....soll ich kämpfe...
 
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....soll ich kämpfen.......und riskieren zu verlieren......oder verhandeln?????

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(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hallo miteinander,

stelle mir die frage ob ich das angebot von der rattin meiner ex annehmen soll oder um das abr kämpfen soll. wenn ich noch etwas verhandle sehe ich mein kind 5 jahre vielleicht an 2 halben tagen unter woche mit übernachtung und jedes zweite wochenende, aber wie erkläre ich ihm, dass er nicht öfter bei mir sein kann? oder kämpfe ich für das abr mit risiko mehr zu verlieren aber ihm später sagen zu können, dass ich allesmögliche getan habe und um ihn gekämpft habe. bin akademiker mit sehr gutem beruf, kümmere mich aktuell mehr um mein kind, wie ex, die auch arbeitet, er ist ganztags in kita.
was für voraussetzungen muß ein vater erfüllen um dieses verfluchte abr zu erhalten, was den müttern nur so hinterher geschmissen wird! gibt es hier väter mit abr für ihr kind?hat man für so einen "Kampf" genug Kraft?

bitte helft mir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 00:51
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papperlapap,

auch wenn es ein wenig Arbeit macht aber ich denke um die Angelegenheit vernünftig bewerten zu können, und da spreche ich glaube ich im Namen aller, die dir dazu eien guten Ratschlag geben könnten, musst du etwas mehr Informationen Preis geben. Eben aus dem Grund, den du geschildert hast, nämlich, dass den Vätern hier in Deutschland so ohne weiteres nichts hinterher geworfen wird. Gerade im Falle eines Antrages des ABR ist das mehr als wichtig.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 01:05
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey Sputnik,

15 jahre Ehe, aktuell in Ehewohnung getrennt lebend, kind 5 jahre, 2 mal pro woche nachmittags "PapaSohn" Nachmittage, ex arbeitet 30 Std, auch Akademikerin. Aktuell GSR.
Was brauchst du noch für Fakten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 01:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus Deiner Schilderung ziehe ich den Schluss, dass der Schwerpunkt der Kinderbetreuung bislang bei Deiner DEF lag.

Nachdem Ihr noch nicht einmal "richtig" (also räumlich) getrennt seid: Wie schafft man es, innerhalb einer Wohnung ein Kind vom anderen Elternteil fernzuhalten? Und wofür glaubst Du dabei, das ABR zu brauchen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 01:22
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey brille,

ex hat ehewohnungszuweisung beantragt, ihre rattin machte das angebot, ich solle ausziehen und erhalte dann diesen o.g. Umgang. Schwerpunk Kinderbetreuung stimmt nicht ganz.
Ex holt ihn ca. 16-17 Uhr von Kiga, ab 18.30 ist er dann durch mich betreut, 2 x/Woche betreue ich ihn ab 13.30 bis zu Bett gehen, ich bringe Ihn jeden Abend ins Bett (19 Uhr bis 20.30), WE ein Tag Sie, dann ich, auch an WE bringe ich ihn ins Bettchen. In den letzten 2 Jahren, war ich immer zuHause, wenn er krank war. Wir haben eine sehr gute Beziehung, ich unternehme sehr viel mit Ihm. Habe meiner Ex zuvor Angebot der Mediation/gemeinsames kinderpsychologisches Gespräch und gütliche Einigung angeboten, wollte dafür 50.50 Betreuung, danach hörte ich nur, kriegst ihn  nur wie es das Recht vorschreibt.
Hätte meinen Sohnemann gerne aus allem rausgehalten, aber Ex hat förmlich den Krieg erklärt!

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 01:30
(@bester-papa)
Registriert

Hi!
Der Umgang ist recht grosszügig. Den würdest Du so vor Gericht kaum erhalten. 2 Tage unter der Woche sind recht viel.  Viele Väter hier haben nur alle 14 Tage am WE Umgang.
Was hast Du für eine Ferienregelung?
Ich würde erst mal nicht ausziehen.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 01:40
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

haben erst demnächst Gespräch, Ferien noch gar nicht angesprochen,werde aber auch auf 50.50 anvisieren. Wie einfach kann man eigentlich den Vater aus der Wohnung verweisen, ihr argument ist, die Situation in der Wohnung überfordere ihn und schade ihm!!? Natürlich ist das keine ideale Konstellation, aber bei gibts kein Schreien, Krach,......., oder sonst was in der Wohnung. Er merkt natürlich, das was nicht stimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 01:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei einer juristischen Betrachtung würde nicht primär darauf geschaut, wie Ihr die Kinderbetreuung seit Ausspruch der Trennung praktiziert, sondern wie das vorher und über Jahre (Stichwort: Eheliche Rollenverteilung) gehandhabt wurde.

Das Sorge- und mithin auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt Ihr als Eheleute gemeinsam; solange keiner von Euch die Übertragung dieses Rechts zur alleinigen Ausübung beantragt, bleibt es auch dabei. Wenn einer von Euch allerdings einen ABR-Antrag stellt, wird auch darüber entschieden - nicht unbedingt im Sinne des Antragstellers, sondern im Sinne des Kindeswohls und der durch das bisherige Handling indizierte Kontinuität.

Hätte meinen Sohnemann gerne aus allem rausgehalten, aber Ex hat förmlich den Krieg erklärt!

das haben Trennungen/Scheidungen so an sich; es ist sicher kein Grund für einen (erfolgreichen) ABR-Antrag. Ob und wieweit Euer Sohn unter Eurer Trennung zu leiden hat, hängt vor allem von Euch als Eltern ab. Was genau versprichst Du Dir vom ABR?

Kann es sein, dass Dein Vorschlag der 50:50-Betreuung mit der Erwartung verbunden war, dann keinen Unterhalt für Mutter und/oder Kind bezahlen zu müssen und Du das auch so ausgesprochen hast?

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.07.2013 01:48
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey Martin,

habe ihr sogar Wohnung, Geld,......angeboten, wollte dafür aber die 50.50 Regelung.
Habe das Gefühl, das Sie gekränkt ist und sich an mir rächen will. Übrigens hat sie das ABR mitbeantragt, es wird auch darum gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 01:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papperlapap,

Du hast ein gewisses Talent, gestellte Fragen nicht zu beantworten. Es erschliesst sich jedenfalls immer noch nicht, was Du Dir von einem ABR-Antrag versprichst.

"Ich will meinem Kind später mal zeigen können, dass..." ist jedenfalls ein ganz schlechtes Motiv: Dein Sohn wird sich in frühestens 13 Jahren nicht die Bohne dafür interessieren, wer von seinen Eltern vor Urzeiten dem anderen warum einen eingeschenkt hat.

Du wärst mit einer Mediation und einvernehmlichen Lösungen vermutlich erheblich besser beraten wie mit Konfrontation; bei Letzterer hast Du nach Deiner Beschreibung erheblich mehr zu verlieren als Deine DEF.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.07.2013 02:19




(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hey brille,

tschuldigung für nichtbeantwortung deiner frage, meine hirnwindungen funktionieren unter den gegebenen umständen manchmal nicht so wie ich will. abr will ich, da ich befürchte, das def kind als druckmittel mißbraucht und bei jeder gelegenheit den umgang boykottiert. für mich ist es selbstverständlich, das mein sohn seine mutter sieht, hätte auch kein problem, ihn an "meinen" tagen zu ihr zu bringen, wenn er sehnsucht nach ihr hat, dies gilt für die def befürchte ich nicht!!!
übrigens bin nicht ich auf konfrontation aus, meine def hat den reisepass des kleinen versteckt um den urlaub mit sohnemann zu boykottieren, angeblich weil ich ihn dort beeinflussen könnte, schwachsinn, dazu habe ich jeden tag die gelegenheit!!! nun will sie das ich das angebot annehme um mir den pass für den urlaub auszuhändigen, das ist in meinen augen erpressung!! sie spielt jetzt schon mit solch miesen tricks, wie wird es wenn ich ausziehe???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 02:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi PL,

was Du beschreibst sind die ganz normalen Nickeligkeiten im Rahmen einer Trennung. Recht offensichtlich geht es Euch beiden darum, an welcher Stelle Ihr Euch wehtun könnt. Das Kindeswohl ist nach Deiner Beschreibung nicht in Gefahr; ich erkenne keinen Grund für eine ABR-Entscheidung (ausser eben "dir zeig ich's!"). Aber wenn Ihr eine Entscheidung wollt, werdet Ihr eine bekommen. Übliche Faustregel dabei: So wie es die vergangenen 5 Jahre war, wird es dann auch für die Zukunft festgeschrieben. Und sei es, weil das am einfachsten zu begründen ist.

Was Ihr braucht, ist eine Paar-Therapie, in der Ihr lernt, Euch als Eltern zum Wohl Eures gemeinsamen Kindes respektvoll zu begegnen anstatt wie bockige Kinder darüber zu streiten, wer wem die Förmchen weggenommen und wer in wessen Eimerchen gepinkelt hat. Dafür wird sich die Familiengerichtsbarkeit nämlich herzlich wenig interessieren.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.07.2013 02:59
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

hi martin,

1. gemeinsamen anwalt vorgeschlagen
2. mediation vorgeschlagen
3. ehepaartherapie fehlgeschlagen
4. habe ihr wohnung und geld angeboten
5. habe sie in ihrem beruf unterstützt und selber zurückgesteckt, karriere beendet um mehr zeit zu haben
6. habe mich "immer" um meinen sohn und auch haushalt und alles andere gekümmert
7. def hat mutter-kind-kur gemacht und 3 x 1 wöchige kurzurlaube in 1 jahr
8. nun wollte ich zum ersten mal urlaub mit sohnemann und der pass ist weg, ehewohnungszuweisung beantragt und abr beantragt durch def

----------------------also verdammt nochmal, wie soll ichs meiner def noch zeigen, das ich nicht auf konfrontation aus war, außerdem hat sie abr beantragt, das kann ich doch nicht so hinnehmen!!!!!!!!!!!

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 03:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

dann seid Ihr ja schon richtig mittendrin in Eurem Rosenkrieg. Deine DEF scheint dabei deutlich zielstrebiger und stringenter vorzugehen als Du - und vor allem einigen Vorsprung zu haben.

Einen ABR-"Kampf" halte ich persönlich unter den geschilderten Rahmenbedingungen für aussichtslos. Das Blöde dabei: Wenn man ihn verloren hat, isses tatsächlich weg; es gibt dann üblicherweise kein "also gut, dann machen wir es eben doch so wie es vorher war". Nur ein triumphierendes "Siehste!" Deiner DEF. Du wirst es nicht mögen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.07.2013 03:41
(@papperlapap)
Schon was gesagt Registriert

Moin
Ich muss schon sagen, du schaffst es fast mich zu überzeugen, aber auch nur fast! Kann es sein, das du statt die Väter hier zu motivieren du sie eher demotivierst? Mochte darauf hinweisen das auch ich einen Anwalt habe und nicht seit gestern. Bin in sämtlichen Foren unterwegs und lese viel darüber. Warum soll man denn keinen steinigen Weg beschreiten? Wenns nach dir geht,korrigiere mich bitte, sollte man jedes Angebot der Def annehmen, da man sowieso schon verloren hat. Dieses Forum heißt Vatersein und das bin ich und ich werde kämpfen. Für was braucht man so ein Forum wenn Mann so pessimistisch und negativ der Sache gegenüber eingestellt ist wie du? Aber vielleicht Gibts ja auch die anderen Väter mit Optimismus und Willen zur Veränderung in dieser Frauenwelt. Ich bin Realist genug um nicht zu träumen aber für meinen Sohn gehe ich jeden Weg!

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2013 04:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

was genau würden Dir Wunschantworten von der Sorte "hau rein, du machst das schon" oder "zeig's der Alten vor Gericht mal richtig!" nützen, wie sie kraftmeierisch in "anderen Foren" so gerne empfohlen werden? Wie viele solcher Geschichten kennst Du, die belegbar gut ausgegangen sind? Wie viele Väter, die unter vergleichbaren Umständen das ABR erstritten haben?

Ich beschreibe Dir Realitäten des Familienrechts, wo es nicht darum geht, dass etwas am Ende "gerecht" ist oder der verhasste Ex-Partner mal so richtig einen eingeschenkt kriegt. Es geht hauptsächlich darum, dass der Richter einen Fall vom Tisch hat und die Akte schliessen kann.

"Die Ex will keinen gemeinsamen Anwalt" oder "die Ex rückt den Pass für eine Urlaubsreise nicht raus" sind keine auch nur ansatzweise brauchbaren Begründungen für einen ABR-Antrag. Wer mit einem Messer zu einer Schiesserei geht, darf sich über das Ergebnis nicht wundern.

Aber vielleicht Gibts ja auch die anderen Väter mit Optimismus und Willen zur Veränderung in dieser Frauenwelt.

das scheitert schon daran, dass die meisten Väter das Interesse an diesen gesellschaftlichen Veränderungen recht schlagartig verlieren, sobald sie ihren eigenen Fall halbwegs eingetütet haben.

Aber wenn Du "in sämtlichen Foren unterwegs bist", hindert Dich ja niemand daran, die dort gegebenen Empfehlungen zu befolgen, wenn die Dir besser gefallen als meine. Ich kenne einen, der auch lieber die Zigaretten mit der Warnung vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen kauft als die mit der Impotenz...

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.07.2013 04:29
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

So ist halt unser Martin...

Gebe dir aber Recht, man kann es auch ein wenig anders formulieren.

Auf der anderen Seite hat er aber Recht und ist durchaus realistisch. Er kennt halt die Gesetzeslage und hat es auch persönlich sicherlich so erlebt.

Ein ABR Kampf wird bei deiner Ausgangslage nicht von Erfolg gekrönt sein.

Wichtig ist es dort zu kämpfen und sich gerade zu machen, wo man auch Aussicht hat zu gewinnen. Dies wäre bspw. bei dem Umgang. Und dies natürlich dann auch

schriftlich zu fixieren, sofern man davon ausgehen muss eine EX zu haben die sich nicht an Absprachen hält.

Wenn du permanent nur einknickst und alles machst was die liebe EX verlangt, wird es sicherlich nicht besser. Denn dann verliert sie sämtlichen Respekt vor dir und

macht was sie will!

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 11:40
(@Brainstormer)

Moin papperlapap,

ausgehend von der ablehnenden Kompromissbereitschaft deiner Ex und der aktuellen Situation des Getrenntlebens innerhalb der Wohnung, teile ich die Meinung nicht, dass du das "Angebot" deiner Ex bzgl. Umgang bedingungslos annehmen solltest. Vielmehr würde ich es als Verhandlungsbasis nehmen und einen Gegenvorschlag mit mehr Umgangstagen unterbreiten. Das Risiko, dass du dabei eingehst, sind die 2 halben Tage unter Woche, denn den Standardumgang (jedes zweite Wochenende) wirst du auch mit verlorenenem ABR erhalten. Außerdem wird deiner Ex sehr wohl bewusst sein, dass auch sie ein gewisses Risiko eingeht, denn es gibt nicht nur ein Kriterium, sondern es sind auch folgende Gesichtspunkte bei der Entscheidung über das ABR bedeutsam: Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes, Kontinuität und Kindeswille (ab einem gewissen Alter), wobei die Gewichtung im konkreten Fall dem Gericht überlassen ist.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du dir mit dem gemeinsamen ABR den Allerwertesten abputzen kannst, wenn du erstmal ausgezogen bist. Das ergibt sich allein schon aus § 1687 BGB, wo es heißt:

"Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens."

Dementsprechend solltest du auf keinen Fall vorher ausziehen, bevor ihr entweder einen für dich akzeptablen Kompromiss gefunden habt oder das ABR tatsächlich auf deine Ex übertragen wurde.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 16:16
(@aristoteles)
Schon was gesagt Registriert

Hey
...
also hab mich jetzt angemeldet, um Dir zu antworten,
meine Geschichte ist bei Trennungsfaq nachzulesen
...
meine Geschichte in Kurzform:
Ehe 2 JahreTrennung Okt 2010, Kinder 3 und 4, beide Eltern Vollzeit-berufstätig, Kinder Kita-ganztags-betreut
...
das was Du von der Ex erzählst, habe ich genauso erlebt, ich würde nach vielem was ich gelesen habe, sogar verallgemeinern, dass Väter in diesen Trennungssituationen deutlich verhandlungsbereiter sind, vermutlich weil sie wissen, dass sie meist am kürzeren Hebel sitzen, oder die Mütter eben am längeren
....
Ex war null verhandlungsbereit, wollte mit Kindern in andere Stadt ziehen
ich bin in der Whg geblieben und hab Antrag auf ABR gestellt und bekommen
wollte 50:50%, geendet bin ich alleinerziehend, sie sieht sie alle 2 WE
so geht das seit fast 3 Jahren,
im Scheidungskrieg (ich verdiene doppelt so viel wie sie) kriege ich die Quittung mit mittlerweile 8 Verfahren
gerade verurteilt zu 20000 Euro Trennungsunterhalt ans Sie (einmalige Zahlung)
....
insgesamt bin ich aber glücklich und finanziell gesund und geniesse mein Leben
....
für Dich: von dem was Du über das Verhalten Deiner Ex erzählst, behaupte ich mal, wird es gar keinen Unterschied machen, ob Du fürs ABR kämpfst oder nicht
....
ob Du die Kinder sofort bei der Mutter lässt oder sie im Verfahren das ABR bekommt, wird es vermutlich so enden:
-entweder kein Umgang, oder Umgang alle 2 WE + vllt ein wenig mehr
-viel Unterhalt für Kind und vor allem Sie
....
Ich habe diesen Kampf bis zum Ende durchgekämpft, bin stolz darauf, den Kindern geht es gut, aber es hat sehr sehr viel Energie gekostet und ich hatte sehr optimale Bedingungen
....
ich kann mir auch später noch mehr Kinder vorstellen, aber heiraten tue ich nie wieder
und ich würde auch nicht noch einmal alleine erziehen im Trennungsfall,
....
wenn Du gut verdienst und nicht verheiratet bist, wirst Du eine Trennung finanziell deutlich besser überleben,
....
wenn Deine Ex schon einen Antrag auf Ehewohnung gestellt hat, ist doch schon entschieden, dass gekämpft wird
....
mein Tipp:
1) wenn Du kämpfen willst: kämpfe, wenn Du das ABR nicht bekommst, kannst Du wenigstens eine großzügige Umgangsregelung herauskämpfen
2) wenn DU nicht kämpfen willst: dann verhandel -> Umgang alle 2 WE und in der Woche, Hälfte der Ferien und verhandel eine Scheidungsfolgevereinbarung wegen Unterhalt usw
....
Dein Zugeständnis nicht zu kämpfen, sollte Deiner Ex viel wert sein
....
und Dinge wie Bindungstoleranz spielen schon eine Rolle, beantragst Du ABR mit Vorschlag Wechselmodell und sie ABR mit nur jedes 2.WE stehst Du alleine schon besser da
....
aber unterschätz die Energie nicht, die dafür drauf geht
ich bin 35 und jetzt praktisch geschieden und kann mit 2 Kids durchstarten und verdiene >100000 Euro brutto angestellt
....
mit 45 würde ich das nicht mehr schaffen,
....
friedliches Regeln mit Ex kannst Du auf jeden Fall vergessen
....
kann auch jeden verstehen, der auswandert und ein ganz neues Leben anfängt, oft die beste Option wenn man eine kriegerich Ex hat,
....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 17:20
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja ich muss Aristoteles da Recht geben und meine Meinung ein wenig revidieren.

Martin sieht es einfach zu sehr pessimistisch und ist vielleicht noch auf dem Stand vor 10 Jahren stehen geblieben.

Die Gesetze haben sich grundlegend nicht geändert, aber die Richter legen sie jetzt oftmals doch kinderfreundlicher aus.

Ich habe auch ums ABR gekämpft, mit dem Ziel ein Wechselmodell einzuführen und um das Kindergeld auch wirklich fürs Kind einzusetzen, allerdings verloren.

Auf die Idee KU einzufordern wäre ich niemals gekommen und werde ich auch niemals kommen.

Gewonnen habe ich einen großzügigen Umgang der bei 12 Übernachtungen/Monat liegt.

Wer nicht kämpft hat schon verloren  :thumbup:

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2013 18:28




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