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(@Jarod48)

Häh?
Wie meinst du das?
Meinst du deine erste Ex, sollte von deiner jetzigen Karriere profitieren?
Wo liest du das?

Das "interpretiert moniire wohl daraus:

Autor: Susi64
Hallo moniire,

gut, wieder was geklärt. Dann gilt das hier, aber so richtig freundlich zum Rechnen sieht es nicht aus.

Absatz (2) Der Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt berechnet sich aus dem Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften oder übertragenen Anrechte. Dieser Monatsbetrag erhöht oder vermindert sich bei einem Beamten um die Vomhundertsätze der nach dem Ende der Ehezeit bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind. ....

Viele Spass beim Rechnen.
VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 01:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke nicht, dass es von Deiner Karriere abhängt sondern vom Willen des Gesetzgebers. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist der Höchstsatz für das Ruhegehalt von 75% auf ca. 71% gesenkt worden. Damit sinkt aber auch der Anspruch Deiner Ex.
Pension und Rentenpunkte sollten wenig bis nichts mit einander zu tun haben.
Ansonsten hilft nur eine Beratung bzw. Auskunft der Pensionskasse.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 10:56
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Also,

ich bedanke mich bei allen von Euch für die Informationen und Hilfe  :thumbup:
Ich werde demnächst Bescheid geben was sich denn nun für mich errechnet hat ( vielleicht ist es für ähnlich gelagerte "Fälle" interessant ).

Nochmals besten Dank ........ und ein schönes Wochenende

Moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2015 22:18
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