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Plötzlich Vater eines zweijährigen Kindes?!

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(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag, ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem. Ich habe vor ein paar Tagen von einer Ex-Freundin erfahren, dass sie ein zweijähriges Kind hat und sich sicher ist, dass ich der Vater bin (sie sagte mir damals sie nähme die Pille - wir waren zum Zeugungszeitpunkt ca. 7-8 Monate zusammen). Sie ist vor ca. 2,5 Jahren 70km weggezogen. Ich bekomme das alles nicht mehr so ganz zusammen wie lange wir da noch zusammen waren, ich war am Wochenende halt immermal noch zu ihr und dann irgendwann halt nicht mehr, da war dann Schluss. (das war aber wohl nach der Schwangerschaft-hatte so von der Schwangerschaft nichts wirklich mitbekommen, wir haben uns auch nicht mehr so oft gesehen zu der Zeit, vor der Geburt dann auch eine ganze Weile gar nicht). Wir die letzten 2 Jahre noch Kontakt per Whatsapp, sie meinte immer es wäre das Kind von Verwandten auf das sie aufpasst. Und sie hätte es sehr oft, weil die sich nicht ordentlich kümmern würden. Wir hatten uns auch noch (selten) gesehen, ich glaube letztes Jahr insgesamt 3 mal aber halt nur auf freundschatlicher Basis, ich kenne das Kind also sogar.

Sie ist dann mit der Nachricht vor ein paar Tagen rausgeplatzt und hat mir (auf meine Nachfrage) auch ein Bild der Geburtsurkunde geschickt (kein Vater eingetragen, aber sie als Mutter). Sie meint ich kann jetzt einen Test machen lassen, wenn ich möchte, sie wäre sich aber sicher, weil es keinen anderen gab. (kann ich nicht genau sagen)

Sie meinte ihre Familie weiß es schon lange bzw. wohl von Anfang an. Ich habe mit meinen Eltern gesprochen, die meinen auf jeden Fall den Test machen und wenn positiv auch eintragen lassen etc.
Ich hab' ihr gesagt ich melde mich demnächst bei ihr. Find das alles eine unglaubliche Nummer. Falls es von mir ist, hat sie mir 2 Jahre des Kleinen genommen. Und gelogen hat sie die ganze Zeit. Das Kind heißt auch ganz anders als ich bisher dachte. Ich hab jetzt schonmal gegoogelt wegen Unterhalt usw.
Der Kindesunterhalt ist ja okay, aber bei dem Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zieht es einem ja die Schuhe aus. Ich verdiene ca. 1700€ netto und wohne allein, arbeiten geht sie nicht, sie macht Abi in Vollzeit nach noch bis Sommer 2016 und das Kind geht wohl in die Kita. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt hat sie angeblich nicht beantragt, da die sich sonst bei mir gemeldet hätten. Sie hatte mir irgendwann erzählt, dass ihr Mutter ihre Wohnung bezahlt, da sie ja kein Einkommen hat durch die Schule. Als wir noch zusammen waren hatte sie einen Job, den hat sie dann aufgegeben und ist weggezogen. (ja im Nachhinein fügt es sich zu einem Puzzle - ich hatte das damals überhaupt nicht verstanden)

Wie geht man jetzt am besten vor? Fehler können ja ziemlich teuer werden :/:/ Kann sie bei positivem Test auch rückwirkend fordern, obwohl sie es mit Absicht! versäumt hat gleich von Anfang alles klarzustellen? Ich habe für nächste Woche einen Termin beim Familienanwalt ausgemacht. Erst danach werde ich mich bei ihr melden. Könnt ihr mir bitte Tipps geben, was ich in welcher Reihenfolge dann tun sollte? Privater Test/Test übers Jugendamt oder was genau? In der Nachricht hat sie geschrieben es klappt alles super, alle unterstützen sie und von ihr aus kann es auch weiter so bleiben. (das kann es ja nun nicht sein!)

Danke fürs lesen, bin ziemlich durch den Wind gerade.

Sorry ich sehe gerade, das ganze wäre wohl besser unter "Deine Geschichte" aufgeoben. Kann es bitte ein Moderator verschieben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2015 16:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier stellt sich die Frage, was willst du? Vater ja - nein? Wenn ja, dann lass einen privaten Vaterschaftstest machen. Wenn nein, dann lass es so wie es ist.
Denn wenn sie zwei Jahre ohne dich ausgekommen ist, warum sollte sie sich in ihr Leben lassen?
Zumal ihr ja auch klar war, dass wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt, sie mögliche Väter benennen muss. Da sie das bewusst nicht macht, will sie vermutlich auch keinen Vater für ihr Kind.

Wie stellst du dir vor, dass ein Umgang funktionieren soll/kann?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2015 16:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zotac,

ich sehe es auch wie Sophie. Hier musst Du dir erstmal Gedanken machen, was Du möchtest.

Schauen wir uns noch mal die Situation an:

- Du wurdest 2 Jahre lang krass belogen und Dir aus egoistischen Motiven Euer (vermeintliches) Kind vorenthalten. Allein dies deutet auf eine sehr heftige, kindsbesitzende Haltung hin.

- Aus meiner Sicht wird bei ihr derzeit die Kohle knapp und man hat ihr mal gesteckt, dass so ein "Zahlvater" auf dem Papier eine praktische Sache ist. Als Mutter kann sie das Ganze ohne viel Anstrengung durch das Jugendamt durchziehen lassen. Erkennst Du die Vaterschaft an, kann die KM sofort einen Titel von Dir verlangen. Auch hier hat die KM keine Rennerei - das JA wird alles erledigen, da nun endlich ein Zahlesel gefunden wurde und das Sozialsystem entlastet wird. Ob rückwirkende Zahlungen ab Geburt möglich sind, kann ich Dir nicht sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es probiert wird, da sicherlich schon Leistungen für das Kind (Unterhaltsvorschuss) oder ähnliches geflossen sind.

- Mach Dir bitte klar, dass der Punkt Unterhalt und der Punkt Umgang mit einem Kind formal nichts miteinander zu tun haben. Wenn Du zahlst heisst das nicht, dass Du Euer Kind dann auch zu Gesicht bekommst. Die KM kann Dank der Rechtsprechung ihre kindsbesitzende Haltung meist ungestraft auf lange Zeit fortfahren. Warum sollte sie auch etwas daran ändern, da es nun schon 2 Jahre gut geklappt hat?

- Wenn Du wirklich Vater sein willst, helfen wir Dir natürlich gerne dabei. Du musst dazu aber unter Umständen einen steinigen Weg gehen. Dies kann auch Gerichtsverfahren und hohe Kosten bedeuten. Die KM als nicht leistungsfähige Person wird diese Kosten zum Großteil gestellt bekommen.

Sie meint ich kann jetzt einen Test machen lassen, wenn ich möchte, sie wäre sich aber sicher, weil es keinen anderen gab. (kann ich nicht genau sagen)

Wenn ihr Euch entscheidet einen Test zu machen (gibt es in der Apotheke für um die 100 Euro), macht diesen Test nur gemeinsam, lass ihn nicht aus den Augen und gebt ihn gemeinsam bei der Post auf.

Persönlich würde ich nach dieser Nummer mir das Ganze schon sehr genau überlegen. Frag Dich bitte einmal, warum DU genau jetzt aktiv werden sollst. Warum geht die KM nicht zum JA oder lässt über das Gericht einen Test anordnen?

Lehn Dich zurück und frag die KM - bevor Du irendetwas machst - mal in einem Gespräch auf folgende Themen an und achte auf ihre Reaktionen:
- "Wenn ich als Vater festgestellt werde, gehst Du dann mit mir zum Jugendamt und wir beantragen zusammen das "Gemeinsame Sorgerecht" für unser Kind?"
- "Wenn ich als Vater festgestellt werde, ist mir der Umgang mit unserem Kind sehr wichtig. Wie stellst Du dir in der Zukunft die Umgangsregelung vor? Ich freue mich, unserer Kind in einem Wechselmodell zu betreuen. Gefällt Dir diese Idee?"

Schau Dir einfach mal an, ab welchem Punkt sie anfängt Dich anzuschreien bzw. ob ein normales Gespräch mit ihr möglich ist. Auch das wird Dir viel über die weitere Zukunft sagen.

alle unterstützen sie und von ihr aus kann es auch weiter so bleiben

Das glaub ich ihr aufs Wort . Das Problem wird halt in 10-14 Jahren kommen, wenn sich das Kind (wie Du es auch in den vielen "Vermisst"-Sendungen sehen kannst) fragen wird, wer der biologische Vater ist. Dies kann für die Betroffenen eine große Belastung sein. Von dieser Seite her wäre eine Klärung natürlich wünscheswert. Dies ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht auch nach Ende der Unterhaltspflicht möglich.

Falls Du Dich für eine Vaterschaftsanerkennung (nach Test) entscheidest, frag bitte immer vorher hier im Forum nach. Viele Titel (die dann fast immer folgen) sind ungünstig formuliert und fast nie befristet (18 Lebensjahr). Hier könnnen Dich die Mitglieder ggf. noch beraten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2015 19:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zotac,

Ich hab jetzt schonmal gegoogelt wegen Unterhalt usw.
Der Kindesunterhalt ist ja okay, aber bei dem Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter zieht es einem ja die Schuhe aus. Ich verdiene ca. 1700€ netto (...)

Unterhaltsrecht ist kompliziert, da kann man beim Googeln schon mal falsche Schlüsse ziehen. Hier mal 'ne Überschlagsrechnung, was schlimmstenfalls auf dich zukommt: Dein Nettoeinkommen wird noch um berufsbedingte Kosten bereinigt, häufig gibt's da einen pauschalen Abschlag von 5%, dann würde bei dir ein bereinigtes Netto von 1.615 Euro bleiben (und falls du zusätzliche Altersvorsorge machst, z.B. Riester, dann kann auch das in gewissen Grenzen abgezogen werden, bevor der Unterhalt berechnet wird).

Somit Kindesunterhalt nach Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, das sind für ein Kind unter sechs Jahren 241 Euro; nach Abzug des Kindesunterhalts bleiben somit rechnerisch noch 1.374 Euro übrig, und anders als beim Kindesunterhalt hast du gegenüber deiner Exfreundin einen Selbstbehalt von 1.200 Euro - somit gibt's neben dem Kindesunterhalt noch maximal 174 Euro Betreuungsunterhalt für Madame. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes steht der Betreuungsunterhalt übrigens auf dem Prüfstand (allerdings ist es kein Automatismus, dass der Betreuungsunterhalt mit dem 3. Geburtstag des Kindes entfällt; das ist, wenn's hart auf hart kommt, immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Familienrichters).

Beteiligung an den Kita-Kosten kann sie natürlich auch verlangen, aber da musst du dann einfach nur auf die Reihenfolge achten bzw. ein "Gesamtpaket" vereinbaren: Denn wenn du Kita-Kosten bezahlst, bleibt weniger Geld übrig, das für Betreuungsunterhalt zur Verfügung steht. Man muss es halt nur vermeiden, erst den Betreuungsunterhalt per Titel festzuschreiben und erst danach über Kita-Kosten zu reden - wenn du das beachtest, sollte es eigentlich auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen.

Wie geht man jetzt am besten vor? Fehler können ja ziemlich teuer werden

Am besten, du fragst vor wichtigen Entscheidungen einfach hier im Forum nach. Insofern lautet die wichtigste Regel: Lass dich nicht unter (Zeit-)Druck setzen, und vor allen Dingen, unterschreibe NICHTS, bevor du nicht hier im Forum nachgefragt hast.

Kann sie bei positivem Test auch rückwirkend fordern (...)?

Eher unwahrscheinlich.

Sie wusste ja, wer als Vater in Frage kommt, deine Kontaktdaten hatte sie und ihr habt euch sogar noch persönlich getroffen - sie war also keineswegs daran gehindert, den Unterhalt von dir einzufordern. (Anders läge der Fall z.B. dann, wenn sich der potenzielle Vater ohne Nennung von Name und Adresse aus dem Lotterbett verabschiedet hätte, und der von ihr beauftragte Privatdetektiv zwei Jahre brauchte, um den Hallodri in seinem Erdloch im Bayerischen Wald aufzuspüren.) Somit gilt hier m.E. die Standardregel: Unterhalt gibt's erst ab Inverzugsetzung, d.h. ab dem Monat, in dem sie dich nachweisbar zwecks Unterhaltsberechnung zur Einkommensauskunft aufgefordert hat.

Ich denke, derzeit ist nicht einmal diese Inverzugsetzung passiert - denn sie hat dich bislang ja "nur" über deine wahrscheinliche Vaterschaft informiert, aber noch keine Unterhaltsforderung geltend gemacht, oder?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. hat sie dir eigentlich irgendeinen Hinweis darauf gegeben, warum sie dir diese Geschichte gerade jetzt erzählt hat?!?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2015 20:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein nicht unwesentliches Detail:

Ich denke, derzeit ist nicht einmal diese Inverzugsetzung passiert - denn sie hat dich bislang ja "nur" über deine wahrscheinliche Vaterschaft informiert, aber noch keine Unterhaltsforderung geltend gemacht, oder?

IUnverzug setzen kann sie (restriktive das Kind = da Anspruchsberechtigter) erst mit feststehen der Vaterschaft. Da diese noch nicht erfolgte, ist das Kind rechtlich daran gehindert, irgendwas zu fordern. Das dies alles unter Regie der KM erfolgt, leutet ein, ist aber (leider) unerheblich.
Ich tippe darauf, dass der KU (Kindesunterhalt) rückwirkend ab Geburt gefordert werden kann. Ich empfehle also jetzt schonmal etwqas beiseite zu legen ...

Ansonsten, wenn es noch so entspannt läuft, vernünftig mit der KM reden und eine Einigung abseits aller Ämter und Anwälte versuchen. Das wird stressfreier und günstiger für alle Beteiligten.

Den privaten Vaterschaftstest würde ich in Anspruch nehmen, um persönlich klarheit zu haben. Dann einen vernünftigen Umgang vereinbaren ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2015 20:36
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hier stellt sich die Frage, was willst du? Vater ja - nein? Wenn ja, dann lass einen privaten Vaterschaftstest machen. Wenn nein, dann lass es so wie es ist.
Denn wenn sie zwei Jahre ohne dich ausgekommen ist, warum sollte sie sich in ihr Leben lassen?
Zumal ihr ja auch klar war, dass wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt, sie mögliche Väter benennen muss. Da sie das bewusst nicht macht, will sie vermutlich auch keinen Vater für ihr Kind.

Wie stellst du dir vor, dass ein Umgang funktionieren soll/kann?

Sophie

Das Problem ist die Ungewissheit. Ich glaube nicht, dass ich auf Jahre mit ebendieser leben kann. Ein Umgang, tja. Ich hab eigentlich gar keine Ahnung von Kindern. Ich kann mir vorstellen das Kind anfangs zu besuchen und später auch mal mitzunehmen. (meine Eltern wohnen in der gleichen Stadt wie ich und würden mich wohl auch unterstützen). Aber dauerhaft zu festen Zeiten, weiß ich jetzt nicht. Meine Wohnung ist auch überhaupt nicht kindgerecht.

Persönlich würde ich nach dieser Nummer mir das Ganze schon sehr genau überlegen. Frag Dich bitte einmal, warum DU genau jetzt aktiv werden sollst. Warum geht die KM nicht zum JA oder lässt über das Gericht einen Test anordnen?

Lehn Dich zurück und frag die KM - bevor Du irendetwas machst - mal in einem Gespräch auf folgende Themen an und achte auf ihre Reaktionen:
- "Wenn ich als Vater festgestellt werde, gehst Du dann mit mir zum Jugendamt und wir beantragen zusammen das "Gemeinsame Sorgerecht" für unser Kind?"
- "Wenn ich als Vater festgestellt werde, ist mir der Umgang mit unserem Kind sehr wichtig. Wie stellst Du dir in der Zukunft die Umgangsregelung vor? Ich freue mich, unserer Kind in einem Wechselmodell zu betreuen. Gefällt Dir diese Idee?"

Schau Dir einfach mal an, ab welchem Punkt sie anfängt Dich anzuschreien bzw. ob ein normales Gespräch mit ihr möglich ist. Auch das wird Dir viel über die weitere Zukunft sagen.
Das glaub ich ihr aufs Wort . Das Problem wird halt in 10-14 Jahren kommen, wenn sich das Kind (wie Du es auch in den vielen "Vermisst"-Sendungen sehen kannst) fragen wird, wer der biologische Vater ist. Dies kann für die Betroffenen eine große Belastung sein. Von dieser Seite her wäre eine Klärung natürlich wünscheswert. Dies ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht auch nach Ende der Unterhaltspflicht möglich.

Falls Du Dich für eine Vaterschaftsanerkennung (nach Test) entscheidest, frag bitte immer vorher hier im Forum nach. Viele Titel (die dann fast immer folgen) sind ungünstig formuliert und fast nie befristet (18 Lebensjahr). Hier könnnen Dich die Mitglieder ggf. noch beraten. Gruß Ingo

Wie gesagt, sie wohnt ca. 70km weg. Sie weiß auch, dass ich hier einen halbwegs sicheren Job hier habe und das ein Wechselmodell so gar nicht funktionieren könnte. Ich will sie jetzt auch nicht provozieren und riskieren, dass sie jetzt irgendwas für mich negatives anleiert (JA, Titel, rückwirkende Zahlungen,...) Klar kann ich sie via Handy anschreiben oder anrufen, aber das möchte ich erst nach der anwaltlichen Erstberatung wieder tun. Ich bin schon froh, dass sie sich noch nicht wieder gemeldet hat. Sie schrieb mir ja sie macht gern einen Termin beim Jugendamt für mich, wenn ich das möchte. Bedeutet denn ein Test über das Jugendamt automatisch einen Titel? Kann man den Titel vermeiden und trotzdem den Test behördensicher durchführen und die Vaterschaft gegebenenfalls anerkennen - und den Kindesunterhalt an sie zahlen nach privater Vereinbarung in Höhe Düsseldorfer Tabelle? Ich will auch nicht, dass sie Post von meinem Anwalt bekommt, ich möchte mich dort erstmal nur informieren.

P.S. hat sie dir eigentlich irgendeinen Hinweis darauf gegeben, warum sie dir diese Geschichte gerade jetzt erzählt hat?!?

Ich hatte ca. 1 Woche im Scherz geschrieben, so oft wie das Kind bei ihr ist, könnte man ja denken es wäre ihres. Da meinte sie dann, wenn es ihrs wäre, dann wäre es auch meins. Da meinte ich dann das kann ja wohl nicht ihr ernst sein und sie schrieb nein es ist nicht ihr Kind. Dann eine Woche später kam die Nachricht mit dem Beweis der Geburtsurkunde. Sie meinte ihre Familie hätte es mir schon lange sagen wollen (persönlich kenne ich niemanden), sie hätte sich aber durchgesetzt, weil es ihre Sache sei.
Da hier geschrieben wurde, wenn einen privaten Test nur gemeinsam zu machen: Ich hatte mir das so vorgestellt wie im Internet beschrieben. Die KM bekommt ein Testset zugeschickt vom Anbieter und man selbst als Vater auch und dann wird beides zurück an den Anbieter geschickt.

Das Unterhalt und Umgangsrecht völlig losgelöst voneinander sind erschreckt mich jetzt aber auch. Was mir auch überhaupt nicht gefällt ist, dass sie das Kind scheinbar auch gern mal an verschiedene Leute (scheinbar auch relativ flüchtige Bekannte) abgibt, wenn sie irgendwas anderes vor hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2015 21:00
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Unterhaltsrecht ist kompliziert, da kann man beim Googeln schon mal falsche Schlüsse ziehen. Hier mal 'ne Überschlagsrechnung, was schlimmstenfalls auf dich zukommt: Dein Nettoeinkommen wird noch um berufsbedingte Kosten bereinigt, häufig gibt's da einen pauschalen Abschlag von 5%, dann würde bei dir ein bereinigtes Netto von 1.615 Euro bleiben (und falls du zusätzliche Altersvorsorge machst, z.B. Riester, dann kann auch das in gewissen Grenzen abgezogen werden, bevor der Unterhalt berechnet wird).

Somit Kindesunterhalt nach Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, das sind für ein Kind unter sechs Jahren 241 Euro; nach Abzug des Kindesunterhalts bleiben somit rechnerisch noch 1.374 Euro übrig, und anders als beim Kindesunterhalt hast du gegenüber deiner Exfreundin einen Selbstbehalt von 1.200 Euro - somit gibt's neben dem Kindesunterhalt noch maximal 174 Euro Betreuungsunterhalt für Madame. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes steht der Betreuungsunterhalt übrigens auf dem Prüfstand (allerdings ist es kein Automatismus, dass der Betreuungsunterhalt mit dem 3. Geburtstag des Kindes entfällt; das ist, wenn's hart auf hart kommt, immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Familienrichters).

Beteiligung an den Kita-Kosten kann sie natürlich auch verlangen, aber da musst du dann einfach nur auf die Reihenfolge achten bzw. ein "Gesamtpaket" vereinbaren: Denn wenn du Kita-Kosten bezahlst, bleibt weniger Geld übrig, das für Betreuungsunterhalt zur Verfügung steht. Man muss es halt nur vermeiden, erst den Betreuungsunterhalt per Titel festzuschreiben und erst danach über Kita-Kosten zu reden - wenn du das beachtest, sollte es eigentlich auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen.

Danke für die Kostenaufstellung. Bedeutet das, dass man (ich) mit Kindesunterhalt+Kitakosten dauerhaft nur noch 1200€ habne würde? Wie hoch sind denn "Kita-Kosten" und zu welchem Anteil müsste ich die zahlen? Mein Arbeitgeber gibt scheinbar noch freiwillig 50€ hinzu (Betriebsvereinbarung). Berufsbedingte Ausgaben habe ich kaum, da meine Arbeitsstelle nur ca. 1km vom Wohnort entfernt liegt und ich dort hin laufe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2015 21:21
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Mir ist noch ein wichtiges Detail eingefallen:
Ich hatte in der Beziehung immer klar gesagt, dass ich niemals Kinder haben möchte. Das war angeblich eines ihrer Motive (oder das Hauptmotiv) es mir nicht zu sagen bezüglich Schwangerschaft, Geburt, Vaterschaft.

Leider kann ich die 3 Beiträge nicht selbst zusammenfügen, falls das Tripleposting stört, bitte zusammenfügen liebe Moderatoren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 00:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zotac,

aus meiner Sicht musst Du - bei all den Gefühlen, die gerade bei Dir reinspielen - ganz nüchtern fragen: Warum rückt die KM gerade jetzt mit der Wahrheit raus?

Ich kann hier beim besten Willen keine "fürsorglichen" Gründe erkennen.

Ich hatte in der Beziehung immer klar gesagt, dass ich niemals Kinder haben möchte. Das war angeblich eines ihrer Motive (oder das Hauptmotiv) es mir nicht zu sagen bezüglich Schwangerschaft, Geburt, Vaterschaft

Aus der Forenerfahrung halte ich dies für schlichtweg gelogen. Hier sind viele Fälle von "one nights" und sog. "Unfällen" bekannt. Und das Leben geht immer weiter.
Ein treibender Faktor ist dabei immer der Unterhalt. Kinder kosten Geld. Dafür gibt es auch die Regelungen zum Kindesunterhalt. Und zumindest dieser Punkt wird von den KMs zumindest geltend gemacht. Den der Umgang kann - wie schon geschrieben - mit recht einfachen Mitteln erschwert / blockiert werden. Wenn es die KM will. Es gibt auch viele weibliche Mitglieder hier, die von unzuverlässigen Vätern hängen gelassen werden, dass nur nebenbei.
Deine Ex-Partnerin hat nichts von dem getan. Weil sie den Unterhalt bisher kompensieren konnte, da ein kleines Kind auch noch nicht "so viele" Kosten produziert. Mit Eintritt in den Kiga verändert sich die Situation langsam. Gebühren fallen an, Gummistiefel müssen gekauft werden, etc.

Sie schrieb mir ja sie macht gern einen Termin beim Jugendamt für mich, wenn ich das möchte

Das ist besonders interessant. Interessant, weil hier vielen langjährigen Mitgliedern klar ist, dass ein Teil der Jugendämter sehr mütterfreundlich sind. Es kann Dir bei einem solchen Besuch passieren, dass man sich lediglich freut, endlich einen Zahlesel gefunden zu haben. Von selbstbestimmten Umgang oder dem gemeinsamen Sorgerecht (Mitsprache bei Kiga-/Schulwahl, geplanten Operationen, Teilhabe an der Gesundheitsfürsorge) ist dann meist keine Rede.

Verünftige Elternteile brauchen eigentlich in keiner Phase die Einmischung Dritter. Ihr könnt - solange ihr Dritte, sprich die Sozialsysteme - nicht belastet, alles selber bestimmen. Auch zur Zahlung von KU braucht man keinen Titel. Die Einrichtung eines Dauerauftrages mit Name des Kindes im Verwendungszweck reicht aus. Die Berechnung des korrekten Zahlbetrags können Dir unsere Unterhaltsexperten erstellen.

Ich sehe somit an dieser Aussage von ihr kein wirkliches Interesse an einer aktiven Vaterrrolle Deinerseits.

Der sichere Ablauf für Dich wäre:
- Kauf eines Testset in der Apotheke
- Unterschrift BEIDER Testpersonen unter dem Testbogen (nur dann darf der Test in Deutschland auch ausgewertet werden)
- Geimensame Abgabe des Testsets zur Post.

Somit könnt ihr für Euch ein paar Tage später das Ergebnis ersteinmal in Ruhe auswerten und KEIN Amt ist in die Geschichte involviert. Es steht Dir dann immer noch frei, die Vaterschaft anzuerkennen. Dazu ist keine Vorlage eines Tests erforderlich.

Notwendig ist nur die Vaterschaftsanerkennung. Eine vernünftige KM wird auch keinen Titel von Dir fordern, wenn Du die gesetzlichen Zahlungen dann auch umgehend und sicher aufnimmst.
Gefährlich wird es immer dann, wenn Dritte - sprich die Sozialbehörden, ins Spiel kommen. Die KM ist in Deinem Fall nicht leistungsfähig. Die Gefahr, dass sich ARGE oder ein anderes Amt einschaltet, ist somit groß.
In diesen Fällen geht die komplette Forderung auf die Behörde über. Das heisst: DU bekommst dann Post von der ARGE, die Dich zur Zahlung von Unterhalt auffordern wird. Dann gibt es keine "Verhandlungsmaße" mehr mit der KM. Ihr Wille ist dann unerheblich, da nicht die Gesellschaft für Eure Privatabsprachen aufkommen kann.

Einen Anwalt aufzusuchen, um sich zu informieren (bitte guter Anwalt für FamRecht) ist sicherlich sinnvoll.

Was mir auch überhaupt nicht gefällt ist, dass sie das Kind scheinbar auch gern mal an verschiedene Leute (scheinbar auch relativ flüchtige Bekannte) abgibt, wenn sie irgendwas anderes vor hat.

Auch dieses Verhalten sehen wir hier bei Kindsbesitzerinnen sehr oft. Betroffene Väter werden in diesen Konstellationen nicht in ihrer Väterrolle ernst genommen, sondern als billiger Babysitter missbraucht. Wenn es passt (z.B. schulische Aktvitäten bei Deiner Ex) wird das Kind dann zu Dir abgeschoben bzw. hast Du dann auf Anruf zu springen. Tust Du dies nicht, wird Dir mit Umgangsboykott und Kindesentzug gedroht.
Dies soll Dir keine Angst machen, sondern nur einmal nüchtern vor Augen führen, was Väter hier mit Kindsbesitzerinnen erleben können. Und auf was Du dich einlassen könntest.

Und zum Thema Umgang mit Kindern: Auch das kannst Du alles lernen. Es gibt sehr gute Kinderpflegekurse, in denen Du viel Fachwissen über kleine Kinder vermittelst bekommt. Das JA würde in Eurem Fall wahrscheinlich eh ersteinmal begleitetenden Umgang (mit einem Betreuuer) empfehlen, um eine langsame Annäherung zu gestalten. Vorteilhaft ist auch noch, dass in dem Alter eine Gewöhnung sicherlich noch viel leichter machbar ist, als in späteren Jahren. Kooperation der KM vorausgesetzt.

Also, gegen den Vaterschaftstest sprich nichts. Nur bitte ersteinmal ausserhalb der Einflusspähre des JA! So kannst Du danach in Ruhe entscheiden und Dir auch weiteren Rat hier im Forum einholen.

Noch ein Rat zum Schluss: Allein das von Dir beschriebene Verhalten der KM ist aussergewöhnlich und auch hier in einem Forum für Problemfälle nicht alltäglich. Ich würde im Umgang mit Deiner Ex erhöhte Vorsicht walten lassen. Du bist - und das ist ganz natürlich - absolut unbeleckt was Familienrecht und die Fallstricke des Unterhalts angeht. Für eine "bauernschlaue" Kindsbesitzerin bist Du dabei das gefundene Fressen und ein passender Zahlesel. Dazu vielleicht noch ein billiger Babysitter, wenn die Schule für sie wieder anfängt. Das hat alles nichts mit Vatersein zu tun.
Es wird viel auf genaue Beobachtung ankommen. Kommt sie Dir entegegen? Oder fordert sie nur? Was bietet sie Dir an? Stell einfach mal die von mir genannanten Fragen und schau Dir die Reaktion an. Du hast dabei absolut nichts zu verlieren. Gruß Ingo

P.S. Kita-Kosten sind immer unterschiedlich, nach Stadt / Bundesland. In manchen Kommunen in NRW z.B. orientiert sich der Betrag lediglich am Einkommen der KM (bei geringen Einkommen vielleicht 20-30 Euro). Das Einkommen des Vaters wird z.B. überhaupt nicht berücksichtigt. Dies kann in einem anderen Bundesland wieder ganz anders aussehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 01:06
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo, danke für die Antwort. Ich habe nochmal die letzten Nachrichten von ihr gelesen. Sie meinte darin, was ich mit der Info machen würde, wäre ihr gleich, es ging bisher auch ohne mich. Sie wird mir nichts aufdrängen und wenn ich das Kind irgendwann sehen möchte ist das in Ordnung, falls nicht auch. Sie meint sie fordere gar nichts.
Ich werde nicht schlau aus alldem. Sie meinte auch, wenn ich nicht vor ca. 1 Woche mit diesem ich nennes es mal "scherzhaften Verdacht" angefangen hätte, hätte sie es mir auch gar nicht gesagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 01:18




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Zotac,

Sie meinte darin, was ich mit der Info machen würde, wäre ihr gleich, es ging bisher auch ohne mich. Sie wird mir nichts aufdrängen und wenn ich das Kind irgendwann sehen möchte ist das in Ordnung, falls nicht auch.

du musst bei Deiner Exe sehr aufpassen. Das ist manipulatives Verhalten vom Feinsten. Meint sie wirklich, sie würde bei Dir nur ein Achselzucken mit der Botschaft auslösen, dass Du vielleicht Vater wirst? So abgebrüht wären selbst erfahrene Foristen aus diesem Forum nicht. Bei jedem würden hier zig tausend Gedanken durch den Kopf gehen.
Wir haben den Vorteil, von Außen auf die Situation zu schauen und können unsere Forenerfahrung dazu einbringen.

Ihr restlichen Aussagen sind richtig. Es wird sie 0,0 interessieren, wenn Du irgendetwas fordern wirst, was ihr nicht passt. Das wäre bei einem an Dich gewöhnten Kind zum Beispiel ein Umgang ausserhalb der Wohnung der KM, bei Dir zu Hause. Später auch der Übernachtungsumgang über ein komplettes Wochenende.

Ich würde ihr - auch damit Du Sicherheit bekommst und ihr diesen psychologischen Vorteil nimmst - einen privaten Vaterschaftstest in Eurer eigenen Zuständigkeit durchführen. Hier diktierst Du die Spielregeln. Und es ist ein guter Test für Dich, das Verhalten Deiner Ex zu testen.

Geh morgen mal in die Apotheke Deines Vertrauens und informier Dich über Vaterschaftstests. Wenn Du die finanziellen Möglichkeiten hast, kannst Du auch einen Kaufen.
Mit dieser Information würde ich dann mal Deine Exe beglücken und sie zu einem Treffen mit Kind in der nächsten Woche auffordern. Dann könnt ihr schnell die Wattestäbchenprobe von Kind, Deiner Ex und Dir durchführen, den Zettel unterschreiben und das Ganze ans Labor schicken. Gruß Ingo

P.S. Als neutraler Zeuge bei der Abgabe (den manche Test verlangen) kann auch der Apotheker fungieren. Kosten um die 160 Euro für gute Tests.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 01:31
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Ja also rein finanziell kaufen könnte ich den Test in der Apotheke natürlich schon. Mit kaufen warte aber erstmal noch den Beratungstermin ab. Laut Website, hat die Anwältin umfangreiche Erfahrung in der Behandlung von Fällen (auch) aus Sicht eines Vaters. In der Apotheke informieren lassen könnte ich mich natürlich, vielleicht auch keine verkehrte Idee. Noch was anderes: Ich habe gelesen eingereichte Testergebnisse müssen in Deutschland mindestens 30 Jahre gespeichert werden. Hat das bei einem privaten Test eventuelle Nachteile für mich auch wenn man sich "privat" nach dem positiven Test einigt? Was wäre wenn sie gar keinen Unterhalt "fordert"? (so klingt es zumindest für mich bisher - ich verstehe es bisher so, dass sie kein Problem hat ihn alleingroß zu ziehen ohne Unterhalt und ich ihn selten auch mal sehen kann bei ihr unter ihrer Aufsicht - wobei natürlich auch meine Eltern und Großeltern(!) ihre Verwandten kenenlernen wollen würden - ist ja auch verständlich!)

Falls ich mich für einen privaten Test entscheide hatte ich eher an die Internetvariante gedacht, wo der KM ein eigenes Testset zugesandt wird, das kann sie ja kaum manipulieren. (Oder doch?) Meine Eltern meinen ich soll wenn gleich einen behördensicher Test beim JA oder ähnlich machen, weil das für die Annerkennung eh später kommt und man nur doppelt zahlt. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist aber das genau der falsche Weg? Nunja ich hoffe ja beim anwaltlichen Beratungstermin wird man mir dazu auch nochmal etwas genaueres sagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 02:06
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß hier greife ich jetzt weit vor, aber das ist eine Frage die ich wohl auch beim Anwalt stellen werde:
Was passiert eigentlich für den Fall, dass ich der Vater bin und zum Beispiel meine Verwandten mich finanziell unterstützen wollen würden und sie überweisen x Euro auf mein Konto (einmalig oder regelmäßig). Würde das irgendwie (für mich negativ) angerechnet werden, so dass ich noch mehr zahlen müsste?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2015 03:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zotac,

gerne nocheinmal: Der erste Schritt ist für Dich zu entscheiden, was Du willst. Vater sein oder nicht.

Was wäre wenn sie gar keinen Unterhalt "fordert"? (so klingt es zumindest für mich bisher - ich verstehe es bisher so, dass sie kein Problem hat ihn alleingroß zu ziehen ohne Unterhalt und ich ihn selten auch mal sehen kann bei ihr unter ihrer Aufsicht - wobei natürlich auch meine Eltern und Großeltern(!) ihre Verwandten kenenlernen wollen würden - ist ja auch verständlich!)

Das ist gelinde gesagt Bullshit. Wie schon gesagt kosten Kinder mit zunehmendem Alter immer mehr Geld. Das Geld muss reinkommen. Nicht umsonst "lohnt" sich Kindsbesitz, insbesondere wenn mehrere Kindere von verschiedenen Vätern zusammenkommen. Unterhaltsvorschuss wird irgendwann auch notwendig werden. Dieser ist gerninger als der Regel-KU. Nenn mir mal einen Grund, warum die KM auf 225 Euro Mindest-KU verzichten sollte? Mit 6 Jahren kommen Kinder in die Schule. Spätestens dann steigen die Ausgaben an: Schreibtisch, Schulranzen (locker um die 100 Euro), sonstige Ausstattung. Von Kleidung, Spielzeug, Barbies oder Büchern redet noch keiner. Auch ist hier noch kein Zoobesuch, Eisessen oder der Besuch vom Schwimmkurs bezahlt. Und auch kein Paar Kinderschuhe oder Anziehsachen. All das kann derzeit nur durch Unterstützung der Eltern laufen - das wird aber auch nicht Jahre so weitergehen.

Aus der Forenerfahrung bedeuten Angebote wie "Du kannst Dein Kinder jederzeit sehen" faktisch: Du wirst es nicht zu Gesicht bekommen. Umgang bedeutet kontinuierlichen und regelmäßigen Kontakt zum Kind. Dazu hast du als Vater (deshalb auch wichtig das zu klären) ein Recht, was Du auch gerichtlich durchsetzen kannst.
Gerade wenn Du Euer Kind auch mal mitnehmen möchtest, brauchst Du ein Umgangsrecht.

Mach Dir bitte auch klar, das in der derzeitigen Situation bei einem Todesfall der KM Euer Kind ins Heim kommen würde. Das GSR ist auch hier ein wichtiges Argument.

Meine Eltern meinen ich soll wenn gleich einen behördensicher Test beim JA oder ähnlich machen, weil das für die Annerkennung eh später kommt und man nur doppelt zahlt.

Nö. Die Kosten sind im gerichtlichen Verfahren wesentlich höher. Nochmal: Das JA wird an erster Stelle nicht dafür da sein, Dir irgendwelche Wohltaten, sprich Umgang, auszuschütten. Es geht beim JA und der Vaterschaftsanerkennung dazu, Dich zum Zahlen zu bekommen. Dafür wird im Zweifel schon eine mütterfreundliche Bedienstete sorgen.
Für die Anerkennung ist nicht die Vorlage des Gentests erforderlich. Wenn Du und sie es angeben,  wird es akzeptiert.

Nochmal: Du solltest aufpassen. Aus meiner Sicht sollst Du gehörig ausgenommen werden. Die Beratung beim Anwalt ist in Deinem Fall sicher sinnvoll. Gib uns mal Bescheid dazu. Gruß Ingo

P.S. Lies Dich bitte auch mal in den Trennungs-FAQ ein. Er ist sehr wertvoll und enthält viele Infos über den Kindesunterhalt und weitere wichtige Themen www.trennungsfaq.com

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 04:04
(@nadda)
Registriert

Hi,

du denkst grade total falsch.

Wenn du dich dafür entscheidest Vater sein zu wollen, dann musst du hier sehr sachlich agieren. Und in der jetzigen Situation würde ich an deiner Stelle jegliche Form von Behörde da draußenhalten wollen. Was mir im JA geraten wurde damals war bodenlos und wenn deine Ex da Gefallen dran findet bist du nur noch Zahlesel....

Also, wenn du Vater sein willst, dann:

Vaterschaftstest, und selbstverständlich gibst du deinen Test teil niemals aus der Hand! Man kann da sehr wohl manipulieren, wenn KM dich zum Zahlesel abstempeln möchte und der richtige Vater mitmacht, ginge das, also falls du nicht der Vater bist.
Und auch für eine Vaterschafstanerkennung braucht kein Mensch einen amtlichen Test (ein amtlicher Test kostet einfach ein paar Tausender mehr).

Du bestellst den Vaterschaftstest, du gehst mit dem Test zu ihr. Du nimmst die Probe vom Kind und von dir. Du läßt sie unterschreiben und dann tütest du das Ding ein.
Lass dir hier nichts mehr diktieren.

Wenn dann das Ergebnis positiv ist dann kannst du mit ihr gemeinsam zum Notar (JA kann ich da leider nicht empfehlen, wegen blöder mütterfreundlicher Beratung, Notar kostet ein wenig, aber deutlich weniger als ein amtlicher Vaterschaftstest 😉 )

Beim Notar macht ihr zwei Dinge: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge, das sollte heutzutage Standart sein, das sagst du ihr einfach sehr bestimmt. Vor allem ist diese gemeinsame Sorge wichtig für euer Kind für den Fall das ihr etwas passiert ist das Kind dann abgesichert. Mir persönlich wäre ind er Situation in der du stehst diese gemeinsame Sorge wichtig, was du später damit anfangen kannst steht auf einem anderen Blatt.

Du unterschreibst keinen Unterhaltstitel wenn es sich umgehen läßt, wenn sie drauf besteht dann lass dich zum Titel vorher nochmal hier beraten. Wichtig ist begrenzt bis zum 18ten Geburtstag und bitte nicht zu hoch einstufen lassen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 08:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zotac,

Was passiert eigentlich für den Fall, dass ich der Vater bin und zum Beispiel meine Verwandten mich finanziell unterstützen wollen würden und sie überweisen x Euro auf mein Konto (einmalig oder regelmäßig). Würde das irgendwie (für mich negativ) angerechnet werden, so dass ich noch mehr zahlen müsste?

Neben der Düsseldorfer Tabelle gibt es noch die sogenannten "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" der zuständigen Oberlandesgerichte. Du kannst ja mal in den Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes nachsehen, das am Wohnort des Kindes zuständig ist, aber meistens steht da so etwas drin wie z.B. in den Süddeutschen Leitlinien:

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

Das heißt, eine freiwillige Unterstützung durch deine Verwandten würde dein unterhaltsrechtliches Einkommen nur (!) dann erhöhen, wenn deine Verwandten dies so wollen. Ich gehe mal davon aus, dass deine Verwandten das in diesem Fall ausdrücklich nicht wollen würden, und somit wäre die Sache erledigt ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2015 10:20
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Aktuell empfinde ich Naddas Vorgehensweise als die richtige.
Ingos Provokationsfragen sind ebenfalls von wichtiger Natur.

Auch wichtig meiner Meinung nach sind für mich an deiner Stelle 2 Fragen:
- möchtest du den einfachen Weg gehen und ohne Verantwortung und finanzieller Pflichtgebundenheit weiterleben,
- wie wirst du das deinem Kind irgendwann mal erklären können?

So wie ich dich verstanden hatte, möchtest du eigentlich keine Kinder.
Deswegen genau diese beiden Fragen vorher.

Niemand wird dich verurteilen, wenn du den "einfachen" Weg wählst, denn du wurdest veräppelt.

Vom Gefühl her, glaube ich deiner Ex sogar, obwohl ich mittlerweile ein super kritischer Mensch, der wirklich alles hinterfragt, geworden bin.
Vaterschaftstest diktiert die Vernunft, gesundes Misstrauen ist hier angebracht.

Weiterhin habe ich den Eindruck, dass ihr beiden Umgang und Unterhalt sehr gut ohne Hilfe hinbekommt.
Frage sie doch einfach mal, ob du dich der Tochter langsam annähern darfst.
Gerne unterstützt du sie als Freund und Tochter als Vater... wie wird sie darauf reagieren?!

Bin auf die Meinung deines Anwaltes gespannt.

Alles Gute!

D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2015 00:08
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich habe immer noch nicht richtig verstanden,  weshalb die Km so gehandelt hat. Wollte sie einfach alleine ein Kind haben oder hat sie in  dir nicht den richtigen Vater gesehen? Wünscht sie sich erneut eine Beziehung?  Wovon lebt sie jetzt genau?
Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2015 10:24
(@zotac)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Moin Zotac,

gerne nocheinmal: Der erste Schritt ist für Dich zu entscheiden, was Du willst. Vater sein oder nicht.

Eigentlich möchte ich kein Vater sein. Ich wäre wirklich sehr froh, wenn es nicht mein Kind ist. Ich hatte ja nun schon ein paar Tage Zeit über alles nachzudenken. Von mir aus könnte sie ihn auch allein weiter großziehen, wenn es von mir wäre. Wenn ich es mal alle 1-2 Monate mal besuchen könnte. Aber ich glaube kaum, dass das so eine gute Idee wäre. Einerseits: Wie soll man einem kind sowas später mal erklären, dann bleibt noch die Unterhaltsfrage und zu guter letzt: Auch wenn das Kind ungeplant und ungewollt für mich ist: Es wäre ja trotzdem mit mir verwandt und meine Familie würde es kennenlernen wollen. Falls ich allerdings wirklich den Unterhalt zahle, dann möchte ich auch Rechte haben und nicht nur ja du kannst ihn sehen und dann überlegt sie es sich anders.

Es bleibt vertrackt. Bisher plane ich wirklich den Test aus der Apotheke, wenn die KM da mitspielt fahre ich an einem Samstag mal hin und wir ziehen das durch. Ich will mir vorher in einer Apotheke schonmal den Ablauf erklären lassen.

Hallo!
Ich habe immer noch nicht richtig verstanden,  weshalb die Km so gehandelt hat. Wollte sie einfach alleine ein Kind haben oder hat sie in  dir nicht den richtigen Vater gesehen? Wünscht sie sich erneut eine Beziehung?  Wovon lebt sie jetzt genau?
Gruss

Ich vermute, dass es im Zusammenhang mit dem Tod des Vaters der KM steht. Er ist soweit ich weiß genau im Zeitraum des ersten Schwangerschaftswochen oder sogar zum Zeugungszeitpunkt herum gestorben. Wovon sie genau lebt weiß ich nicht, sie meinte zu mir ihre Mutter unterstützt sie, dann muss sie noch Halbwaisenrente bekommen(?), Kindergeld, sie hat glaube ich auch mal was von Schüler-Bafög erzählt. Das ist jetzt mein Kenntnisstand, der ist aber nicht verifiziert, da wir darüber kaum gesprochen haben. Alles andere weiß ich natürlich nicht, warum sie so gehandelt hat und was da in ihr vorgeht/vorging.

LG
Zotac

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2015 12:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Von mir aus könnte sie ihn auch allein weiter großziehen, wenn es von mir wäre. Wenn ich es mal alle 1-2 Monate mal besuchen könnte.

Hier ist noch ein Widerspruch. Was willst Du?  Vater sein? Dann hast Du ein Recht, auf häufigeren Umgang und Mitsprache (GSR!) in wichtigen Punkten. Je nach KM ist das mehr oder weniger schwer umzusetzen. Und wenn ihr euch auf den genannten Umgangsrhythmus einigt, dann halte ich dies zwar nicht für sinnvoll, aber dann sei es so.

Ganz unabhängig davon ist Deine Pflicht KU zu zahlen, wenn das Kind von Dir ist und KM (oder etwaige staatliche Stellen) dies von Dir fordern.

Es gibt keinen Zusammenhang zw. Zahlbetrag und Umgangshäufigkeit.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2015 13:12




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