Hallo, mein Partner zweifelt seit zwei Jahren die Vaterschaft seines Kindes an. Immer wenn er einen Test wollte, sagte die Mutter Nein. Nun wollte ich (neue Partnerin seit einem Jahr) von der Mutter wissen warum sie dem Kind beibringt den Vornamen des Vaters zu nennen und mehrmals in Gegenwart anderer Leute betont hat, das ist "nicht der Papa, das ist ......". daraufhin hat mein partner ein schreiben vom amtsgericht erhalten das umgangsrecht einstellen zu lassen, gleichzeitig aber ein gespräch beim jugendamt wahrzunehmen, wo ihm die Gesprächspartnerin klar gemacht hat, er MUSS das Kind holen. Für mich ist das ein Widerspruch. Hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
Hallo engelchen,
damit du auch Antworten bekommst mach ich den Thread mal wieder auf.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, mein Partner zweifelt seit zwei Jahren die Vaterschaft seines Kindes an. Immer wenn er einen Test wollte, sagte die Mutter Nein.
Und seit knapp einem Jahr gibt's das neue Gesetz, nachdem die Mutter sagen kann was sie möchte:
Damit sollte er den Spuk beenden.
hallo pappasorglos.
vielen dank. aber soviel ich weiss muss er klagen, da es seit ca. sept. 08 ein neues gesetz gibt, ohne zustimmung der mutter geht gar nix.....
Hi,
vielleicht sortieren wir erstmal die verschiedenen Dinge:
Also, er hat Zweifel, diese möchte er ausräumen. Die KM hat was dagegen. Was möchte er? Möchte er nur für sich Sicherheit odeer will er, bei Nichtvaterschaft, auch die Rechte und Pflichten los sein?
Dann muß er klagen und das schnell. Zur Anfechtung einer Vaterschaft hat er nur 2 Jahre Zeit, ab dem Zeitpunkt, ab dem er nachweislich Zweifel an seine Vaterschaft hat. Äußert er das nun schon seit 2 Jahren und hat bisher nichts unternommen köntne es eng sein und evtl. wird er nur noch Gewissheit für sich bekommen, aber nicht merh aus der Vaterschaft "aussteigen" können.
Die andere Sache ist das Umgangsrecht und die Umgangspflicht.
In soweit hat das JA recht. Er hat die Pflicht zum Umgang, aber auch das Recht. Solange die KM den Umgang verweigert, kann er auch seine Pflicht nicht nachkommen. Der Knoten muß gelöst werden.
Dazu die Frage: Möchte er denn Umgang oder will er das Kind nur sehen, um einen Vaterschaftstest zu machen? Wenn er das Kind so oder so sehen will ,dann erst mit dem JA reden und mit der KM gemeinsam eine Lösung finden bzw. es wenigstens zu versuchen. Geht das nicht kann und muß er Klage einreichen, um den Umgang zu bekommen.
Nun wollte ich (neue Partnerin seit einem Jahr) von der Mutter wissen warum sie dem Kind beibringt den Vornamen des Vaters zu nennen und mehrmals in Gegenwart anderer Leute betont hat, das ist "nicht der Papa, das ist ......". daraufhin hat mein partner ein schreiben vom amtsgericht erhalten das umgangsrecht einstellen zu lassen
Als LG sollte man sich besser in diesen Dingen zurückhalten.
Worauf begründen sich seine Zweifelk. Auf diese Aussgen der KM? Das wäre für eine Klage nicht genug.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Mal kurz was zur Vaterschaftsfeststellung. Da dieses Gesetz erst seit 1.4 08 in Kraft getreten ist hat jeder "Altfall" mindestens bis 30.3.10 Zeit eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft einzureichen. Jedenfalls geht soweit mein Rechtsverständnis. Der "Vater" braucht keine handfesten Mutmaßungen, um diese Klage einzureichen, der reine Wunsch reicht. Umgekehrt jedoch, also bekannte Zweifel ab Datum 1.4.08, fängt die Verjährung mit der Frist von 2 Jahren an.
Und sage bitte: Was will denn Dein LG? Darauf kommt es meines Erachten an. Auch ich finde es äusserst pikant, wenn Lebensgefährten das Schicksal ihres LP in die Hand nehmen wollen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo midnightwish.....
tja, der verdacht begründet sich darauf dass die KM ihm schon ein paarmal an den "kopf geworfen" hat, er sei nicht der Vater. Ob im Streit oder so, das weiß ich nicht und will es auch nicht wissen. natürlich will er das kind weiter sehen und das kann er auch. aber ohne mich. das möchte ich nicht begründen müssen.
naja, er wird jetzt hier bei mir ausziehen (glücklich darüber sind wir nicht, aber es ist die beste lösung), damit ich keine zusammenbrüche (hatte bereits drei und habe mich auch schon "abgeseilt" für ein wochenende, aber weglaufen bringt ja nix) mehr bekomme wegen gerichts- und anwaltsbriefen.
tja, wenn ich so lese, was andere schreiben, geht es mir ja richtig gut!
ich bekomme ja nur mit, wenn gemeinste (und das meine ich wirklich) anwaltsbriefe für meinen LG hier ankommen.Was bilden die sich eigentlich alle ein, ihn einfach mit Termin zum Gericht zu zitieren? er ist schichtarbeiter und kann nicht immer alles stehen und liegen lassen (chef hat angedeutet, wenn er frei nimmt, kann er ja gehen... toll!) bloß weil die Ex sich das so einbildet (die arbeitet übrigens seit 2002 nicht mehr und das kind wurde "erst" 2005 geboren! Auch mein LG war in der Zeit arbeitslos hat sich aber immer bemüht was zu bekommen aber alle Intentionen an seine Ex, sie solle auch was arbeiten, waren fruchtlos.
Tja, ich hoffe sehr dass seine Ex jetzt überglücklich ist, weil er übernächste woche bei mir auszieht um mich zu schützen! Ich bin echt sauer auf diese Frau, am liebsten würde ihr die Rechnungen über eine doppelte Haushaltsführung schicken.....und auch Spritkosten berechnen wenn ich ich ihn besuche...Bei ihr hält keine beziehung länger als zwei drei monate (ich bin jetzt mit meinem LG nicht ganz ein Jahr zusammen) und habe selbst mitbekommen, dass sie in diesem Zeitraum drei! Partner hatte..... ob das so gut für das Kind ist?
Nicht dass ihr mich falsch versteht, wir haben uns (noch) nicht getrennt, aber es könnte zwangsläufig so kommen. Ich habe seit ca. zwei Monate keine Nacht mehr durchgeschlafen und habe einfach angst, dass ich irgendwann richtig zusammenbreche.
Ich erwarte keine Antworten, ich wollte mich nur mal ausk.......Sorry!
habe mich gestern über den brief vom Jugendamt köstlich amüsiert - so gelacht habe ich schon lange mehr!
Mein Partner ist seit diesem Schreiben ein übler Schläger! Aha, wieder was neues über ihn gelernt.....
aber so wie ich das bei anderen gelesen habe ist das die normale vorgehensweise der mütter.
weiter - und auch das war eine neue aussage: die mutter ist mit vaterschaftstest einverstanden - aber warum hat die Frau vom JA das nicht in dem Gespräch mit ihm erwähnt? das ist doch eine wichtige Info! und komischerweise ist auch diese aussage erst mitgeteilt worden, nachdem sein anwalt einen vaterschaftstest einklagen wollte...... das gibt einem dann doch zu denken! also dieses schreiben sehe ich wirklich als witz an.......
