Hi Papper,
als "Neuer" ist das hier immer etwas ungewohnt mit den "strengen" Kommentaren der "Erfahrenen" - es steckt aber meist sehr viel Wahrheit drin. Mach doch mal folgendens: Lies morgen noch mal in Ruhe die Antworten und reflektiere sie dann noch mal - das kann auch helfen.
Erzähl doch mal etwas mehr über Deine Ex bzw. wie stellt Sie sich den den Umgang vor? Bzw. hat Sie dir schon mal konkret gesagt, was Sie stört?
Vielleicht hast Du das bei Euch auch schon gemerkt: Du sagt es etwas - es kommt beim Empfänger (Deiner Ex) überhaupt nicht mehr an. Umgekehrt ist es oft auch so. Das kennzeichnet oftmals den Trennungsprozess.
Du hast geschrieben, dass Sie auch Akademikerin ist. Auch im Arzt / Klinikumfeld? Gruß Ingo
........diese pessimistische einstellung finde ich nicht gut, sind wir denn hier im forum nur zum jammern wie die gesetzeslage ist, natürlich ist sie sche.........., ich kenne jedoch inzwischen aus meinem umfeld genug fälle, auch hier aus dem forum, wo es anders läuft. wenn ich auch so denken würde, müßte ich mich doch nicht in dem forum hier beteiligen und könnte gleich den schw....... einziehen!!!!versteht es nicht falsch, ich habe höchsten respekt vor eurer meinung, aber ich finde es ist ein kleiner trend zum guten für uns zu erkennen, dies hat erst letztens eine freundin, die psychologische beratung für gerichte macht, bestätigt, väter sind im kommen, sie kriegen immer mehr umgangszeit und z.t. auch das abr zugesprochen.
deshalb demotivieren solche emotionalen statements viele väter hier, die sich dann wahrscheinlich nicht mal mehr trauen in diesem tollen forum etwas von sich zu geben!
Dieses Forum ist dazu da, Erfahrungen auszutauschen und diese rechtfertigen im Familienrecht für Väter nunmal keinen allzugroßen Optimismus.
Wobei es da natürlich Unterschiede gibt.
Es ist z.B. relativ leicht, eine gerichtliche Umgangsregelung zu bekommen, es kann schwer sein, sie auch durchzusetzen. Da muss man sehen, wie man das am besten anpackt.
Es gibt aber eben auch Dinge, die sind vor einem deustchen Familiengericht nun mal nicht durchsetzbar.
So wie bis vor Kurzem das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Vätern gegen den Willen der Mutter oder eben das WM gegen den Willen der Mutter.
Was sollen wir Leuten denn deiner Meinung nach in solchen Fällen raten?
"Mach mal. Renn du mal gegen das Maschinengewehrfeuer an.
Irgendwann haben wir hinter all den Leichen genug Deckung um den gegnerischen Schützengraben einzunehmen?"
"Wohlan denn, ihr tapferen Recken, auf in den Kampf für Kaiser und Vaterland!"
So wie einst, bei Langemark?
Wenn du das hören willst, sage ich, nur zu!
Nachkommende Generationen werden es dir danken.
Es gibt durchaus Fälle in denen ich sage, "du könntest verlieren aber versuche es wenigstens! aber dein Kampf ums ABR ist kein solcher Fall.
Es ist ja nicht so, dass du dabei mit 95% nicht gewinnst, sondern dass du zu 95% das ABR auf diese Art verlierst, denn wenn einer klagt, wird es auch einer bekommen.
Ganz im Sinne des Orakels von Delphi, das Krösus von lydien weissagte, wenn er Griechenland angriffe, er ein großes Reich zerstören würde.
Es war sein eigenes.
Konzentriere dich vor Gericht auf deinen Fall und verbessere die Welt von außerhalb des Gerichtsaales.
Z.B. hier.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
PS: Noch ein kleiner Zusatz in Sachen "Entscheidungsfindung ABR-Verfahren": Wenn Du es tatsächlich auf ein solches Verfahren anlegst, das Du mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit verlierst, muss Dich Deine DEF nicht einmal fragen, wenn ihr nächster Lover am anderen Ende der Republik wohnt: Dann zieht sie samt Kind einfach dort hin - und Du darfst Dir überlegen, wie Du den Umgang über hunderte von Kilometern aufrecht erhältst.
Die eigenen Sprüche von wegen "man muss es doch wenigstens probieren..." oder "ich will meinem Kind in X Jahren mal beweisen können, dass..." fühlen sich nach einem verlorenen Gerichtsverfahren ziemlich fade an.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hey midnightwish,
montag, dienstag und donnerstag 8.30-12 uhr und 15-18 uhr, mittwoch 8.30-12 uhr, sowie freitag 8.30-12.30
das ist meine arbeitszeit als arzt in einer praxis.
hey ingo,
da kommunikation momentan fast gleich null, ist es schwierig abzuschätzen. jetzt habe ich erfahren, das sie anbieten, 2 mal pro woche vom kiga abholen mit übernachtung und jedes zweite wochenende, es wird immer mehr (juhuuuuuuu). das wird sicher nicht mehr, weil ich alles so hinnehme, sondern mein anwalt meine meinung vertritt, annähernd gleiche umgangszeit zu erwirken.
übrigens bin ich martin gar nicht sauer, habe auch sehr viel gutes aus seinen kommentaren in diesem forum herausgelesen und verinnerlicht, ich bin hier um mich beraten zu lassen und tips zu bekommen. mit strengen kommentaren kann ich leben, es ist mir auch klar, das viel wahrheit und lebenserfahrung drin steckt, aber ihr müßt auch mich verstehen. meine ehe liegt in scherben, frau will (wollte, wird ja mehr) einen wochenendvater aus mir machen, es geht mir dreckig, habe schon schlafstörungen, dann noch solche kommentare, das ist manchmal doch zuviel. aber seis drum, habe hier viel erfahren und tue es immer noch!!!!!!!!!
zum beruf meiner ex will ich nicht soviel schreiben, nicht das noch jemand hier mitliest!?
Hi Papper,
man merkt schon an Deinen Zeilen, dass Du zur Zeit massiv unter Druck und Stress stehst. Wir alle kennen diese Phase. Versuch trotzdem, wieder "runter zukommen". Gerade als Neuling wirkt hier vieles "depressiv und düster" - weil hier meist auch nur heftige Fälle besprochen werden. Wir haben aber auch genug Mitglieder dabei, die mit friedlichen und einvernehmlichen Lösungen sehr gut gefahren sind.
Aus meiner Sicht bist Du im Moment noch viel zu sehr in der Angst um Euer Kind verhaftet - was normal ist. Du kennst bisher auch nur das Leben in einem Haushalt. Der Tag, wenn das Kinderzimmer dann wirklich leer ist, ist hart. Aber auch darüber kommst Du hinweg - und kannst mit Eurem Kind sehr viele, oftmals auch intensivere Momente erleben als andere Eltern, die in "glücklichen" Beziehungen leben.
Persönlich finde ich z.B. die Angebote Deine Ex absolut erfreulich und würde Sie sofort annehmen. Damit müsstet Du keinen Cent für Rechtsanwälte ausgeben. Und Du weisst sicherlich auch, dass RAs hauptsächlich von strittigen Fällen leben und somit wenig Interesse haben werden, Euch euren Streit auszureden.
Aus der Forenerfahrung wirst Du mit einer gerichtlichen Umgangsregelung wahrscheinlich wesentlich schlechter fahren (max. Wochendumgang), Tag unter der Woche (ohne Übernachtung) noch nicht mal sicher.
Was Dir vielleicht auch noch nicht bewusst ist: Erst ab dem Zeitpunkt, wenn hinter Dir oder Deiner Ex die Tür ins Schloss gefallen ist, beginnt normalerweise auch eine Phase der Entspannung zwischen den Elterteilen, da der unsägliche Zustand (ich nenne es einfach mal "Hölle") des Zusammenlebens mit einem bereits "fremdgewordenen" Menschen beendet wurde. Hier entsteht dann auch Raum für weitere Angebote, den Umgang auszubauen.
Zudem kommt Euer Kind wohl auch nächstes Jahr in die Schule. Auch wieder mehr Raum und Selbständigkeit, welche die Umgangsgestaltung erleichtern sollte. Gruß Ingo
hey brille,
tschuldigung, habe dein kommentar überlesen, ist ja reger betrieb hier heute!
PS: Noch ein kleiner Zusatz in Sachen "Entscheidungsfindung ABR-Verfahren": Wenn Du es tatsächlich auf ein solches Verfahren anlegst, das Du mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit verlierst, muss Dich Deine DEF nicht einmal fragen, wenn ihr nächster Lover am anderen Ende der Republik wohnt: Dann zieht sie samt Kind einfach dort hin - und Du darfst Dir überlegen, wie Du den Umgang über hunderte von Kilometern aufrecht erhältst.
das ist doch das problem, meine ex hat abr lt meinem anwalt beantragt, habe aber noch nichts schriftliches, daher meine "gegenklage" auf abr für mich.
hey ingo,
danke für deine beruhigenden worte, klar hast du recht, ist gerade eine emotionale höllenfahrt.
Persönlich finde ich z.B. die Angebote Deine Ex absolut erfreulich und würde Sie sofort annehmen. Damit müsstet Du keinen Cent für Rechtsanwälte ausgeben. Und Du weisst sicherlich auch, dass RAs hauptsächlich von strittigen Fällen leben und somit wenig Interesse haben werden, Euch euren Streit auszureden.
glücklicherweise haben wir beide anwälte, die eher auf eine einigung hinarbeiten, da haben wir einfach durch zufall glück gehabt. hätte ich mich nicht durch meinen ra "gewehrt", hätte ich nicht dieses angebot bekommen, das ist klar.
ich bin ja nicht auf krieg aus, wenns nach mir gegangen wäre, hätten wir durch mediation und einer nachehelichen vereinbarung schon alles geregelt. ex hat ehewohnungszuweisung und abr beantragt, ich mußte was tun, es scheint das richtige gewesen zu sein, da ich nun ein besseres umgangsangebot erhalten habe, mal schauen wie es nächste woche weiter geht.
Moin Martin,
PS: Noch ein kleiner Zusatz in Sachen "Entscheidungsfindung ABR-Verfahren": Wenn Du es tatsächlich auf ein solches Verfahren anlegst, das Du mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit verlierst, muss Dich Deine DEF nicht einmal fragen, wenn ihr nächster Lover am anderen Ende der Republik wohnt: Dann zieht sie samt Kind einfach dort hin - und Du darfst Dir überlegen, wie Du den Umgang über hunderte von Kilometern aufrecht erhältst.
Das kann sie später auch bei gemeinsamen ABR tun. Notfalls beantragt sie dann eben später einfach die Übertragung des ABR und beruft sich auf Kontinuität.
Die eigenen Sprüche von wegen "man muss es doch wenigstens probieren..." oder "ich will meinem Kind in X Jahren mal beweisen können, dass..." fühlen sich nach einem verlorenen Gerichtsverfahren ziemlich fade an.
Deine Meinung diesbezüglich teile ich nach wie vor nicht. Wie vorher schon von mir geschrieben, kann er sich mit dem gemeinsamen ABR den Allerwertesten abputzen, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes (auch einvernehmlich) bei der KM festgelegt wurde. Der TO hat jetzt noch gewisse Möglichkeiten und Druckmittel, eine Einigung herbeizuführen und nicht bedingungslos die Vorgaben der KM zu akzeptieren. Danach ist der Drops möglicherweise für immer gelutscht.
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Das kann sie später auch bei gemeinsamen ABR tun. Notfalls beantragt sie dann eben später einfach die Übertragung des ABR und beruft sich auf Kontinuität.
ich hatte nicht geschrieben, dass man mit gemeinsamem ABR nicht eigenmächtig umziehen könne; ich hatte nur geschrieben:
muss Dich Deine DEF nicht einmal fragen, wenn ihr nächster Lover am anderen Ende der Republik wohnt
Deine Meinung diesbezüglich teile ich nach wie vor nicht. Wie vorher schon von mir geschrieben, kann er sich mit dem gemeinsamen ABR den Allerwertesten abputzen, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes (auch einvernehmlich) bei der KM festgelegt wurde.
naja, irgendwann müsst Ihr Euch jetzt aber schon mal entscheiden, ob man sich mit dem ABR nur "den Allerwertesten abputzen" kann oder ob es irgendeine Bedeutung hat. Ist ersteres der Fall, müsste Deine Empfehlung an den TO lauten, dass er sich sein ABR-Verfahren ebenfalls komplett schenken kann, weil's im Zweifelsfall ja eh nix wert ist.
Der TO hat jetzt noch gewisse Möglichkeiten und Druckmittel, eine Einigung herbeizuführen und nicht bedingungslos die Vorgaben der KM zu akzeptieren.
Welche Druckmittel hat er denn?
Abgesehen davon geht es nicht (nur) isoliert um das ABR, sondern (auch) um die Frage, ob ihm die DEF demnächst eine Nase dreht mit einem triumphierenden "Du hast mich verklagt und bist auf die Fresse gefallen!" Denn solche "soft skills" werden die elterliche Kommunikation der nächsten Zeit massgeblich bestimmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
irgendwann müsst Ihr Euch jetzt aber schon mal entscheiden, ob man sich mit dem ABR nur "den Allerwertesten abputzen" kann oder ob es irgendeine Bedeutung hat.
Nö, da muss ich mich nicht entscheiden, denn das hatte ich bereits erläutert:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du dir mit dem gemeinsamen ABR den Allerwertesten abputzen kannst, wenn du erstmal ausgezogen bist. Das ergibt sich allein schon aus § 1687 BGB, wo es heißt:
"Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens."
Ist ersteres der Fall, müsste Deine Empfehlung an den TO lauten, dass er sich sein ABR-Verfahren ebenfalls komplett schenken kann, weil's im Zweifelsfall ja eh nix wert ist.
Hier stehe ich jetzt irgendwie auf dem Schlauch. Wenn der TO das ABR Verfahren gewinnt, gibt es kein gemeinsames ABR mehr, sondern es wird auf ihn übertragen
Welche Druckmittel hat er denn?
1. Auch die Ex des TO geht ein gewisses Risiko ein - und seien es tatsächlich nur 5 Prozent.
2. Der TO ist bisher nicht ausgezogen. Momentan bleibt seiner Ex nur die Möglichkeit, selbst auszuziehen, um ihn loszuwerden. Das wiederum würde die Chancen für ihn (etwas) erhöhen, das ABR übertragen zu bekommen, denn der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet sich in der gemeinsamen Wohnung.
Die Exe wird sich in dieser Situation sicherlich genau überlegen, ob sie dem TO nicht lieber etwas entgegen kommen möchte, als einfach nur stur zu diktieren.
Abgesehen davon geht es nicht (nur) isoliert um das ABR, sondern (auch) um die Frage, ob ihm die DEF demnächst eine Nase dreht mit einem triumphierenden "Du hast mich verklagt und bist auf die Fresse gefallen!" Denn solche "soft skills" werden die elterliche Kommunikation der nächsten Zeit massgeblich bestimmen.
Das ist für mich persönlich kein Argument dafür, sich einfach bedingungslos den Forderungen der KM zu unterwerfen.
Gruß
Brainstormer
Hallo papperlapap,
ich habe da mal ein paar Fragen:
Wie kommt den deine DEF mit dem Kind klar?
Haben die beiden ein gutes Verhältnis?
Hat dein Kind den schon mal was gesagt:Wo es leben möchte?
Gehe mal davon aus. Du bekommst das Kind jedes 2. WE. Die Hälfte der Ferien (5 Wochen)
und jeden 2. Feiertag. Pfingsten, Ostern, Weihnachten. Vom Gericht!
Jetzt siehste noch zu: Das du deiner DEF das Kind am Mittwoch abnimmst.
Da kommen einige Tage zusammen.
Die bekommt die Kohle und ist glücklich.
So würde ich es machen.
Gruss
Michael
Hi Papperlapap,
hab ne ähnliche Geschichte. Kurz vor meinem Auszug ABR Antrag gestellt, weil plötzlich das vereinbarte Wechselmodell von der KM nicht mehr gewünscht war.
Der Antrag schlug dann wie eine Bombe ein und brachte meine Ex dazu, einzulenken. Daraufhin zog ich den Antrag zurück...ABR weiter bei beiden. Seither leben wir das WM, wobei ich auch freiwillig KU zahle. Unserem Kind geht es dabei prächtig. Bin froh, diesen Schritt gemacht zu haben.
Die Frage, ob du kämpfen solltest stellt sich bei dir ja gar nicht. Wenn deine Ex ihrerseits bereits ABR beantragt hat, hast du eigentlich nichts mehr zu verlieren...Du bist eh in der Defensive. Und dass du bei gewonnenem ABR deiner Ex ein großzügigeres Umgangsrecht/WM anbieten würdest, kann durchaus ein Argument sein, dir das ABR zu geben. Allerdings nur, wenn du in der Vergangenheit mindestens gleichwertig betreut hast.
Viel Erfolg!
ocean
hallo miteinander,
diese woche ist unser fg termin wegen ehewohnungszuweisung und abr antrag meiner ex, nun erreicht mich eine nachricht, das sie mit unserem kind zu ihren eltern gegangen ist und sie dort bleiben, ich könne unseren sohn am mittwoch aber wie üblich am nachmittag vom kindergarten abholen! do ist fg termin.
kann sie das einfach machen oder kann ich das als auszug aus der wohnung deuten, werde auf jeden fall meinen anwalt morgen früh gleich anrufen, wollte aber auch euch um rat bitten!!!!!