Der Sohn (14 Jahre, Sachsen-Anhalt) meines Mannes (Baden-Württemberg), möchte schon 4 Jahre lang zu uns ziehen. Seine Mutter sträub sich seit je her und läßt kein Gespräch in die Richtung zu.
Was haben wir und der Sohn für Möglichkeiten, es in richtige Bahnen lenken zu können?
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Er ist noch nicht bei uns gemeldet.
Wir wissen, daß Kinder mit 14 Jahren selber entscheiden können, bei welchem Elternteil sie leben wollen. Mit dem Jugendamt in Sachsen-Anhalt möchten wir so wenig wie möglich Kontakt haben, da die Mutter auf dem selben Amt arbeitet.
Könnte uns jemand helfen und uns gute Tips geben, wie der Jung und der Vaters zu seinem Recht kommen könnten?
Vielen Dank
Was haben wir und der Sohn für Möglichkeiten, es in richtige Bahnen lenken zu können?
Hallo,
besteht uneingeschränkte elterliche Sorge für deinen Mann? Und ist der Sohn bereits mit Zweitwohnsitz bei euch gemeldet?
/elwu
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht.
Er ist noch nicht bei uns gemeldet.
Servus Rohawe!
Erst mal willkommen im Forum, hier kriegst Du bestimmt verwertbare Antworten.
Wenn es der erklärte Wille des Jungen und nicht eine Tageslaune (z.B. weil es bei Mama dies und das nicht darf und damit evtl. KM erpressen möchte) ist m.E. das Sinnvollste, auf alleiniges ABR zu klagen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wir wissen, daß Kinder mit 14 Jahren selber entscheiden können, bei welchem Elternteil sie leben wollen.
Hallo Rohawe,
woher stammt euer Wissen?
Alleine entscheiden wo er leben will darf er mit seiner Volljährigkeit. Mit zunehmenden Alter wird allerdings sein Wille stärker berücksichtigt bei der Entscheidung wo er leben soll.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Eine davon wäre, das er in den Ferien, wenn er bei euch ist, auf das dortige JA geht und seinen Wunsch beim Vater zu bleiben vorträgt und um Hilfe bittet. Wenn die KM nicht mitspielt, dann wird es ohne JA und Gericht eh nicht gehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht.
Er ist noch nicht bei uns gemeldet.
Hallo,
schafft Fakten. Zunächst meldet ihn heimlich still und leise mit Zweitwohnsitz bei euch an, umgehend. Das ist eine extrem hilfreiche Vorbereitung für die spätere Ummeldung mit Hauptwohnsitz, Kindergeld beantragen, Schule anmelden usw.
Zum Umzug, und auch hier rede ich aus persönlicher Erfahrung: das geht auch ohne Gericht, Jugendamt, ABR usw. Es bietet sich bei euch an, dass er nach Abschluss dieses Schuljahres in den großen Ferien zu euch kommt und bleibt. Die Entscheidung darüber kann er zwar de jure erst mit Volljährigkeit treffen. De facto wird aber niemand was dagegen machen, wenn der Junge wirklich hinter der Sache steht.
Die Kindsmutter kann dann zwar Zeter und Mordio schreien. Und das JA alarmieren, das nach kurzer Prüfung sprich Besuch bei euch sagen wird: "keine Kindswohlgefährdung erkennbar, wir haben weder Grund noch Handhabe, einzugreifen". Die Kindsmutter kann auch die Polizei verständigen. Die steht dann bei euch vor der Tür, fragt den Jungen ob er freiwillig da ist und bleiben möchte, ob es ihm gut geht, und das war es dann auch. Die schreiben darüber einen Bericht, Ende. Und dann kann sie noch zum Gericht gehen und ABR-Antrag stellen. Aber mit welcher Begründung? Eine Einschränkung der elterlichen Sorge, und die Übertragung des alleinigen ABR ist eine solche, muss stets zum Wohl des Kindes notwendig sein, und das ist in diesem Fall schwer zu verargumentieren.
/elwu
Hallo Rohawe
Willkommen bei VS.de
Die Informationen sind ein bisschen sehr spärlich. Wie sind die Lebensumstände des Kindes bei der Mutter und wir sind sie bei euch?
Aus welchem Grund weigert sich die Mutter über dieses Thema zu reden? Seit wann existiert der Wunsch des Sohnes und wie ausgeprägt ist er?
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin rohawe,
eine zentrale Bedeutung hat die Beständigkeit dieses Wunsches. Deshalb müsst Ihr Euch ganz ehrlich (!) ein paar Fragen beantworten:
- Wie sicher ist Sohnemann, bei Euch leben zu wollen?
- macht er bei einer etwaigen Befragung durch ein gericht möglicherweise einen Rückzieher?
- gibt es nachvollziehbare Gründe für seinen Umzugswunsch, die auch auf Nachhaltigkeit angelegt sind (ein "bei Mama muss ich immer so früh ins Bett/kriege ich zu wenig Taschengeld" wäre beispielsweise keiner)?
- sind ihm die Konsequenzen bewusst, beispielsweise der Verlust von Freunden, sozialem Umfeld, Vereinen etc.?
- ist ihm klar, dass es nicht um ein Spiel namens "bei Mama gefällt's mir nicht, also gehe ich zu Papa und notfalls auch wieder zurück"? handelt?
- ist ihm klar, dass Alltag in Eurem Haushalt sich anders anfühlen wird als ein Besuchswochenende oder Ferienaufenthalt?
- ist damit zu rechnen, dass seine Mutter ihn "zurückbesticht", beispielsweise mit dem In-Aussicht-Stellen gewisser Priviliegien wie Fahrrad, Handy, Playstation, Computer, Haustier etc.?
- wie stark ist sein Verantwortungsgefühl für seine Mutter - könnte sie ihn mit einem "ohne Dich kann ich nicht leben/bin ich täglich traurig/bringe ich mich um" zur Rückkehr bewegen?
Über diese und andere Fragen sollte man sich eine Menge Gedanken gemacht haben. Geht davon aus, dass die Mutter des Knaben nicht das Wohl des Kindes, sondern vor allem das eigene im Auge hat; der Verlust von Unterhalt, Kindergeld und anderer kindgebundener Leistungen ist ein starkes Motiv, JEDES (und ich meine das so!) Mittel einzusetzen, um den Willen des Kindes zu torpedieren.
Wenn Ihr Euch alle über den Wunsch des Jungen sicher seid: Gebrauchsanweisung wie von elwu beschrieben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
