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 Lion
(@lion)
Rege dabei Registriert

Hi

Wie ich schon berichtet habe klage ich gegen meine Ex wegen des Unterhalts.
Die Klage bezieht sich auf 3 Dinge.
1. Mein Gehalt ist weniger geworden und meine Ausgaben gestiegen.
2. Das Gehalt (1100 Euro) meiner Ex soll komplett angerechnet werden.
3. Meine Ex lebt in einem eheähnlichen Verhältnis.

Nun kam heute der Beschluss vom Amtsgericht, ausgefertigt von derselben Richterin die uns auch 02/2006 geschieden hat.

Auf dem Deckblatt steht:

Sehr geehrte Herren Rechtanwälte,
Ihnen wird auf Anordnung des Gerichts mitgeteilt, dass die/der Beklagte gemäß § 276 Abs. 1ZPO zunächst aufgeordert worden ist, binnen einer Frist von 2 Wochen anzuzeigen, ob sie3/er sich gegen die Klage verteidigen will.
Der/Dem Beklagten ist ferner eine Frist von weiteren 2 Wochen gesetzt worden, um auf die Klage zu erwidern.
Diese weitere Frist läuft also 4 Wochen nach Zustellung des o.g. Schreibens ab.
Es wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, ob sich die sofortigen Beschwerden durch den Beschluss erledigt hat, oder ob das Verfahren zur Entscheidung an das OLG Hamm weitergeleitet werden soll.

Nun verstehe ich das so, dass man den anhängenden Beschluss vom Amtsgericht annehmen kann, oder es auf dem OLG weitergehen wird.
Richtig?

Im anhängenden Beschluss wird dann vom Amtsgericht gerechnet, so dass ich laut diesem Beschluss auf  einen monatlichen Betrag von 456 Euro (vorher 800Euro) komme. Zu zahlen seit Juli 2007.
Ich habe allerdings im Juli, August und September bereits die 800 gezahlt.
Kann ich mir das Geld nun rückwirkend wieder holen?

Der ausgerechnete Betrag von 456 Euro wurde damit begründet, dass wohl gesehen wurde, dass meine Bezüge, weniger geworden sind und meine Ausgaben gestiegen sind.
Zudem wurde das Gehalt meiner Ex voll angerechnet, minus 150 Euro Betreuungszuschlag, also 950 Euro.
Das ich Schulden angehäuft habe durch Rechnungen an RA’s und Neuanschaffungen durch die Aufstockungen meines Haushalts, usw.  wurde nicht stattgegeben und auch bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Weiterhin wurde das eheähnliche Verhältnis nicht gesehen, da sich der Lebensgefährte in einer anderen Wohnung gemeldet hat.

Dazu wird geschrieben.
Hinsichtlich des evtl. Vorliegens des §1579 Nr./ BGB  (der Auszug der Herrn XXXXXX
Spricht jedoch eher gegen das Vorliegen einer an die Stelle einer Ehe getretenen Beziehung) ist zu beachten, dass eine Versagung/Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs nur dann in Betracht kommt, wenn und soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange des dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kind grob unbillig wäre.
Obwohl die Beklagte selbst ein Einkommen über dem Existenzminimum erzielt (ohne hierzu nach der Rechtsprechung aufgrund des Alters des Kindes verpflichtet zu sein), erschiene es dem Gericht bedenklich, ihren Unterhalt noch weiter als bereits aufgrund der oben erläuterten Berechnung geschehen einzuschränken. Denn finanziell zu eingeschränkte Lebensverhältnisse des kindbetreuenden Elternteilshaben immer Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes (Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 6.Aufl.2004,§4Rn. 626).

Nun, was soll ich dazu sagen?
456 hört sich auf jeden Fall besser an als 800.
Das ist der erste Eindruck.

Nun ist es aber so, dass der neue LG wohl bei ihr ausgezogen ist, aber sich an der Tatsache, dass er dort immer ist, nichts geändert hat.
Zudem gibt es von meinem Sohn genug Aussagen, die unumstößlich zeigen, dass ein eheähnliches Verhältnis besteht. Legt man das Gerichtsurteil, Az.: 13 UF 567/03, zugrunde könnte dem stattgegeben werden.
Zudem gibt es ja auch noch die Angehörigen, die als Zeugen vernommen werden könnten.

Wie würdet ihr da weiter vorgehen?
Eskalieren lassen und vor das OLG gehen?
Zudem weiß ich heute noch nicht zu was mir meine RA rät und wie sich die Gegenseite verhalten wird.

Wenn ich das alles ganz nüchtern betrachte, fühle ich mich einfach hintergangen.
Meine Ex hat sich dieses Leben mit dem Neuen LG gewählt, also hat sie mit meinen Finanzen, außer KU, nichts mehr zu tun.
Wenn der Neue nicht willens und in der Lage ist Verantwortung zu übernehmen, dann hat sich meine Ex einfach den falschen  Partner ausgesucht.

Das Gericht hat ja noch festgestellt, dass
Denn finanziell zu eingeschränkte Lebensverhältnisse des kindbetreuenden Elternteilshaben immer Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes
Was ein Quatsch! Ich als Vater würde schon immer dafür sorgen, dass es den Beiden gut geht.
Keine Haus, keine Yacht, einen Porsche, eine Einbauküche für 16 000,usw.
Einfach nur gut, so das keiner Mangel verspürt und schon gar nicht der Kleine!
Aber wenn sie einen neuen Partner hat, dann hat er sich in den Vordergrund gestellt und ist meiner Meinung nach auch zuständig.
Wenn es um besondere Dinge für unseren Sohn geht, lass ich auch was springen. Ohne Frage!
Aber dazu bin ich mit diesen Zahlungen und den Schulden auch nicht in der Lage.

Gruß
Lion


Liebe gibt es nur im Kino!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 01:28
 Lion
(@lion)
Rege dabei Registriert

Hallo Vater-sein

Nach langer Zeit melde ich mich zurück um zu berichten, wie die momentane Situation zwischen der Ex, dem Kleinen und mir ist.

Das Licht am Ende des Tunnels leuchtet schwach, aber es ist zu sehen.
Die finanzielle Situation hat sich entspannt. Ich habe meine EU Unterhaltleistungen auf die Hälfte (450,-) reduziert und deklariere die Summe seit Mai, in Absprache mit meiner Ex, als „Rückzahlung Steuerschuld“.
Es gibt keinen EU mehr!
Sie hat durch die Unterhaltsleistungen Steuern zahlen müssen und diesen Ausgleich leiste ich jetzt noch ab. Dann gibt es nur noch KU und die Hälfte der Betreuungskosten an die Kita.

Meine Ex hat sich beruflich weiter entwickelt, hat einen höheren Posten und arbeitet nun Ganztags. In diesem Zusammenhang hat sie die Entscheidung getroffen mich finanziell nicht mehr zu belasten. Für den Kleinen zahle ich weiterhin ohne zu murren.

Unseren Rechtanwälten haben wir beide good by gesagt und warten auf die abschließenden Rechnungen.

Mit meinem Sohn läuft es immer noch ausgezeichnet. Ich mache sehr viel mit ihm und er fühlt sich in meiner Nähe sehr wohl.
Sein größter Wunsch ist es, das ich meiner Ex wieder zusammen komme.
Er fordert das immer wieder ein und deshalb gibt es oftmals Tränen.
Ich kann da aber nichts machen!

Was meine Ex betrifft, hat sich auch einiges geändert.
Nachdem meine Mutter im November 2007 gestorben ist, hat der Zweig meiner Familie mit meiner Ex Frieden geschlossen. Meine Ex hat das wohlwollend angenommen und aufrichtig mit uns getrauert. Meine Mutter war meiner Ex ihre beste Freundin!
Ihren Lebensgefährten hat sie, so wie ich am Sonntag erfahren habe, am Anfang 2008 aus ihrem Leben verbannt. „Er hat es nicht gebracht und war wohl doch nicht der Richtige. Er hat den Arsch nicht hoch bekommen.“
Ich könnte mich jetzt hinstellen und sagen, „habe ich Dir doch gleich gesagt“, doch ich habe es noch nicht mal kommentiert.
Nach über 4 Jahren hatte sie endlich mal Zeit, ohne Einflüsse Dritter, in der Mutter-Kind Kur, sich über alles Gedanken zu machen.
Nach Ihrer Aussage gibt es sehr viele Schuldgefühle und sie hat viel geweint in dieser Kur.
Sie liest gerade ein Buch „Liebe Dich selbst, egal wen Du heiratest“.
Wie ich in der Leseprobe gelesen hatte ist dies ein Buch, um weg zu gehen um wiederzukommen!

Am Sonntag habe ich meinen Sohn zurück gebracht. Am Ende war ich über 2 Stunden bei den Beiden, habe dort zu Abend gegessen und habe meinen Sohn gebadet und ins Bett gebracht.

Richtig durcheinander bin ich wegen ihren Aussagen und Fragen während unseren Gesprächen.
Sie möchte nicht mehr mit mir zusammenkommen, hat mich aber immer noch irgendwie lieb.
Sie will den Frieden bewahren und das wir Eltern für den Jungen sind.
Eventuell möchte sie im nächsten Jahr in meine Nähe ziehen, damit „das Eltern sein“ besser gelebt werden kann.
Ich bin mir gerade etwas unsicher, wie es jetzt weiter gehen wird, doch wie ich mir schon von Anfang an gedacht habe, hat die Zeit für mich gearbeitet.
Welche Erkenntnis noch viel wichtiger ist!

Wenn Du nicht grenzenlos einforderst und den Dingen Deinen Lauf lässt, kommen manche Dinge von ganz alleine.

Gruß
Lion


Liebe gibt es nur im Kino!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 09:02
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