So schnell kanns ge...
 
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So schnell kanns gehen...

 
(@Keanu)

Ich hab im Januar ein Mädchen kennengelernt (23). Wir kamen zusammen und hatten anfangs ne tolle Beziehung. Nach ca. 1-2 Monaten erklärte sie mir, sie seie schwanger. Ich war (natürlich) zunächst geschockt, wollte die Situation aber ruhig angehen. Wir entschieden uns das Kind anzunehmen und das beste daraus zu machen. Nach nem Monat wurde Sie aber von heute auf MOrgen ganz anders, ob hormonell bedingt- ich weiß es nicht. Sie umarmte mich nicht mehr, es gab keinen Kuss und sie machte schlussendlich mit mir Schluss (am Karfreitag). Ich wusste nicht, was ich falsch gemacht hab. Wenn ich sie gefragt hab, was denn los sei, meinte sie nur "Du machst dir immer nen zu großen Kopf!" Darf man sich denn keinen Kopf machen, wenn man Vater wird und die Freundinn will auf einmal nichts mehr von einem wissen? Nun stellt sich für mich die Frage (da sich mittlerweile rausgestellt hat, dass sie ein zieml. Biest ist) der Unterhaltszahlung. Ich werde im September zur Polizei wechseln, war bisher Bankkaufmann und fange quasi eine neue Ausbildung an. Das kann ich mir wahrscheinlich nicht leisten und wenns soweit ist- muss ich für meine Ex auch Unterhalt zahlen? Weiß ehrlich gesagt nicht wo mir der Kopf steht und bitte um eure Hilfe.

Zitat
Geschrieben : 29.04.2006 14:58
(@taccina)
Registriert

Hallo,

normalerweise müßtest Du für Deine Ex auch Unterhalt zahlen, wenn sie nicht arbeiten geht. Wenn man nicht verheiratet ist, glaube ich, sind das 3 Jahre.
Allerdings, wen Du eine neue Ausbildung anfängst, weiß ich nicht was Du verdienst.
Weißt Du so circa was Du bei der Polizei monatlich bekommst?
Dein Selbstbehalt liegt bei 890€.

Deine Ex müßte dann entweder wieder arbeiten gehen, oder eben ALGII anmelden.....

Wen Du Dir auch den Unterhalt für das Knd nicht leisetn kannst, kann Deine Ex Unterhaltvorschuß beantragen.

Du schreibst das Du mittlerweile erfahren hast ds sie ein B*est ist.
Bist Du Dir sicher das es Dein Kind ist?
Wenn Du Dir nicht sicher bist, würde ich eien Vaterschaftsanerkennung erstmal nicht unterschreiben, sondern einen Vaterschaftstest verlangen.

Weißt Du wie es weitergehen soll, sollte es Dein Kind sein und es ist auf der Welt?
Willst Du Dich um Dein Kind kümmern?
Hast Du das schon mal mit Deiner Ex besprochen, wie ihr Euch vorstellt wie das ablaufen soll?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 19:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

herzlich Willkommen auf VS.

Zu Deinem Wechsel zur Polizei würde ich mir erst einmal keine Gedanken machen. Solltest Du Unterhaltspflichtig sein und nach den gesetzl. Vorgaben zahlen, dann wird es Deiner Karriere keinen abbruch tun. Im Gegenteil, als Beamter kannst Du noch den Familienzuschlag geltend machen!

Das aber nur mal am Rande!

Wenn sie so schnell Schwanger geworden ist, dann würde ich einmal nachrechen, ob nicht noch andere Faktoren mit eingerechnet werden müssen. Denn das ist schon sehr ungewöhnlich.

Mir drängen sich zwei Möglichkeiten auf:
1. Sie wollte auf Teufel komm raus schwanger werden und hat nur einen Blöden gesucht und schon längere Zeit keine Pille mehr genommen (da fällt mir ein, habt kein Kondom genommen?)
2. Du bist nicht der Vater und auch für diese Rolle sucht sie einen Blöden!

Die Umstände kann ich natürlich nicht beurteilen. Zu allererst einmal ist aber Ruhe angesagt, denn alles andere greift ja eh erst, wenn das Kind auf der Welt ist.

Nur ein kleiner Tip vorweg. Überlege Dir gut, ob Du schon auf Forderungen eingehst, die an Dich gestellt werden bevor das Kind auf der Welt ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 19:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Weißt Du so circa was Du bei der Polizei monatlich bekommst?
Dein Selbstbehalt liegt bei 890€

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es bei Ausbildungbeginn "Anwärterbezüge" und die dürften nicht viel höher sein (eher weniger).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 19:45
(@taccina)
Registriert

Mir drängen sich zwei Möglichkeiten auf:
1. Sie wollte auf Teufel komm raus schwanger werden und hat nur einen Blöden gesucht und schon längere Zeit keine Pille mehr genommen (da fällt mir ein, habt kein Kondom genommen?)
2. Du bist nicht der Vater und auch für diese Rolle sucht sie einen Blöden!

Hey Kasper...

nun mach dem jungen Mann doch hier nicht die Frauenwelt komplett madig.

Klar kann es so gewesen sein und auf der Hut sein, ob er wirklich der Vater ist, sollte er natürlich auch sein...

Aber es gibt da auch noch mehr Möglichkeiten...

Nämlich das es wirklich ein "Unfall" war und keiner dem anderen was unterschieben will.....
Ich kenn das denn ich hab hier auch nen 8jährigen rumlaufen, der normalerweise noch nicht geplant war...
Weder von mir noch von meinem Ex....

Nun mal nicht all zu schwarz malen..

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 20:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Taccina,

es sollte ein Denkansatz sein, denn ganz koscher klingt die Geschichte nicht.

... und fürs schwarze kann ich nichts, diese Schriftfarbe wird vom System automatisch vergeben 😀 !

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 21:15
(@Keanu)

Ich dank euch für die Beiträge...
Ich und meine Ex haben noch gar nicht darüber gesprochen wies weitergehen soll. Der Kontakt ist gerade bei null, was zunächst mal viell. das beste ist. Trotzdem müssen wir (spätestens im Oktober) ne Regelung haben.
Die Anwärterbezüge sind im ersten Jahr bei ca. 850,-- EUR. Weiß nicht was ich davon abknöpfen kann. Ich drück mich nicht vor der Verantwortung aber will einfach, dass die Sache gerecht abläuft und jeder damit leben kann.
Hab gestern von nem Kumpel erfahren, dass seine Mutter aufm Landratsamt die Unterhaltsfälle bearbeitet. Werd denk ich mal n Termin ausmachen und dann weiß ich wo ich steh.
Das beste ist, denk ich einfach die Ruhe zu bewahren, soweits geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2006 16:31
(@taccina)
Registriert

Hallo Keanu

also wenn Du 850€ erhälst, wirst Du wohl kaum Unterhalt für Mutter oder Kind zahlen können.
Solltest Du allerdings irgendwann mehr verdienen, musst Du zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis das Kind eine Ausbildung beginnt und eigenes Geld verdient, Kindesunterhalt zaheln.

Willst Du Dich denn auch um das Kind kümmern?
Willst Du Kontakt zu dem Kind?
Dann würde ich gleich auf das hälftige Sorgerecht bestehen.
Bei unverheirateten hast Du nämlich überhaupt kein Sorgerecht.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2006 18:47
(@Keanu)

Auf jeden Fall!
Ich stell michder Verantwortung und vor allem freu ich mich auf mein Kleines... 🙂
Ich nur da beste für ihn/sie (?).
Deshalb drück ich mich dann auch nicht um den Unterhalt fürs Kind.

Ich würds halt dann nicht einsehen, wenn ich für sie auch noch zahlen müsste, würd mir irgendwie gegen den Strich gehen... Ist das Unverantwortlich von mir, oder sollt ich meine Meinung diesbezüglich ändern?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2006 21:51
(@taccina)
Registriert

Ich würds halt dann nicht einsehen, wenn ich für sie auch noch zahlen müsste, würd mir irgendwie gegen den Strich gehen... Ist das Unverantwortlich von mir, oder sollt ich meine Meinung diesbezüglich ändern?

Hallo Keanu,

nun in Deinem Fall kannst Du ja nicht zahlen.
Dann find ich das schon ok.

Gesetz dem Fall, Du hättest aber mehr, würde ich sagen, das Deine Aussage ein wenig unüberdacht ist.

Die Frau bekommt ein Baby, welches auch Dein Kind ist.

In den ersten Monaten wird es wahrscheinlich gar nicht gehen, das sie arbeiten geht.
Später wird es auch schwierig, wenn keine Betreuungspersonen für das Baby da sind (sprich Oma, Opa usw).
Kinderkrippen gibt es auch nicht überall und kosten im meisten Fall viel Geld (bei uns zB monatlich ca 350€ und da wo ich herkomme gibt es sowas gar nicht....nur Kindergarten ab 3Jahren und dann auch nur von 9:00 bis 12:00Uhr)
Somit wäre die Betreuung des Kindes auch nicht gewährleistet und die Mutter (wenn sie denn arbeiten will) sitzt wieder in einer "Zwickmühle".

Klar sollte sie sich nicht auf Deinen Unterhalt "ausruhen" aber für die erste Zeit denke ich, das dies voll und ganz ok ist, wenn der Vater genügend Geld hat.

Vielleicht denkst Du mal drüber nach.....

Liebe Grüße Taccina

[Editiert am 4/5/2006 von Taccina]

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 09:01