....soll ich kämpfe...
 
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....soll ich kämpfen.......und riskieren zu verlieren......oder verhandeln?????

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(@aristoteles)
Schon was gesagt Registriert

also nach all den Verfahren (ABR und Scheidung) die ich im Familienrecht kennengelernt habe,
kann ich nur sagen: gleiches Setting kann durch unterschiedliche Richter vollkommen unterschiedlich bewertet werden
....
bist Du aber erstmal ausgezogen, war es das: kein ABR, keine Verhandlungsmasse
....
und in Deinem Fall ist ja folgendes schon mal klar:
Du bist der Verhandlungsbereitere!!!!
....
Sie geht nach dem Motto vor: ich habe die Macht der Mutter und werde sowieso gewinnen
damit hat sie zwar meist auch recht, aber wenn Du ausziehst oder kampflos aufgibst, hat sie 100% recht
....
ich glaube, die meisten, die sich in Foren anmelden, leben dann schon nicht bei Ihren Kindern, und dann war es das, ausser Du bist zufälligerweise der Cousin des amerikanischen Präsidenten und Deine Ex hört auf den Mädchennamen Snowden 🙂
....
und das was Du mit Ihr verlangst, ist ja nicht unmoralisch: Du willst die Kinder nicht zu 90%  bei Dir, Du verlangst keinen horrenden Trennungsunterhalt, Du willst einfach nur sinnvolle Lösung

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 19:05
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

guten Abend an alle, Mensch bin ich froh von euch zu hören.habe heute erfahren das der zuständige Richter ein sehr junger Mann ist neu am Gericht. Denke wohl das das positiver ist wie ein altbackener mit altem Gedankengut Kind gehört zur Mutter. Habe nun übers Wochenende Zeit mir Gedanken zu machen ob ich zum gegenangriff gehe, lt. Meinem Anwalt seien die Chancen dtl. Besser wie früher das Abr zu bekommen bei einer Unkooperativen Mutter. Das Argument gegen Wechselmodell ist wohl ich möchte meinem Kind kein Unterhalt Zahlen, das wird entkräftet in dem ich es trotzdem bezahle und ihr such eine ordentliche "Abfindung" zahle. Das es hart wird und man viel kraft braucht dachte ich mir schon, aber dank euch habe ich wieder einen aufrechten Blick. Da ich noch in der Ehewohnung lebe sind das doch such schon gute Voraussetzungen. Habe noch rechtzeitig reagiert und meinen naiven gutmütigen Blick auf diese Welt beendet. Bin auch ein sogenannter gutverdiener und hoffe such das ich das gut überstehe und mit Sohnemann durchstarten kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 01:23
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

guten morgen an alle,

gibt es hier noch weitere väter mit abr für ihr Kind/kinder? oder väter die abr verloren haben und vielleicht im nachhinein berichten können auf welche fallstricke man achten muß?

vielen dank schon mal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 11:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papper,

Kinder brauchen beide Elternteile und das wollen wir auch bei Vatersein fördern. Mir ist nicht klar, was Du mit Deinem ABR-Antrag erreichen willst.

Das Zusammenleben in einem Haushalt nach einer Trennung ist hoch problematisch und kann auf Dauer nicht gut gehen. Wir raten Vätern trotzdem erstmal nicht auszuziehen, da zu 80 Prozent eh die Frauen gehen möchten - dann kann Deine Ex das z.B. gerne tun. Die Vermischung von Wohnungsnutzung und Umgang (wie es die RA Deiner Ex vorschlägt) ist ja nun auch ziemlich lächerlich und grenzwertig. Das sind zwei paar Schuhe.

So wie Du schreibst, herrscht bei Euch das große Schweigen zu Hause (was normal ist in der Trennungsphase). Meist kommt beim Gegenüber auch überhaupt nichts mehr davon an, was Du überhaupt meinst. Deshalb kann die Vermittlung durch Dritte hier schon sinnvoll sein.

"Vernünftige" Elternteile versuchen übrigens, solche Streitigkeiten dadurch zu verhindern, indem man auf Augenhöhe einen notariellen Vertrag (Scheidungsfolgenvereinbarung) schließt, in dem alle möglichen Streitpunkte (Nutzung Ehewohung, Wohnort des Kindes, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) so gestaltet werden, wie IHR es wollt - und nicht Dritte für Euch entscheiden.

Denk auch mal an die Zukunft. Eine clevere Exe wird Dir innerhalb kürzester Zeit auch einen neuen Lebensgefährten (in Fachkreisen Next genannt) vorstellen. Spätestens dann wird das Zusammenleben unter einem Dach fast unmöglich bzw. Deine Exe wird ihren Neuen gezielt einsetzen, um Dich emotional runterzudrücken.

Deshalb versucht hier eine tragbare Lösung zu finden, macht den Umgang fest und dann geht Eure Wege - es ist das Beste für alle Beteiligten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 11:49
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey ingo,

ich glaube da ist ein mißverständniß, ich werde sicher bald ausziehen, baue auch gerade nebenbei, bin bisher nicht ausgezogen, da meine zukünftige ex mir den umgang verweigert hätte, daher verharre ich auf der couch und sehe aber jeden tag meinen sohnemann, glaub mir ich tue es nur für ihn, die couch ist nicht bequem. hatte schon eine mietwohnung übergangsweise gefunden und wollte raus, aber als exe sagte, ....."du darfst dein kind so oft sehen, wie es das recht vorsieht, ich will kein wm"......., bin ich doch geblieben um vor dem auszug alles zu regeln.

"Kinder brauchen beide Elternteile und das wollen wir auch bei Vatersein fördern. Mir ist nicht klar, was Du mit Deinem ABR-Antrag erreichen willst."

bin ich absolut bei dir, ich will abr, da ich der gleichen meinung bin wie du/ihr, ich will und wünsche, das mein kind 50.50 beide elternteile genießen kann, sie unterstützt das nicht!!das ist der grund für den "gegenangriff"!

die finanzen sind für mich kein problem, bin bereit ihr alles zu überlassen, habe sogar angeboten das sie kindergeld behalten kann und würde sogar noch zusätzlich ku zahlen! was tut man nicht allles im kampf um das kind. es fällt mir schwer mit solchen begriffen (kampf,.....) so umzugehen, aber leider entspricht das der realität.

übrigens vermittlung über dritte habe ich schon ganz am anfang vorgeschlagen mit gemeinsamem anwalt, mediation, kinderschutzbund zur beratung, etc............. wollte sie alles nicht!!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 12:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papper,

versuch bitte trotzdem, Dich noch etwas zu sortieren - dabei helfen wir Dir ja auch gerne.

die finanzen sind für mich kein problem, bin bereit ihr alles zu überlassen, habe sogar angeboten das sie kindergeld behalten kann und würde sogar noch zusätzlich ku zahlen! was tut man nicht allles im kampf um das kind. es fällt mir schwer mit solchen begriffen (kampf,.....) so umzugehen, aber leider entspricht das der realität.

zu viel "Nettigkeit" wird seitens der Exen in den wenigsten Fällen honeriert. Deshalb noch mal der Tipp die ganze Sache mit Hilfe (auch von zwei Anwälten) zu vereinbaren. Weder Du noch Deine Exe bräuchten dazu in einen "Kampf" aufbrechen.

Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Wo ist das Problem, diese Festlegung einfach zu machen? Ja, dieses Thema ist emotional besetzt - es hat auf die Frage, wie später der Umgang gestaltet wird, keinerlei Auswirkungen (wenn  beide Elternteile mitwirken wollen).

Wir kennen Eure Verdienste nicht. In vielen Fällen werden die KVs jedoch verpflichtet Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und danch z.T. noch nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Sei also vorsichtig mit solchen "Angeboten" und wecke nicht noch zusätzliche Begehrlichkeiten. Auch wenn Du finanziell "gut" ausgestattet bist (um die 3000 netto), kannst Du dich bei einer KM ohne zusätzliches Einkommen auf einen monatlichen Zahlbetrag von ca. 800 - 1000 Euro einstellen.

übrigens vermittlung über dritte habe ich schon ganz am anfang vorgeschlagen mit gemeinsamem anwalt, mediation, kinderschutzbund zur beratung, etc............. wollte sie alles nicht!!!!!!!

Dazu kann man auch niemanden zwingen. Frag Deine Exe doch mal in einer "ruhigen" Minute, ob Sie das Ganze nicht auch friedlich regeln möchte. Das spart (ihr und Dir) eine Menge Geld, Zeit und Nerven. Dazu kann Sie gerne auch ihren Anwalt mit ins Boot hohlen, so dass sie sich nicht über den Tisch gezogen fühlt. Dazu müsst ihr aber dann beide Eure Anwälte darauf "einstellen", dass ihr eine einvernehmliche Scheidung durchziehen möchtet.

Zum Thema Wechselmodell: Auch hier kann man nur eins sagen: Es gibt keine Defintion, was ein Wechselmodell konkret sein soll. Es muss nicht immer 50:50 sein. Und es gibt auch gute Gründe, warum Elternteile kein 50:50 Modell fahren möchten (um dem Kind z.B. keinen Wechselstress auszusetzen, persönliche Planungen, etc.).

Auch das "Standartmodell" alle 14 Tage das komplette WE ist ein Wechselmodell. Hier kann man sinnvoll mit zusätzlichen Tagen in der Woche ausdehnen und schon sind alle Parteien und auch Euer Kind zufrieden.

Denk auch daran, dass Du und auch Deine Exe sicherlich in nächster Zeit wieder neuer Partner haben möchtet und auch dafür Zeit einzuplanen ist. Gerade bei Frauen ist zudem häufig noch ein Zweitkinderwunsch stark ausgeprägt - wie das bei Deiner Ex ist, wissen wir nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 17:05
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey ingo,

"zu viel "Nettigkeit" wird seitens der Exen in den wenigsten Fällen honeriert. Deshalb noch mal der Tipp die ganze Sache mit Hilfe (auch von zwei Anwälten) zu vereinbaren. Weder Du noch Deine Exe bräuchten dazu in einen "Kampf" aufbrechen."

Läuft gerade, Anwälte sprechen mehr miteinander wie wir.

Kindergeld erhält derjenige, bei dem das Kind im Haushalt lebt

bei wm erhält jeder die hälfte

kannst Du dich bei einer KM ohne zusätzliches Einkommen auf einen monatlichen Zahlbetrag von ca. 800 - 1000 Euro einstellen

ex arbeitet mit 30h woche

Und es gibt auch gute Gründe, warum Elternteile kein 50:50 Modell fahren möchten (um dem Kind z.B. keinen Wechselstress auszusetzen, persönliche Planungen, etc.). 

ihr geht es rein um die finanzen, seit sie mitgekriegt hat, das es bei wm kein "unterhalt" in dem sinne gibt, will sie es nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 17:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

bei wm erhält jeder die hälfte

Nein.
Kindergeld wird immer nur an einen ausgezahlt.

Du scheinst dich mit den Mechanismen des deutschen Familienrechts noch wirklich auszukennen.

Um das Wechselmodell kann man nicht kämpfen. Darauf kann man sich nur einigen.
Und diese Einigung wird von Justiz nicht etwa gefördert oder honoriert, sondern massiv bekämpft.
Derjenige, der Kampf ums Kind gewinnt wird massiv belohnt und das sind zu über 90% die Mütter.

Der Andere bekommt die Rechnung.

Die Fälle, in denen einem Vater, der bereits ohne Kinder ausgezogen ist, noch die Kinder zugesprochen wurden liegen im nicht messbaren Promillebereich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 18:11
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey beppo,

es stimmt, ich kenne mich im familienrecht noch nicht so gut aus, daher haben ich seit kurzem einen anwalt und bin hier bei euch im forum!

Die Fälle, in denen einem Vater, der bereits ohne Kinder ausgezogen ist, noch die Kinder zugesprochen wurden liegen im nicht messbaren Promillebereich.

außerdem leben wir noch in der gemeinsamen ehewohnung!

es ist mir klar, das ich um das wm nicht kämpfen kann, da ex alles blockiert, daher hoffe ich auf einen richter, der anerkennt, das ich den kontakt zur mutter fördern will, während es andersrum nicht der fall ist! und deshalb muß ich auf abr klagen, um ihn zu 50% oder mehr zu bekommen, es sei denn wir einigen uns vorher über die anwälte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 18:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ihr geht es rein um die finanzen, seit sie mitgekriegt hat, das es bei wm kein "unterhalt" in dem sinne gibt, will sie es nicht

dem ist nicht so. Je nach Einkommensverhältnissen wird trotzdem ein Teil des KU fällig. Nichts würde dann fliesen, wenn beide annähernd gleich viel verdienen.

ex arbeitet mit 30h woche

Auch das bedeutet noch nicht unbedingt, dass du keinen TU/EU/BU mehr an sie zahlen musst. Es ändert evtl. nur etwas an der Höhe.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 18:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

es stimmt, ich kenne mich im familienrecht noch nicht so gut aus, daher haben ich seit kurzem einen anwalt und bin hier bei euch im forum!

Und das ist auch gut und richtig.
Nur scheinst du erst die Strategie festlegen und dich dann informieren zu wollen.
Das ist falsch.

außerdem leben wir noch in der gemeinsamen ehewohnung!

Ja.
Noch!
Aber das willst du ja ändern.
Und das wird deine Chancen im Kampf um WM oder ABR von "gering" in "nicht vorhanden" ändern.

daher hoffe ich auf einen richter, der anerkennt, das ich den kontakt zur mutter fördern will, während es andersrum nicht der fall ist!

So einen Richter gibt es nicht.

Für 95% der Richter gehören die Kinder zur Mutter und für die restlichen 5% zu dem, bei dem sie gerade sind.
Die restlichen 0% könntest du vielleicht überzeugen.
Etwas vereinfacht ausgedrückt.

Was Mütter tun, dient immer dem Kindeswohl. Ausnahmen müssen bewiesen werden.
Was Väter wollen schadet immer dem Kindeswohl, Ausnahmen währen zu beweisen.

Diese Haltung kannst du auch dem Verlauf der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Diskussion über das gemeinsame Sorgerecht für uneheliche Väter entnehmen.
Da wurde und wird dieses Prinzip nochmal sehr anschaulich verdeutlicht.

Im übrigen solltest du dich mal in die www.trennungsfaq.de einlesen.
Da wird die Situation nochmal verdeutlicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 18:36
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

Auch das bedeutet noch nicht unbedingt, dass du keinen TU/EU/BU mehr an sie zahlen musst. Es ändert evtl. nur etwas an der Höhe.

darum gehts ihr ja!!!!!!!die höhe!!!!!

dem ist nicht so. Je nach Einkommensverhältnissen wird trotzdem ein Teil des KU fällig. Nichts würde dann fliesen, wenn beide annähernd gleich viel verdienen.

auch hier betonung "wird trotzdem ein Teil des KU fällig", das meine ich damit Tina

Nur scheinst du erst die Strategie festlegen und dich dann informieren zu wollen.
Das ist falsch.

strategie ist noch offen, habe erst nächste woche anwaltstermin eben zur festlegung der strategie

Ja.
Noch!
Aber das willst du ja ändern.
Und das wird deine Chancen im Kampf um WM oder ABR von "gering" in "nicht vorhanden" ändern

ich will doch erst nach Einigung ausziehen, oder eben nicht (falls keine einigung mit ex) und fg ansteuern

Für 95% der Richter gehören die Kinder zur Mutter und für die restlichen 5% zu dem, bei dem sie gerade sind.
Die restlichen 0% könntest du vielleicht überzeugen.
Etwas vereinfacht ausgedrückt.

Was Mütter tun, dient immer dem Kindeswohl. Ausnahmen müssen bewiesen werden.
Was Väter wollen schadet immer dem Kindeswohl, Ausnahmen währen zu beweisen.

Diese Haltung kannst du auch dem Verlauf der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Diskussion über das gemeinsame Sorgerecht für uneheliche Väter entnehmen.
Da wurde und wird dieses Prinzip nochmal sehr anschaulich verdeutlicht.

........diese pessimistische einstellung finde ich nicht gut, sind wir denn hier im forum nur zum jammern wie die gesetzeslage ist, natürlich ist sie sche.........., ich kenne jedoch inzwischen aus meinem umfeld genug fälle, auch hier aus dem forum, wo es anders läuft. wenn ich auch so denken würde, müßte ich mich doch nicht in dem forum hier beteiligen und könnte gleich den schw....... einziehen!!!!versteht es nicht falsch, ich habe höchsten respekt vor eurer meinung, aber ich finde es ist ein kleiner trend zum guten für uns zu erkennen, dies hat erst letztens eine freundin, die psychologische beratung für gerichte macht, bestätigt, väter sind im kommen, sie kriegen immer mehr umgangszeit und z.t. auch das abr zugesprochen.
deshalb demotivieren solche emotionalen statements viele väter hier, die sich dann wahrscheinlich nicht mal mehr trauen in diesem tollen forum etwas von sich zu geben!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 18:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papper,

löse Dich doch mal geistig von Deinem 50:50 Modell, wenn es bei Euch nicht passt.

Wie Dir Beppo schon geschrieben hat, kannst Du eine KM nicht zur Durchführung eines 50:50 Wechselmodell unter Wegfall des KU zwingen. Zum Wegfall der Unterhaltspflicht müsstet Du auch über 51 Prozent der Zeit betreuen.

Noch mal der Tipp: Spart Euch die Streiterein und lasst die Emotionen (auch wenns schwer fällt) mal im Hintergrund.

Ich würde hier der KM vorschlagen :
- alle 2 Wochen Freitag Abholung am Kiga Uhr bis Montag mit Bringen zum KiGA (spart Euch auch Übergabestress)
- zusätzlicher Tag /Tage unter Woche (so wie es Euch beiden passt)

Wie schon gesagt, es gibt auch gute Gründe, die gegen 50:50 sprechen. Was sind denn die Argumente der KM? Hast Du schon versucht, auch ihr "Nein" zu verstehen bzw. zu hinterfragen? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 18:55
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey ingo,

so langsam löse ich mich auch davon, aber nicht um das von dir vorgeschlagene modell

ch würde hier der KM vorschlagen :
- alle 2 Wochen Freitag Abholung am Kiga Uhr bis Montag mit Bringen zum KiGA (spart Euch auch Übergabestress)
- zusätzlicher Tag /Tage unter Woche (so wie es Euch beiden passt

zu leben, sondern andersrum, warum soll meine ex nicht zur we mutter werden und 1x unter der woche unser kind betreuen????

das was du vorschlägst, krieg ich doch vor dem fg wahrscheinlich sowieso, dafür muß ich nicht kämpfen!!!warum immer so pessimistisch, siehe meine vorherige antwort, da hatte ich dein statement noch nicht gelesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 19:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papper,

wir können Dir aus unserer Erfahrung Vorschläge machen - entscheiden musst Du natürlich selber. Persönlich hätte ich z.B. keinerlei Interesse, juristische Streitigkeiten (die oftmals viel mehr Nerven und Geld kosten) vom Zaun zu brechen, wenn es auch anders geht. Dazu sind halt Kompromisse auf beiden Seiten nötig. Wenn das nicht möglich ist, bleibt nur der gerichtliche Weg. Und auf See und vor Gericht... den Satz kennst Du ja sicher.

Nochmal aus der persönlichen und der Forenerfahrung: Kindern ist es erstmal vollkommen wurscht, wie Euer Umgangsmodell aussieht. Für Kinder ist wichtig, dass sie sich auf den Umgang verlassen können und das dieser konstant stattfindet. Und ohne das sich Eltern an der Tür anfauchen, die Rolladen runterlassen wenn Du vor dem Haus stehst oder sonstige "Nettigkeiten" unternehmen, die passieren können, wenn man den anderen in die Ecke treibt.

Es gibt auch Frauen, deren Leben nur aus "Party machen" besteht - die wären z.B. absolut dankbar, wenn Du Ihnen das Kind soviel wie möglich abenehmen würdest. Das scheint bei Euch aber nicht der Fall zu sein. Deshalb seh ich auch kaum Raum, das Ganze anders aufzuziehen. Gruß Ingo

P.S. Dir ist bewußt, dass bereits eine "friedliche Scheidung" Dich mehrere tausend Euro kosten wird? Auch hier solltest Du kalkulieren, was eine gerichtliche Auseinandersetzung jetzt auf das spätere Scheidungsverfahren für Auswirkungen haben wird. Mit Entgegenkommen Deiner Exe wirst Du dann auch nicht mehr rechnen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 19:10
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey ingo,

aus deinen texten entnehme ich, das du eher ein harmoniebedürftiger mensch bist und das kindeswohl im auge hast, so bin ich auch und in keinster weise anders! ich habe viel getan um zu einer einigung zu kommen, weil ich unser kind liebe. da meine ex aber das kindeswohl nicht zu interessieren scheint (das ist für mich so, wenn sie sagt ich solle ihn nur alle 14 tage sehn!), kann ich doch nicht einfach so das alles akzeptieren, was mir die ex diktiert!!
wenn ich das abr hätte, wäre ich der letzte, der den kontakt unseres kindes zur mutter verwehrt, andersrum befüchte ich, ist das nicht so.
das mit den finanzen ist mir klar, haben eine zu 2/3 abbezahlte wohnung, meine hälfte davon habe ich bereits abgeschrieben, diese bin ich gerne bereit auszugeben, hauptsache ich habe mehr umgang mit unserem kind!
außerdem glaube ich, das sich nach den ganzen auseinandersetzungen, nach einer gewissen zeit alles wieder beruhigt, wir haben uns ja über ein jahrzent sehr gut verstanden, kenne viele paare mit rosenkrieg, die jetzt am gemeinsamen strang ziehen bzgl. der kinder.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 19:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

warum soll meine ex nicht zur we mutter werden und 1x unter der woche unser kind betreuen????

Jetzt erklär doch endlich mal, warum ein Gericht ein solches Urteil sprechen sollte. Weil Du das gerne hättest? Weil es Deiner DEF gefälligst mal einen einschenken soll? Weil es Deiner Ansicht nach "gerecht" wäre?

Wenn Deine DEF nicht gerade schizophren oder schwere Alkoholikerin ist, wird sich ein Gericht bei einer streitigen Klärung des künftigen Lebensmittelpunktes Eures Kindes einfach am Kontinuitätsprinzip orientieren und Eure bisherige Rollenverteilung (die bei einem Vollzeit-arbeitenden Vater und einer Teilzeit-arbeitenden Mutter eigentlich in Frage steht) fortschreiben. Diese ist bewährt und zumindest bislang so von Euch gewollt - wo sollte der Vorteil liegen, das jetzt plötzlich um 180 Grad herumzudrehen?

Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun (die sowieso nirgends versprochen wird), sondern einfach mit Lebenserfahrung. Auch in einer Fabrik müssen nicht plötzlich die Leute aus der Produktion ihre Arbeitsplätze mit den Kollegen aus der Verwaltung tauschen, nur weil irgendwer glaubt, das müsse aus "Gerechtigkeitsgründen" jetzt mal so sein.

deshalb demotivieren solche emotionalen statements viele väter hier, die sich dann wahrscheinlich nicht mal mehr trauen in diesem tollen forum etwas von sich zu geben!

mich demotiviert eher Beratungsresistenz. Vor allem, wenn sie - nachdem das Kind dann vorhersehbar in den Brunnen gefallen ist - in die durchaus verbreiteten, weinerlichen "Väter werden systematisch benachteiligt"-Tiraden umschlägt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 19:32
(@Brainstormer)

Moin papperlapap,

wenn es ihr um die Kohle geht, dann biete ihr doch an, vollen KU zu zahlen, wenn sie sich auf ein Wechselmodell einlässt. Das haltet ihr als Punkt in einer Scheidungfolgenvereinbarung fest und fertig. Hab ich auch so gemacht.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 19:34
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey martin,

mensch herscht hier ein aggressiver ton! wenn ich beratungsresistent wäre, würde ich kein forum besuchen!
desweiteren

Wenn Deine DEF nicht gerade schizophren oder schwere Alkoholikerin ist, wird sich ein Gericht bei einer streitigen Klärung des künftigen Lebensmittelpunktes Eures Kindes einfach am Kontinuitätsprinzip orientieren und Eure bisherige Rollenverteilung (die bei einem Vollzeit-arbeitenden Vater und einer Teilzeit-arbeitenden Mutter eigentlich in Frage steht) fortschreiben. Diese ist bewährt und zumindest bislang so von Euch gewollt - wo sollte der Vorteil liegen, das jetzt plötzlich um 180 Grad herumzudrehen?

ich bin arzt und arbeite voll in einer praxis mit 27 stunden pro woche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!betreue mein kind 2x/woche ab 13 uhr bis schlafenbringen, während sie arbeitet! ist das als antwort genug!

mich demotiviert eher Beratungsresistenz. Vor allem, wenn sie - nachdem das Kind dann vorhersehbar in den Brunnen gefallen ist - in die durchaus verbreiteten, weinerlichen "Väter werden systematisch benachteiligt"-Tiraden umschlägt.

----------------dazu sage ich nichts mehr.

hey brainstormer,

das wird mein anwalt auch anbieten, volles ku trotz wm, falls es dazu kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2013 19:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

desweiteren
ich bin arzt und arbeite voll in einer praxis mit 27 stunden pro woche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!betreue mein kind 2x/woche ab 13 uhr bis schlafenbringen, während sie arbeitet! ist das als antwort genug!
----------------dazu sage ich nichts mehr.

Hm,

ich gehe dqavon aus, dass du 72 Stunden meinst. Ansonsten würdest du ja auch nur die Zeit arbeiten, die auch die KM arbeitet und das ist ja von einer Vollzeitbeshäftigung noch ein wneig weg.

Es ist ja auch schön, das tust, Argument der KM oder des Richters wird sein, dass die Woche nunmal 7 Tage hat und somit die KM das Kind an 5 Tagen betreut und ins Bett bringt.

Es will die hier niemand was Böses, aber alle hier sind lange genug dabei um eben die leider herschende Meinung der Gerichte zu kennen.

Eine 50/50-Betreuung funkltioniert nur, wenn beide Eltern daran interessiert sind und ein mindestmaß an Kommunikation aufbringen. Gegen den Willen eines Elternteils ist es nichnt durchzubringen. Also ihr irgendwie schmachhaft machen.
Die Beantragung des ABR mit dem Hintergedanken "dann kann ich ihr vdas WM aufdrücken" kann funktionieren, kann aber auch n ach hinten losgehen (da kennst du deine Ex am besten). Du solltst dich auch gedankliche damit auseinandersetzung, dass zu einem geringen %-Anteil dirdas ABR wirklich zugesprochen wird. Wenn dann die vKM sagt: Ok, dann bin ich ab jetzt die Spaßmama und nehm das Kind nur noch alle 14 Tage von Fr-abend bis So-abend, dann musst du die Betreuung trotz Vollzeitjob und evtl. Notdiensten auf die Reihe kriegen. Du kannst dann nicht sagen, dass du das ABRnur unter der Voraussetzung 50/50wolltest und nicht du Vollzeit-Betreuungselterteil sein wolltest.

All das sind Punkte, die es eben zu bedenken gibt und für die du dir im VOrfeld Konzepte bereitlegen solltest

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2013 19:51




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