Partnerin nun lesbi...
 
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Partnerin nun lesbisch

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(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

bin jetzt auch ehrlich gesagt verwirrt. Soviele Meinungen und gut gemeinte Tips.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin psoidonuem,

Martin, ignorierst Du nicht ein wenig, dass es diesen ominösen Haushalt gar nicht gibt, die KM vielmehr streng genommen wohnsitzlos ist?

wenn die DEF des TO dort gemeldet war, gab es diesen Haushalt auch; der ist dann kein bisschen ominös. Anlässlich einer Trennung wird nicht Beweis über das Gegenteil erhoben nach dem Motto "da ist nur eine Wiese mit Garage, Mutter und Kind haben in Wirklichkeit ganz woanders gewohnt, um sich bei der Kita-Platz-Vergabe einen illegalen Vorteil zu verschaffen; der Wohnungsgeber hat falsche Angaben gemacht und das EMA eine Adresse ohne Haus als Wohnadresse eingetragen". Der behördliche Eintrag wird schlicht als "wahr" angenommen.

Alles andere gibt's nur bei Barbara Salesch. Und sorry, dass ich das mal so deutlich schreibe: Wer hat etwas davon, wenn hinterher gejammert wird, dass das deutsche Familienrecht so mütterlastig sei, wenn ein Gericht sich diesen Amateur-Argumenten nicht anschliessen und keine aufgedrängten Zeugen befragen wollte, sondern die Frage des bisherigen Lebensmittelpunktes aufgrund behördlich belegbarer Fakten einfach für beantwortet hält?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 15:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi pseudonuem,

ne das wird niocht ignoriert.

Fakt ist es gibt eine Meldeadresse. An dieser Adresse ist die KM offiziell samt Kind gemeldet. Diese Adresse steht wahrscheinlich auch im Antrag und Vertrag für den KiGa, da es ja ein bestimmter sein sollte, der eben mit dem tatsächlichen Wohnort nicht zuständig gewesen wäre.

Soweit so gut. Es ist die Frage was sich hinter dieser Meldeadresse verbirgt. Es wird wohl eine tatsächlich existierende Anschrift sein, da sonst das EMA gemeckert hätte. ALso wird es da auch wahrscheinlich eine Wohnung, ein Büro oder sonstwas geben.

Und damit ist die Ex nicht obdachlos. Es wäre sogar egal, wenn sie sich ins Frauenhaus flüchtet oder zu den Eltern oder der Next oder in ein Obdachlosenwohnheim ziehen würde. Solange sie nicht nachweislich auf der Straße mit dem Kind nächtigt, dürfte sich kaum jemand dafür interessieren.

Olli muss einfach einen Weg finden, der eben nicht darübergeht zu behaupten, die KM würde mit Kind schon immer bei ihm leben, wenn er das nicht stichhaltig nachweisen kann.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 15:16
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Olli,

bin jetzt auch ehrlich gesagt verwirrt. Soviele Meinungen und gut gemeinte Tips.....

Jup, hier sind nun mal viele Menschen unterwegs und jeder hat seine eigenen Erfahrungen und Meinungen.
Aber wie Du selbst feststellst: wir meinen es nur gut.  😉

Ich denke, das Wichtigste ist erst mal:
Deine Dokumente wegbringen und die des Kindes kopieren / sichern

Gleich wichtig ist die Entscheidung, ob Du wirklich bereit bist, eure Tochter in Zukunft alleine zu betreuuen und wie Du dir das konkret vorstellst (Betreuung / Umgang / Unterhalt).
Denn das ist wichtig beim Anwaltsgespräch: Du mußt Dir sicher sein, was Du möchtest, was dein Ziel ist.

Dann schreibst Du dir mal alle Fragen zusammen, die Du dem Anwalt stellen willst und stellst sie - wenn Du möchtest - hier rein. Dann schaun wir gemeinsam drüber, ob was wichtiges fehlt.

Hoffe, das hilft ein bißchen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 15:26
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Wir hatten nach der Geburt eine Betreurin, die uns 1x wöchentlich zur seite stand im Umgang mit der kleinen. Es ist ausgeschlossen , dass irgendjemand behaupten wird, Sie und unsere Tochter hätten nicht in meiner Wohnung gelebt. Punkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Gleich wichtig ist die Entscheidung, ob Du wirklich bereit bist, eure Tochter in Zukunft alleine zu betreuuen und wie Du dir das konkret vorstellst (Betreuung / Umgang / Unterhalt).

diese Frage steht doch aktuell überhaupt nicht im Mittelpunkt. Was wäre wohl los, wenn eine Mutter hier fragen würde "der Vater meines Kindes hat sich jemand anderem zugewandt - wie kann ich ihm unser Kind wegnehmen?"

Abgesehen davon sind Ex-Partner erfahrungsgemäss am wenigsten dazu geeignet, die Erziehungsfähigkeiten des jeweils anderen auch nur halbwegs objektiv zu beurteilen.

Wir hatten nach der Geburt eine Betreurin, die uns 1x wöchentlich zur seite stand im Umgang mit der kleinen. Es ist ausgeschlossen , dass irgendjemand behaupten wird, Sie und unsere Tochter hätten nicht in meiner Wohnung gelebt. Punkt.

das ist 4 Jahre her. Wie kommst Du auf die Idee, dass diese Betreuerin heute bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Rolle spielen oder warum sie wozu befragt werden müsste? Wen interessiert, was nach der Geburt war?

Olli, ganz ehrlich, wenn es nicht um so viel ginge, müsste man Dir raten "versuch es doch einfach und komm wieder, wenn Du auf die Fresse gefallen bist". Aber es gibt da keine Reset-Taste; die Fakten, die Du jetzt selbst (!) schaffst, gelten dann auch. Ein solches Faktum könnte sein: Deine Demnächst-Ex stellt einen ABR-Antrag, begründet ihn mit dem bisherigen Lebensmittelpunkt und der Betreuungskontinuität durch sich, belegt ihn mit der polizeilichen Anmeldung und zieht zu ihrer neuen Partnerin. Du hast anschliessend eine Unterhaltspflicht und ein Umgangsrecht. Passiert an deutschen Gerichten jeden Tag hundertfach und wird für Dich nicht neu erfunden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.11.2013 15:46
(@psoidonuem)
Registriert

Ich Dickkopf weigere mich einfach, anzuerkennen, dass das so schwer sein soll. Dann soll er eben jemanden einschalten, dem das Gericht zuhört. Das Jugendamt zum Beispiel. Wenn man als Vater als erster seine Bedenken dort Kund tut, kann das doch ein paar % bringen.
Ich meine, wenn man schon keine Chance hat, sollte man sie doch wenigstens nutzen?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 15:55
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

es ist jedenfalls für mich förderlich, wenn viele ihre Erfahrungen und Ratschläge oder auch Bedenken hier äußern.
Letzten Endes wird die Zukunft zeigen, wohin sich alles entwickelt und was geschieht. Darauf vorbereitet zu sein und keine Fehler zu machen, ist bis dahin angesagt.

Also an dieser Stelle nochmal ein großes Danke an der regen Teilnahme hier  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 16:07
(@Brainstormer)

Moin Olli,

nochmal: Lass dich hier nicht verunsichern und geh am Donnerstag mit einem Fragenkatalog zum Anwalt und schildere die Situation und deine Vorstellungen.
Wichtig ist, dass du jetzt aktiv agierst und dich nicht abziehen lässt oder in Schockstarre verfällst, wie andere Väter in ähnlichen Situationen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 16:08
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Danke, dass werde ich machen. Und sich nicht verunsichern lassen beiden diesen vielen verschiedenen Meinungen, fällt schwer :exclam:

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 16:57




(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

sollte ich vielleicht noch einen Termin beim Jugendamt machen , um meine Situation dort zu schildern? Hätte aber ehrlich gesagt etwas Respekt davor.....

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 17:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Olli!
Ich denke, Du solltest erst mal den Vorschlag von vj beherzigen:

Dann schreibst Du dir mal alle Fragen zusammen, die Du dem Anwalt stellen willst und stellst sie - wenn Du möchtest - hier rein. Dann schaun wir gemeinsam drüber, ob was wichtiges fehlt.

Hinsichtlich der "Mithilfe" des JA für Väter gibt es auch hier unterschiedliche Erfahrungen, überwiegend eher negativ ... insofern würde ich das JA erst mal aussen vor lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 18:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Irgendwie wundere ich mich ein wenig über die Diskussion hier.  :puzz:

wird nicht gerade hier im Forum - aus meiner Sicht zu Recht - immer die These vertreten, wenn KM sich trennen will, dann soll sie bitte ausziehen, aber das Kind bleibt hier! Und dazu sollten dem TO doch mal Hinweise gegeben werden, wie er es möglichst vermeiden kann, dann Mutter und Kind irgendwann mehrere hundert Kilometer weit weg sind und - im ungünstigsten Fall - auch die Whg leer geräumt ist. Ich hatte oben mal angeregt, dass es vielleicht ein Möglichkeit wäre KM unmittelbar aus der Whg des TO rauszuschmeißen. Da dies aber extrem eskalierend ist, hatte ich gehofft dies hier mal kritisch diskutiert wird. Und natürlich wenn möglich vorher alle Möglichkeiten der Deeskalation genutzt wurden.

ob ich mir vorstellen könnte, meine Tochter allein großzuziehen und bin zu dem Punkt gekommen, dass ich dieses Weg gehen möchte und rechtlich nichts unversucht lassen werde. Für meine Tochter - ihr Wohl - Ihre Kindheit und Jugend. Es wird zwar viele Einschnitte im meinem Leben geben, aber das bin ich meiner Tochter schuldig und wird funktionieren.

um eins klarzustellen: die weiter oben gestellte Frage, ob Du es Dir vorstellen und realisieren kannst, dass Tochter bei Dir wohnt, war nicht deshalb aufgebracht worden, damit Du KM "entsorgst". Vielmehr, ob Du in der Lage bist, AE Vater zu werden, falls KM liebestoll wie sie vielleicht derzeit ist, Dich mit der Situation alleine lässt. Anzustreben wäre natürlich, dass - sollte es Dir tatsächlich gelingen BetreuungsET zu werden - zum Wohl des Kindes der KM einen maximal großzügigen Umgang (vielleicht WM?) zu gewähren, aber halt bei Euch am Ort, ohne Wegzug.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 01:11
(@Brainstormer)

Moin Toto,

wurde dein Account gehacked?  🙂

Was wundert dich am Diskussionsverlauf und was wird wohl passieren, wenn der TO die KM vor die Tür setzt und das Kind einbehält, obwohl es (noch) nicht bei ihm gemeldet ist?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 02:04
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ich befürchte mal, diese Diskussion um eine irgend geartete Meldung ist nicht nur flüssig, sondern überflüssig. Alle die hier in diesem Forum mal in der Situation waren ein Kind einzubehalten oder aufs ABR geklagt haben, sollen doch bitte mal HIER schreien, wenn sie irgendwann im Verlauf ihres Falles mal gefragt wurden, wo das Kind irgendwann mal gemeldet war.  :note:

Ehrlich, der TO hat echte Probleme und die haben nicht sonderlich viel mit Meldevorschriften zu tun.

Wenn ich in seiner Position wäre, mit dem Wissen das ich heute habe, könnte die KM garnicht so schnell piep sagen, wie ich die Schlösser austauschen würde und sie vor die Tür setzen würde. Begründung? Einfache Unzumutbarkeit ! Das Kind würde in diesem Zusammenhang im Schriftsatz nur am Rande vorkommen. Die Tatsache, das Madame dem TO hier Hörner aufsetzt und das vortwährend wäre im Hinblick auf die Schwelle die ein gehörnter Partner aushalten kann auch die Meßlatte, die ein Richter anerkennt wenn glaubhaft vorgetragen wird, das der Rausschmiß notwendig war um schlimmeres zu verhindern.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 03:07
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

@Jemmy: Vollstes Gratulat.

Auch wenn ich kein tausende-Beiträge-Verfasser, Moderator oder Grüssles-Schreiber bin, so ist mir doch beim Lesen dieser Beiträge langsam der Kamm geschwollen.
Madame setzt Olli Hörner hoch zehn auf (egal welchen Geschlechts), chattet frech in deiner Wohnung mit Nextin und holt sich dazwischen nur hin und wieder ein Prosecco aus deinem gemeldeten Kühlschrank. Da ist es sowas von egal, wer wo gemeldet ist. RAUSSCHMEISSEN !

Ihr habt gemeinsames notariell beurkundetes Sorgerecht und Madame hat eine andere Wohnung, egal ob das eine Garag,e Ex-WG oder Gefälligkeitsadresse einer Freundin ist. Und du bist Willens die Kleine zu grosszuziehen (Bravo übrigens).

Höchstens könntest du eine Zwischenstufe vorschalten und das Thema "wo soll das Kind leben" mal ansprechen. Wenn dann auch nur ansatzweise der Satz vorkommt "Aber die Kleine lebt ja bei mir", dann wie Jemmy vorgeschlagen vorgehen. Du kannst im Zweifelsfall ein eingerichtetes Kinderzimmer vorweisen (glückliche Fotos im Kinderzimmer machen sich da ganz gut), du hast (hoffentlich) die SMSe in denen Madame ihren Honeymoon kurzfristig verlängert und du kannst glaubhaft versichern, dass das Kind weiterhin seinen Lebensmittelpunkt in deiner Wohnung behalten wird. Soll Madame doch mal einen Lebensmittelpunkt oder ein Kinderzimmer in einer Garage, Ex-WG oder sonstwo nachweisen.

Diesen Gedankengang solltest du mit deinem Anwalt bei deinem demnächst stattfindenden Termin erörtern und dann aber auch mal agieren statt zu reagieren.

Kopf hoch
Mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 09:15
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

bin mit dem Rausschmiss voll Eurer Meinung. Jedoch würde die Situation eskalieren und was das in Bezug auf unsere Tochter bedeutet, mag ich mir nicht ausmalen.
Kann mir auch vorstellen, dass ein Rausschmiss mal vor einem Gericht nicht so gut aussieht und es eigentlich auchnicht die feine Art ist, nach fast 5 Jahren Beziehung......

Werde mich morgen in einer Erstberatung beim RA über alles informieren, Fragen stellen und hoffentlich dann einen Plan haben, wie ich an der Seite meiner Tochter wieder ein normales Leben leben kann.
Bis dahin werd ich wohl noch die Situation aushalten müssen. Für das Wohl unserer Tochter mach ich das auch gern, denn es geht mir nur um sie!

Also Danke nochmal an dieser Stelle. Bin wirklich sehr dankbar über Eure Hilfe  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 10:32
(@Brainstormer)

Moin Olli,

Werde mich morgen in einer Erstberatung beim RA über alles informieren, Fragen stellen und hoffentlich dann einen Plan haben, wie ich an der Seite meiner Tochter wieder ein normales Leben leben kann.

Gut so, denn man sollte nicht den zweiten Schritt vor dem Ersten machen.

und es eigentlich auchnicht die feine Art ist, nach fast 5 Jahren Beziehung......

Das kann dir doch herzlich egal sein, denn deine Ex backt sich da offensichtlich auch ein Ei drauf.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 11:13
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Kann mir auch vorstellen, dass ein Rausschmiss mal vor einem Gericht nicht so gut aussieht und es eigentlich auchnicht die feine Art ist, nach fast 5 Jahren Beziehung......

Ja und? Mein Mann wurde auch nach 8 Jahren von seiner Ex aus dem gemeinsamen(!) Haus rausgeschmissen. Und der Neue hat sogar noch geholfen  :knockout: Hat auch keinen Richter interessiert.

Wenn das Kind weiterhin gut untergebracht ist und ein Dach über dem Kopf hat?!

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 12:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Herrje,

das liest sich ein bisschen wie eine Versammlung von Leuten, die den mangelhaften Service von China-Restaurants bejammern mit der Begründung, man bekomme dort keine Pizza und keinen Döner...

Um das Ganze nochmal vom Kopf auf die Füsse zu stellen:

- Die erfahrenen User dieses Forums stellen keine Moralfragen in den Vordergrund (und schon gar nicht ihre persönlichen Ansichten über's Fremdgehen), sondern praktische Erfahrungen mit der deutschen Familiengerichtsbarkeit.

- Kraftmeiereien von der Sorte "schmeiss die Alte raus und behalt das Kind" sind wenig hilfreich; das dreht "frau" innerhalb kurzer Zeit mit - je nach Bundesland - grün oder blau gekleideten Menschen wieder in die andere Richtung und lässt diese "ihr" Kind dort herausholen. Für die anschliessenden juristischen Scharmützel hat "mann" sich damit vermutlich ein ziemliches Ei gelegt; es war ja keine Gefahr im Verzug, die es rechtfertigte, das Kind nach dem Umgang einzubehalten (und nichts anderes ist juristisch passiert). Und nein: Eine lesbische, fremdgehende Mutter ist keine Gefahr für ein Kind.

- Dasselbe gilt für die eigenmächtige polizeiliche Ummeldung des Kindes in die eigene Wohnung: Es gibt zwar Meldeämter, denen eine Unterschrift genügt, aber wenn "frau" einen halbwegs ausgeschlafenen Anwalt hat, ist die vorhersehbare Folge ein mütterlicher Eilantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), der mit einiger Sicherheit positiv beschieden wird: Er stellt schliesslich nur die dokumentierbare Betreuungskontinuität wieder her, und die lautet "Kind hat seit Geburt bei Mutti gelebt". Mit dem gerichtlichen Freifahrtschein namens "ABR" zieht Mutti anschliessend tatsächlich dorthin, wo sie möchte.

- Bei der gerichtlichen Klärung des künftigen Lebensmittelpunktes des Kindes spielt es keine Rolle, ob und mit wem die Ex des TO in die Kiste hüpft: Homosexualität und Fremdgehen sind schliesslich weder kindeswohlgefährdend noch verboten noch ansteckend. Zur Erinnerung: Im politisch hyperkorrekten Deutschland steht gerade das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auf der politischen Agenda.

- Ein "ich habe 23 Zeugen, die beweisen können, dass die Alte in Wirklichkeit dauernd in meiner Wohnung gelebt hat und wir nur die Behörden behumpsen wollten" ist ggf. nicht mehr als ein feuchter Traum. Im Familienrecht werden nur ausnahmsweise Zeugen gehört - und in der Regel keine, die dem Gericht von einer der Parteien aufgedrängt werden, weil deren Beweiswert bekanntlich nahe Null ist.

- Das deutsche Familienrecht ist sicher unverdächtig, väterlastig zu sein. Angesichts einer derart unstrukturierten Vorgehensweise wie den hier vorgeschlagenen Schritten ist das aber auch kein Wunder.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 13:22




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