Rien ne va plus - N...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Rien ne va plus - Nichts geht mehr

Seite 17 / 18
 
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie meint, dass manche Eltern zur Entspannung z.B. Zwangsanträge zurückzögen. Das werde ich aber wohl nicht machen, weil seid 3 Jahren eigentlich keine neuen Fakten entstanden sind. Alle derzeitigen Offerten oder Offensiven sind schon mindestend 1x durchexerziert.
...
Die Ex hat Kooperationsbereitschaft signalisiert, weil langsam der 'Prozessdruck auf das Kind' übergehe (wer denkt sich einen solchen Unsinn aus? Nicht mit dem Kurzen lastet irgendwas, sondern meine Ex hätte folgenden 'Druck'. Sie könnte nicht mehr so herrschend und freizügig über mein Umgangsrecht entscheiden, ohne mit ernsthaften Folgen zu rechnen. Damit kann ich leben.) Sie bleibt bis jetzt rein passiv und ist dadurch unglaubwürdig.

Kennst Du die Cochemer Praxis? Als ich mich näher damit befasst habe und wohl sowas wie einen Erkenntnisgewinn, ist mir dieses Zitat von Dir wieder eingefallen.

Die Cochemer Praxis ist das, was eigentlich alle wollen, bis auf paar leider zu einflussreiche Radikalfeministen, die noch dagegen Sturm laufen. Nicht weil sie glaubwürdig ist oder gerecht, sondern weil sie funktioniert. Diese Praxis bedeutet aber, dass Richter keine Entscheidungen treffen und Prozessbeteiligte keine Meinung haben. Ich will zwar jetzt nicht behaupten, dass Du Cochemer Praxis in Reinkultur erlebst, denn dazu gehört auch ein schneller erster Termin und die Einbindung aller Professionen, also auch der Anwälte und des Jugendamts.

Aber was, wenn zumindest Molli und die VP es "richtig" machen und keinem von Euch die Option aufzeigen, als Sieger da rauszugehen, sondern nur die Option, Euch zusammenzuraufen. Wärst Du dann dazu in der Lage oder doch einfach zusehr Rechthaber?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 14:15
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pappasorglos,
entschuldige bitte meine verzögerte Antwort. Ich habe mir ein etwas zeitaufwändiges Hobby angelegt (und meiner Ex auch schon davon berichtet. Ich warte gerade auf ihren Antrag bei Gericht zur stillen Teilhabe an eben jenem Hobby).

Wirke ich so rechthaberisch? Eigentlich war bisher nicht mein Ziel Recht zu erhalten, sondern meinen Sohn angemessen lange zu sehen. Ich habe in der Vergangenheit eher einige Dinge "geschenkt" und bin auch dann noch positiv auf meine Ex zugegangen, wenn sie mir sehr unfair und sehr derbe zugespielt hat.

Mit der Rechtspraxis des Herrn Richter Rudolph habe ich mich sehr intensiv beschäftigt. Der Vergleich zum Verhalten meines Richters ist allerdings zynisch.

Die Grundidee Herrn Rudolphs ist die Verhandelbarkeit der Erziehungsfähigkeit bei Umgangsvereitelung. Nach nun 2 klar dokumentierten Boykotten meiner Ex und dem Ausbleiben irgendeiner Diskussion darüber, gehe ich mal nicht davon aus, dass "mein" Richter in die Richtung getriggert ist. Konkret macht er eher den Eindruck, unvorbereitet in Verhandlungen zu gehen, sich auch nicht all zu sehr um Änderungen im Recht zu kümmern und seine Entscheidungen eher "aus-dem-Bauch" heraus zu machen.

Eine weitere Grundidee ist Beschleunigung der Verfahren und frühe Einbindung untereinander vernetzter Stellen.
Mein Antrag war nun im Januar diesen Jahres und wurde genau genommen noch nicht verhandelt, vernetzt ist hier gar nichts und die öffentlichen Stellen beraten immer nur in Richtung "Ruhe", also Toleranz des Umgangsboykotts.

Meine Ex bot genügend Möglichkeiten, unsere Elternschaft zweiseitig aufzukündigen: Ich wurde übelster Straftaten bezichtigt, es gab und gibt reichlich Attacken, angefangen vom Ablehnen von Begrüßungen, über Rufmord bis zur Beeinflussung / Umgangsboykott und ich trete meiner Ex immer noch offen und positiv gegenüber.

Ich stelle mir nicht die Frage nach Gewinn, eigentlich geht es auch mehr um Verlustängste auf beiden Seiten.

Hast Du denn eine bessere Idee, wenn du einfach mal davon ausgehst, das Recklinghausen nicht Cochem ist? Wie sollte ich es deiner Meinung nach angehen, meinen Sohn sehen zu können?
- Infomaterial selbst vom VAMV gab es frei Haus für meine Ex
- Erziehungsberatung hatte ich bei jeder Möglichhkeit angeboten und es wurde abgelehnt
- Vermittlung beim Jugendamt = Kind braucht Ruhe von Papa
- Vergleiche zum Umgang gab es 3, der letzte hielt 2 Wochenenden, selbst unser Richter beginnt zu zweifeln

Ich habe es mal konservativ mit dem Zwanggeld ausprobiert.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Micha,

schön mal wieder von dir zu hören!

Schöner wär's wenn's schöner wär!

Hoffentlich bringt wenigstens dein neues Hobby auch etwas seelische Entspannung und begründet nicht nur eine neue Geschäftsbeziehung zu deiner Ex.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 23:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*neugierig auf das hobby ist*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 23:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na Tinchen, an welchem Hobby vom großen bösen Micha könnte das Hexxchen Interesse haben? Und aus welchem Grund?

Drei mal darfste raten!

Schach? Negativ
Rasenmähen? Negativ
Kinderzeugen? Noch negativer!!!

😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 23:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Micha,

hoffe mal, dein Hobby hat Deine Lohnsteuerkarte bekommen. Mein Post war als Denkanstoss gemeint, und 11 Tage Bedenkzeit könnten bedeuten, dass es mir gelungen ist. Die Gefahr, zynisch zu wirken, hab ich halt in Kauf genommen.

Aber im Ernst: ich hab die Weisheit ja auch nicht mit Löffeln gefressen, und ich weiss nicht mal, ob ich Dir umgangstechnisch vorraus bin oder Du mir. Und Denkanstoss heisst, Du sollst nachdenken. Ich kann Dir kein Rezept aufschreiben. Kann Dir nur meinen subjektiven Eindruck schildern, dass Du mit zur Verhärtung der Fronten beiträgst.

Was würde es Dir bringen, wenn Molli dem Zwangsantrag stattgeben würde? Garnichts. Vielleicht formale Termintreue und hintenrum neue Manipulationen. Und die nächsten 10 Jahre permanente Nadelstiche. Irgendwann hast Du da keinen Bock mehr drauf, und Dein Kurzer zahlt die Zeche.

Du musst Bewegung zulassen. Dabei gilt die Relativitätstheorie. Absolute Positionen haben keine Bedeutung. Der Kern Deiner Position ist, Entfremdung ist inakzeptabel, aber alles andere ist egal. Sag doch der VP, dass Du natürlich den Zwangsantrag zurücknimmst, sobald Du den Eindruck hast, dass KM den Kurzen bei den Übergaben positiv motiviert. Und anstatt drüber zu diskutieren, ob er unbedingt Samstags mit Dir frühstücken muss, mach doch einen ganz anderen Vorschlag, dass ihr die Zeiten flexibel absprecht.

Es ist egal, ob Du da Positionen preisgibst, denn sobald Du einmal über den magischen Punkt drüber bist, wo dieses Hickhack aufhört, interessiert das keine Sau mehr und KM ist  froh, wenn sie den Balg mal los ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 00:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
ein Update ist angebracht.

VP hatte noch ein Gespräch mit uns beim JA. Meinem RA schrieb ich dazu:
"Die Verfahrenspflegerin (VP) war mit <Kurzerm> Mitte September bei mir. Der Umgang klappte recht unproblematisch. <Kurzer> zeigte Vertrauen zu mir es wurde aber auch deutlich, dass wir durch die 9 monatige Trennung einigen Abstand voneinander hatten.
Im anschließenden Gespräch meinte die VP, dass ich ja gut mit <Kurzem> klar käme. Kritik gab es an zwei Stellen: Ich wirke eher kopfgesteuert als bauchgesteuert (Soz.Pädler halt) und ich solle <Kurzen> mehr Zeit mit mir allein gönnen, bis sich unsere Beziehung wieder tragfähig ist (was ich seitdem tue).

Ich könne auch nicht aktiv die Situation verbessern, weil die Problems eher auf der anderen Seite entstehen(!).

Trotzdem machte ich 2 Angebote:
1.Regelmäßige Besprechungen zwischen <Ex> und mir zum Informationsaustausch / Abgleich der Erziehung
2.Kurzfristige Übernahme von Betreuung, wenn <Ex> Bedarf hat

Danach konnte die VP <Ex> dazu bringen, jedes Wochenende 3h Umgang mit mir stattfinden zu lassen, was seid 6 Wochen funktioniert.
Vor 3 Wochen quengelte <Kurzer> dann, dass er länger bleiben wolle, worauf hin ich <Ex> darauf ansprach. Seitdem habe ich in 6h.

<Kurzer> wurde an einem Umgangstermin wieder einmal krank und gesundete danach sofort wieder. Meine Kinder sind zwar immer länger krank als einen Tag, aber ich will nicht nickelig werden. Schwamm drüber.
Bedeutend ist der Punkt nur vor einem anderen Hintergrund. Ich habe nun mitbekommen dass <Kurzer> sehr ausgebucht wird (ich frage mich ernsthaft, wie <Ex> das logistisch hin bekommt und warum <Kurzer> das mitmacht) und scheinbar hat der Umgang immer noch niedrigere Priorität als andere Betätigungen. Die Lektion ist nicht gelernt, also bleibt der Zwangsantrag wichtig.

Am 29.10.2008 hatten wir ein Gespräch beim Jugendamt: VP, Herr W. vom JA, <Ex> und ich.

Ich kam extra 15 min. zu spät zu dem auf 1h angesetzten Termin. Er fing genau so an, wie ich befürchtete: eine Laberrunde.

Nach einer Viertelstunde übernahm ich die Moderation und ging die Fakten durch. Ergebnisse in der Elternvereinbarung weiter unten. Sie werden wahrscheinlich erkennen, dass er in Richtung unseres Antrags geht. Regeln konnte ich nur 2 Dinge nicht (da die Trennung von <Kurzer> doch sehr lang war):
1.Urlaub nicht zusammenhängend hälftig (sondern nur 4d Ostern)
2.Umgang startet Freitags, 2 Übernachtungen (sondern erst einmal nur Sa 13:00 - So 12:00)

Beides wird in den nächsten Monaten bei der monatlich geplanten Besprechungen bei der Erziehungsberatung auszubauen sein.
Morgen früh wird das erste Gespräch bei der Erziehungsberatung sein. Ich werde versuchen <Ex> über die Details des Umgangs aufzuklären, um ihre Ängste abzubauen. Sie sprach beim JA-Gespräch an, dass sie nach dem Umgang einige Tage brauche, um <Kurzen> 'runter zu holen' (Mich wundert das nicht wirklich angesichts des Terminplans meines Sohns. Wenn er nach 2 Tagen bei Papa und seinen Geschwistern nicht überfordert wurde, zickt er logischerweise. Aber das deute ich maximal an.)."

Dann kam das erwähnte Beratungsgespräch. Ich verkam zum Statist und die Ex redete sich eigentlich um Kopf und Kragen.
Die Dinge, dich ich hörte erweckten ein Gefühl in mir irgendwo zwischen Mitleid, Trauer und Wut.
Auf unserer Beziehungsebene merke ich deutlich, dass die Ex immer noch nicht fertig ist mit uns. Da wird immer noch taktiert. Sie fragt mich ernsthaft, ob ich mich nicht über ihre Probleme mit dem Kurzen freue. Sieht sie mein Mopped, kann sie sich ein "da sieht man ja, wo die Kohle steckt" nicht verkneifen.
Alles das nach jetzt 4 Jahren Trennung.

Im Bezug auf den Kurzen redete sie über sein aggresives Verhalten nach den Umgängen, wohl durch meine Falscherziehung. 1h lang kreisten wir um das Thema. Der Berater brachte es dann aber auf den Punkt: "Wir erleben oft bei Problemen zwischen Betreuungseltern und Trennungskindern, dass die Schuld daran auf den Umgangselternteil geschoben wird. Das ist aber oft gar nicht so."

Der Kurze tritt, bespuckt, beschimpft die Ex und nimmt das Inventar auseinander. Da herrscht manchmal Krieg.
In dem 2. Gespräch heute wurde dann immer klarer, wo das eigentliche Problem liegt.

Meine Erfahrung: Die Ex hat als Kind nie ernsthafte Emotionen vermittelt bekommen und hat nun Probleme damit, sie zu vermitteln. Übertüncht wird diese Leere durch einen gnadenlos sauberen Schein nach außen. Die gute Mutter mit dem wohlerzogenen Kind.

Der Kurze hat in seinem Rucksack die Trennung, sucht darüber hinaus ständig nach Grenzen und nach dem rechten Umgang mit seinen Emotionen, wie es alle Kinder zu tun pflegen.
Im Job als Erzieherin kann die Ex mit den Kindern gut umgehen, weil sie dort professionell sein kann.
Zu Hause mit dem Kurzen stößt sie dann aber an ihre Grenzen. Der Kurze erwartet keine professionelle Führung, sondern Hilfe in seinem ganz normalen Gefühlschaos. Die Klaviatur kann die Ex aber nicht spielen: Statt auf Bedürfnisse wie Nähe, Distanz, Freude, Wut, Müßiggang, Aggressivität einzugehen, setzt sie äußere Rahmen und Regeln und versucht diese durchzusetzen. Die beiden reden aneinander vorbei und die Sache eskaliert.

Der Berater verteilt an die Ex Vorschläge, die sich in unserer Zweitfamilie einfach intuitiv ergeben haben.
Ich käme nie auf die Idee, mit meinen Kindern zu diskutieren, warum das und das zu passieren hat und wann. Und ich mache meinen Kids auch keine Moralpredigt, wenn sie dann noch mal überschritten wird. Da kommt eine kurze Erinnerung, dass eine Grenze verabredet wurde und dan flüx wieder in den Regelbereich.
Natürlich sind die Grenzen dabei nicht statisch. Wenn ich merke, dass ein Kid irgendein Bedürfnis hat, regiere ich darauf, wenn es möglich ist.

Ich habe da eigentlich erst in dem Gespräch so drüber nachgedacht. Für mich ist das irgendwie natürlich. Ich verstehe mich als derjenige, der meinen Kindern die Sicherheit und Struktur gibt, um mit ihren Gefühlen und Bedürfnissen klar zu kommen. Und mal ehrlich: Ich habe weder Lust noch Zeit, mit irgendeinem der drei Knirpsen darüber zu diskutieren, warum was gut und was schlecht ist oder wer woran Schuld ist.

Beispiel: Zwei Kids zanken sich um ein Teil und kommen damit vielleicht noch zum Papa? Da fragt der Papa einfach nur noch: Ihr wisst welche Vereinbarung gilt? Kids: Nenene (sie meinen damit, dass sie wissen, was jetzt kommt, es aber nicht wollen). Dann nehme ich wortlos es beiden weg. Feddich.

Die Ex bettelt Grenzen herbei, diskutert über den Sinn ihres Ansehnens und versucht Aktionen auch bei Konfrontationen durchzusetzen. Während sie sich dann festbeißt merkt sie nicht mehr, dass es vielleicht einfach nur um ein Kräftemessen ging oder der Kurze mal Nähe brauchte. Statt ihr Ansinnen umzusetzen, einem Kampf auszuweichen oder einfach mal ein Schritt zurück zu tun und sich zu fragen, welche Alternativlösung zielführend ist, versucht sie Funktionen in unserem Sohn abzusichern. Funktionieren soll er, wie eben die anderen Kinder auf der Arbeit.
Der Kurze will seine Mutter und bekommt eine Kindergartenerzieherin.

Jetzt versucht der Pfleger ihr Tipps zu geben, damit besser umzugehen. Im Gegensatz zu ihm weiß ich allerdings, dass die Ex den Mutterpart nicht übernehmen kann. De Facto muss heute schon der LG von der Ex einspringen, wenn die Ex mal wieder an ihre Grenzen stößt. Da stehen in Zukunft noch ganz viele Friktionen und Probleme ins Haus.

Eigentlich wollte ich dieses Gespräch, um eine Verbesserung der Elternbeziehung herbeizuführen. Ich wollte damit auch Umgang ausbauen, Informationen teilen und Sicherheit geben. Das alles ist in den Hintergrund gerutscht.

Heute fing der Pfleger eine Diskussion über das weitere Vorgehen an. Es hörte sich sehr nach der Frage an, ob ich noch gebraucht werde und ich musste erst daran erinnern, warum die Erziehungsberatung ins Leben gerufen wurde.

Wir treffen uns ersteinmal weiterhin in 2-3 Wochentakt. Die Ex kann aber auch zwischendurch bei ihm aufschlagen - er ist im selben Haus, wie ihr Arbeitegeber.

Ich bin echt traurig und ärgere mich für meine Dummheit. Alles, was ich heute weiß, wusste ich schon vor vielen Jahren. Ich war nur zu dumm, es zu verstehen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 12:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
ich muss mich nochmal melden, weil ich grad eine gute Idee brauche.

Erstmal eine Anamnese:
- Trennung 10/2004
- Scheidung 01/2008
- der übliche Umgangswirrwar, 3 Prozesse für Umgangserweiterung, letzter 11/2007 mit Minimalumgang
- danach 2x Umgang und 9 Monate Boykott als "Kind will nicht"-Variante
- ich stelle 02/2008 2 Anträge: 1. Tagesgenaue Umgangsregelung, 2. Zwangsgeldantrag
- Ex stellt 05/2008 den Antrag auf Aussetzung des Umgangs für 6 Monate
- 08/2008 VP kommt ins Boot, stellt Umgang wieder her, Bericht liegt noch nicht vor
- 10/2008 VP organisiert Elternberatung

In der Elternberatung stellt sich nun heraus, dass Muttern überfordert ist und bei ihr eine Situation zu finden ist, die sich mit dem Wort Krieg beschreiben lässt. Eigentlich muss KM's LG die regulativen Elemente der Erziehung umsetzen.
Bei mir ist der Kurze völlig ausgeglichen und passt sich gut in die Zweitfamilie ein.

VP und Beratung stellen fest, dass ich eigentlich das Problem nicht herbeigeführt habe. Schriftlich werde ich das aber wohl nicht bekommen.
Beratung unterliegt der Schweigepflicht und schreibt keinen Bericht.

Argumentiere ich vor Gericht mit meinem Wissen aus der Beratung, haue ich mich damit wahrscheinlich raus.
Die KM wird das Kind nicht herausgeben noch wird die Erziehungsberatung in die Richtung einwirken. Ein Prozess in der Richtung ist hoffnungslos.

Als Lösung sehe ich nur: Möglichst viel Umgang.
Die KM ist aber nicht davon abzubringen, dass eigentlich ich der Übeltäter bin. Dadurch entsteht ein Push-Pull-Mechanismus: Will der Kurze mal keinen Umgang, wird er von Muttern hintergründig unterstützt und ein von allen Seiten (JA, AG) akzeptierter Boykott setzt sein.

Jetzt stehe ich da mit runtergelassener Hose:

Ich habe effektiv nicht verhindern können, dass ich den Kurzen für 9 Monate nicht gesehen habe.

Dank eigener Beschäftigung und der üblichen 50%-Zahlung bei FGG-Verfahren, werde ich selbst den (unsinnigen) Antrag meiner Ex zahlen dürfen. Schaden irgenwo zusammen 3-4000 Euro. Muttern arbeitet als Lohner 30 Std und ist mit Kind voll PKH-fähig, der Richter lässt sich weder durch einen akademischen LG noch durch die Sinnfreiheit von Anträgen dazu bewegen, PKH einzustampfen.

Weder VP noch Beratung werden mir einen Persilschein ausstellen und damit die KM in eine Lage bringen, indem sie für ihre Fehlleistungen haften muss. Alle sind darin fokussiert, ihr zu "helfen".

Der Antrag der Ex wird absaufen; ich werde trotzdem 50% zahlen.
Mein Umgangsantrag wird durchkommen, ich zahle 50% und habe ein Papier, das genau so viel wert ist, wie der letzte Vergleich - Nichts.
Mein Zwangsgeld wird von KM, VP, Beratung und Richter als eher schädlich angesehen und säuft wahrscheinlich ab. Ich kann mich vielleicht beim OLG wehren, aber wenn die VP nur ein klein wenig geschickt ist und ihrem Willen Ausdruck verleiht, lege ich mir mit ihrem Bericht die Karten.

Herauskommen wird hoffentlich Umgang. Und beim nächsten Boykott schmeiße ich wieder 3k in das System, um nach 9 Monaten meinen Sohn mal wieder sehen zu dürfen.
Ich glaube auch nicht, dass sie zu einem ernsthaften Wechsel in der Erziehung die Fähigkeiten mitbringt, also wird es eine zumindest sehr angespannte Situation bleiben. Die frage ist nicht, ob der nächste Boykott kommt, sondern wann.

War's das jetzt?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 23:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich muss mich nochmal melden, weil ich grad eine gute Idee brauche.

Hi Michael,

die gute Idee ist Geduld. Es läuft gut im Moment. Absolut gesehen nicht, aber relativ zu den letzten Monaten läuft's gut. Nicht ungeduldig werden, und auch nicht der Versuchung unterliegen, jetzt, wo es gut läuft, auch der Sieger sein zu wollen. Wir glauben Dir das alle, dass Du das bessere Händchen für den Kurzen hast, aber mach bitte nicht den Fehler, das beweisen zu wollen.

Und solange kannst Du's ja mit den Ärtzen halten: "Eines Tages werd' ich mich rächen...". Ich hoffe, Du kennst den Text.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine PNs konnte ich bisher nicht beantworten. Hier ist etwas "Land unter" und doch möchte ich nicht ohne einige Worte zum Matratzenhochdienst gehen.

Deine Analyse ist sehr treffend. Du hast die lineare Entwicklung projektgleich anhand von Meilensteinen definiert. Ich vermisse an einigen Stellen das Rauten-Symbol, welches bekanntermaßen für Entscheidungen steht und Abzweigungen ermöglicht.

Ich bin klar der Meinung, dass die Beratung von seiten der Eltern nicht unter die Schweigepflicht fällt. Ich meine, das war ja auch der Hammer. Irgendeiner sagt: "Ich mach das nur, um dich zu ärgern!" und es darf keiner erfahren? Nene. Mit dem Wissen darfst du hausieren gehen - ohne dich für den "Vertrauensbruch" zu entschuldigen (!!).

Den Bericht der VP möchte ich bitte druckfrisch in mein Mail-Postfach.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 00:17




(@lesemaus)
Registriert

Lieber weisnich,

ich denke, dass du da manchmal einen Tunnelblick hast. Ich sage das aber deutlich unter Vorbehalt, denn

a  bin ich möglicherweise zu naiv, was boykottierende und rechtsstreitlustige Exxen angeht
b  ist es immer unglaublich schwer, die Gesamtsituation von außen zu beurteilen....

Du stehst in manchen Teilen recht machtlos vor der Tatsache, dass deine Ex irgendwie die Fäden in der Hand hat. Du hast zwar dies und das erstritten, und das alles ist zeit-, nerven- und geldraubend. Du bekommst dann ein Papier, dass dir dies und das zugesteht, und doch ist die holde Ex in der Lage, dies durch einfachen Boykott auszuhebeln.
Du hast eine Zeit von neun Monaten deinen Sohn gar nicht gesehen.
Jetzt laufen die Umgänge langsam wieder an.
Ihr seid in einer Beratungskiste, in der du zur Randfigur gerätst, deine Ex plappert sich da um ihren Verstand, der VP macht seinen Job, aber auch das scheint mütterlastig, sie will im Grunde darauf hinaus, dass offiziell beurkundet wird, dass diese ganzen unglaublich lästigen (für sie) Umgänge dem armen Kurzen so sehr schaden, dass einer ihr zu willen schließlich den Ratschlag gibt (und schriftlich fixiert), das ganze mal wieder ein Weilchen auszusetzen.....
Das hat was von Schwimmen in brauner Soße. Man kommt nicht voran, und sieht nicht, wo es hingeht.

Ich denke, du solltest dich auf die Umgänge, die stattfinden, konzentrieren.
Ich glaube, dass du deinem Sohn den besten Dienst erweisen kannst, wenn du so unauffällig wie möglich deinen Einfluss auf ihn ausdehnst, indem du ihm in deinem Umfeld, mit seinen Halbgeschwistern zeigst, was Leben bei Papa ist.
Ihm das gibst wozu deine Ex offenkundig nicht in der Lage ist.

Das sind vielleicht momentan nur Inseln für ihn, aber er wird älter.
Das mag wackelig sein, weil die Ex unberechenbar ist, und in ihrem eigenen Schlamm das klare Wasser nicht findet, und deshalb die Umgänge jederzeit zu kippen versuchen kann.
Aber im Grunde ist es das einzig sinnvolle, was du tun kannst.

Nebenbei solltest du nicht den Fehler begehen, dich in immer neue Kleinkriege verwickeln zu lassen.
Du musst nämlich auch an dich, deine neue Familie, deine beiden anderen Kinder denken.
Die beiden Mädchen sind für deinen Sohn eine Bereicherung wie er für die beiden.

Ich kenne freilich deine Ex nicht.

Du kannst sie nicht von ihren Ängsten und Unzulänglichkeiten befreien, das kann sie nur selbst.

Ich spekuliere mal:
Vielleicht haut sie aus lauter Hilflosigkeit um sich, weil sie dir in vielerlei Hinsicht unterlegen ist, und das Kind ist ihr einziger Trumpf.

Vielleicht kannst du da irgendwo ansetzen.
Ihr diese Angst nehmen. Ihr signalisieren, dass du ihr nichts böses willst, und nichts nehmen. Soll sie ihre Welt, ihre Fassade aufrechterhalten, lass ihr das.
Sieh zu, dass du bei deinem Sohn den Einfluss erstmal durch die jetzt stattfindenden Umgänge vergrößerst.
Er wird älter.
Er bildet sich früher oder später seine eigenen Meinungen.
Jetzt ist er noch zu klein, aber du musst den Fuß in der Tür behalten (und du hast gesehen, wie schnell du draußen bist!)

Auch wenn das bedeutet, dass du vielleicht mal deine Gedanken über das, was im Grunde offenkundig ist, herunterschluckst.

Ich weiß, dass du das tust, was du tun musst, damit meine ich alle, sicher nicht vermeidbaren, Rechtswege zu gehen.
Mach das, ich halte dich absolut für breitschultrig genug, das durchzustehen.

Aber verlier nicht den Blick für das Wesentliche.
Oder anders ausgedrückt: Sieh es nicht als Kampf, bei dem es um die höchste Punktzahl geht, steig aus, wenn du so viel hast, dass es erstmal reicht, um etwas zu bewirken und damit gut leben zu können.

tmo, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 01:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
update:

Umgang findet immer noch - einigermaßen geregelt - statt. Der Kurze wurde auch an diesem Wochenende krank. Heute bekam ich ihn allerdings.

Ausgeweitet ist Umgang  bisher noch nicht, allerdings ist die Ausweitung in der Pipeline.

Der Bericht der VP liegt vor. Tenor: Alles ist OK. Gründe für die Ablehnungshaltung des Sohns wurden nicht erläutert.

Gleichzeitig hat die VP eine Erziehungsberatung in Gang gesetzt. Da war aber nur einige Sätze lang Umgang das Thema. Der Berater erkannte zügig die Hintergründe und plötzlich geht es darum, wie man Eskalationen bei der KM verhindert. Meine Aufgabe ist olympisch: dabeigewesen sein ist Alles.

Mitte Januar ist Termin bei Gericht. Der neue Richter hat einen Termin zum Antrag meiner Ex (Umgangsausschluß für 6 Monate) anberaumt.

Nun ist die Angelegenheit mausetot. Das letzte Mal habe ich vom Umgangsausschluß bei der letzten Verhandlung gehört.

Also habe ich eine Stellungnahme schreiben lassen. Inhalte:
- Auftrag des Gerichts an die VP offen legen (Den gibt es nicht. Damit ist die VP nicht nur wertlos, sondern auch kostenlos)
- Gericht soll Paralleltermin zum Zwangsgeld machen.
- Ausweitung gefordert, Urlaubsumgang gefordert, Notwendigkeit Zwangsgeld dargelegt, Inhalte der Gespräche mit VP / Beratung dargelegt.

Das Dingen liest sich recht hart. Es ist eindeutig Kampfkurs. Es geht mir allerdings darum, das Zwangsgeld durchzusetzen - ich brauche ein Damoklesschwert, damit wir dieses Gehampel dann auch zum letzten Mal durchexerziert haben.

Schauen wir mal, was der neue Richter so herauslässt. Ich habe ein wenig über ihn recherchiert und er scheint ganz vernünftig zu sein. Er verkauft das Harvard-Modell. Damit kann ich umgehen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2009 21:02
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
heute fand der Termin beim neuen Richter statt. VP kam nicht.

Über die Aussetzung sprachen wir 3 Sätze. Eigentlich stellten wir nur fest, dass sie den Bach runter gegangen ist.

Dann fragte uns der Richter, wie denn derzeit der Umgang läuft.

Mausi berichtete von dem gekürzten Umgang, den sie nun langsam ausbauen wolle. Dazu habe sie mir im letzten Telefonat auch noch weitere 5 Stunden zugestanden.

Der Richter fragte mich nun, ob dies Konsens sei. Ich entgegnete ihm, dass ich mit der Regelung nicht einverstanden bin, sie aber erst einmal angenommen habe.

Ich fürchtete Molli #2 vor mir zu haben, weil er sehr auf die Ex einging und nickte. Wir lieferten einen Einwand und der Richter sagte: Mooooment, ich habe bisher noch nicht gesagt, was ich davon halte".

Das Gespräch mit der Ex schloss er mit ner Fragerunde ab:
Richter: Ja, Frau T. Die Einigung beim Jugendamt enthält viele Elemente aus dem Antrag von Weisnich (Welch Zufall. Das sie das damals nicht durchschaut hat). Sie würden dem Ziel also zustimmen.
Ex: Ja klar, nur sollten wir da schrittweise rangehen
Richter: Gut, dann lassen sie uns mal nen Zeitplan aufstellen. Wann sollten wir komplett umsetzen? Hmmmm... was halten sie von Februar?
Ex (perplex): Ja klar! (in den folgenden Minuten verstand sie dann auch, was sie da gerade gesagt hat)
Es folge eine stundengenaue präzisierung des Umgangs.

Und dann wurde der Richter zu einem Aal-Dieter im Gerichtssaal.
Nachdem das Wochenende besprochen war ging er zu den Ferien über. 4x halbe Ferien drauf. stundengenaue Klarheit.

Danach noch die Frage zum Ausfall des Umgangs. Hier forderte ich eigentlich nur ein ausgefallenes WE am kommenden hälftig nachzuholen. Exchen stimmte zu, Aal-Dieter gab zu Protokoll "Fällt der Umgang aus, so ist er am nächsten Wochenende nachzuholen". Mir ist nicht klar, ob dem Richter und der Gegenpartei der Unterschied klar war, aber ich habe ihn verstanden und mich davor gehütet, eine Änderung zu fordern.

Nun diskutierte ich mit dem Richter, dass ich Nov 07 im gleichen Gerichtssaal eine ähnliche Vereinbarung geschlossen hätte und befürchte, dass ich zukünftig vielleicht wieder in die selbe Situation komme. Er war etwas verlegen und schlug vor, daraus einen Beschluss zu machen und dann zu meiner Ex: "Frau T. Ich hoffe doch, dass wir das jetzt mit dem Umgang hinkriegen. So wie ich weisnich einschätze, wird er bei erneuten Problemen wieder klagen und glauben sie mir: nächstes Mal verhänge ich ein Zwangsgeld.

Mein Zwangsgeldantrag wird absaufen aus verfahrenstechnischen Problemen. Wir versuchen zumindest eine Kostenbeteiligung durchzubekommen. Bei Molli. Wir werden also scheitern aber nicht ohne es versucht zu haben.

Mein Antrag zur Detaillierung des Umgangs ist vom Tisch, da schon durchexerziert.

Schön in der Normalität angekommen zu sein! Danke Aal-Dieter.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 16:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. viel Zeit investiert
2. viel Geld investiert
3. Umsetzung noch ohne Konsequenz

Schön zu wissen, dass die Scheidungsindustrie richtig satt wird u.a. durch deinen Prozess.

Schön zu sehen, dass der neue Unrechtsprecher mehr Gesäß als Sitzfläche nutzt als dieser feige Molli.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 16:41
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

nächstes Mal verhänge ich ein Zwangsgeld.

Welches Gericht war das nochmal ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 16:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn auch mit Vorsicht zu genießen, aber Aal-Dieter gefällt mir im ersten Eindruck ausgesprochen.
Ein rhetorischer Trickser.

🙂

Wenn auch kein 100%iger Sieg im Verfahren, so doch wenigstens im Bezug auf die Besetzung und eine positive Zukunftsprognose.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 18:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
ja, ich habe nur eine Spatz in der Hand. Aber lieber einen Spatz in der Hand als eine Taube im Bett.

Eine Befestigung mit §33 FGG war nicht zu erreichen. Fraglich ist auch, ob diese dann was bringt.

Klar ist aber, dass die Luft dünn wird für meine Ex. Ich habe im Endeffekt die Akten gefüllt, ohne dass sie widersprechen konnte. Der Umgang ist so eindeutig geklärt, dass ich ihn mir gar nicht eindeutiger vorstellen kann. Mausi hat eine klare Perspektive bekommen, die sie als ernsthafte Bedrohung ansieht.

All das wäre bei Molli undenkbar gewesen. Auch dass es im Endeffekt ein Beschluss wird, wäre bei Molli undenkbar gewesen. Es hat auch nicht mit Feigheit oder so zu tun. Der neue Richter verfügt einfach über viel mehr Esprit in der Verhandlung. Molli ist da viel träger und ungeschickter.

Ich sehe auch, dass ich das Zwangsgelddingen schenke. Ausgefochten hätte ich beweisen können, dass die Ex eigenmächig gehandelt hat. Das aber ganz klar nur in 2. Instanz, weil Molli das Dingen eben nicht abgegeben hat und auch noch im System steckt.
Das Hauptproblem besteht darin, dass ich nicht so einfach das Zwanggeld hätte in das neue Resultat mitnehmen können. Es wäre im Endeffekt Vergangenheitsbewältigung gewesen und dafür ist mir dann einfach meine Zeit zu schade.

Mein persönliches Vietnam ist aber woanders:
Erst letzte Woche knallte es im Haushalt der Ex wieder dermaßen, dass dabei ein Wohnzimmertisch zu Bruch ging. Eine echte Entwicklung in der Erziehung hat nicht wirklich stattgefunden und meine Ex würgt die Elternberatung ab.
Das ist weder gut für den Kurzen, noch für den Umgang.
Ich sprach genau über dieses Problem in der Verhandlung heute. Schlussendlich mussten wir aber feststellen, dass es keine tragbare Regelung für dieses Problem gibt. Ich kann die Ex nicht zum Besseren tragen.

Die Ex gesteht sich aber nicht ein, ein Problem zu haben. Und so sehe ich als Zaungast zu, wie es bei den Eskalationen bleibt.
Beim Herausgehen meinte mein Anwalt, dass er es nicht ausschließen würde, dass der Kurze irgendwann bei mir abgestellt wird. Dann hätte ich doch alle Ziele erreicht. Ich konnte ihm aber klar machen, dass dieser Ansatz sehr kurz gedacht ist. Es geht in aller erster Linie nicht um mich, sondern um den Kurzen. Wenn irgendwann ein Bündel Kind gefüllt mit schlechten Erfahrungen bei mir abgegeben wird, habe ich nicht gewonnen, sondern verloren.

Es bleibt also schwer, die Dinge zu akzeptieren, die man nicht ändern kann.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 01:20
 Uli
(@Uli)

Wenn irgendwann ein Bündel Kind gefüllt mit schlechten Erfahrungen bei mir abgegeben wird, habe ich nicht gewonnen, sondern verloren.

Lieber Michael,

das ist gut formuliert!  :thumbup:

Natürlich bin ich froh, meine Beiden aus der Hölle herausbekommen zu haben. Die 2,5 Jahre mit der "Mutter" alleine haben allerdings gereicht, den Kindern Wunden und Narben fürs Leben zu verpassen. Auch wenn manches in den nun 6 Jahren bei mir ausgebügelt werden konnte: Vieles wird bleiben und ich bin mir sicher, dass beide Kids als junge Erwachsene noch einmal eine Therapie werden machen müssen!

Das ist der Preis eines Systems, das alle Probleme im hier und jetzt seinen Kindern und Enkeln aufhalst - nach mir die Sintflut!  😡

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 10:42
 elwu
(@elwu)

Es bleibt also schwer, die Dinge zu akzeptieren, die man nicht ändern kann.

Hallo,

erst mal congrats, das sieht ja nun schon deutlich anders aus als bei Molli. Was die nicht zu ändernden Dinge betrifft wie etwa den Unrechtssprecher, den man bekommt: da habe ich auch zwei einschlägige Erfahrungen, einmal mit dem nach jahrelanger Untätigkeit in meinem Scheidungsverbund in die Pension verabschiedeten Richter F., zum andern mit der geradezu absurd mütterparteiischen  Richterin P., beide am AG Augsburg. Bei letzterer habe ich damals zur Vermeidung weiteren, diesmal richterlich verordneten, Schadens für mein Kind und mich den Stecker aus der Sorgerechtssache und meinen Antrag zurückgezogen. Mann muss manchmal akzeptieren, wenn man nicht gewinnen kann...

Die Hoffnung deines Anwalts halte ich nicht für unbegründet. Und es geht nicht darum, ob du dann gewonnen oder verloren hast, sondern um dein Kind. Und wenn es bei dir lebt, wirst auch du erfoglreich darin sein, wie es z.B. Uli und ich sind, nach und nach die unzähligen Defizite, Verletzungen, Störungen etc. zu lindern, die das Kind in den Jahren bei der liebenden Mutter erleiden musste, dem mütterzentrierten Familienunrechtssystem sei Dank.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 13:13
(@ariba)
Registriert

Hallo weisnich!

Nach deiner Verhandlung und Deinem Post wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen sollte.
Ich kenne Deine Geschichte von Anfang an. Deinem Kampf vom Extrem-Minimal-Umgang a la alle 14 Tage 2 Stunden bis...

So sehr ich mich über Dein in der Tat besseres Ergebnis als evtl. von Dir zuvor selbst gedachtes Ergebnis freue und Dir dreimal alle Daumen drücke für die tolle Zeit mit Deinem Sohnemann, fällt es mir offen gestanden schwer , nach bald 2 Jahren bei VS, die symbolischen Sektkorken knallen zu lassen.
Warum?

Ist es nicht wirklich erbärmlich, was Du für Kampf, Energie, zeit und Geld in dieses absurde System schmeißen musstest, um nun endlich den ohne hinschon Furzeligen-Popeligen und Kind-und-Vater-Beziehung abwertenden (minimalisierten) "Standardgumgang" von allen 14 Tagen (mit a bissl Urlaub und so) zu erhalten?
Muss bzw. darf sich darüber ein Vater überhaupt freuen?

Mir ist bekannt, dass Deine werte "Mausi" den selbigen beruflichen Weg eingeschlagen hat, wie meine Bescheidenheit. Ist halt so...
Auf jeder Fachschule für Sozialpädagogik lernt man(n) und Frau, dass kein einziges Kind in einem Kindergarten eingewöhnt werden KANN, sofern es mal ab und zu alle 14 Tage vorbeischneit. Die Gründe dürften zu erahnen sein. Auch für den Fall, dass die Eingewöhnungszeit bereits (erfolgreich)beendet ist, das KInd sich an die Umstände und dortigen Personen gewöhnt hat, Vertrauen aufgebaut hat, wird Dir JEDER halbwegs geschulte Erziehungs-Laie sagen können, dass ein KIndergartenbesuch von allen 14 Tagen  schlichtweg keinen Sinn macht...., ja, man würde sogar mit Vorwürfen nach Hause geschickt werden, was man seinem Kinde zumutet, mit diesem minimalen Stündchen in den 2 Wochen.

Kurioser Weise halten Richter, und die FamGerichte in der Gesamtheit ja ebenso, genau diese minimalen Umgangszeiten für die Wahrung und Förderung des KIndeswohls schlechthin. Da frage ich mich, wo sind die eigentlich alle bei wem in die Schule gegangen?

Was unsere Fälle ähnlich(wie tausende andere Macht)? Unsere Kinder und wir haben einen unwiderruflichen Schaden von der ganzen Sache mitbekommen. Die Monate der Umgangsvereitelung wird niemand mehr rückgängig machen können. Viele  Monate bei Dir, so gut wie seit Geburt vor über 18 Monate bei mir.
Für mein Kind bin ich ein fremder Mann. Auch Du könntest den nächsten Umgang - sofern es mal wieder einen geben würde - für mich wahrnehmen. Meine Tochter würde wohl keinen Unterschied erkennen. Dafür hat ihre Mutter konsequent gesorgt. Ist sie nicht wunderbar?  Für die Kleine bin ich halt jemand, der so mal alle 6 Monate 2-3 Mal daherkommt und sich dann wieder ein halbes Jahr nicht meldet. In der Zwischenzeit "spielt" Papa dann wieder, zwar intensievst(!!!), aber leider nicht mit ihr, dafür allerdings wieder mit zahlreichen Ämtern und Gerichten.
Immer schön auf Trab gehalten werden könnte die Devise lauten....

Ich wünsche Dir und Deinem Sohn nie mehr einen Boykott oder sonstige Grausamkeit. Zu früh sollte unsereins sich jedoch nie fühlen. Dein Beschluss kann so scharf sein, wie er will. Meine KM würde erst mal über einen weit entfernten Umzug nachdenken, allerlei Gründe der Kindeswohlgefährdung gegen einen Umgang mit mir auftischen(bei neuen, unverbrauchten Sachbearbeiterinnen)...und ein neuer Richter im fernen Anderswo würde die Sache evtl. wieder ganz von vorne beginnen lassen. Im Sinne des Kindeswohls natürlich.

Alles Gute und viele Grüße
Ariba

...der in einer Woche hoffentlich(!) ebenso weiß oder auch nicht, ob Muttis Umgangsausschluss-Antrag durchkommt oder wir allesamt erstmal ne laaaaange Runde Gutachten fahren...

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 19:23




Seite 17 / 18