OLG-Richter ignorie...
 
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OLG-Richter ignorieren das Jugendamt,Gutachter, Verfahrenspflegerin & Kinder

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(@papajoe69)
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😡 ;(
Hallo,

ich bin neu hier und muss erleben wie ein fortschrittliches Familiengericht von einem reaktionären OLG-Senat (Stgt. 16 Familiensenat) einfach überstimmt wurde.
Ich habe seit letzten August das alleinige Sorgerecht für meine 3 Töchter (11,9 und 6) nachdem die Mutter massiver Bindungsintolleranz an den Tag gelegt hat, den Umgang erschwert bzw. unterbunden hat. Die KInder vernachlässigt und geschlagen hat.
Das Jugendamt und die Verfahrenspflegerin waren von Beginn an der Meinung, das die Kinder bei mir verbleiben sollten. Um auf Nummer sicher zu gehen hat das Familiengericht ein kinderpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das zum Fazit kam, die Kinder müssen bei mir verbleiben aufgrund der signifikant stärkeren Bindung zu mir. Dem Beschluss aus dem August wurde dann beim OLG beschwert. Der OLG war bereits in anderen Verfahren aktiv .Die Richterin am OLG Hüter war immer sehr feindselig mir gegenüber, als ob ich der KM die Kinder weggenommen habe. Dabei hat die KM sich verabschiedet, war fast ein Jahr lang kaum anwesend, gerade an in der Zeit (12-17 Uhr) werktags war sie da, nachts nicht, am WE nicht. Ist sogar ausgezogen. Und der wurden die Kinder nun zugesprochen. Ich bin etwas ratlos. Überlege aber ob man beim BGH tätig werden kann, da der Befangenheitsantrag (unterstützt vom Jugendamt) abgelehnt worden ist. Wer kann helfen ??? Oder kennt nen guten BGH-Anwalt ??

LG

Joe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2007 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einen guten BGH-Anwalt kann ich dir auch nicht empfehlen. Ich würde dir empfehlen, alle auf der >WebSite des BGH< gelisteten RAs anzurufen und sie zum Tätigkeitsschwerpunkt "Sorgerecht" befragen.

Solltest du einen Nichtannahmebeschluss des BGH bekommen, kannst du den EGMR bemühen.

Wo sind die Kinder jetzt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 10:25
(@papajoe69)
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Hallo und Danke für die Info.

Die Kinder hat "Madam" letzten Samstag wieder zu sich geholt.
Am Mo bin ich beim Anwalt und werden das weiter Vorgehen besprechen-
In der Zwischenzeit habe ich mit dem Väteraufbruch f. Kinder intensiven Kontakt und wir werden auf medialer Ebene tätig werden.
Es ist schon merkwürdig, wenn man die Kinder entgegen der Jugendamtsempfehlung, entgegen dem Gutachter und gegen den Willen der Verfahrenspflegerin und den Kindern zur Mutter gibt.
Heute morgen haben mich die ersten Nachbarn angesprochen. Madam hat L... in die Schule gebracht, und es ist gleich aufgefallen, das sie mit gesenktem Kopf neben der Mutter gelaufen ist. Im Gegensatz zu dem steht hat, das ich L... auch zur Schule gebracht habe, aber L... fröhlich gehüpft ist, und meine hand halten wollte.
Es fällt also fast jedem auf....das tut weh !!

Der 16 Familiensenat beim OPLG Stgt. (Besetzung ist schwerpunktmässig immer derselbe seit JAHREN) und mir wurde vom VAFK gesagt, dieser Senat entscheidet immer für die Mutter, egal was ist.....hat jemand Erfahrungen ???
Ich prüfe gerade eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung !!!


ANm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 10:35
 Uli
(@Uli)

In der Zwischenzeit habe ich mit dem Väteraufbruch f. Kinder intensiven Kontakt und wir werden auf medialer Ebene tätig werden.

Versprich Dir nicht zu viel davon. Die sind leider Gottes viel zu viel mit sich selbst beschäftigt!  :exclam:

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 10:40
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke,

wer ist zu sehr mit sich beschäftigt ?

Ich werde die Beschlüsse und Gutachten demnächst in das Netz setzen lassen. Lies das mal und Dir werden die Ohren schnackeln...ist echt der Hammer...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 10:43
(@romyh)
Registriert

Hallo,

Uli meint den VafK. Und er hat sicher recht damit.

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 11:17
 Uli
(@Uli)

wer ist zu sehr mit sich beschäftigt ?

der VAFK, wie Romy richtig anmerkte.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 11:18
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo papajoe69,

lass die finger vom VafK. bei sehr vielen gerichten und richtern/in stösst dieser verein auf total abwehrhaltung.

dieses kann für dich ein sehr starker stoss in die magengegend bedeuten.

nach meiner einschätzung könnte dass zuständige JA eine inobhuntnahme der kinder vornehmen und sie dann in deine verantwortung überstellen.

dies findest du im sgb8

gruss
carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 12:18
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Danke, aber was kann ich sonst tun ??

Das JA kann erst dann tätig werden wenn die Kinder sich dort melden und um Hilfe bitten. Madam hat den Kindern aber die Handys abgenommen....

Wohin kann ich mich sonst wenden ??????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 12:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das JA kann erst dann tätig werden wenn die Kinder sich dort melden und um Hilfe bitten. Madam hat den Kindern aber die Handys abgenommen....

Hast Du eine Umgangsregelung? Kannst Du ggf beim nächsten Umgang mit den Kids zum JA gehen, damit sie dort um Hilfe bitten können?

Dran bleiben!
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 13:14




(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

das haben wir schon mal gemacht, was dann das FG zum anlass nahm das alleinige sorgerecgr auf mich zu übertragen. damals haben die mädchen bei JA vorgesprochen, weil die mutter sie vernachlässigt, schlagt etc.

das OLg hat dann genau dieses aufgehoben und das aufenth.best.recht der mutter gegeben.

egal was du machst das olg macht es passend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 13:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jetzt neige ich einmal zu einer Übertreibung, aber vielleicht kann aus dieser eine Lösung erarbeitet werden.

Sollten die Kinder wirklich misshandelt werden und auch das JA hiervon kenntnis haben, dann kann das JA mit "Gefahr im Verzug" antworten und die Kinder der Mutter wieder abnehmen. In welche Obhut sie diese geben, bleibt meist ihnen überlassen.
Vielleicht mal über diesen Punkt mit dem JA sprechen.

Ich frage mich gerade, warum eigentlich nichts passiert, wenn so gegen eklatantes Recht geurteilt wird?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 26.01.2007 13:43
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

ja, das frage ich mich auch. der vafk hat sich das ganze auch schon angesheen und war erstaunt, das man gegen alle gutachter etc. entschieden hat. sowas habe er noch nie gesehen. wenn es interessiert, melden, ich lasse dann die unterlagen zukommen .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 13:47
(@babbedeckel)
Registriert

Hi papajoe,

also ich bin erst mal wütend/fassungslos und könnte K... und noch mehr  :gunman:

Kennst du die Seite http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/ ...
hilft vielleicht nicht viel ....
Aber Dein Fall gehört da rein ...  😡

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 14:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das frage ich mich auch. der vafk hat sich das ganze auch schon angesheen und war erstaunt, das man gegen alle gutachter etc. entschieden hat. sowas habe er noch nie gesehen. wenn es interessiert, melden, ich lasse dann die unterlagen zukommen .

*meld*

Unbegreiflich ist, dass Beweismittel (Gutachten sind exakt dieses) nicht in die Urteilsfindung einflossen. Warum gibt ein Gericht ein sündhaft teures Gutachten in Auftrag? Eben. Weil es sich nicht sicher ist, den Sachverhalt  nicht kompetent beurteilen kann und einen Sachverständigen zur Entscheidungsfindung und -prägung benötigt. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, muss ein Gericht sich nicht daran halten.

Ich würde zum BGH gehen! Denk dran, du hast hierfür nur 14 Tage!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 17:33
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Der sich mit nem gaaanz flauen Gefühl in der Magengegend meldet. . . 

wandele gerne doc in neutralisierte pdf um, wenn gewünscht. PN reicht

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 18:34
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

*meld*

Unbegreiflich ist, dass Beweismittel (Gutachten sind exakt dieses) nicht in die Urteilsfindung einflossen. Warum gibt ein Gericht ein sündhaft teures Gutachten in Auftrag? Eben. Weil es sich nicht sicher ist, den Sachverhalt  nicht kompetent beurteilen kann und einen Sachverständigen zur Entscheidungsfindung und -prägung benötigt. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, muss ein Gericht sich nicht daran halten.

Ich würde zum BGH gehen! Denk dran, du hast hierfür nur 14 Tage!

DeepThought

Aber das OLG hat die Beschwerde ausgeschlossen. Was kann ich dann noch tun ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 12:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann bliebe immer noch der Weg zum BGH wegen Verfahrensfehlern offen oder zum BVerfG wegen Verletzung von Grundrechten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 12:52
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Danke für die Infos.
Hier nun der aktuelle Stand nach Rücksprache mit meinem Anwalt.

Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen und Anordnung im Eilverfahren zur Aufhebung des OLG-Beschlusses.
Desweiteren werde ich Strafanzeige wegen dem begründeten verdacht der Rechtsbeugung gegen den 16 Senat des OLG Stgt. bei der Staaatsanwaltschaft Stuttgart erstatten.

Hat sonst noch jemand Erfahrungen mit dem Senat ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 16:14
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

du musst das urteil fristgerecht, nach zustellung rügen.
dies bedeutet, du musst das zuständige olg schriftlich,am besten per fax, auf die fehler im urteil hinweisen.

dazu hast du in der regel 14 tage ( nach zustellung ) zeit sonst hast du keine chance bei den von deep genannten gerichten

nicht lange warten und schreiben, entweder lässt du den anwalt die rüge schreiben oder selbst. dies ist im fgg bereich zulässig.

es ist eile geboten

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 16:15




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