Hallo,
habe ein Problem mit meiner ex (wie ihr alle vermutlich...) ich war mit ihr vor etwa 6 1/2 jahren für ein paar monate zusammen. was ich nicht wusste: sie wollte ein kind!!! naja, ich war noch sehr jung (minderjährig). es kam also wie es kommen mußte, sie wurde schwanger. daraufhin die trennung und kurz vor der entbindung wurde ich dann auch eigeweiht!! juhu, ich wurde vater... jetzt begann der ärger- ich fragte sie: wollen wir es nicht noch einmal versuchen?? ANtwort "nö!!! achso, die geburtsurkunde ist leider schon ausgefüllt und bei amt, kannst dich aber bestimmt nachtragen laßen!" auch dass war schnell vergessen.. der kleine ist ja so süß.
in die gegenwart: der kleine ist 5 und in der schule, ich habe diverse kriege geführt und stehe vor einem haufen probleme:
das kind war sehr krank- da die mutter krankenhäuser nicht ausstehen kann bin ich zu den op´s und zur täglichen behandlung ... jetzt erholt sich der kleine zwar gut aber er nimmt nicht richtig zu der grund liegt vermutlich an ihrer magersucht (er sagt zu ihr : du isst ja auch nicht also uss ich auch nicht!!!). sie kommt an manchen tagen kaum mehr aus dem bett. ihren haushalt hat sie nicht mehr im griff und der kleine leidet auch.
ich habe ihn von fr-mo und am do geh ich nit ihm zum fußball- von di- freitag badet er nicht, wechselt manchmal sogar nicht mal die unterwäsche. nägelschneiden etc läuft nur bei uns (ich bin wieder vergeben) und spielen mit der mama?? fragt ihn lieber wie heute "das perfekte dinner" im tv war.
jetzt hatten wir vereinbart, dass sie endlich die geneinsame sorgeerklärung unterschreibt-> hat sie heute per sms abgesagt! auch hat sie angekündigt, dass es ihr zuviel zeit sei (mein umgang)- sie wolle auch mal ein we. gerne dachte ich ist ja wichtig (obwohl sie harzIV ist und daher immer frei hat) es war wieder ein tv-we!!!!!!!
ich weiß nicht mehr weiter, da ich angst davor , dass sie mir mein kind wegnimmt! oder schlimmer es ihm nicht gut geht...
hat jemand ähnliche erfahrungen??? welche chancen hätte ich vor gericht???
hm , hast du die vaterschaft anerkannt?
zahlst du brav unterhalt ?,ist wichtig um deinen guten willen zu beweisen!
wie sieht esmit kontakt zum JA aus?
kann der Kinderarzt die verhältnisse zu hause bei ihr bestätigen ,geradewas esen angeht?
sag überall das du ihm helfen willst und versuche mit hilfe des ja eventuell sogar das asr zu bekommen. abver wie deine changen stehen keine ahnung
trotzdem wünsche ich dir viel kraft du wirst sie brauchen!!!
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
welche chancen hätte ich vor gericht???
Unterhalb der Schwelle des §1666 BGB hast Du keine Rechtsmittel, und da reichen Hygienemängel und Vernachlässigung in der Praxis wohl nicht, auch wenn man das durchaus so lesen kann ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html ) .
Wären's nicht 6 1/2 Jahre, sondern 8 1/2, dann hättest Du ein Antragsrecht auf Ersetzung der Sorgeerklärung. Hast Du aber nicht. Es gibt aber Anzeichen, dass sich das im nächsten Jahr ändert und Du zumindest dieses Antragsrecht bekommst.
