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Rien ne va plus - Nichts geht mehr

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(@insomnia)
Schon was gesagt Registriert

:prost:
Hi, Michael

Die Ratschläge, die Du gerade suchst, suche ich auch. Zwar wohne ich ganz in der Nähe meiner 6 Monate alten Tochter und meiner zukünftigen Ex-Frau, aber komme auch nicht umhin meiner Ex vorschreiben zu lassen, wie oft ich die Maus sehen darf.
Helfen kann ich Dir mit sachdienlichen Tipps leider (noch) nicht. Aber wenn ich was weiß, dann teil ich es Dir gern mit.
Wollte auch nur mal meine Anteilnahme ausdrücken, Du bist nicht allein, wir sind es nicht.
Gut das es dieses Forum gibt.

Ich wünsch Dir alles Gute und viel Erfolg!

Sven

Wenn ein Kind zum Instrument der Macht wird, dann wird die Macht zum Instrument des Wahnsinns.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 03:16
 Lion
(@lion)
Rege dabei Registriert

Hi Weisnich

Grundsätzlich ist die Regelung bei einem so kleinen Kind (aus Kinderpsychologischer Sicht), Umgang alle 2 - 3 Tage. Der Kurze ist heute ähnlich wie meiner, als meine Ex sich aus dem Staub gemacht hat. Desweitern gillt halt die 14 Tage Regelung. Die 14 Tage Regelung ist ein ungeschriebenes Gesetz, bzw. eine Empfehlung, die aber inhaltlich keine Stundenanzahl beinhaltet.
Ich habe für meinen Kleinen echt gekämpft. Ich sehe ihn jeden Mittwoch und alle 14 Tage (er übernachtet schon von anfang an bei mir).
Bei mir sind es allerdings "nur" 75 KM Entfernung bis zum Kind.

Die Enfernung die bei Dir vorliegt, würde sowas gar nicht funktionieren.

Entweder Du triffst eine Regelung den Kurzen alle 3 Wochen zu Dir zu holen und dementsprechend Freitags frei zu machen um genügend Zeit für den Kurzen zu haben.
Da muss der Arbeiotgeber auch mitspielen, bzw. Du musst die Möglichkeit haben die Zeit heraus zu arbeiten.
Kommt bei dieser Variante natürlich auch darauf an, wie Du zuhause fürs Kind gewabnet bist.
Ich habe ein extra Zimmer, Speilsachen.......... Natürlich muss die KM dem zustimmen!!!!!!

Andere Variante, sei alle 14 Tage vor Ort und miete Dich in einer Pension ein oder sei bei Freunden über Nacht.

Mach einen Termin beim JA. Lade Deine Frau mit zu dem Gespräch ein.
Bereite Dich gut darauf vor ( gib mir Deine Emailadressse ich habe was vorbereitet und Du kannst Dich daran anlehnen) und mach Dich vollständig klar in Deinen Bedürfnissen.
Wenn Du Glück hast, nimmt der Betreuer vom JA eine Position eines Mediator ein und vermittelt vernünftig zwischen Dir und Deiner Ex.

Wenn der Schuss nach hinten losgeht, bleibt Dir nur noch der Gang zum RA und dann zum Famileingericht.

That's it!

LG Lion
Liebe gibt es nur im Kino.

Liebe gibt es nur im Kino!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2005 07:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lion und Insomnia,
@insomnia
gib mir (und Lion?) Deine Adresse, damit wie dich auf dem Laufendenhaten können.

@Lion
Mail funktioniert nicht und PN kann ich Dir auch nicht schreiben, da dein Postfach voll ist. Mach das Ding mal leerer, ich versuche Dich nochmal zu erreichen.

Danke,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2005 10:51
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forumler,
so, jetzt hatte ich die Schnauze voll.

Vor ein paar Wochen hatte ich das mit dem Umgang mit meinem Anwalt diskutiert. Und er meinte, dass wir klagen sollten, soweit sich keine Besserung zeigt und ich immer noch nicht mehr als 8 Stunden Umgang im Monat bekome.

Ich dann darauf das Alles mit der Ex diskutiert und ihr erklärt, dass auch ich keine andere Möglichkeit sehe. Und schwupps, als ich ihn abholte durfte ich dann 3 Stunden mit ihm raus.

Ich dachte mir, dass sie halt auch ihre Ängste und Probleme hat und dass ich auf sie eingehen sollte. Vielleicht könnten wir ja noch auf einen grünen Zweig kommen.

Gut. 3 Wochen später hatte ich wieder einmal mit ihr telefonisch zu diskutieren (über Finanzen, nicht über Kind) und auf einmal stellte sie den Kurzen in den Raum:'Dann kriegste ihn halt nur wieder 2 Stunden'
Aha ,daher wehte der Wind. Bei meiner Nachfrage, ob sie das ernst meine kam dann aber schnell wieder der wechsel zum 3 Stunden Modell, weil ihr die Konsequenzen klar waren.

Nun gut. In der Sache möchte ich es nicht zu solchen Spielchen kommen lassen, also musste eine Lösung her.
Zur Erzeihungsberatung will sie nicht. Ich habe sie wiederholt gefragt und immer einen Korb bekommen.
Dann wäre da noch Klagen oder JA. Ich habe reichlich überlegt und mir meinem RA gesprochen und mich schließlich mit dem JA in Verbindung gesetzt und traf auf eine recht sachliche Dame.

Sie fragte mich allerlei, aber da ich, durch meinen Job, ernste Diskussionen gewohnt bin, blieb ich sachlich-analytisch und verständnisvoll-höflich und am Ende des Gesprächs haben wir sogar noch über Frankreich gequatscht.

Abgemacht ist nun, dass sie sich mit der Ex bespricht (wollte ich so und ist gut angekommen, von wegen Fairness) und wir dann ein Treffen vereinbaren.

Sie findet meine U-Zeiten auch verdammt kurz.

Gut. Ich schau mal, was mich so erwartet,aber vielleicht habt ihr ein paar Tipps auf Lager.

Bis denne,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2005 21:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

es zeit sich der übliche Umgangswahnsinn - Deine Ex hat die Währung festgelegt: Umgang gegen Geld. Ihr den Zahn zu ziehen ist mit ständiger Bettelei und Aufklärung verbunden. Wenn's nicht hilft, musst du tatsächlich klagen.

Das JA scheint erst einmal auf Vermittlung aus zu sein und versteht deine Situation. Hoffen wir, dass es so bleibt. So richtig schlimme Dinge gegen dich kann deine Ex im JA-Gespräch ja nicht bringen. Ich gehe daher von einer Verbesserung der Umgangssituation aus.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2005 10:49
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
Was erfahre ich gestern?

Meine Ex war schon beim JA. 'Nachtigall ich hör dir trappsen', denke ich nur.

Gut, dann direkt mal die Ex angerufen und zuckersüss gesagt: "Hättest mit auch ruhig sagen können, dass Du beim JA warst. Wir haben doch das gleiche Ziel. Vernünftige Lösungen für den kleinen Mann".

Dann sagte ich ihr noch, dass ich um ein 3er Gespräch gebeten habe. Aber das wolle sie ja bestimmt auch.

Die Freude war so gross, dass sie es nicht lassen konnte, mich zurückzurufen und reichlich Beschimpfungen bei mir abzuladen.
Da muss man schon eine gehörige Portion Sadismus und Masochismus in der Seele haben um dann noch ruhig und gelassen einen Weg zu einem Gespräch zu finden.

Nun ja. Schauen wir mal, wie es weitergeht. Mittlerweile habe ich sogar noch einige Tipps bekommen.

Einer davon ist in die Richtung Maximallösung zu gehen, weil einmal Festgelegtes schwer wieder zu ändern ist.

Wenn ich jetzt also einen Schmusekurs einlege und eine Lösung mit wenig Umgangszeiten suche, dann stehe ich nachher dumm da, wenn ich das dann erhöhen will, weil es ja eine ganze Zeit lang anders geklappt hat und niemand die Lösung umkippen will: 'Never change a winning team'.

Also werde ich das komplette Wochenende fordern.

So nun meine Fragen:
1. Stimmt meine Vorstellung, dass eine Lösung im Nachhinein schwierig zu ändern ist?

2. Worauf habe ich bei der Kompromissuche zu achten?
Ich denke:
- Umgangswochenenden: Alle ungeraden KWs
- Umgangszeiten: Sa 09Uhr bis sonntags 16 Uhr (Der Kleine schläft 12:00-14:30, 19:00 - 6:00)
- Ausnahmen: 2 frei veränderlich, restliche Änderungen nur mit belegbarer Begründung, jeweils sind Ausweichtermine abzusprechen
- Telefonische Information durch Mutter: Bei schwerer Erkrankung / Unfall... und zu festgesetzten Termin in gerader Kalenderwoche
- Kontakt zum Kind: Jeglicher (telefonischer, webbasierter) Kontakt ist zu fördern, Kosten sind von mir zu tragen
- Umgang mit Dritten: Ich möchte den nicht begleiteten Umgang mit jeweils einer Person aus unseren Familien ausschließen, da ich unser Kind dort nicht sicher fühle. Kann ich das einbauen?
- Hinweis auf §1684: Förderung Umgang und Unterlassung von Herabsetzungen
- KU: ist nach Titel aus Klage zu zahlen (ich zahle, aber wir streiten noch um die Höhe)

3. Was mache ich mit Grosselternumgang? MEINE Eltern sehen ihn nur innerhalb meiner Umgangszeit. Soll ich ein Plus dafür fordern, oder das in meinen Vorschlag innerhalb meiner Zeiten einbauen, um die Längere Dauer zu unterstützen?

Danke,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2005 10:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, Michael, da hst du dir ja was vorgenommen...

1. Stimmt meine Vorstellung, dass eine Lösung im Nachhinein schwierig zu ändern ist?

Und da ist es wieder, das gefürchtete "Jein". Du hast prinzipiell Recht, verlorenen Boden kann man nur schwer wieder gewinnen. Wäre da nicht das Alter des Kindes. Du weißt ja: Je jünger, um so öfter aber auch kürzer. Es müsste also eine Entwciklungsdynamik eingebaut werden. Üblich wäre, die Übernachtungen beginnen mit Eintritt in das KiGa-Alter.

2. Worauf habe ich bei der Kompromissuche zu achten?

Die Regelung bzgl. Ausweichterminen halte ich für zu starr. Was ist, wenn der Lütte tatsächlich erkrankt ist.

Du zeigst mit diesem Ansinnen ein klares Misstrauen gegenüber der Ex. Gehe auf Kooperation und das wäre für mich dergestalt, dass ausgefallene Zeiten generell nachgeholt werden am darauffolgenden WE. Kann sich bei längerer Krankheit aufsummieren, ist mir klar.

Die Umgangszeiten würde ich mit einer Altersstaffel versehen.

Auf die Infos durch die KM kannst du lange warten. und was willst du machen, wenn sie's nicht tut? Hier kann nur die Floskel helfen "Frau blablabla ist sich der Bedeutung für Herrn blablabla bewusst, über die Entwicklung des gemeinsamen Sohnes blablabla informiert zu sein und bestrebt, künftig zeitnah Herrn blablabla über besondere Ereignisse (Gesundheit, persönliche Entwicklung, usw) zu informieren."

Wenn du in der lage bist, von deinem schmalen Geldbeutel auch noch die Kommunikationskosten zu tragen, wird der Richter auf die Idee kommen, dieses Geld sei in höherem KU besser angelegt. Der Lütte hat noch nicht das Alter, in dem er z.B. via Chat sich mit dir unterhält. Das würde ich der Ex gegenüber anregen, wenn's soweit ist.

Was meinst du genau mit dem Umgang mit Dritten? Du möchtest nicht, dass die Eltern mütterlicherseits mit dem Lütten mal Eis essen gehen? Das kannst du nicht bestimmen, weil es nicht dein Umgangsthema ist. Vielmehr greift das in die persönliche Lebensgestaltung der KM ein.

3. Was mache ich mit Grosselternumgang?

Nix. Das müssen die selbst einfordern. Wenn du von deiner knapp bemessenen Zeit ihnen was abgibst ist das dein Ding.

DeepThought

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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 10:44
(@jurasurfer)
Schon was gesagt Registriert

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Anm Admin: Beitrag inhaltlich gelöscht. Verstoß gegen diverse Forenregeln.

[Editiert am 20/5/2005 von DeepThought]

Das Leben geht weiter!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:29
(@jurasurfer)
Schon was gesagt Registriert

-------------------
Anm Admin: Beitrag inhaltlich gelöscht. Verstoß gegen diverse Forenregeln.

[Editiert am 20/5/2005 von DeepThought]

Das Leben geht weiter!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 13:49
(@kruemel1)

😡 Hm, also ich lese mich hier schon eine weile durchs Forum und auch durch diesen Thread muß aber sagen bei der Antwort von Jurasurfer muste ich mich setzen.....Wenn man sich trennt, die Gründe mal dahingestellt, ist es wohl nie besonderst einfach und nett geht es sicherlich niemals zu. Aber gegen alle Frauen der Welt egal in welcher Position oder lebenslage sich einzuschießen wird einem wohl kaum den erhofften Erfolg bringen.
@Jurasurfer schade da? du dir wohl ein Frau ausgesucht hast die es sich jetzt anderst überlegt hat, aber deswegen kannst du noch lange nicht auf andere schließen, geschweige denn es dir erlauben über mich (denn ich gehöre zu den anderen) zu urteilen.
Du hattest nur einen einzigen guten Vorschlag nämlich das sich mehr Väter zusammen schließen sollten..vielleicht kommt dann mal ein größerer Ruck zustande!
Aber wenn du schon dabei bist zu rucken, dann kannst du gerne beim Papa von meinem Kleinen vorbeikommen und mal kräftig klopfen...denn obwohl er alle Zeit der Welt bekäme ist er nur schwer zu motivieren.
@weisnich
Viel Erfolg weiterhin für dich und deinen kurzen. Wir haben uns darüber ja schon ausgetauscht 🙂
Gruß Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 14:14




(@kruemel1)

Uups da hat sich der Beitrag von Jurasurfer aufgelöst! Danke Deep Thought 🙂
Gruß Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2005 14:25
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Foris,
heute frage ich mich: geht nichts mehr?

Nun ja. Der JA Termin rükte näher. Ich hatte verabredet, mit einer neuen Dame am Freitag zu telefonieren, um die Uhrzeit auszumachen.
Ich rufe also Freitag an. Sie leider unerreichbar und die Kollegen nicht informiert. Gut, dann halt kurz die Frau angerufen...hm die geht nicht dran. Gut dann eine SMS geschrieben... auch nix.

Also auf das Mopped und ab nach D. So mal auf Verdacht. Sind ja nur 550km.

Am Montag im JA.
Ich trete ein, Frau M allein zum Dreiergespräch. Nun ja. Sie sagte, meine Frau wolle nicht kommen, weil:
- Ihr der Termin zu kurzfristig war (och ja sind ja auch 2km, und so als nichtarbeitdende Erziehende...)
- Ihr nicht gefiel, dass ich den Termin verabredet hatte (Hä?)
- sie sich dem psychischen Druck nicht gewachsen fühlt (Ich kann ihr helfen. Her mit dem Kind!)
Iss klar.

Vor mir stand eine blonde aparte Schönheit, frisch von der Uni, vollgepackt mit Berufs- und Lebenserfahrung und bestimmt hat sie auch schon jede Menge Kinder (auch eigene) betreut.

Dann sagte sie, ohne sich dafür zu entschuldigen, dass sie leider am Freitag, dann ja doch nicht im Büro gewesen sei. Aber sie habe sich ja schon gedacht, dass ich vorbeikomme und dann können wir ein Kennenlerngespräch machen (Sag mal, Perle. Hast Du einen Knall? 1100km, 12 Stunden fahren um Dich kennen zu lernen? Nicht mal, wenn Du jetzt nackend wärst. Ach es war ja nicht ihre Zeit und ihr Geld. Hatte ich vergessen.)

Die nächsten 40 Minuten unterhielten wir uns zu 30% über meinen Sohn, zu 20% über meine mich, Hauptthema, war jedoch meine arme Frau, die ja so unter Druck steht (Ja Urlaub macht Stress), der böse Michael, der immer so böse ist...blablabla.

Gut, ich konnte ihr klar machen, dass:
- ich 2 Stunden (oder 3 Stunden, wenn ich sehr 'nett'=flüssig bin) Umgang einfach zu wenig finde
- mehr Umgang mit meinem Sohn in der Ehe nie ein Problem darstellte
- die Gestaltung des Umgangs in Beginn und Dauer nur von der Einschätzung meiner Frau abhängt (und damit ihrer Willkür)
- ich die Vater-Sohn-Beziehung in Gefahr sehe bei nur 8 Stunden Umgang pro Monat
- ich meine Frau deshalb anrufe und schrecklich 'bedränge', weil ich wissen muss, wann der Umgang denn nun stattfindet und vielleicht die ein oder andere Trennungsfolge zu regeln ist
- meine Frau gegangen ist und nicht ich (mittlerweile benutzt sie eine gegenteilige Version)
- ich, wenn das hier nicht klappt, keine andere Möglichkeit sehe, als zu klagen

Dann wurde ich von ihr beraten:
- ich solle mich über die Regelmässigkeit des Umgangs freuen (welche meinte sie? dass ich den Tag weiss?)
- ich solle abwarten und den Umgang erst mal so weiter machen. Meine Frau wird irgendwann zur Ruhe kommen und dann wird sie im Umgang grosszügiger sein (Jojo. Iss klar)
- Mein Sohn, lt. Mutter in dem Umgang total erschöpft wird (Ich fragte: Geht das in 2 Stunden? Oder hatte ich den doch schon bermüdet bekommen? Antwort: Ja, wenn sie mit ihm wilde Sachen machen. [Anm. Kann irgendjemand Frau M. aus dem JA H. schwängern, damit sie in 2 1/4 Jahren mal was über 1,5 Jahre alte Kinder weiss?])
- 8h Umgang im monat seien für den 17 Monate alten Sohn ausreichend
- Ich mehr Umgang bekommen würde, wenn ich näher wohnte (Hey, Problem erkannt. Wo ist aber die Lösung?)
- Meine Frau als Mutter sehr gut die 'Folgen' des Umgangs einschätzen kann (und auch so objektiv, nicht wahr?)
- Ich auf die Ängste meiner Frau eingehen müsse (geht es in dem Gespräch um meine Frau, oder meinen Sohn? Und sind die Ängste nicht ein wenig absurd oder gar gespielt?)
- Ich meine Frau nicht mehr anrufen sollte (Mädel, nächsten Freitag rufe ich Dich an, um rauszufinden, wann ich denn meinen Sohn abholen darf. Nebenbei gesagt, 14% der Gewalt bei Trennungen geht vom Mann aus, 4% von beiden. Und der Rest? Ja, da haben wir im Studium nicht aufgepasst)
- Meine Frau eine Vermischung von Unterhalt und Umgang sieht. (Was? Hallo? Ich habe nach Tabelle bezahlt und bin nach der Klage den Ratschlägen meines Anwalts gefolgt. Es genau umgekehrt und in der umgekehrten Richtung üblich. Aufwachen, Mädel!)
- Und dann der krönende Abschluss: Das Gericht würde sich im Falle eines Rechtsstreits an die Empfehlung des Jugendamts orientieren (Wie arbeitet es sich eigentlich mit Allmachtsphantasien?)

Aber jetzt mal allen Zynismus, den ich im Augenblick zum Überleben brauche, beiseite.
Ich habe folgende Probleme:

1. Arbeitseinstellung
Die Frau vom JA hat offensichtlich Probleme, ihre Arbeit zu organisieren. Während des Gesprächs machte sie 4 Zeilen Notizen auf ihren Zettel (Wow). Anscheinend dokumentiert sie nicht.
Aus meiner Erfahrung meine ich zu wissen, dass dieser Menschentyp eher nicht faktengesteuert, sondern emotional reagiert. Auch besteht meist ein Hang zu schnellen Entscheidungen aus dem Bauch.
Darüber hinaus sollten wir für sie keinen schweren Fall darstellen. Daher könnte sie die Strategie aufbauen, möglichst wenig Aufwand zu investieren: Der Frau folgen und den Mann soweit verschrecken, dass er einlenkt. Irgendwann wächst GRas über die Sache und wenn der Sohn seinen Papa verlieren sollte, dann hat der Papa sich nicht genug angestrengt. Und Papas gibt es ja genug.
Arbeitseinstellung und Strategie dürften nicht dazu beitragen, dass sie aktiv bei einem Kompromiss hilft.

2. Scheinbare Beziehung zur Mutter
Meine Frau und sie sind typähnlich (sog. Show-offs). Die dame vom jugendamt nimmt alle 'Fakten' meiner Frau ungefiltert auf und weiss selbst von Details auf verschiedenen Gebieten.
Die beiden sind sich nicht nur mal auf dem Flur begegnet. Da muss es mehrere Gespräche gegeben haben.
Die Intensität macht mir keine Sorgen, allerdings sollte es, wegen der fehlenden Filterung, schwierig sein, meine Beiträge anzubringen.

3. Weg eingeschlagen
Ich bin zum JA gegangen, um einen Dritten zur Hilfe zu bitten, einen für alle Seiten guten Kompromiss in schneller Zeit zu erhalten.
Natürlich steht mir eine Klage offen, aber ich will den Weg erst noch einmal eine Zeit lang weitergehen, um in wirklich auszuprobieren.

Was habe ich jetzt vor? Zum nächsten Termin im July nehme ich eine Vereinbarung (bei der mir auch Leute von hier geholfen haben, Danke nochmal) mit und versuche mit den hoffentlich beiden über Wege dorthin zu reden.

Bis dahin muss ich Fakten sammeln und versuchen, nicht verrückt zu werden.
bei den Fakten geht es um Alles, was mit dem Umgang (Urteile etc.) eines 1,5 jährigen zu tun hat.
Bitte helft mir bei dieser Recherche.

Danke,
Michael

[Editiert am 31/5/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2005 18:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

mein Termin beim Doc war echt wichtig - ich hatte einfach nicht mehr Zeit für das Telefonat. Können wir jederzeit nachholen. Die Uhrzeiten kennst du ja.

So, zum Thema: Deine Schilderungen und Schlüsse sind korrekt. Du musst lernen damit umzugehen. Für dich wichtig ist die Erkenntnis, diese Dame wird dir nicht behilflich sein, mehr ein Bremsklotz sein. Schwierig wird es für dich durch die Solidarisierung mit der Ex. Wer weiß, welche Ideen noch das Tageslicht erblicken.

Das Gesprächsprotokoll hattest du ja schon geschrieben - maile es mir bitte noch zu.

... und versuchen, nicht verrückt zu werden.

Deine Gedanken werden fortwährend um den Lütten und eine mögliche Lösung kreisen. Mit jedem Nichterfolg im Rahmen des gesunden Menschenverstandes wirst du mehr und mehr abdrehen. Treibe Sport, ernähre dich gesund, sorge für ausreichend Schlaf, erledige Aufgaben mit klarer Erfolgsaussicht (und möchte nun laut und deutlich hören: "Ja, Papa." 😉 ).

Für deine weitere Ablenkung habe ich dir noch was gemailt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2005 19:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
heute brauche ich mal eureren Rat.

Ich habe am Wochenende meinen kleinen Mann besucht, um die jeweils 2 Stunden Umgang mit ihm zu haben.
Allerdings bekam ich den Kurzen nicht von meiner Frau, sondern von meiner Schwiegermama.

Auch gut. Da läuft halt gerade ein Parallelspiel, bei dem meine Frau zeigen möchte, dass sie schreckliche Angst vor dem bösen Michael hat. Nun ja.

Mein kleiner war dieses Mal total erschöpft. Er war überhaupt nicht mobil und wollte eigentlich nur schlafen. Daher verbrachte er die meiste Zeit des Umgangs im Schlaf und ich konnte nichts mit ihm machen.

Kann mal sein, dass er schlecht schläft - na klar.

Am nächsten Tag bekam ich den Kleinen wieder von seiner Oma. Und der Wagen meiner Ex wurde nicht bewegt: meine Schwiegermutter hat da also übernachtet.

Wäre alles nicht so schlimm, wenn die Gute nicht manisch depressiv wäre, gerade in ihrer manischen Phase ist und die ganze Umwelt verrückt macht.

Also meine Ex und ich konnten ihre Mutter nur mit sehr viel Güte und Konzentration für 1-2 Stunden aushalten, jetzt ist sie tageweise da (Grund ist wahrscheinlich Geld, Oma hat noch errheblichen 'Scheidungsgewinn', von dem meine Ex wohl was abhaben will).
Und selbst dann waren wir sehr gereizt und genervt.

Jetzt ist sie tageweise bei meiner Ex und macht unseren Kurzen wuschig und die Ex noch wuschiger.

Auch lässt sie ihn alleine mit der Oma, obwohl das einfach zu viel für die Oma ist und die Oma der Ex als Kind Beruhigungsmittel gegeben hat (Oma hat PTA gelernt), um die Situation für sie aushaltbar zu machen.

Ich mache mir echt Sorgen. Was kann ich tun?

Danke für eure Tipps,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 11:55
 AJA
(@aja)
Registriert

Kurz zusammen gefasst, dass ich das richtig verstanden habe:

Dein Kind wird von der manisch depressiven Oma betreut und du hast den Verdacht, dass sie ihm Beruhigungsmittel gibt?

Finde heraus, um welches Medikament es sich dabei handeln könnte und bring das Kind zum Arzt, wenn dein Verdacht Hand und Fuß hat. Es ist eine Gratwanderung und wenn sie ihm nichts gegeben hat, kann der Schuß auch bös nach hinten los gehen. Ist es aber der Fall, dann ist dringend Handlungsbedarf.

Vielleicht kannst du ja über deinen Verdacht auch erst mal mit deiner Ex sprechen. Ihr dürfte das ja wohl auch nicht recht sein.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 16:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leude,
das, was ich in den letzten Wochen erlebt habe, reicht fast für ein kleines Buch.

Ich kann zur Zeit unseren Sohn nicht mehr sehen, habe mich eingehend mit dem Anwalt meiner Frau und mit dem Jugendamt rumgeärgert, bin finanziell am Abgrund und habe ein Strafverfahren wegen se x. Nötigung am A rsch...

Nun, viel kann ja nicht mehr passieren. Und die meisten Sachen laufen irgendwie. Und eins ist sicher. Nach dem Jahr bin ich doppelt so schlau wie davor.

Womit fange ich nun mal an.
Mit unserem Sohn.
Den durfte ich ja alle 2 Wochen Sa un So je 2 Std sehen. Das schien mir nicht genug, also Ex zum Gespräch gebeten, bei dem nix herauskam, dann AWO Erziehungsberatung vorgeschlagen, was sie nicht wollte. Die 2 Termine beim JA konnte sie auch nicht wahrnehmen.. dann also Klage.

Auf das Klageschreiben kam erst ein ziemlich albernes Schreiben ihres RA (Motto: wir wollen dir das Kind ja geben, aber du kannst es doch nicht pflegen und ausserdem setzt du es immer Gefahren aus, z.B. holst du es auf dem Mopped ab. Iss klar, er ist ja auch schon 20 Monate...) Nun ja. Ich bin es mittlerweile gewohnt und ärger mich fast nicht mehr drüber.
2 Tage nach ihrem Anwaltsbesuch schickt die Exe mir dann aber einen Brief, der (hinreichend seltsam) ein Verbot ausstellt unseren Sohn zu besuchen (Sie siezt mich wieder und schreibt auch so hübsch passiv, als ob ein Unglück verhindere, dass ich unseren Sohn besuchen darf).

Dir Freude war gross, weil der Brief ging natürlich direkt an RA und JA. Aber trotzdem sehe ich meinen Sohn seit 6 Wochen nicht mehr. Kommende Woche ist Verhandlung. Mal schauen. Wenn ihr auf der ersten Seite in der Bildzeitung von mir lest, war ich erfolglos.

Dann habe ich unglaublich gute Erfahrungen mit dem JA gemacht. Dat Mäusken da hat mich wirklich Zeit und Geld gekostet und sonst nix. Obwohl...eigentlich hat sie mich aber auch Nerven gekostet. Ein Beispiel: Ich habe sie wegen des Briefes angerufen. Sie wollte meine Ex besuchen und mal mit ihr drüber reden. Danach wollte sie mich zurückrufen.
Also warte ich mal wieder eine Woche und rufe sie an. Weil sie ruft nie zurück, auch wenn sie es verspricht. Gut sie ist nicht da, aber ihr Kollege sagt, sie rufe morgen zurück... Iss klar...
Nach 2 Tagen (gute Zeit, eigentlich, normalerweise brauche ich 5) habe ich sie dann an der Strippe, nachdem ich sie angerufen habe, und frage sie, ob sie etwas erreichen konnte. Ihre Gegenfrage: "Ach können sie ihren Sohn wirklich nicht sehen? Findet im Augenblick kein Umgang statt?"
Lieber Gott, wirf Hirn. Gott sei Dank habe ich sie gerade beim Schreiben des JA Berichts für das Gericht erwischt.

Dann ist der Anwalt meiner Ex ziemlich lustig. Mittlerweile wird ihm wohl klar, dass er keinen PKV von mir, sondern PHK vom Staat bekommt und irgendwie ist er seitdem scheinbar weniger motiviert.
Statt mein Exchen zu beraten und mir echte Probleme zu bereiten, nimmt der nur noch die Hasstriaden meiner Ex, mischt sie mit reichlich Rechtschreibfehlern und bringt sie zu Papier. Da gibt es dann auch mal eidesstattliche Erklärungen, deren Gegenteil ich mit einem Handstreich beweisen kann... sie tut mir manchmal fast leid.

Trotzdem muss ich mich dann doch stundenlang damit auseinandersetzen, recherchieren....
Nun gut. Nächsten Monat weiss ich, was ich davon habe. Auch da schaun wir mal.

Dann will meine Ex natürlich keine Aufteilung des Hausrates... also alles einklagen.

Der Hammer kam aber vor ungefähr einem Monat. Ein Brief von dem Strafgericht meines ehemaligen Amtsbezirks.
Ich soll meine Frau se x genötigt und vergewaltigt haben.
Als ich das Ding öffnete, fragte ich mich, ob ich mich ärgern oder freuen sollte. Einerseits könnte ich mich darüber ärgern, dass sie auch diese Schublade öffnet, andererseits hätte sie statt sich auch meinen Sohn nehmen können. Ich muss irgendwie aber trotzdem feststellen, dass sich mein Blick auf die Dinge seit den letzten Monaten geändert hat. Vor gar nicht langer Zeit wäre ich wohl ausgeflippt...

Nun ja. Irgendwann bekommt mein Anwalt 2 auch raus, wann das gewesen sein soll und ich würde mich totlachen, wenn ich dann gerade im Ausland gewesen bin...

Dumm dabei ist nur, dass ich meinen Anwalt bezahlen muss, mir wahrscheinlich dafür noch einen Tag Urlaub nehmen werde und manchmal doch Probleme mit dem Schlafen habe.
Mein Exchen musste nur 2 Stunden bei der Kripo den Ballon aufblasen und steigen lassen. Zu befürchten hat sie nix.
Ich weiss, ihr sagt jetzt, dass ich sie deshalb angehen kann, aber ich werde ihr keine Munition für einen Sorgerechtsstreit geben. Und die Staatsanwaltschaft wird ein Verfahren gegen sie entweder nicht aufnehmen oder dann zügig fallen lassen. In der Sache gibt es also kein Quid pro quo.

Und mit dem Geld... Was brauch' ich Geld um glücklich zu sein. Trotzdem würde ich irgendwann gerne wieder wissen, wofür ich 60 Stunden / Woche arbeite, weil am Ende des Monats habe ich rote Zahlen. Schaun wir mal. Dadurch, dass ich jetzt nur noch 1 mal am Tag in der Kantine esse, habe ich aber auch ganz toll abgenommen. Hat also alles ein Jin und ein Jang.

Und letztens hatte ich Besuch, der Sachen aus seiner italienischen Heimat mitbrachte, wir haben zusammen gekocht und 'gefeiert'.

Also Leude. Im Endeffekt bleibt nur cool bleiben, Infos sammeln und versuchen den Kopf hoch zu halten und den Glauben nicht verlieren.

Alles Gute für euch,
Michael

[Editiert am 13/8/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2005 10:30
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,
1
weiter oben hast Du geschrieben

Wenn wir jetzt aber die Leistungsfähigkeit mit der französischen Steuer nach dem deutschen System berechnen und ich trotzdem in Frankreich meine Miete zahlen und mein Brot kaufen muss schaue ich ziemlich dumm aus der Wäsche. Wie berechnet sich also der Unterschied?

Es gibt zwischen den Ländern Tabellen, die die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Hier im Forum wollte einer nach Irland. In diesem Beitrag steht ein Link. Bitte die Admins die Info an Michael rübergeben (habe technisches Unwissen).
2
Da ich Deinen Beitrag lange nciht verfolgt habe und erst jetzt wieder gelesen habe, kann ich hauptsächlich Deep nur beistimmen.
Eine Erfahrung meines RA, der auch einen Vater im Elsass vertrat: Umgang 14-tägig länger mit Übernachtung von Freitag bis Montag abend.
Leider ist meine Gerichtserfahrung auch so, dass eine Übernachtung gegen den Willen der Mutter nicht durchgesetzt wird. Versuche im Antrag eine Zeit zu bestimmen (z.B. Alter des Kindes 3 Jahre, also KiGarten-Alter), ab wann Übernachtungen durchzuführen sind.
3
Ich würde in einem Schriftsatz des RA (den kannst Du noch am Verhandlungstag abgeben) fogendes mitteilen:
- die Vermischung der Mutter zwischen Unterhalt und Umgang (s.o.: "überobligatorische Zahlungen...")
- die Anzeige wegen se x. Missbrauchs.
Mit einem entsprechend vernünftigen Kommentar ( z.B. die KM versucht auf Nebenschauplätzen den Kontakt zwischen Kind und Vater zu stören...) könnte Dir das Pluspunkte bringen.
4
Frage: geht es beim Gerichtstermin nächster Woche nur um den Umgang oder auch um die finanzielle Seite ?
Bei der finanziellen Seite würde ich auch den Hausstand mit einbeziehen. Schließlich ist bei einer Scheidung auch der Zugewinnausgleich zu berechnen. Dabei werden die Konten, also das Bargeld, das Vermögen etc. mit auf Heller und Pfennig berechnet. Der Hausstand gehört also mit hinein.

So, das reicht mal jetzt.
Ich wünsche Dir viel, viel Erfolg bei Gericht und ein baldiges, häufiges Wiedersehen mit Deinem Sohn !!!
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 12:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Kleinegon,
1. Vergleich hab ich. Die noch etwas brauchen: Statistisches Bundesamt (das deutsche, also wenn der Richter das nicht als glaubhafte Quelle nimmt...) Reihe 17 Heft 10. Frankreich ist 13,3% teurer.

2. Mein Limit ist 4 Stunden. Darüber hinaus kann ich nur hoffen unf ggf. freuen. Gefordert haben wir natürlich Übernachtung. Bleibt es bei den 2h, laufe ich Amok und bringe einfach alle um. Nein nicht wirklich.

3. Kann ich nur im Nebensatz erwähnen. Missbrauch an meiner Frau hat nichts mit Umgang zu tun. Sie kann es nicht verwenden und ich auch nicht,

4. Es geht nur um Umgang. Im Sep geht es aber um ihre Unterhaltsklage. Und da der Richter für die Hausratsklage ja der selbe ist... Aber ich werde beim Ra nachhaken.

Danke,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2005 12:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

danke für dein Update. Und, ich bin ja nicht wirklich überrascht. Es scheint, als würde zwar de-eskalierendes doch in der Sache klares einforderndes Verhalten die Kreativität so mancher KM anregen. Wer weiß, welches Buch die gelesen hat.

Vor gar nicht langer Zeit wäre ich wohl ausgeflippt...

Hattest aber auch 'ne harte Schule. 😉

Ich bin mir sicher, du gehst deine Themen mit der gebotenen Besonnenheit an. Einen klaren Vorteil hast du: Du bist rechtlich fit und deiner Ex sowohl intellektuell als auch emotional überlegen. Das sind wesentliche Trümpfe vor Gericht.

Du bekommst den Kreis schon eckig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 14:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
kleines Update:
JA Bericht war lala, Verhandlung war grottenschlecht, der Ra von ihr noch schlechter als ich dachte.

Und eigentlich haben wir uns auch nicht über den ganzen Unsinn, den sie gebaut hat unterhalten, sondern um 20m, die ich mit unserem Kleinen auf dem Motorrad zurückgelegt hatte. Selbst der Richter hat nachher die Augen verdreht.

Auf jeden Fall bekomme ich erst einmal 3,5 Stunden Umgang. Nach einiger Zeit sollen wir aber erhöhen. Damit war zu rechnen, da ich ja unseren Kleinen einige Wochen nicht mehr gesehen hatte.

Na gut, ein wenig hat mich schon geärgert, das sie so gar keinen Rüffel bekommen hatte. Auch hatte sie wirklich gar keinen Nachteil. Selbst Geld hat es sie nicht gekostet. Ich muss natürlich bezahlen.

Dafür konnte ich mir aber einen Joker erarbeiten. Sollte ein Besuchswochenende ausfallen (wir argumentierten mit Krankheit), gehört das nächste WE mir.
Es war so süss, wie sie sich an dem krank sein aufhängte und gar nicht merkte, dass ich was ganz anderes wollte. Kann ja doch mal sein, dass ich an einem WE nicht kann..

Über das Jugendamt, das deutsche Recht... könnte ich mich noch stundenlang auslassen. Aber was hilft es? Ich muss am Ende doch damit auskommen und meinen Weg dadurch finden.

Ach ja. Am Samstag wies sie mich darauf hin, dass der Kurze neue Schuhe braucht. Ich habe also immer noch meine Sachen an von vor der Trennung und mein Mäusken, sonnenbankgebräunt und neu (ziemlich teenymäßig) eingekleidet fragt, ob ich die Schuhe kaufen kann.
Klar, ihr sagt, muss ich nicht, weil im Unterhalt enthalten. Aber davon bekommt er dann halt doch keine passenden Schuhe, sondern krumme Zehen. Also wurden die gekauft. 45 Euro.

Hätte nicht gedacht, dass ein Vergewaltiger mal mit seinem Opfer... aber ich lass den Zynismus mal weg. Das Ding mit der Strafanzeige ist übrigens auch so gut wie tot. Hab heute die details bekommen und muss jetzt mal recherchieren, wo ich vor 2,25 Jahren denn so war....

Gott sei Dank glaube ich ein wenig an Reinkarnation und Kharma. Damit lässt sich das besser ertragen. Weil im nächsten Leben bin ich z.B.. die Katze und sie die Ratte und dann ...

Nun ja. An euch: Kopf hoch und den Glauben nicht verlieren. An Gott, die Reinkarnation (ich weiss, das das bhuddistisch ist) und daran, dass der/die Ex eine Ratte und ihr eine Katze werden und ihr euch im nächsten Leben begegnet...

Take care,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2005 22:33




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