Rentenausgleich ok ...
 
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Rentenausgleich ok - aber doch nicht so hoch!?

 
(@mybber)
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Hallo!

Ich bin seit 2 Jahren geschieden. Nun will das Gericht meiner Exfrau einen sehr hohen Rentenausgleich zugestehen. Ich soll von ca. 1500 € fast 500 € abgeben! Das ist hart!

Den größten Anteil macht hier die Rentenanwartschaft aus meinem Beamtenverhältnis aus - nämlich fast 400 €. Allerdings bin ich erst ca. 1 Jahr vor der Scheidung verbeamtet worden. Soweit ich das verstehe, ist doch der Zeitpunkt der Scheidung der Stichtag für die Ausgleichtsberechnung. Daher meine ich, dass bei dem Rentenausgleich doch nur das eine Jahr veranschlagt werden dürfte, welches ich in der Ehe verbeamtet war. Kann es sein, dass dieses eine Jahr Beamtentum meiner Frau 400 € extra bringen - die mir dann fehlen?

Ich bin Lehrer in Thüringen und musste einen Antrag auf Verbeamtung stellen - nur wenige Kollegen haben das Glück, dann auch verbeamtet zu werden.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass meine Exfrau einmal 400 € Rentenausgleich bekommen soll. Denn hätte ich den Antrag auf Verbeamtung erst nach der Scheidung gestellt, dann wäre sie hier völlig leer ausgegangen - ich weiß, ich hätte mich früher scheiden lassen sollen... das ist nun zu spät.

Die BfA meint, alles sei korrekt berechnet.

KANN DAS SEIN? Ist hier vielleicht doch falsch gerechnet worden?

Wo kann ich dieses Ergebnis nachprüfen lassen? Wie berechnet man den konkreten Rentenausgleich - also speziell bei mir: Wie berechne ich, welche Rente mir im Zeitpunkt der Scheidung zustand, wenn ich da in Rente gegangen wäre - darauf kommt es doch an, ODER?

Ich hoffen, dass mir jemand weiterhelfen kann!

mybber

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 11:37
(@frodo60)
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Hallo Mybber,
bei einem Rentenausgleich werden ALLE in der Ehe erworbenen Ansprüche gegeneinander aufgerechnet.

Ich weiß nicht wie es im Beamtenverhältnis ist. Aber ich kann mir vorstellen, daß die Angestelltenzeit vor deiner Verbeamtung mit zählt. Daß also die erworbenen Ansprüche der BfA in dieser Zeit umgerechnet werden in Pensionsansprüche. Denn in einem Jahr kann man selbst als Beamter keine monatlichen Pensionsansprüche von 400€ erwerben.
Sooo gut haben es die Beamten dann doch nicht.

Also setz dich mal hin und rechne die Zahlen vom Gericht einfach mal nach.

Und übrigends: Mit 400€ bist du noch gut dran, bei wird ungefähr das Doppelte rasukommen.

Gruß Frodo

It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 13:21
(@mybber)
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Hallo Frodo!

In der Zeit vor meiner Verbeamtung habe ich Rentenanwartschaften von ca. 860 €. Meine Ex Welche in Höhe von ca 700 €. Daraus hat sie einen Ausgleichesanspruch von ca 80 €. Das ist klar! Wir waren bis zur Verbeamtung 29 Jahre verheiratet. 🙁

Dann bin ich verbeamtet worden. Gut Jahr nach der Verbamtung war die Scheidung. Für diesen Zeitraum werden bei mir ca 800 € Rentenanwartschaften zusätzlich für das Beamtenverhältnis veranschlagt, was für meine Exfrau einen Ausgleichsanspruch von ca 400 € bringt.

Das kommt mir so komisch vor...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 13:33
(@frodo60)
Zeigt sich öfters Registriert

Diese Frage würde ich mal schriftlich dem Gericht stellen, die müssten doch in der Lage sein das zu klären.
Frodo

It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 13:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Stichtag für den Zugewinnausgleich ist nicht das Scheidungsdatum sonders das Datum der Zustellung des Scheidungsantrages.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 13:41