Grüss Euch alle miteinander!
Ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Themenbereich ist, aber vielleicht gehört es ja mit zum Vorstellen, die eigentliche Problematik? Ich bin die Neue, verheiratet mit meinem Mann und wir haben zwei Kinder zusammen.
Mein Mann hat ein Kind mit seiner X und wie es auch vielen anderen in diesem Forum zu gehen scheint, wird sich leider um vieles gestritten. Im Umgang kam die KM nicht entgegen, es musste gerichtlich festgelegt werden. Nur einer der festgelegten Ferienzeiten möchte mein Mann nun verschieben, berufliche Gründe, aber die KM weigert sich mit der Begründung das sie sich an den gerichtlichen Beschluss hält und man so nicht einfach mal ein gerichtlich festgelegtes Datum ändern/ tauschen kann. Kann das wirklich nur vom Gericht geändern werden oder dürfen Eltern untereinander tauschen? Es wurden nur Zeiträume genannt, keine Zwangsmittel und keine bestimmten Uhrzeiten. Umgang kann nicht mehr als 12 Monate im Vorraus geplant werden?
Als nächstes Problem kam nach Festlegung des Umgangs... eine Klage auf mehr Unterhalt ... vom Gericht. Ohne das die KM meinen Mann ansprach, ist die KM zum Anwalt und hat Klage eingereicht, - ohne Nachweise!!! Unverständlicherweise wurden die letzten 12 Einkommensnachweisse von meinem Mann immer noch nicht verlangt. In der Klage behauptet die KM einfach mal, dass er 4000 Euro verdient und er soll 389 Euro pro Monat Unterhalt zahlen und hätte somit einen Rückstand von 2000 Euro... Mein Mann verdient brutto ca. 24.000 Euro im Jahr, das sind ca. 2000/monat, er zahlt 245 jeden Monat für sein Kind an die KM. Es könnte sein, dass er eine Gehaltserhöhung bekommt, aber das ist noch nicht sicher. Sein Gehalt könnte monatlich bis auf 2250 steigen, brutto. Hier wird doch die DT 2. Zeile für Kinder zwischen 6 und 12 Jahre für die alten Bundesländer benutzt. Es muss doch soweit ich nachgelesen hab das Nettoeinkommen benutzt werden. Nach Steuern, Renten- und Krankenversicherung bleibt meinem Mann 1200 Euro/Monat. Davon darf mein Mann doch noch Fahrtkosten abziehen? Wenn dann der Kindesunterhalt abgezogen wird bleiben ca. 950 Euro ohne Umgangskosten. Ausserdem haben wir ein Kind unter 3 Jahren und ich bin schwanger. Ich kann also nicht arbeiten, um uns ein besseres Einkommen zu beschaffen. Was ich allerhand von der KM finde ist, dass die selber deutlich mehr verdient, ca. 49000/Jahr brutto. Das sollte doch mit einbezogen werden?
sillyme
Hallo Sillyme!
Erst mal herzlich willkommen hier auf VS!
Zum Umgang/Ferien: Eltern können sich grundsätzlich einvernehmlich auf ALLES einigen, was sie wollen, ohne das Gericht zu bemühen. Das ist ja eigentlich auch der Sinn der Sache. Ich würde sagen, KM WILL einfach nicht.
Zum Unterhalt, da könnt ihr euch meiner Meinung nach zurücklehnen. Dein Mann ist nicht nur dem Kind der Ex sondern auch euren unterhaltsverpflichtet. Das heißt, wenn er netto gerade mal 1200 Euro verdient, ist er ein Mangelfall. Das bedeutet, der Unterhalt, den er zahlt, ist eher zu hoch als zu gering. Er könnte seinerseits mal einen Anwalt durchrechnen lassen und ggf. eine Abänderungsklage stellen, am sinnvollsten, wenn das Baby da ist.
Die Ex wird nicht durchkommen. Wenn Dein Mann seine Einkünfte offen legt, ist klar ersichtlich, dass Exens Wunschträume nicht durchkommen. Ist die Klage denn zugelassen worden? Mal einfach behaupten, dass jemand eine gewisse Summer verdient, reicht nämlich nicht aus um Unterhalt neu festzusetzen.
Das Einkommen der Ex ist grundsätzlich nicht bei der KU-Berechnung relevant. Allerdings kann in Einzelfällen bei einem großen Unterschied der Einkünfte der Kindeseltern eintreten, dass der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen muss, wenn der Betreuungselternteil immens mehr verdient. Wenn KM nachweislich so viel verdient, wäre das u. U. mal prüfenswert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Morgen,
Als nächstes Problem kam nach Festlegung des Umgangs... eine Klage auf mehr Unterhalt ... vom Gericht. Ohne das die KM meinen Mann ansprach, ist die KM zum Anwalt und hat Klage eingereicht, - ohne Nachweise!!! Unverständlicherweise wurden die letzten 12 Einkommensnachweisse von meinem Mann immer noch nicht verlangt. In der Klage behauptet die KM einfach mal, dass er 4000 Euro verdient und er soll 389 Euro pro Monat Unterhalt zahlen und hätte somit einen Rückstand von 2000 Euro...
Nix mit zurücklehnen LBM.
ALso die Klage gibt es bereits und die KM behauptet etwas. Also wird dein Mann dazu Stellung nehmen müssen und seine Einkommen der letzten 12 Monate offenlegen müssen und auch darlegen das er gegenüber einem weiteren Kind und dir zu Unterhalt verpflichtet ist. Zudem muß nach Geburt eures 2. Kidnes wieder neu berechnet werden. Rührt er sich nicht wird ein Versäumnisurteil ergehen mit der Berechnung, die das Gericht aufgrund der Behauptungen der Ex errechnet hat.
Ihr braucht einen Anwalt.
Zum Thema was die KM verdient. Üblicherweise muß sie das 2-3-fache verdienen bis in Erwägung gezogen wird den KU auf Seiten des KV zu reduzieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Zum Thema was die KM verdient. Üblicherweise muß sie das 2-3-fache verdienen bis in Erwägung gezogen wird den KU auf Seiten des KV zu reduzieren.
und beim Pflichtigen muss auch noch der Selbstbehalt gefährdet sein, was hier (momentan) definitiv nicht der Fall ist.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Sorry, war missverständlich:
Zurücklehnen war nicht als "Nichtstun" gemeint sondern lediglich, dass er wohl kaum zu 389 Euro verdonnert wird, wenn er sein Gehalt nachweist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das heißt, wenn er netto gerade mal 1200 Euro verdient, ist er ein Mangelfall.
Ja, wenn. Aber aus 2000 Brutto und Steuerklasse III macht mein Lohnrechner 1500 Netto. Mit der Gehaltserhöhung knapp 1700. Und damit wäre er dann auch 3 Kindern gegenüber noch kein Mangelfall.
Vielen Dank für all eure Antworten. :dankeschoen:
Also wie gesagt wir haben bereits zwei Kinder zusammen, davon ist eines unter drei und ich bin schwanger.
Mein Mann hat ein Kind mit seiner X und wie "Lausebackesmama" geschrieben hat, glaubt mein Mann auch, dass die Km einfach nicht WILL im Umgang und um ehrlich zu sein, wahrscheinlich deswegen auch diese Klage, die wohl angenommen wurde, denn es gibt einen Termin. Anscheinend meint die KM zu hoffen, dass wenn sie mit der Klage Erfolg hat - eigentlich kann das nicht sein, der Betrag geht doch gar nicht - :question: :thumbdown: :knockout:
das mein Mann den Umgang einstellt.
Traurig das ganze, vorallem jenachdem wie die Laune der Km war, die KM dem Kind bei manchen Verabschiedungen sagt, das Papa, wenn er geht, nun zu seiner neuen Familie und den neuen Kindern geht, weil die wichtiger seien... ;(
Der Hammer, die sind schon sieben Jahre getrennt/auseinander... :bahnhof:
und wer leidet am meisten... das Kind das sich nicht wehren kann...
Mehr oder weniger scheint es egal zu sein was mein Mann auch versucht, es scheint nie gut genug zu sein, zu mindestens für die KM... ich kann die KM nicht verstehen
Auch dir danke "pappasorglos"... wie hast du das errechnet? Kann ja gut möglich sein, das wir uns verrechnet haben... denke das muss so oder so am besten ein Fachmann machen, denn bei den ganzen Abzügen, denn es ist nunmal nicht das Brutto- sondern das Nettogehalt so wie du gesagt hast, aber da sollten noch Abzüge abgezogen werden, oder?
midnightwish auch dir danke ich und ich hatte sowas befürchet und das würde auch erklären warum die Einkommensnachweise nicht verlangt wurden... liegen die erstmal vor, glaube ich zu mindestens, wird die Klage abgewiesen oder wie man das nennt?
Bei den falschen Beträgen die angegeben wurden... das kann so nicht durch kommen... mein Mann bezahlt 245 ... warum soll das nicht aussreichen.. falsch gerechnet?
Auch dir danke "sky"! Was meinst du mit dem Selbstbehalt? Der wird doch angehoben... aber wie weit kann der angehoben werden?
Habe noch einpaar andere Fragen
wenn die KM offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, mein Mann nimmt sich einen Anwalt und die Klage verliert die KM... wer zahlt dann die Anwalts und Gerichtskosten... kann die KM dazu verdonnert werden die Kosten meines Mannes zu zahlen??? :dafuer:
Die Gehaltserhöhung ist noch nicht 100%... was noch nicht sicher ist, kann doch auch nicht gegen meinen Mann verwendet werden???
Woran erkennt man, dass es ein guter familienspezialisierter Fachanwalt ist?
:question:
Hi,
Was meinst du mit dem Selbstbehalt? Der wird doch angehoben... aber wie weit kann der angehoben werden?
der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Pflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf verbleiben muss. Von anheben habe ich nichts geschrieben. Die Frage war, ob bzw. wann die Mutter neben Betreuung und Pflege auch am Barunterhalt beteiligt werden kann. Das sieht hier nicht so aus.
wenn die KM offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, mein Mann nimmt sich einen Anwalt und die Klage verliert die KM... wer zahlt dann die Anwalts und Gerichtskosten... kann die KM dazu verdonnert werden die Kosten meines Mannes zu zahlen??? :dafuer:
Ja. Der Unterliegende hat die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Den künftigen RA mal darauf ansprechen, ob der Kindesvater überhaupt Anlass zur Klage gegeben hat.
Die Gehaltserhöhung ist noch nicht 100%... was noch nicht sicher ist, kann doch auch nicht gegen meinen Mann verwendet werden???
Eher nicht.
Woran erkennt man, dass es ein guter familienspezialisierter Fachanwalt ist?
Schwierig. Empfehlung durch Bekannte/Freunde? Ein guter Fachanwalt sollte im Beratungsgespräch auf die Problematik eingehen, die Rechtsprechung kennen, fundierte Vorschläge unterbreiten und deeskalierend vorgehen. Meine Meinung.
Ich finde es etwas unglücklich, dass Unterhalt und Umgang in einem Thread behandelt werden. Vielleicht mal abtrennen?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ja, wenn. Aber aus 2000 Brutto und Steuerklasse III macht mein Lohnrechner 1500 Netto. Mit der Gehaltserhöhung knapp 1700. Und damit wäre er dann auch 3 Kindern gegenüber noch kein Mangelfall.
Hallo!
Einmal werden noch Abzüge vorgenommen - z.B.: ehebedingte Schulden, berufsbedingte Aufwendungen, undsoweiter, undsofort. Dann musst Du den vollen Einsatzbetrag für die Kinder hernehmen, das heist, Du darfst nicht vorweg das anteilige KG vom KU aus der Tabelle abziehen -
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: zum Einkommensproblem - sofort dem Anwalt BEscheid geben, PKH beantragen! Wer dann am Ende die Gesamtkosten bezahlt, entscheidet der Richter aufgrund der Unterlagen und jeweiligen Einkommenssituation bzw. Rechtslage
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)