investieren.
Hol schon mal den Verbandskasten raus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo
Mal sehen, wer stärker ist.... 😉
(Möchte nur anmerken, dass es mir keinesfalls um den Kindesunterhalt geht !)
Frage an alle:
Wie stellt man das mit dem Vaterschaftstest am besten an?
Geht man gemeinsam zu JA, Arzt,....? Welches ist die richtige Anlaufstelle
bzw. Vorgehensweise?
Vielen Dank !
Moin Moerphi,
für Deine ganz persönliche Sicherheit (und um die geht es ja) reicht ein Test wie >>>DIESER<<< vollkommen aus. Falls Deiner Ex das Ergebnis nicht passt, kann sie natürlich auch einen hochoffiziellen gerichtlichen Test verlangen - der kostet dann leicht das Zehnfache. Zu bezahlen vom Auftraggeber.
Wichtig ist dabei aber nicht der Preis, sondern die dokumentierte und lückenlos beaufsichtigte Probenentnahme von Vater und Kind, am besten durch Dich selbst. So ein Teststäbchen ist schnell ausgetauscht. Also: Gib das Ding nicht aus den Fingern, auch nicht für den Weg zum Briefkasten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen !
Nachdem ich am 25.06. ein Schreiben des Jugendamtes bzgl. der Beistandschaft zur Feststellung
der Vaterschaft bekommen habe, habe ich heute reagiert. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt
(Freund der Familie und gleichzeiig FA für FamRecht :wink:) habe ich dem Jugendamt geschrieben,
dass ich grundsätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft bereit bin, allerdings nach einem positiven
Vaterschaftstest. Das JA soll nun "herausfinden", ob die KM einem "freiwiligen" Test zustimmt.
Für den Fall, dass dies nicht der Fall sein sollte, habe ich dem JA bereits mmitgeteilt, dass ich mich
dann gezwungen sehe, den Klageweg abzuwarten.
LG
Moerphi
hallo,
aha, daher mein déjà vue!!
Wenn Du noch keine Vaterschaft anerkannt hast, kannst Du auch noch nicht auf Umgang klagen, denn du bist ja juristisch noch gar nicht Vater.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
