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Partnerin nun lesbisch

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(@psoidonuem)
Registriert

Unser Kind ist auch bei der Mutter gemeldet-wohnt jedoch wie bereits geschrieben-seit je her in meiner Wohnung zusammen mit der Mutter.

Verstehe ich nicht. Hat sie noch eine Wohnung? Ist das Kind nun also bei Dir gemeldet mit Erstwohnsitz und bei der Mutter(?) oder deren Mutter(?) mit Zweitwohnsitz? Und wo ist Deine Ex gemeldet?

Das mit dem WLAN war eine kluge Entscheidung. Sie soll so viel Zeit wie möglich damit verbringen, mit ihrer Neuen zu flirten. in der Zeit kann sie keinen Unsinn anstellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 13:42
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex und unsere Tochter sind woanders in meiner Stadt gemeldet. Das hatten wir damals so gemacht , um kurzfristig in diesem Stadtbezirk einen Kitaplatz zu haben. Aber wie gesagt, beide wohnen in meiner Wohnung wo nur ich gemeldet bin und wo auch nur ich den Mietvertrag habe.

Steve, schön das es auch Geschichten gibt, bei denen zum Schluss alles mehr oder weniger gut geht. Eure Kinder werden es euch/Dir sicher irgendwann danken. Danke auch für den Zuspruch und den Mut, den du versuchst mir zu machen 🙂

Meine Ex hat keine Wohnung, kein Geld, keine an unser Kind denkende Gehirnzelle und auch kein Gefühl, mal an mich zu denken. Sie ist verliebt und hat anscheinend nurnoch die Neue im Kopf. (Ironie an) Es ist mir auch ganz wichtig und liegt mir sehr am Herzen , dass sie sich auf meine Kosten , über alles mögliche mit ihrer Neuen per WLAN austauschen kann.... ( Ironie aus )

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 14:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Ex hat keine Wohnung, kein Geld, keine an unser Kind denkende Gehirnzelle und auch kein Gefühl, mal an mich zu denken. Sie ist verliebt und hat anscheinend nurnoch die Neue im Kopf.

Wenn das wirklich alles so ist (mein Hinweis an Dich: überprüfe Deine Hypothesen!) und zudem

Meine Ex und unsere Tochter sind woanders in meiner Stadt gemeldet. [...] in meiner Wohnung wo nur ich gemeldet bin und wo auch nur ich den Mietvertrag habe.

stimmt
und die Chancen, auf eine schiedlich-friedliche Einigung die beiden Eltern gerecht wird am derzeitigen Wohnort auch ganz unemotional nicht gegeben sind,

dann neige ich sehr stark dazu, dass Du die KM einfach rausschmeisst! Natürlich ohne Kind!

Deshalb setzt es voraus, dass

Eine der wichtigsten Fragen: Kannst und willst du dich auch allein um das Kind kümmern, wenn Madame sich verduftet?

geklärt ist!

Gerne hier zur weiteren Diskussion, aber ich befürchte, dass die Zeit für die KM spielt, sich vor Ort bei der Liebsten eine Whg, einen TZ-Job, einen Kita-Platz zu suchen und gemeinsam mit ihrer neuen Frreundin auf moderne Familie zu machen und sich diese durch KU und BU finanzieren zu lassen.

Du musst allerdings einen wasserdichten Plan B haben und Dich sputen!
Vielleicht hilft auch Steve noch mit ein paar Tipps!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 15:06
(@psoidonuem)
Registriert

Es könnte ratsam sein die Tochter bei Dir zu melden.

Das mit dem Rausschmeißen sagt sich immer so leicht, aber Du bist in einer glücklichen Lage, in der nicht viele Männer sind mit Deinem Mietvertrag. Du solltest das tatsächlich erwägen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 15:27
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Habe am Donnerstag einen Termin beim RA....

Die frage ist doch, was wohl passiert wenn ich sie rausschmeisse? Sie wird unser Kind mitnehmen wollen und ihr das zu verbieten, wird nicht funktionieren. Viel schlimmer wäre es aber für unsere Tochter, denn ich möchte nicht, dass sie Schaden nimmt und sich in einer Situation wiederfindet, in der Kinder nicht sein sollen!

Ja Tips sind immer gut und ich freue mich auf Eure Antworten! 🙂

Danke schonmal

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 15:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo bitte zum Kuckuck ist sie gemeldet?

Zumindest offiziell hat sie mit dem Kind ja irgendwo einen Wohnraum. Im Zweifelsfalls müsstest du nachweisen, dass sie bzw. das Kind die letzten Jahre immer bei dir gelebt hat.

Was treibt einen dazu sich so ein Konstrukt auszudenken und mitzumachen? Kann es es, dass sie an ihrer Meldeadresse Sozialleistungen bekommt?

Nur um einen bestimmten Kindergarten besuchen zu können ist doch keine Anmeldung an einer anderen Adresse nörig zu einem Zeitpunkt zu dem das Kind noch nicht mal den Kindergarten besucht hat.

Irgendwie ist das sehr seltsam.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.11.2013 16:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur um einen bestimmten Kindergarten besuchen zu können ist doch keine Anmeldung an einer anderen Adresse nörig zu einem Zeitpunkt zu dem das Kind noch nicht mal den Kindergarten besucht hat.

... doch, zumindestens bei der Grundschulwahl ist das in Großstädten ein unglaubliches Thema... Die Gründe sollten hier aber m.E. nicht weiter be- oder ergründet werden - das lenkt nur ab von der Frage, ob dieses Konstrukt 1. nun auf den TO negativ zurückschlagen kann oder 2. jetzt schleunigst durch Ummeldung und Richtigestellung geändert werden sollte,

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 16:37
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Ja hier ist es leider so, dass man bessere Erfolgschancen hat einen Kitaplatz zu bekommen , wenn man in dem Stadtbezirk auch gemeldet ist. Deswegen 'dieses Konstrukt'.

Kann ich denn als Vater mit gemeinsamen Sorgerecht, unsere Tochter einfach auf meine Adresse anmelden? Sie hat einen Reisepass, welchen ich aber nicht habe. ( den wird meine Ex hüten.Habe ihn jedenfalls bisher nicht finden können) Und was benötige ich für die Ummeldung?

Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 16:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Habe am Donnerstag einen Termin beim RA....

Das ist gut, was die rechtliche Lage angeht und somit die Möglichkeit eröffnet auf Wissen basierte Entscheidungen zu treffen, aber:

Viel schlimmer wäre es aber für unsere Tochter, denn ich möchte nicht, dass sie Schaden nimmt und sich in einer Situation wiederfindet, in der Kinder nicht sein sollen!

In einer solchen Situation ist dein Kind doch längst und letzten endes stellt sich für dich nurnoch die Frage, ob du in Zukunft in der agierenden oder in der reagierenden Position sein willst.
Rechtlich einwandfreie Maßnahmen können moralisch absolut verwerflich sein, aber manchmal sind sie schlicht notwendig um schlimmeres zu vermeiden.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 18.11.2013 16:43
(@psoidonuem)
Registriert

Und was benötige ich für die Ummeldung?

Gruß

Gar nichts. Außer Deinem eigenen Perso.

Siehe diesen Fred:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-25562-start-msg313210.html#msg313210

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 17:03




(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Na ich versuch unsere Kleine morgen umzumelden. Wäre ja auch von Vorteil, da dann das hier ansässige Gericht zuständig wäre,oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 17:31
(@jemmy)
Registriert

Wieso ansässige Gericht? Wo ist sie denn gemeldet?

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 18.11.2013 18:40
(@psoidonuem)
Registriert

Kann das sein dass Du in Berlin wohnst?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 18:44
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Was tut es zur Sache wo ich wohne?
Sie und unsere Tochter sind in der selben Stadt gemeldet wie ich.

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Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 19:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

ob man lesbisch ist, sucht man sich nicht aus. Jedenfalls "wird" man es nicht, wie man einen Schnupfen bekommt - und man wird es auch nicht mehr los. Was dachtest Du, was Deine DEF jetzt tun sollte? Weiter so tun, als ob sie auf Kerle steht, nicht an Frauen denken und dem Kind zuliebe weiterhin mit Dir in die Kiste steigen?

Dass man als Paar keine Zukunft hat, wenn man in einer derart zentralen Frage nicht auf derselben Wellenlänge funkt, steht ausser Frage. Wer nun woran schuld ist, wer was wann hätte wissen oder dem anderen sagen müssen - geschenkt; das ist Vergangenheit und nicht mehr zu ändern. Das Kind liegt im Brunnen und Ihr müsst das Beste daraus machen. Die Nummer mit dem eigenmächtigen Ummelden kannst Du versuchen - solltest Dir aber klar darüber sein, dass damit der Krieg eröffnet wird. Zum einen kann Deine Demnächst-Ex dasselbe tun und das Kind einfach wieder auf ihren Wohnsitz zurückmelden. Zum anderen hast Du damit die moralische Berechtigung verspielt, Dich über ihre Eigenmächtigkeiten zu entrüsten: Wenn sie demnächst Euer Kind schnappt und ohne Dein Wissen irgendwo hinzieht, bist Du der Letzte, der sich darüber aufregen dürfte. Ein ABR-Antrag ist für sie unter den gegebenen Umständen reine Formsache.

Ihr tätet gut daran, einvernehmliche Lösungen zu finden. Wenn ein Gericht ins Spiel kommt, zeigt ein Blick auf's Papier, dass da ein Kind seit seiner Geburt bei seiner Mutter gelebt hat, die wiederum nie mit Dir zusammengelebt hat. Du hast lediglich das Dir grosszügigerweise gewährte GSR dazu missbraucht, das Kind ohne ihr Wissen auf Deinen Wohnsitz umzumelden, um es ihr wegzunehmen. Und nein: Das Gericht muss sich nicht dafür interessieren, wer tatsächlich wo gelebt hat und wer sich mit falscher polizeilicher Anmeldung welchen Vorteil erschleichen wollte. Und lesbisch zu sein ist weder verboten noch ist es ein Hindernis, Kinder zu erziehen.

In Summe: Die Kiste mit der Ummeldung solltest Du nur versuchen, wenn Du auch bereit bist, sämtliche Folgen eines solchen Alleingangs in Kauf zu nehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.11.2013 21:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

das Thema Internet scheint doch viele von zu uns bewegen, wie Du an den vielen Beiträgen siehst. Ich kann trotzdem nur davor warnen, Deiner Exe diese Kommunikationsquelle kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Du bezahlst damit mit Deinem Geld, dass emotional und taktisch gegen Dich gearbeitet wird. Sei es durch Tipps bzw. emotionalen Aufbau gegen Dich.

Das Deine Exe  durch die Konversationen abgelenkt ist, ist sicherlich auch ein zu bedenkender Punkt. Ich würde es aber nicht als Dauerlösung empfehlen. Wer den halben / bis ganzen Tag (und dazu wird es in der Endphase der Trennung kommen) nur noch mit dem / der Next sprechen will (einfach auch um Dich nicht sehen zu müssen) soll das auch selber bezahlen.

Ansonsten schlag doch einfach als Vorschlag zur Güte vor, dass sie sich hälftig an den Kosten für die Nutzung des Internets beteiligt. So wird sie auch merken, dass nicht alle Dinge vom Himmel fallen (was wohl auch so vorkommen soll in Beziehungen). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2013 23:21
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Guten abend. Danke für eure Sicht der Dinge. So oder so kann ich es wohl niemandem recht machen. Wenn sie jedoch rechte hat, dann habe ich diese doch auch. Was ist daran falsch, unser Kind dahin zu melden, wo sie auch wirklich und nachweißlich seit ihrer Geburt wohnt?

Ich habe im übrigen nie etwas negatives oder abwertendes über ihr Lebenseinstellung bezüglich geschlechterwahl des Partners gesagt. Es ist wie es ist und gut. Jeder ist seines Glückes Schmied. Und das eine kindgerechte Erziehung in solchen Partnerschaften funktionieren, konnte ich anhand verschiedener Studien im Internet nachlesen. Also kein Grund den tön hier zu verschärfen, Martin 😉

Schönen abend euch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2013 23:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Olli,

Was ist daran falsch, unser Kind dahin zu melden, wo sie auch wirklich und nachweißlich seit ihrer Geburt wohnt?

nachweislich ist der Lebensmittelpunkt Eures Kindes dort, wo es seit seiner Geburt gemeldet war; also im Haushalt Deiner Demnächst-Ex. Alles andere sind Behauptungen, die man glauben kann, aber nicht muss.

Also kein Grund den tön hier zu verschärfen, Martin 😉

Den Ton verschärft niemand hier im Forum, sondern ggf. Deine Ex. Davor versuchte ich Dich zu warnen: Wenn Du eine eigenmächtige Ummeldung vornimmst, kann sie dasselbe tun; sie allerdings mit erheblich mehr Aussicht auf Erfolg. Denn sie kann - siehe oben - mit grosser Aussicht auf Erfolg einwenden, dass Euer Kind bislang in ihrem Haushalt lebte und einen ABR-Antrag stellen, um diesen Zustand wieder herzustellen und zu erhalten. Das muss Dir nicht gefallen, Du musst es auch nicht hören wollen und schon gar nicht glauben.

Recht ist trotzdem nicht das, was Du für gerecht hältst, sondern das, was ggf. ein Gericht entscheidet.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.11.2013 00:00
(@emma2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Olli,
wichtig ist der Termin beim RA, damit du dich beraten lassen kannst und vorbereitet bist. Wenn du das später nicht brauchst umso besser.
Außerdem solltest du versuchen, für dich klar zu sortieren, was DU willst und dann entsprechend handeln. Es gibt nicht den einen richtigen Weg, wie du schon an den kontroversen Aussagen lesen kannst, doch es sollte dein Weg sein, wo du hinterher sagen kannst, dass du dich so entschieden hast, auch wenn es vielleicht mal eine falsche Entscheidung ist.
Jeder hier hat seine Geschichte und die sind nicht schön. Doch gibt es hier gute Tipps! Das heißt nicht, dass es immer nur die Sachen sind die man gerne hören möchte...
Daher mein Rat: finde heraus, was du willst!
Ich wünsche dir dafür viel Kraft!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2013 00:41
(@olli140580)
Schon was gesagt Registriert

Also nochmal : Unser Kind und auch meine Ex , wohnen seit 4 Jahren in meiner Wohnung ! Nur sind sie eben da nicht gemeldet. Meine Ex hat keine andere Wohnung. Also ist es doch ein gutes Zeichen, dass ich mich mit meinem Leben und dem meiner Tochter beschäftige, um geordnete Verhältnisse zu schaffen?!

Gestern hat Sie mir auch das Rauchen auf dem Balkon untersagt.....Sie wolle nicht den kalten Rauch riechen im Wohnzimmer wo sie schläft.....Dabei ist die Balkontür beim Rauchen stets zu. Und selbst raucht sie auch......glaubt mir,innerlich sind gefühlt 3 Bomben explodiert. Jetzt soll ich in meiner und von mir bezahlten Wohnung, auchnoch nach ihrer Pfeife tanzen  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2013 11:36




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