Hallo zusammen
Hier ein Update.
Seit fast 5 Wochen hab ich nun dieses Näherungs.- und Kontaktverbot an der Backe.
Ich habe meiner Ex über den RA eine UV unterbereiten lassen und sie gleichzeitig gebeten das Näherungsverbot für den Umgang jeweils auszusetzen damit ich die Termine absprechen und die Kinder holen kann.
Heute habe ich ihre Antwort erhalten.
1 Kontakt un Näherungsverbot bleibt in vollem Umfang bestehen
2 Die Umgansvereinbarung passt ihr nicht
3 Umgangsvereinbarung braucht sie nicht.
Ich kann die Kinder 14-tägig von Fr 18.30 bis Sonntag 17:30 haben, aber ohne genauere Regelung.
Ich soll sie im Ort an einer nicht Überdachten Bushaltstelle 500m von Zuhause abholen
Problem die Abholzeiten und Termine muss ich immer absprechen weil ich wegen Schichtarbeit und Rufbereitschaft manchmal kurzfristig die Abholung um ein paar Stunden manchmal auch auf Samstagmorgen Verschieben muss.
Wie soll Das gehen ohne SmS oder Telefonkontakt
Ausserdem will sie das ich die Kinder in den Sommerferien 2 Wochen nehme, wir haben zwar zwei Wochen BU was meine Ex weis
aber ich muss in der 2tenWoche für Wartungsarbeiten in den Betrieb was auch wärend der Ehe schon so war.
Ich habe da eine Frage, Muss meine Ex wegen des Rechtes der Kinder auf Umgang auf ihr Näherungs und Kontaktverbot verzichten und kann man sie dazu auch zwingen.
Gegen das Näherungs und Kontaktverbot vorzugehen lohnt nach Auskunft meines Ra nicht. da hier dann Aussage gegen Aussage steht und der Richter sich dann aussuchen müsste wer lügt, einen Teil der lügen könnte ich beweisen die Belästigung meinerseits kann aber sie zum teil bewseisen und es ohnehin nur bis 31.12 läuft
Ich hab meine Kinder zum letzen mal vor fast 5 Wochen gesehen und mit der Grossen (9) einmal am Handy telefoniert, Sogar das Geburtstagspaket für meinen Sohn kam zurück "Annahme verweigert"
betrübte Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus roselladady,
Ich kann die Kinder 14-tägig von Fr 18.30 bis Sonntag 17:30 haben, aber ohne genauere Regelung.
und ohne genauere Überlegung wird sie es sich wieder anders überlegen, wenn sie Lust dazu hat.
Wie so oft hier; es muss einfach eine exakte Festlegung getroffen werden mit Aussagen dazu, was passiert wenn Umgang ausfällt und was passiert wenn Umgang boykottiert wird.
Die Sache mit dem Kontaktverbot hast Du Dir selber eingebrockt.
Du und Deine Kinder werden dies nun bis zum Jahresende auslöffeln müssen... Aber daran hängt ja nicht die Welt. Das schafft ihr.
Für die Zukunft hast Du daraus hoffentlich schon gelernt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael
Ich komm irgendwie schon damit zurecht die Kinder nicht zu sehen, ich hab mich ja in Raten daran gewöhnen können /dürfen /müssen aber die kinder leiden darunter vor allem mein Sohn aber natürlich auch die Mädel.
Und ich glaube mal irgendwoh mitbekommen zu haben das sie um dea Umgangsrecht der Kinder nicht zu verletzen auf ihr Recht verzichten muss
Gruss Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus Gerhard,
Eure Kinder haben ein Recht darauf, mit dir Umgang zu haben.
Du und Deine Ex habt die Pflicht, diese Umgänge zu ermöglichen und auch positiv zu fördern.
Soweit der Tenor der Gesetzeslage hier im Lande.
Wie gut das funktioniert können Dir die beinahe 10.000 User hier erzählern und sie tun es auch.
Eine Förderung der Umgänge durch Deine Ex sehe ich momentan nicht. Sie braucht "Unterstützung", damit sie es lernt. Und die bekommst Du
1. beim Jugendamt
2. bei Gericht
Das Spiel kennst Du doch bereits....
Auch Du wirst es wohl spielen müssen, wenn es anders nicht funktioniert.
Ein drann gewöhnen kann es wohl im Interesse Eurer Kinder nicht sein!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael
Dann werd ich nochmal meine RA bitten dem RA meiner Ex das so darzulegen. wenn das nicht klappt werd ich dafür sorgen das Sie die "Unterstützung" bekommt die Sie braucht
1 Ja
2 Gericht
wie schon Huntertmal hier im Forum gelesen
Die gewöhnung hilft nur es zu verkraften, nicht es nicht mehr zu wollen.
Gruss Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus Gerhard,
Du musst zusehen, dass Dir die Zeit nicht davonläuft.
"Annahme verweigert" kenne ich auch. Hoffe mal, dass bisher nur die KM dahinter steckt.
Wenn sie die Kinder erst mal soweit hat, schau`n Deine Karten schlechter aus.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael
Das war nur die KM, mein Sohn hat sich das Geschenk ja selbst ausgesucht der war am Boden zerstört was seine Mama da gemacht hat. Er weis auch das sein Geschenk hier auf ihn wartet
Der Brief an meine RA ist raus. leider ist die erst wieder ab Montag da
Gruss Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo zusammen
Da meine EX unsere altte mündliche Umgangsvereinbarung nicht mehr wollte und meinen Vorschlag einer neuen schriftlichen Umgangsvereinbarung abgelehnt hat habe ich das Jugendamt um Vermittlung gebeten und jetzt folgende Antwort erhalten
Sehr geehrter Herr Roselladady,
mit Ihrer Email haben Sie hinsichtlich einer Umgangsregelung das Kreisjugendamt um Hilfe gebeten.
Grundsätzlich hat das Kreisjugendamt die Möglichkeit, ein gemeinsames Gespräch mit beiden Elternteilen anzubieten, um eine außergerichtliche Umgangsregelung finden zu können. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig, das heißt, keiner der Beteiligten kann dazu verpflichtet werden.
Dieses Angebot habe ich heute Frau KM gemacht. Sie lehnte ein gemeinsames Gespräch jedoch ab, weil sie keinen Grund dafür sieht. Sie verweigere Ihnen den Umgang nicht. Im Gegenteil, es bestehe bereits eine Regelung. Es sei vereinbart, dass Sie die Kinder 14tägig von Freitag 18.30 Uhr bis Sonntag 17.30 Uhr zu sich nehmen. Weil das Näherungsverbot besteht, werden die Kinder von der Oma zum Rathaus Wohnort gebracht, dort könnten Sie sie abholen. Der nächste Kontakt wäre ab Freitag, 09.07.2010.
Sollten Sie die Kinder nicht abholen, geben Sie Frau KM bitte rechtzeitig Bescheid.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, steht Ihnen frei, beim Amtsgericht Passau – Familiengericht – einen Antrag auf Regelung des Umgangs zu stellen (Tel. 3940).
Mit freundlichem Grusel Jugendamts Tante
Schön das ich meine Kinder jetzt endlich wieder sehen kann, aber das wir eine Regelung haben war mir unbekannt
und Verbindliches habe ich wieder nicht, auch wegen Feiertagen und Ferien oder Geburtstage.
Ich habe gestern mit meiner Tochter telefoniert und den vorschlag gemacht Sie und ihre Geschwister von der Schule abzuholen und ins Freibad zu gehen, rückmeldung "Mama sagt du darfst nur alle 14 tage am WE"
Da bin ich aber anderer Meinung.
Was meint Ihr
den Vorschlag einer Umgangsregelung ihren Wünschen entsprechend ändern, wobei ich nicht alle ihre Wünsche erfüllen will oder kann, und nochmals vorlegen
Oder gleich zum Gericht um etws Handfestes zu bekommen
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hi roselladady
Oder gleich zum Gericht um etws Handfestes zu bekommen
Jedes Familiengericht würde dir Umgang zu sprechen, und zwar alle 14 Tage, Freitag bis Sonntag, hälftige Ferien, Feiertagsregelung, aber Umgang ausser der Reihe(z.B. zum Schwimmen nach der Schule) würdest du nicht durchgesetzt bekommen.
Sicherer ist eine vom Fam.G. ausgeurteilte Umgangsregelung, anders würde sie aber auch nicht aussehen wie von deiner Ex vorgeschlagen.
Ich würde es so erstmal versuchen und wenn dann der Umgang nicht läuft, kannst du immer noch ins Reich der Schwarzkittelträger abtauchen.
Gruss Wedi
Servus,
seh ich auch so wie wedi.
Sage doch dem JA, dass Dir diese Regelung nicht bekannt und außerdem zu wenig ist.
Entweder es kommt dann zum Gespräch, oder Du rufst in Passau beim Gericht an.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Leute
Ich habe dem Ja mittgeteilt das mir nicht bekannt ist das wir eine Vereinbarung haben.
das einzige was ich habe ist ein Brief von Ihrem RA in dem sie Teilen meines Vorschlages grundsätzlich zustimmt.
Wie 14 tägiger Umgang
Der Urlaubsregelung und Feiertagsregelung stimmt sie nur teilweise zu.
Eine Regelung für die Geburtstage lehnt sie total ab.
Das waren so im grossen und ganzen die Dinge die mir wichtig sind.
es gibt dann noch so kleinigkeiten wo sie nicht so will wie Ich.
Aber der letzte Satz ihres RA sie braucht keine Regelung weil es so wie es ist passt :phantom:
Ich glaub schon das es ihr so passt aber was ist mit mir und den Kindern?
Umgang ausser der Reihe(z.B. zum Schwimmen nach der Schule) würdest du nicht durchgesetzt bekommen.
Das war mir schon klar aber da es keine Regelung gibt und GSR besteht könnte ich ja auch ohne ihre Einwilligung die Kinder von der Schule holen und meine Tochter konnte ja Bescheid geben "sind bei Papa"
Aber wie jetzt weiter.?
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hi roselladady
Das war mir schon klar aber da es keine Regelung gibt und GSR besteht könnte ich ja auch ohne ihre Einwilligung die Kinder von der Schule holen und meine Tochter konnte ja Bescheid geben "sind bei Papa"
Yes Sir Käptain Sir, genauso könntest du die Kinder gleich bei dir behalten und Bescheid gebenlassen ''sind bei Papa''.
Fehlt nur das ABR. 😉
Gruss Wedi
Hallo wedi
Soweit möchte ich dann doch nicht gehen. Auch wenn das ABR din GSR enthalten sein müsste
Wegen ,Arbeit, zu kleiner Wohnung, usw ginge das nur schwer
Ausserdem hätte das wohl richtig " Kriegsähnliche Zustände"zur folge
Grusse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hi roselladady
Ausserdem hätte das wohl richtig " Kriegsähnliche Zustände"zur folge
Genau, deswegen erstmal den Ball flach halten und schauen wie er läuft/rollt.
Gruss Wedi
Hallo Wedi
Ich nehm jetzt mal den Umgang vom 7 bis 9.7
Den Vorschlag einer Umgangsregelung Überarbeite ich nochmal und komme ihr etwas entgegen.
Wenn das nicht funzt.
Ruf ich mal bei Gericht an
Yep so mach ich das
Danke
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus roselladady,
komme ihr etwas entgegen
willst Du das wirklich tun?
Ich täte es nicht!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo zusammen
Ich bin da auch etwas unsicher.
Ich habe denn Kindern auf ihre Briefe geandwortet eben auch auf ihre Frage wann wir uns Wiedersehen und ihnen auch geschildert das es nicht an mir alleine liegt aber das ich sie sehr vermisse und daran Arbeite.
Wenn sie wissen wollen wann genau wir uns sehen sollen sie die Mama fragen, weill ich nicht darf
Gestern Mittag habe ich dann meiner Tochter eine SMS geschicht das wenn sie Heute mit will zum Baden ich sie einfach ohne zu Fragen von der Schule abhole. Nachdem es ja am Montag hies die Mama erlaubt es unter der Woche nicht , du darfst nur an deinen WE.
Erfolg war dann an späten Abend eine SMS meiner EX, ich soll keine Hetzbriefe mehr an die Kinder schicken und Kontakt ausserhalb meiner WE unterlassen sonst hat das konsequenzen.
Dann schreib ich den Kindern in zukunft eben nur mehr unverfängliche Sachen
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus,
also, ihr habt bisher keine fest vereinbarte Umgangsregelung. Du hast, genauso wie die KM, ABR und SR.
Eure GEMEINSAMEN Kinder wollen mit Dir schwimmen gehen.
Deine Ex sagt
ich soll keine Hetzbriefe mehr an die Kinder schicken und Kontakt ausserhalb meiner WE unterlassen sonst hat das konsequenzen.
und schon gibst Du Ruhe?
Nennst Du das
das ich sie sehr vermisse und daran Arbeite
Welche Konsequenzen hat es denn?
Das ihr am Ende eine gerichtliche Umgangsregelung habt, die Dir mehr Umgange gewährt als bisher. Du Deine Kinder mit Sicherheit dann nicht mal wieder für 8 Wochen oder noch länger nicht siehst?
Mensch! Trete der Ex doch auch mal in den A.....
Aber so, dass es nicht gleich wieder mit einem Kontaktverbot oä für Dich endet, sondern mit der Erkenntnis der Ex, dass es nicht allein ihre Kinder sind, die sie leider, leider mal kurz an Dich abgeben muss.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael
Da hast du wohl Recht.
Meine hoffnung war ja das sie von selbst Einsicht zeigt, oder aus ihrem Umfeld oder ihr RA mal sagt was Sache ist
Aber da kommt wohl nichts.
Ich wüde sie gerne Über die Rechtslage aufklären nur darf ich ja nicht.
Wird dann der Richter machen müssen
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Wird dann der Richter machen müssen
so wird es wohl sein.
Ein gutes Stück hast Du natürlich selbst dazu beigetragen. Aber Du hast ja hoffentlich auch daraus gelernt.
Ich finde es immer nur furchtbar, wenn sich so viele Männer mit giftigen Drohungen ihrer Exen ins Bockshorn jagen lassen.
Exen und ihre Anwälte; immer noch erstaunlich wieviel Wirkung die erzeugen können. Muss wohl auch am Unwesen liegen, dass die Justiz treibt....
Denn die legitimiert das Ganze ja oft noch im nachhinein.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
