Sohn (13) möchte zu...
 
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Sohn (13) möchte zu mir ziehen.

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(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr für diese aufbauenden Worte.

Leider ist sie einer dieser Personen geworden, die sich für nichts zu schade ist.
Bedeutet, dass wenn sie mich schädigen kann, es jederzeit versuchen wird, da ist ihr das Kind völlig egal.

Sie belügt ihren Sohn und mittlerweile hat er selbst rausgefunden, dass manche Dinge ganz anders waren, als man sie ihm erzählt hat.
ich hab ihm nichts gesagt, weil ich nicht glaube, ich müsste mich vor meinem Sohn rechtfertigen.
Diese dinge kann er nicht wissn und nicht beurteilen, die kommen aus dem Kopf meiner Ex.
Er liebt natürlich seine Mutter über alles (was sonst auch) und möchte sie nicht weinen sehen.

Sie weiss das.

Ihr Anwalt zieht alle Dinge gegen mich in Betracht ohne Rücksicht auf Verluste.
Hauptsache Tasche voll.

lg,Monte

Und in Ergänzung zu diesen wahren Worten:
Baue deiner Ex ein Brücke und tritt ihr gegenüber nicht als triumphierender Sieger auf sondern als Partner in Erziehung.

Ansonsten aber alles Gute euch beiden (dreien).

Ich baue ihr seit 5 Jahren Brücken.
Mache nix anderes.

Ehrlich gesagt vergleiche ich das mit einem ungebildeten Menschen. Dem kannst du auch nicht mit Argumenten kommen, weil er/ sie das nicht versteht.
oder wenn man schlauer ist, es nicht verstehen will.

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Themenstarter Geschrieben : 17.03.2012 21:38
(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

eine Frage zum Ummelden habe ich.
er kann sich ja nur selbbst ummelden ab 14 .
Bedeutet dass der gerichtsentscheid dafür sorgt, ab wann er bei mir gemeldet werden kann ?

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Themenstarter Geschrieben : 18.03.2012 23:24
 elwu
(@elwu)

er kann sich ja nur selbbst ummelden ab 14 .

Nein, das kann er erst ab 18. Bis dahin snd die Eltern dafür zuständig. Theoretisch gemeinsam. Praktisch wird die KM die Kooperation wohl verweigern - du musst sie dennoch schriftlich (Einschreiben) freundlich darum bitten. Immerhin geht es um ihren Sohn und seine Bedürfnisse. Wenn sie keine Vollmacht erteilt, gehst du selbst mit Sohnemann zum Einwohnermeldeamt, da muss er klar und deutlich kundgeben, dass er keinesfalls mehr zur Mutter zurückzieht. Vielleicht ist das schon hinreichend, die Ummeldung zu bekommen. Die brauchst du ja vor allem wegen des Kindergeldes.

/elwu

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Geschrieben : 19.03.2012 09:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und falls das keinen Erfolg hat, kann ein gutes JA helfen. Wenn er dort ebenfalls äußrt nicht zur Mutter zurückkehren zu wollen können die das per Schreiben dem EMA melden und damit die Ummeldung in Sinne des Kindes auf dem kleinen Dienstweg genehmigen. kann aber sein d,as das JA das aufgrund des Alters noch verweigert.
Manchmal hilft auch die Nachfrage, ob man dir deine angebliche Zustimmung zur Ummeldung durch die KM zeigen kann (falls die KM euren Sohn ohne deine schriftliche Zustimmung umgemeldet hat)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.03.2012 09:54
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei KM melden sie die Kinder ohne Erklärung vom KV um. Zumindest war das bei meinem LG so, auch liest man das immer wieder hier im Forum.

Natürlich wäre der offizelle Weg auch der korrekte Weg.

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Geschrieben : 19.03.2012 11:59
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

:thumbup: :thumbup:
Moin Monte!

Gute Sache, das dein Sohn und du so entschlossen wart um den Umzug "stante Pede" durchzuziehen.

Mit der Ummeldung und allen anderen Sachen die das tägliche Leben betreffen, bist du ab sofort 1. Ansprechpartner, also auch für die Ummeldung, wie schon beschrieben.
Natürlich gleich Peronalausweis und danach in der Schule Schülerausweis, etc. ändern lassen.
Meldebescheinigung für den Arbeitgeber, bzw. Kindergeldkasse mitnehmen, Beantragung KG durchführen.

Scheinbar ist deine EX ja eine echte Heulsuse, die nur mit den Gefühlen eures Sohnes spielt. Soll sie doch umziehen oder sich eine kleinere Hütte nehmen.
Meine Ex hat auch keinen richtigen Platz für Sohni, daher pennt er so gut wie nie bei ihr. Ist mir aber auch egal, manchen Leuten kann man nicht helfen, ist einfach so.

Wünsche euch eine gute Zeit!!
Robert

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Geschrieben : 19.03.2012 12:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Monte,

um Missverständnisse zu vermeiden: Das Einwohner-Meldeamt ist keine Behörde, die einen Umzug erlaubt oder verbietet; es macht lediglich einen bereits bestehenden Zustand namens "Sohn lebt ab Datum X an der Adresse seines Vaters, Herrn MonteVideo" aktenkundig. Am besten gehst Du dort also gemeinsam mit Sohnemann hin, der dazu kräftig nicken kann.

Natürlich kann man dort bezweifeln, dass Du das Recht hast, Sohnemann anzumelden. Man kann sogar bezweifeln, dass Du überhaupt sorgeberechtigt für ihn bist (über Dein Sorgerecht hast Du als Ex-Ehemann seiner Mutter ja nicht einmal ein amtliches Papier). In diesem Fall würde ich nach dem Dienstvorgesetzten fragen und ihm den Fall erläutern. Du bist sicher nicht der erste vergleichbare Fall für ihn, und ob er eine oder zwei Unterschriften braucht, ist individuell verschieden. Ggf. musst Du tatsächlich unverrichteter Dinge wieder abziehen - aber nicht, ohne mir den "Anmeldeversuch" schriftlich quittieren zu lassen. Dann haben die Beamten "unordentliche Papiere" - und das mögen sie nicht.

Ob Du danach den Weg einer Einstweiligen Anordnung gehen müsstest, sieht man, wenn es soweit ist. Die Anmeldung ist halt Voraussetzung für den Kindergeldbezug und noch ein paar andere Dinge; Kindergeld wird allerdings auch rückwirkend bezahlt (und von der Ex zurückverlangt).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.03.2012 14:05
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Monte,

bei mir ging das ummelden problemlos.
Hatte mich vorab im Einwohnermeldeamt und bei der Familienkasse informiert.
Informationen unter www.familienkasse.de

Dort sagte man mir ich benötige lediglich den Ausweis des Kindes.
Das Formular für die Haushaltbescheinigung KG 3a, für die Familienkasse
Und das Formular KG1 für den Antrag des Kindergeldes.

Beides an die zuständige Familienkasse senden.

KM bekommt dann Post, das Kindergeld ab nächsten Monat an Dich geht.
Gruß Tinnitus

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Geschrieben : 19.03.2012 14:33
(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag liebe Forengemeinde,

ich musste eine Unterschrift leisten, als die KM den Ausweis von Sohn hat machen lassen.
Nagut ich werde es dann mal probieren.
Finde es ganz toll, dass Ihr mir so viele gute Infos gebt und so weiter.
Bin absolut froh dass es diese/ Eure Seite gibt, denn sonst hätte ich wohlmöglich noch heute nix gemacht und abgewartet.

Da ich aber in der Vergangenheit schon erleben musste was meine "Rechte" im Vergleich zu Ihren sind, nämlich kaum was wert, bin
ich sehr vorsichtig geworden mit dem "aus dem Fenster lehnen".

Das einzige was ich befürchte ist, dass der anwalt von ihr einen EA stellt zur Rückführung des Sohnes.
Ich hab gehört, dass man ihn dann hier sogar mit Gewalt und zur Hilfenahem eines Schlossers die Türe aufmacht um ihn zu holen.
Will ja nicht hoffen dass sie das machen lässt,a ber zutrauen würde ich es ihr.

Am Freitag abend hat Sohnemanneinen Anruf auf Hand yvon ihr bekommen.
er ging nicht ran und schrieb eine sms.
Bis heute kam keine Antwort.

Vom Nachbarsjungen wissen wir, dass ie heute (Montag) hier "einfliegen" will.

Ich hab die Landelichter schonmal ausser Funktion gesetzt und Sohnemann beruhigt, aber ist es denn wirklich möglich einen Richterlichen Beschluss so ohne weiteres zu bekommen?
Aufgrund einer Behauptung wie Entführung und sowas?

lg, Monte (der sehr froh ist, dass sein Sohn wieder lacht und durchatmet)

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Themenstarter Geschrieben : 19.03.2012 16:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Monte,

ein Kind, für das man das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann man gar nicht entführen. Richter wissen das. Was Deine Ex natürlich nicht hindert, sich ggf. mit falschen Angaben eine EA zu erschleichen.

Kann Dein Sohn heute mittag nicht zufällig mal ein paar Stunden anderswo sein, bei einem Freund oder so? Geheule, das er nicht hört, kann ihn auch nicht beeindrucken...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.03.2012 17:01




(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

Update:

Sohn ist krank ,musste ihn gestern von der schule ab elf abholen.
Sie hatten erst seine Mutter angerufen, Sohn wollte aber von mir abgeholt werden, also wurde nochmal angerufen und das mitgeteilt.
Als ich dort ankam und Sohn abgeholt habe sagten sie zu mir:
Ihr sohn teilt uns mit dass er zu Ihnen gezogen ist, da
bräuchten wir adresse ,name und Telefon.
Alles abgegeben, fertig.
--
Da ich keine Karte für den Arzt habe und die KM die auch ned rausrückt, habe ich bei der Krankenkasse angerufen.
O-ton: da mischen wir uns nicht ein.
Ich sagte, das brauchen Sie nun wirklich nicht, sondern eine Auskunft darüber wie wir verfahren können, dass Sohn zum Arzt kann.
Schwupps, faxen die dem Kinderarzt einen behandlungsschein. Das nur zur Info für Andere ,die damit mal Probs haben sollten.

--

Morgen suche ich das einwohnermeldeamt auf und starte den 1. versuch zur Ummeldung.

---

Die KM hat sich bisher nicht  gemeldet, keine sms, kein Anruf ,nichts.

--

Ruhe vor dem Sturm ?

Sohn sagt ,wenn Sie sich bis Freitag nicht meldet, kann sie mich mal und er geht zum WE nicht hin.

hm..sie arbeitet eh freitag und Samstag, bedeutet dass sie erst Sonntag Zeit hätte.
Ich bin der Meinung Sohn muss da nicht hingehen wenn er nicht will.
Auf der anderen seite will ich ja eigentlich keinen Stress produzieren, indem ich Ihr denSohn vorenthalte.
ich weiss ja nicht wie die das vor Gericht immer ausschlachten, aber in diesem Fall denk ich ,würd ich ihn wegen Krankeheit daheim lassen (also hier)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 17:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich bin der Meinung Sohn muss da nicht hingehen wenn er nicht will.

Mütter die so etwas sagen, bekommen hier regelmäßig einen auf die Hörner.

Ich habe zwar in der momentanen Situation Verständnis dafür aber grundsätzlich solltest du auf regelmäßigen Umgang hinwirken.
Genauso wie darauf, dass er zur Schule geht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.03.2012 17:26
(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

Genauso wie darauf, dass er zur Schule geht.

Zwingen kann ich ihn genauso wenig zu seiner Mutter zu gehen, wie Sie in zwingen kann bei Ihr zu bleiben.
Irgendwo ist auch ein Punkt erreicht ,an dem man nicht mehr so einfach weiterkommt.

Ich bin der Meinung ,dass er das selbst entscheiden sollte.
Wie er auch entschieden hat, bei mir zu bleiben/wohnen.

Und dass ich ihn nicht krank zur Schule bringe, ist doch wohl selbstverständlich.
Wenn es morgen nicht besser ist, habe ich einen Termin für 8:20 beim Arzt.

Gestern ist er auf mein Geheiss hin noch bis zur Deutsch arbeit geblieben.
Allerdings gehe ich damit auch das Risiko ein ,andere Kinder anzustecken....

🙂

Edit: In der Vergangenheit durfte er mich besuchen wann ER wollte und das gleiche Recht hat er auch bei seiner Mutter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 17:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Hinweis auf die Schulpflicht bezog sich nicht auf seine aktuelle Erkrankung, sondern darauf, dass auch 13-Jährige gewisse Aufgaben und Pflichten haben.

Dazu gehören auch gelegentliche Besuche bei Oma und Opa sowie bei dem abwesenden Elternteil.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 17:50
(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

dass auch 13-Jährige gewisse Aufgaben und Pflichten haben.

Bedeutet das,  dass er die Pflicht hat , seine Großeltern zu besuchen ?
bzw. die Pflicht ,seine Mutter zu sehen?
Ich verstehe grad nicht wie das gemeint ist.
Gibt es offizielles für mich nachzulesendes, woran ich mich orientieren kann ?

Ich war bisher der Meinung, dass er das selbst entscheiden kann, ob oder nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Monte,

Bedeutet das,  dass er die Pflicht hat , seine Großeltern zu besuchen ?
bzw. die Pflicht ,seine Mutter zu sehen?
Ich verstehe grad nicht wie das gemeint ist.
Gibt es offizielles für mich nachzulesendes, woran ich mich orientieren kann ?

Ich war bisher der Meinung, dass er das selbst entscheiden kann, ob oder nicht.

nicht alle Pflichten werden gesetzlich geregelt oder sind in Gesetzbüchern nachzulesen. Sicher ist allerdings, dass ein 13-Jähriger in vieler Hinsicht noch Anleitung und Vorbilder braucht; ab jetzt vor allem durch Dich.

Kleines Beispiel: Niemand ist verpflichtet, sich für Weihnachtsgeschenke zu bedanken. Trotzdem herrscht Konsens darüber, dass Bedanken "richtig" und gut ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MonteVideo,

Ich verstehe grad nicht wie das gemeint ist.

Was genau war an Beppos Ansage ...

Ich bin der Meinung Sohn muss da nicht hingehen wenn er nicht will.

Mütter die so etwas sagen, bekommen hier regelmäßig einen auf die Hörner.

... so schwer zu verstehen?

Im übrigen, guckst du hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html, und beachte dort insbesondere:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Die Tatsache, dass sich manche Mütter mit diesem Paragrafen den Hintern abwischen, macht es um keinen Deut besser, wenn du die gleiche Schiene fahren möchtest.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Schule= Gesetzliche Pflicht, Auflage für die Eltern, wird streng durchgesetzt, ist sinnvoll und wichtig.
2. Umgang mit den Eltern= Gesetzliche Pflicht, Auflage für die Eltern, wird nicht streng durchgesetzt, ist aber trotzdem sinnvoll und wichtig.
3. Vernünftige Umgangsformen, wie Danke sagen und Großeltern besuchen= Keine Pflicht aber trotzdem sinnvoll und wichtig.

Du sollst ihn ja nicht hin prügeln aber positiv auf ihn einwirken.
Ist halt ne Frage der Erziehung, die jetzt vor Allem in deinen Händen liegt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:45
(@montevideo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo MonteVideo,

Was genau war an Beppos Ansage ...
Mütter die so etwas sagen, bekommen hier regelmäßig einen auf die Hörner.

... so schwer zu verstehen?

Malachit.

Zunächst Danke für den Hinweis, den ich ohne Zweifel verstanden habe.
Ich fühlte mich trotzdem nicht angesprochen.
Ausserdem fahre ich keine "Schiene"

Warum ärgere ich mich immer über den Hinweis irgendwelcher Reglementierungen ?
Erst erzählt ihr mir, dass man ein Kind seines Alters nicht "zwingen" darf /kann und findet es schlimm was für Argumente die Mama bringt.
Und jetzt soll ich ihn zur Mutter hinkomplimentieren gegen seinen Willen ?

Wenn Euch der Gleichheitsgedanke treibt und ihr Fairness über allem stellt - Bravo -,
nichts einzuwenden.
Aber in diesem Fall sehe ich das eher negativ.
Der Junge ist nicht ohne Grund krank geworden....sorry, ich sehe erstmal zu dass es IHM gut geht, danach erfülle ich evtl. Wünsche.
Bis dahin hab ich aber noch einiges zu regeln.
Der Junge macht sich aktiv viele Gedanken um seine Mutter und ich muss ihn dauernd beruhigen dass er sie nicht zum Teufel schickt.
Ich versuche ihm zu erklärenwie und warum seine Mutter jetzt so blöd reagiert.

Ich finde es auch unmöglich dass sie sich ihm total verweigert, so nach dem Motto: Komm zurück oder ich rede mit dir nie mehr . ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 21:38
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Moin Monte!

Warum ärgere ich mich immer über den Hinweis irgendwelcher Reglementierungen ?
Erst erzählt ihr mir, dass man ein Kind seines Alters nicht "zwingen" darf /kann und findet es schlimm was für Argumente die Mama bringt.
Und jetzt soll ich ihn zur Mutter hinkomplimentieren gegen seinen Willen ?

Hier wird gemeint, das du vielleicht kontruktiv an einer Besuchsregelung eures Sohnes mit seiner Mutter wirken sollst, als zu meinen, der Sohn will nicht, also passiert das auch nicht. Das ist mit "Schiene" gemeint und Malachits Aussage zielt eher darauf.

Selbst wenn deine EXE "leicht einen an der Waffel" hat, solltest du dich nicht auf die gleiche Stufe begeben!

Hoffe, euer Sohn wird flott gesund und kann dann den Kontakt mit seiner Mutte aufnehmen.
Da ist Kommunikation gefragt!

Gruß, Robert

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 10:00




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