Sehnsucht und Wut
 
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Sehnsucht und Wut

 
(@technika)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

benötige von meinem 18jährigen Sohn der das Gym. besucht ,12 Klasse, eine Schulbescheinigung damit das Finanzamt den Kinderfreibetrag auf der neuen Lohnsteuerkarte nachtragen kann.

Die Vergangenheit in Kürze:

Es besteht leider kein Kontakt zu meinem Sohn,der bei KM wohnt.

Die Unterhaltsangelegenheit ab Volljährigkeit wurde im August 2008 offiziell durch den Anwalt meines Sohnes(in wirklichkeit Anwalt von KM) vertreten.Es wurde allerdings nichts tituliert oder dergleichen.
Bin meiner Unterhaltspflicht selbstverständlich immer pünktlich nachgekommen.

Habe nun meinem Sohn einen Brief geschrieben und Ihn ohne Fristsetzung höflich gebeten mir die Bescheiningung zu schicken,
aber wie schon befürchtet keine Antwort erhalten.

Auch zur Zeit der Unterhaltsregelung ab Volljährigkeit bekam ich keine Antwort auf meine Briefe.Ich hatte damals das Bedürfnis Ihm zu erklären das ich selbstverständlich auch ab seinem 18ten weiter Unterhalt zahle.

Der Kontakt ist schon früh abgebrochen da die Trennung von KM jetzt schon 16 Jahre zurück liegt.

Habe in der Vergangenheit immer wieder versucht den Kontakt zu meinem Sohn  wieder herzustellen.Was die KM aber nie zu gelassen hat, zumal Sie schnell einen neuen Partner gefunden hatte,der so die Vaterrolle übernommen hat.

Habe es dann vor vier Jahren endlich geschafft den Kontakt herzustellen   🙂 und war nach mehreren Treffen sehr glücklich wie possitive sich die Beziehung zu meinem Sohn enttwickelt hat.

Bis ich eine SMS von meinem Sohn erhielt in der er plötzlich keinen Kontakt mehr zu mir wünschte  ;(

Zu seiner Volljährigkeit wollte ich ein Treffen mit meinem Sohn,um die Unterhaltsangelegenheiten zu besprechen und so natürlich wieder Kontakt herzustellen.Aber durch den Brief seines (seiner Mutter) Anwalts war mein Wunsch nach einem Treffen geplatzt,alles sollte nur über Anwalt laufen.

Schon traurig das ganze.

Ich spüre in den letzen Jahren immer mehr wie sehr mich diese Situation belastet,mehr wie ich es mir anfangs  eingestehen wollte.

Allerdings werde ich auch wütend  :mad:,wenn ich darüber nachdenke das mein Brief mit einer höflichen Bitte einfach ignoriert wird.

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

Viele Grüsse,
Bücherwurm


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2008 21:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo technika,

ich würde ihm sehr freundlich und umfassend schreiben, was du genau brauchst um ihm weiter Unterhalt bezahlen zu können, und dass du dich sehr freuen würdest, wenn ihr das in einem persönlichen Gespräch klären könntet.

Wenn du nichts von ihm hören würdest, würdest du davon ausgehen, dass er auf deine Unterstützung nicht angewiesen ist und die Zahlung dann kurzfristig einstellen.

Bedingung ist, dass definitiv kein Titel, auch nicht aus der Zeit vor der Volljährigkeit besteht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 22:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Technika,

ob Dein Sohn noch in der allgemeinbildenden Schule ist, kannst Du aus der Ferne gar nicht beurteilen. Fakt ist: Ab Volljährigkeit muss er sich selbst um die Unterhaltszahlungen kümmern und die notwendigen Bescheinigungen vorlegen. Dafür braucht man keinen Anwalt; zumindest nicht den der Mutter. Streng genommen darf dieser Anwalt den Sohn auch gar nicht vertreten, denn die Mutter ist seit dem 18. Geburtstag ebenfalls auskunfts- und barunterhaltspflichtig; daraus ergibt sich ein Interessenkonflikt.

Wenn es keinen unbefristeten Titel gibt, würde ich die Zahlungen bis auf Weiteres einstellen und erklären, das Du Deiner Unterhaltspflicht dann wieder nachkommst, wenn die Voraussetzungen hierfür wieder vorliegen. Zu diesen - google da mal ein bisschen - kann durchaus auch ein bestimmtes Verhalten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten - also Dir - gehören. Einfach schweigen und den Anwalt die Hand aufhalten zu lassen kommt jedenfalls nicht sehr gut, wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommt.

Mein Sohn war vor wenigen Monaten auch der Meinung, er müsse mir mit "seinem" Anwalt drohen, um unangemessene Unterhaltsforderungen durchzusetzen. Ich habe ihm mitgeteilt, das Väter und Söhne für ein Unterhaltsgespräch lediglich einen Tisch, zwei Stühle und eine Stunde Zeit bräuchten und dass Anwälte etwas für Feiglinge wären. Ich denke, er hat es verstanden; Anwaltspost kam jedenfalls nie...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 22:03