Partnerin nun lesbi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Partnerin nun lesbisch

Seite 3 / 6
 
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...] Unser Kind und auch meine Ex , wohnen seit 4 Jahren in meiner Wohnung ! Nur sind sie eben da nicht gemeldet. [...]

Nun beantworte doch einfach mal die Frage, WO die beiden gemeldet sind. Jeder muss (nun ja, SOLLTE) in D unter einer Adresse gemeldet sein.
Ist dem nicht so, dann muss man schon auch Deine Verantwortung als Vater hinterfragen.

[...] ...auch das Rauchen auf dem Balkon untersagt.....Sie wolle nicht den kalten Rauch riechen im Wohnzimmer wo sie schläft..... [...]

Ich hätte ihr ein lauschiges Plätzchen unter einer Brücke empfohlen, immer viel frische Luft und viel Ruhe, ansonsten ...... Mittelfinger!

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 11:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Olli,

Also nochmal : Unser Kind und auch meine Ex , wohnen seit 4 Jahren in meiner Wohnung ! Nur sind sie eben da nicht gemeldet. Meine Ex hat keine andere Wohnung.

Das mag rein lebenstechnisch so sein. Objektiv ist deine Es samt Kind irgendwo anders gemeldet. Es existiert also ein Wohnraum. Eine Meldeadresse besteht ja nicht aus einer Phantasieangabe.
Ob sie da tatsächlich wohnt oder nicht, ist erstmal nicht so einfach nachweisbar. Der Wohnraum existiert aber.

Wenn sie nun beim JA oder einem Richter die Meldebescheinigung vorlegt und nachweist, dass sie und euer Kind eben nie bei dir gemeldet waren kann sie immer noch sagen, dass sie eben sehr viel Zeit mit dem Kind bei dir verbracht hat und evtl. zeitweise sogar bei dir gelebt hat.

Ob und wie dir der Nachweis gelingt und wie evtl. ein Gericht die fingierte Meldung werten wird, kann hier niemand beurteilen.

In welcher Wohnung ist sie denn nun gemeldet und wer wohnt dort eigentlich?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 11:48
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Olli,

Bzgl. der Meldung geht es vor allem um die Nachweisbarkeit, wo das Kind seinen Wohnsitz hatte.

Wenn Du sagst, dass das Kind bei Dir gewohnt hat, es war aber mit der KM an einer anderen Adresse gemeldet und die KM behauptet, die Kleine hätte dort auch mit ihr gewohnt, dann wird eher die Aussage der KM zählen - weil dort eben die offizielle Meldeadresse war...
Wenn diese Meldeadresse aber nur ein Briefkasten oder ein Abstellraum ist, dann kann nachgewiesen werden, dass die KM da unmöglich mit dem Kind gewohnt haben kann.
Ist diese Meldeadresse z.B. die Adresse einer guten Freundin der KM, die dann auch noch "bestätigt", dass das Kind hauptsächlich von KM in dieser Wohnung betreut wurde, dann hast Du extrem schlechte Karten und die KM wird das Kind auch "weiter" betreuen.

Wegen den Kleinigkeiten, die nun zum Streit führen: ich denke jeder von uns kennt diese Erfahrungen und das bringt einen dann oft echt auf die Palme.
Wichtig ist aber, dass Du hier wirklich ruhig bleibst und dich nicht provozieren läßt - denn ein lauter Streit kann durchaus zur Folge haben, dass plötzlich die Polizei vor der Türe steht und Du aufgrund des Gewaltschutzparagraphen ganz schnell aus deiner Wohnung entfernt wirst.

Also: tiiiiiief durchatmen, Dir deinen Teil denken und die DEF machen lassen.
Steh da drüber.
Denk daran: je ruhiger Du bleibst, umso schwerer hat sie es, Dir irgendwie an die Karre zu fahren.
Such Dir Möglichkeiten, wo Du dich abregen kannst (z.B. Ballerspiel, Boxverein...) und gib ihr keinen Anlass zu behaupten, Du wärst aggressiv.

Wir haben uns einmal zum Abreagieren z.B. ein kleines Stofftier gekauft, das schrecklich gequiekt hat, wenn man es auf den Boden geschmissen hat - das hat dann den Namen der unmöglichen Person bekommen. War echt witzig und hat den Frust schneller abgebaut. 🙂

Wünsche Dir viel Kraft!

lg
vj

P.S.: Tina war schneller... 🙂


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 11:50
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Nachbarn,Freunde und Alle aus unserem Umfeld, werden bestätigen, dass sie immer bei mir wohnten.
Da wo sie jetzt gemeldet sind, ist nichts. Also kann sie da auchnicht gewohnt haben.

Danke für die Tips mit dem Stofftier, echt lustig.Das arme Ding 😉
Baue meinen Frust aber ganzgut mit Gesprächen unter Freunden oder auch mit meinen Eltern ab. Zudem lässt mich das Lächeln und Kuscheln mit unserer Tochter, über vieles hinwegsehen  :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 12:07
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

ach und fingierte Meldung oder nicht......letzten Endes hat sie sich ja dort angemeldet und nicht ich. Also dürfte das ja Ihr Problem sein oder werden.....Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 12:12
(@psoidonuem)
Registriert

Grundsätzlich sind mE beide Elternteile verpflichtet, das Kind korrekt anzumelden. Sollte es an der angegebenen Adresse keinen Wohnraum geben, erst Recht.
Im Grunde handelt nicht nur die Ex ordnungswidrig, indem sie das Kind falsch anmeldet, sondern auch der TE als Wohnungsgeber.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/buergeraemter/rechtsgrundlagen/meldegesetz.pdf?start&ts=1174292481&file=meldegesetz.pdf


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 12:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, es könnte auch zum Teil zu deinem Problem werden.

Z.B. ,wenn du nur Nebenkosten für eine Person zahlst, aber dauerhaft 3 dort leben. Kommt halt darauf an, wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Aber zumidenst Müllgebühren dürfte nan die Personenzahl gebunden sein.

.letzten Endes hat sie sich ja dort angemeldet und nicht ich. Also dürfte das ja Ihr Problem sein oder werden.....Gruß

Könnte aber auch zu der unangehmen Frage führen, warum du das geduldet hast. Wenn dann noch aus dieser fingierten Meldung Vorteile erschlichen wurden (und auch der Wunsch-KiGa ist ein solcher), wäre es evtl. ungeschickt da groß darauf rumzureiten.

Zudem hat, zumindest in unserem Bundesland, der Elternteil der das Kind beherbergt die Pflicht es dann auch zu melden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 12:29
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Also ich denke, ich werde die Sache mit dem Ummelden eh erst mit meinem Anwalt besprechen, bevor ich irgendwie tätig werde.....

Ich habe mich in den vergangenen Tagen immerwieder damit beschäftigt, ob ich mir vorstellen könnte, meine Tochter allein großzuziehen und bin zu dem Punkt gekommen, dass ich dieses Weg gehen möchte und rechtlich nichts unversucht lassen werde. Für meine Tochter - ihr Wohl - Ihre Kindheit und Jugend. Es wird zwar viele Einschnitte im meinem Leben geben, aber das bin ich meiner Tochter schuldig und wird funktionieren.
Vielleicht könnten hier mal Väter die Ihre Kinder allein großziehen, mal schildern , wie Ihre Situation ist und ob Sie wieder alles so machen würden?!

Insgeheim hoffe ich zwar immernoch auf die Einsicht meiner Ex, aber davon kann ich aktuell nicht ausgehen ( das sie doch in der gleichen Stadt bleibt)
Wir reden auchnicht miteinander-bin es leid immer auf sie zuzugehen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 12:30
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht könnten hier mal Väter die Ihre Kinder allein großziehen, mal schildern , wie Ihre Situation ist und ob Sie wieder alles so machen würden?!

Bei uns hat sich das relativ schnell eingespielt und ich würde den gleichen Weg auf jeden Fall wieder so beschreiten.

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 13:30
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Schön zu lesen, dass es bei euch funktioniert, Gardo 🙂

Die Nebenkosten wurden 1 Jahr nach der Geburt auf den Verbrauch von 2,5Personen angepasst. Die Nachzahlung von damals glaub 700€, habe natürlich, wie soll es anders sein :mad:, ich bezahlt.

Und wegen dem Ummelden möchte ich jetzt vor dem Termin beim RA nicht weiter drauf rumreiten. Dann wirds eventuell noch ne Strafe geben oder was weiß ich.... In Anbetracht der Tatsache, dass es jetzt vorrangig um das Wohl unserer Tochter geht, denke ich mal, kann die Problematik mit der richtigen Meldung nachrangig behandelt werden.

Ich schreibe mir seit der Trennung im Übrigen jeden Tag auf , was so passiert ist, wie der Tagesablaub mit unserer Tochter war, welche SMS oder Nachrichten ich von ihr bekommen habe, Stimmungslage.....so eine Art Tagebuch, um es im Falle X , noch auf dem Schirm zu haben.

Welche Unterlagen sind denn sinnvoll von der Ex zu kopieren bzw. zu sichern?

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 13:38




(@ergo234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Olli!

Ich bin alleinerziehender Vater.

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung/Einsicht, dass du als Mann nicht automatisch ungeeignet bist, ein Kind alleine großzuziehen. 🙂

Wenn du schon eine gewisse Erfahrung im Kinderbetreuen hast, darfst du dich von komischen Blicken und "Ach, Sie sind alleinerziehend? Ist die Mutter tot/imKnast/amSüdpol?" nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern selbstbewusst und konsequent dazu stehen, dass du ein Kind großziehst. Das ist nämlich einfacher, als es MANN es sich manchmal ausmalt.

Höre dir die gutgemeinten Ratschläge (meist weiblicher) Personen an, und baue das in deine Erziehung ein, was du für sinnvoll hältst. Den Rest... Popo und so...

Die Basics wie Kochen, Putzen, Kinderkörperpflege etc. musst du natürlich draufhaben oder dir beibringen lassen, aber das ist auch kein Hexenwerk. Meist reicht ein "Ich mach das dann mal" und ab gehts.

Natürlich muss man sein Leben darauf einstellen, also weniger Zeit, weniger Geld (wenn man evtl nur noch halbtags arbeitet) und mehr Stress (DU musst jetzt ALLES regeln). Aber dafür arbeitest du an etwas wirklich Wichtigem, einem (hoffentlich) vernünftigen, gut erzogenen jungen Menschen.

LG, viel Glück und auch viel Spaß!

Achja: Die Frage, ob ich es nochmal machen würde, stellt sich für mich gar nicht. Natürlich!


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 13:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

ich habe den Eindruck, dass Dinge, die Du nicht hören willst, nicht bei Dir ankommen:

Nachbarn,Freunde und Alle aus unserem Umfeld, werden bestätigen, dass sie immer bei mir wohnten.

diese Leute werden gar nicht befragt; Du kannst sie dem Gericht auch nicht als Zeugen aufdrängen, zumal sie sowieso bestenfalls bestätigen könnten, Mutter und Kind oft im Haus gesehen zu haben. Eine behördliche Wohnungsanmeldung namens "Frau X wohnt in der Y-Strasse in Z-Stadt" ist nun einmal ein ziemlich starkes Statement, das nicht durch ein "stimmt ja gar nicht" oder irgendwelche Nebenkostenabrechnungen entkräftet werden muss.

Da wo sie jetzt gemeldet sind, ist nichts. Also kann sie da auchnicht gewohnt haben.

Und Du denkst, das Gericht macht dann einen Ortstermin bei dieser Adresse, um persönlich zu prüfen, ob und wie man da wohnen kann?

Ich habe mich in den vergangenen Tagen immerwieder damit beschäftigt, ob ich mir vorstellen könnte, meine Tochter allein großzuziehen und bin zu dem Punkt gekommen, dass ich dieses Weg gehen möchte

Das könnten theoretisch und praktisch die meisten User dieses Forums. Aber warum sollte man Eure Tochter ihrer Mutter gegen deren Willen wegnehmen und sagen "Lebensmittelpunkt ist jetzt bei Papa!"?

Die Lösungen Deines Problems lassen sich - hoffentlich - einvernehmlich finden. Für eine streitige Lösung sind Deine Karten einfach nicht gut genug.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 13:52
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Danke Ergo für Deinen Zuspruch und Deine Ratschläge. Ich wünsche Euch auch alles Gute 🙂 Das macht mir Mut.

Sauberkeit ist kein Thema, denn die Wohnung habe ich stets geputz (gesaugt,gewischt,aufgeräumt). Meine Ex ist ist da wirklich schlimm,lässt alles stehen und liegen ( benutzte Teller inkl.Rest, volle Windeln,Papierkram,leere Flaschen usw...) Das war auch häufig Thema, wenn ich sie angepflaumt habe,bitte auf Sauberkeit zu achten.
Ansonsten bade ich auch unsere Tochter, kämme die Haare,mach Zöpfe, achte auf Zähneputzen, wettergerechte Kleidung.....

Kochen hab ich drauf. Nudeln ist eh ihr Lieblingsgericht, aber bei welchem Kind ist das nicht so....die bekomme ich auch al dente hin und nicht wie meine ex , 20min im Kochtopf  :rofl2:

Die Einschitte in mein Leben habe ich bereits vor der Geburt unserer Tochter gehabt und werde ich auch dieses Mal hinbekommen, vorausgesetzt ich erreiche mein Ziel.

Die Leute mit ihren Fragen werden mir egal sein. Generell hab ich die Aussage von meiner Ex : "in anderen Familien funktioniert eine Trennung und die Distanz auch" , immer nicht für voll gehalten , denn andere Familien interessieren mich nicht und ob dort immer alles so schön ist und ohne Schmerzen und Tränen läuft, kann auch keiner behaupten. Es geht nämlich um unsere Tochter, Ihr Leben, Ihre Zukunft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 13:56
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille,

eine gemeinsame Lösung ist natürlich immer vorteilhaft und ist auch weiterhin Ziel. Ich habe nur keinen Draht zu Ihr, finde kein Moment um mit ihr zu sprechen. Ausserdem finde ich , önnte sie auch auf mich zukommen?!

Mir ist auch aufgefallen , dass Sie zur Zeit unser Kind vielleicht als Belastung warnimmt. Sie hat ständig ihr Handy dabei, ist am schreiben und auch so. Sie ruft nicht an wie es ihr geht, ruft nicht von allein abends zum gute nacht sagen an,spielt kaum mit ihr sondern setzt unsere Tochter lieber vor den TV,unternimmt nichts mit unserer Tochter......das würde ich auf die neue Partnerin schliessen und die Verliebtheit vielleicht.

Zu meinen Karten : Warum sollte man ihr unser Kind gegen meinen Willen mitgeben ?
Nochmal zum Verständniss: Sie hat keine Wohnung-folglich keine Kindgerechte Unterkunft,kein Geld,hat Schulden,zeigt derzeit nachweislich wenig Interesse an unserer Tochter,hält Zusagen gegenüber unserer Tochter nicht ein, ging fremd,ist unordentlich und unorganisiert.......
Das sollten doch Punkte sein, die nicht unbedingt für sie sprechen oder? Bin ich da vielleicht noch 'zu grün hinter den Ohren'? :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 14:09
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Olli,

Vielleicht könnten hier mal Väter die Ihre Kinder allein großziehen, mal schildern , wie Ihre Situation ist und ob Sie wieder alles so machen würden?!

Kann ich gerne machen, ich kenne beide Seiten. Ich habe 3 Kinder, inzwischen alle erwachsen. 1 Kind (mit deutlicher Körperbehinderung und geringer Lernbehinderung) blieb seit der Trennung bei mir und lebt auch jetzt noch bei mir. Das war allerdings auch nie strittig, denn meine LEF (=längst EX Frau) hatte ein Problem damit, ein behindertes Kind zu haben, hätte es am liebsten ins Heim gegeben. Die beiden anderen Kinder blieben bei ihr. Grundsätzlich würde ich alles wieder genauso machen. Niemals hätte ich meine behinderte Tochter bei meiner EX gelassen. Natürlich gibt es kleinere Dinge, Einzelheiten, wo man in der Rückschau weiss, dass ein anders Verhalten besser gewesen wäre, aber dass ist völlig normal.

Die Situation jetzt: Die bei mir lebende Tochter hat sich zu einer tollen, selbstbewussten jungen Frau entwickelt. Sie macht gerade ihre mittlere Reife (trotz Lernbehinderung!, halt nur etwas später wie normal, sie kann alles lernen, nur langsamer) und wird wahrscheinlich ab Sommer einen Ausbildungsplatz im kfm. Bereich haben. Die zweite Tochter studiert inwischen weit weg von zu Hause. Auch zu ihr habe ich ein sehr gutes Verhältnis, aber erst seit sie mal während einer Krise einige Monate bei mir gelebt hat. Sie hatte dabei gelernt, dass die Einflüsterungen der Mutter wohl doch nicht alle so stimmig sind. Dann habe ich noch einen Sohn der immer noch bei meiner EXE lebt. Zu ihm gibt es keinen Kontakt, er verweigert jegliche Kommunikation. Selbst finanzielle Dinge (Volljährigenunterhalt) wurden nur über die ARGE geklärt.

Nach dieser Zusammenfassung der Situation der Kinder kommen wir jetzt zu meiner persönlichen Situation: Ich habe, schon seit Jahren, die beste aller Lebensgefährtinnen! Was vielleicht etwas selten ist: Wir haben uns  ganz bewusst entschieden, beide unsere Wohnungen zu behalten. Der ganz große Vorteil: Man kann immer noch "schüchtern" fragen: "Gehn wir zu mir oder zu dir?"  😉 🙂 😉

Die Finanzen: Da ging, und geht es auch jetzt mir eigentlich ganz gut. Meine Arbeit habe ich immer behalten, meine Chefs sind arbeitszeitmäßig sehr flexibel, auch kurzfriste Freistellungen, wenn mal was mit der bei mir lebenden Tocher zu erledigen ist, sind nie ein Problem. Okay, dafür bleibe ich ich im Notfall eben auch mal länger... das ist wie überall im Leben ein Geben und Nehmen. Nach der Trennung hatte ich einige Jahre mit reduzierter Stundenzahl gearbeitet, inzwischen wieder Vollzeit. Nachehelichen Unterhalt brauchte ich nie zahlen. KU für die bei meiner Exe verbliebenen Kinder war selbstverständlich, wobei man über die Höhe natürlich trefflich streiten konnte  :gunman:

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gruß,

Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 14:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

Das sollten doch Punkte sein, die nicht unbedingt für sie sprechen oder? Bin ich da vielleicht noch 'zu grün hinter den Ohren'? :question:

um Deine Frage zu beantworten: Ja, das "grün" bist Du, denn Du stellst noch immer die falschen Fragen. Bei einer Trennung wird nicht geprüft, welcher Elternteil mehr Dreck gegen den anderen schmeissen kann, wer wieviel Schulden hat, wieviele SMS an wen schreibt, wer wie oft fremdgegangen ist oder besser Nudeln kochen kann. Es wird nicht nach der "Wahrheit" gesucht und auch nicht nach einem "guten" und einem "schlechten" Elternteil unterschieden, sondern ggf. einfach geschaut "wie war es denn bisher?" - und da liegen die Trümpfe nach Deiner Schilderung bei Deiner Ex und nicht bei Dir: Sie hat das Kind überwiegend betreut, denn in ihrem Haushalt war es gemeldet. Ein halbwegs ausgeschlafener Anwalt wird möglicherweise zusätzlich vortragen, dass Du nicht einmal Unterhalt bezahlt hast - und jetzt das Kind in Deinen Besitz bringen wolltest, um solchen Zahlungen auch weiterhin zu entgehen.

Du sammelst seit Tagen vermeintliche "Argumente" gegen Deine Demnächst-Ex-Partnerin, die bei der ersten juristischen Prüfung platzen werden wie eine Seifenblase und nichts wert sind. Und weil Du Dich nicht um Alternativen bemühst, wirst Du dann auch keine haben.

Es geht nicht um die Frage, ob Du Euer Kind als AE-Elternteil betreuen könntest, sondern höchstens darum, ob man Dich lässt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 14:28
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Welche Alternativen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 14:31
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Olli,

Zu meinen Karten : Warum sollte man ihr unser Kind gegen meinen Willen mitgeben ?
Nochmal zum Verständniss: Sie hat keine Wohnung-folglich keine Kindgerechte Unterkunft,kein Geld,hat Schulden,zeigt derzeit nachweislich wenig Interesse an unserer Tochter,hält Zusagen gegenüber unserer Tochter nicht ein, ging fremd,ist unordentlich und unorganisiert.......
Das sollten doch Punkte sein, die nicht unbedingt für sie sprechen oder? Bin ich da vielleicht noch 'zu grün hinter den Ohren'?

In den meisten Fällen läuft es meistens leider so ab, dass die KM das Kind einfach mitnimmt und dann bei irgendwem (Familie, NextIn...) wohnt.
D.h. es werden Fakten geschaffen.
Und das passiert meistens, wenn der KM klar wird, dass sie durch das Mitnehmen des Kindes Anspruch auf Unterhalt hat und so ihr Leben "doch viel einfacher wird".

Und wenn Du dann zu Gericht gehst und beantragst, dass das Kind doch bei Dir wohnen sollte, dann zählt leider keines der Argumente, die Du bisher aufgezählt hast. Dann zählt - wie Martin schon gesagt hat - nur die Frage "wie war es bisher?"

D.h. sobald die KM mit dem Kind aus der Türe raus ist, bist Du als KV nur noch auf ihren guten Willen angewiesen, ob sie Dir den Kontakt mit dem Kind noch "erlaubt".
Schrecklich - aber leider allzu oft Realität.

Daher ist es nun an Dir, Schritte in die richtige Richtung zu setzen.
Da Du möchtest, dass die Kleine in Zukunft bei Dir wohnt, mußt Du alles dreimal so gut und richtig machen, wie es eine KM in der selben Situation machen müßte - denn leider sind Väter vor Gericht immer noch "weniger wert" als Mütter...

Was wichtige Schritte sind, können Dir die User hier im Forum sagen, die diesbezüglich schon Erfahrungen haben und der Anwalt sollte hier auch einige Infos haben (falls er gut ist).

Bzgl. den Dokumenten:
Alles kopieren / sichern, was das Kind betrifft und auf jeden Fall alle deine persönlichen Unterlagen außer Reichweite der KM unterbringen!

lg
vj

P.S.: Ganz wichtig ist natürlich immer die volle Bereitschaft, der KM in Zukunft ein großzügiges Umgangsrecht zu gewähren - d.h. Du mußt deutlich zeigen, dass Du der Ansicht bist, dass das Kind BEIDE Eltern braucht (wie Du es ja auch schon mehrmals geschrieben hast)


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 14:45
(@Brainstormer)

Moin Olli,

Das sollten doch Punkte sein, die nicht unbedingt für sie sprechen oder? Bin ich da vielleicht noch 'zu grün hinter den Ohren'? :question:

Wie du siehst, wirst du dazu unterschiedliche Meinungen hier im Forum hören.
Persönlich sehe ich es z. B. so wie Jemmy:

Rechtlich einwandfreie Maßnahmen können moralisch absolut verwerflich sein, aber manchmal sind sie schlicht notwendig um schlimmeres zu vermeiden.

Lass dich nicht verunsichern und gehe deinen Weg. Dies ist jedenfalls schonmal der richtige Ansatz:

Also ich denke, ich werde die Sache mit dem Ummelden eh erst mit meinem Anwalt besprechen, bevor ich irgendwie tätig werde.....

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 14:47
(@psoidonuem)
Registriert

... und da liegen die Trümpfe nach Deiner Schilderung bei Deiner Ex und nicht bei Dir: Sie hat das Kind überwiegend betreut, denn in ihrem Haushalt war es gemeldet. Ein halbwegs ausgeschlafener Anwalt wird möglicherweise zusätzlich vortragen, dass Du nicht einmal Unterhalt bezahlt hast - und jetzt das Kind in Deinen Besitz bringen wolltest, um solchen Zahlungen auch weiterhin zu entgehen.

Martin, ignorierst Du nicht ein wenig, dass es diesen ominösen Haushalt gar nicht gibt, die KM vielmehr streng genommen wohnsitzlos ist?


AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 14:54




Seite 3 / 6