Hallo Zusammen
Nach 7 Jahren hat mich meine Freundin von heute auf morgen vor die Tür gesetzt ohne das voher etwas vorgefallen ist. 7 Jahre war ich für ihre 3 Kinder ( heute m17 w17 w20 ) der Papa und jetzt ???? darf ich die Kinder nicht mehr sehen weil :gunman: SIE es nicht möchte. Gut die 3 sind alt genug um zu wissen was sie wollen. Beim Volksfest letzten Mai sind sie immer wieder um mich herrum geschlischen haben aber nichts gesagt weil Mama in der nähe war kamm mir so vor als hätten sie gewartet das ich sie anspreche. Ich bin jetzt seit 2 Jahren verheiratet und habe wieder eine Frau mit einem Kind (m12) und wir haben eine gemeinsame Tochter ( 15mon.). Meine Frau kennt die 3 und findet es auch schade das sie sich nicht melden. Weil als wir zusammen kammen durften die 3 noch zu uns bis das meine Ex erfuhr das wir heiraten von da an war es aus und ich leide noch heute da drunter das es so gekommen ist. Was soll ich den machen ?? da es nicht meine richtigen Kinder sind habe ich ja keine Handhabe.
Megaman
Moin,
die Kinder sind heute schon volljährig bzw. kurz davor. Der Zeitunkt der Trennung ist, wenn ich richtig lese, 2 Jahre und länger her. Wie war der Umgang in dieser Zeit geregelt?
Zum Umgangsrecht des sog. sozialen Vaters liest du >hier< und >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
Die Trennung liegt im März 4 Jahre zurück. Die Kinder durften so oft sie wollten zu mir bis wie gesagt meine Ex erfuhr das ich meine jetzige Frau Heirate.
bis wie gesagt meine Ex erfuhr das ich meine jetzige Frau Heirate.
Das liegt aber ja nun auch schon zwei Jahre zurück.
However - die Kinder werden in Kürze volljährig. Ich würde zur Vermeidung von Aufregung (und auch Kosten) nicht unbedingt jetzt gerichtliche Schritte einleiten. Da die Kinder sich anscheinend in einem Konflikt befinden, würde sich dieser nur noch verschärfen. Und kein Richter wird Kinder in diesem Alter zum Umgang zwingen oder auf Seiten der Ex eine Bewusstseinsänderung herbeiführen können. Zudem: Die Rechtskraft des Beschlusses/Urteils dürfte zeitgleich zur Volljährigkeit eintreten (das drehen die so) und was dann ?
Was genau ist deine Zielsetzung?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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Hi
Mein Ziel ist es wieder mit den 3 so reden zu können wie es all die Jahre war ich kann ( und will) die schöne zeit mit den 4 nicht vergessen es waren ja auch schöne dinge dabei. Was mir nicht in den Kopf geht ist das meine Ex erst dann den umgang verboten hat als ich geheiratet habe. Und die Kinder hatten auch zu meiner jetzigen Frau immer einen guten Draht. Nur alle meine versuche werden von meiner Ex unterbunden.
Das, Megaman, ist durch rechtliche Schritte nicht erreichbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmm? Also ich würde den "Kindern" einen Brief schreiben und ihnen vermitteln, dass Du sie sehr gern hast und dass Du es sehr schade findest, wenn sie bei einem Fest so tun, als würden sie Dich nicht kennen. Wenn sie es wünschen, können sie Dich jederzeit anrufen/ besuchen/ treffen, Du verlangst nichts, gibst ihnen aber die Möglichkeit. Sie bekommen signalisiert, dass Deine Tür für sie offen steht.
Ich denke es ist juristisch NICHT möglich, Dir bzw. den Kindern den Umgang zu verbieten. Ich kann zum Beispiel dem neuen Partner meiner Frau auch nicht den Umgang mit meinen Kindern verbieten. Nach meiner (zugegeben ohne Jurastudium) Einschätzung, würdest Du eher in die Kategorie "wichtige Bezugsperson" passen und es könnte sogar das Recht der Kinder sein, dass sie Umgang mit Dir haben dürfen.
Auf jeden Fall denke ich, dass 17jährige alt genug sind um einen wohlüberlegten netten Brief zu erhalten. Du solltest nur sicherstellen, dass Du ihn wirklich aufmerksam ohne irgendwelche Forderungen zu stellen und vor allen Dingen ohne Vorwürfe (egal an wen) schreibst und dass sie ihn tatsächlich erhalten.
@Austausch-Mann
Danke werde mich mal hinsetzen und einen Breif schreiben ich werde wohl den absender weg lassen müssen weil ich davon Asugehe das meine Ex den Brief abfangen würde wenn mein Name drauf steht. Und dann mal sehn was kommt DANKE dir. 🙂
Deine Kinder haben sicherlich Email-adressen. Vielleicht hast du ja Glück und bekommst sie über Google raus. So bist du das Abfangproblem durch die Mutter los... nur so eine Idee.
Viel Glück !
Hallo Megaman !
Also ich gehe davon aus, das Post abfangen in dem Alter wo die Kinder
bereits sind, eine Unterschlagung darstellt und somit strafbar ist. Das
steht einer Mutter vielleicht bei kleinen Kindern zu aber hier nicht mehr.
Auf der anderen Seite - wie wolltest Du das beweisen !
Und vielleicht ist es auch für die Kinder besser, wenn ihre Mutter nichts
davon weiss. Das erspart ihnen etwaige Lästereien oder zumindest
neugierige Fragen.
Eigentlich wären sie ja alt genug ihres Interessen bereits selbst zu
vertreten, andererseit kann ich schon auch verstehen, dass sie den
Weg des geringsten Widerstandes gehen solange sie noch zu Hause
wohnen. Schlimmstenfalls wirst Du warten müssen, bis sie ihre Unab-
hängigkeit erreicht haben.
Mit mangelnder Zuneigung zu Dir hat das bestimmt wenig zu tun.
LG Marina
Moin,
Also ich gehe davon aus, das Post abfangen in dem Alter wo die Kinder bereits sind, eine Unterschlagung darstellt und somit strafbar ist.
Die Kinder sind minderjährig. Das Postgeheimnis greift daher nicht. Der SR-Inhaber kann daher sehr wohl die Post durchsehen.
DeepThought
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Hallo zusammen
Also ich gehe davon aus, das Post abfangen in dem Alter wo die Kinder bereits sind, eine Unterschlagung darstellt und somit strafbar ist.
PostgeheimnisWer darf wann welche Briefe öffnen
Das ist in fast allen Privathaushalten Gang und Gäbe: Briefkästen von der Freundin oder der Ehefrau, dem Freund oder dem Ehemann geleert. Ähnlich läuft es in einer Vielzahl von Betrieben ab. Die Poststelle kümmert sich um die eingehenden Briefe. Doch wer darf die schriftlichen Botschaften öffnen? Fakt ist: Wer Briefe oder Pakete öffnet, die nicht für ihn bestimmt sind, der verstößt gegen das Grundgesetz. In Artikel 10 heißt es: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“.
Es macht sich also derjenige strafbar, der unbefugt einen nicht an ihn gerichteten Brief öffnet. Den Inhalt muss er nicht einmal zur Kenntnis nehmen – allein die Möglichkeit genügt. Auch wer den Brief zwar nicht öffnet, aber mit technischen Hilfsmitteln (Durchleuchtung/Tränken des Papiers in spezielle Flüssigkeiten) versucht, Informationen zu erhaschen, verstößt gegen das Briefgeheimnis. Wer seine Neugier allerdings schon dadurch befriedigt, dass er den Umschlag gegen Licht hält, bleibt verschont.
In der Praxis wird der Umgang mit der eingehenden Post allerdings sowohl im privaten also auch im geschäftlichen Bereich meist anders gehandhabt. So dürfen beispielsweise Briefe an einen Sachbearbeiter einer Verwaltung, der Urlaub hat, auch von seinen Kollegen oder Vorgesetzten geöffnet werden. Nur wenn der Sachbearbeiter „persönlich“ oder „vertraulich“ angeschrieben wird, muss das Schriftstück bis zu seiner Rückkehr verschlossen bleiben. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied im Fall einer Arbeitnehmerin, die auf das Briefgeheimnis pochte, dass ihr Vorgesetzter „ihre“ Post öffnen darf, wenn der „persönliche“ oder „vertrauliche“ Vermerk fehlt. (AZ: 14 Sa 1972/02)
Im privaten Bereich wird davon ausgegangen, dass der Ehe- oder Lebenspartner die Post des anderen öffnen darf (mutmaßliche Einwilligung), da das in der Regel im Interesse des Angeschriebenen liegt und dieser vermutlich seine Zustimmung gegeben hätte. Verallgemeinert werden darf diese Regel jedoch nicht, da es beispielsweise bei getrennt lebenden Ehegatten kaum gewünscht sein dürfte, dass der „Ex“ die aktuelle Post zu Gesicht bekommt. [u ] Minderjährige Kinder können allerdings nicht darauf bestehen, dass ihre Briefe von den Eltern nicht geöffnet werden. Das Erziehungsrecht bietet Vätern und Müttern eine Kontrollmöglichkeit.Unsicherheiten gibt es immer wieder, wenn der Adressat bei einer Familie oder zur Untermiete wohnt. Damit der Brief ausschließlich in die richtigen Hände kommt, sollte auf dem Umschlag „An A., wohnhaft bei B.“ oder „An A. unter der Adresse von B.“ stehen.
Da die Verletzung des Brief- und Postgeheimnisses als Straftat angesehen wird, muss mit empfindlichen Straftaten gerechnet werden, wenn gegen die gesetzlich festgelegten Regeln verstoßen wird und der Adressat Anzeige erstattet. Vorsätzliche Verstöße können gar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen geahndet werden. Selbst ein Schmerzensgeld kann fällig werden, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und dem „Übeltäter“ nicht anders - etwa durch eine Unterlassungsverfügung – beigekommen werden kann.
Weitere Urteile zum Thema Briefgeheimnis:
Briefe werden ohne Überwachung (ver-)sortiert - In einem Briefverteilzentrum (hier: in Berlin) darf auch dann von der Deutschen Post AG keine Videoüberwachung eingeführt werden, wenn es bei den über das Zentrum laufenden (insgesamt täglich 2,5 bis 3 Millionen) Sendungen immer wieder zu Verlusten kommt. Zwar ist das Briefgeheimnis zu wahren, das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Angestellten wiegt jedoch schwerer. (Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 21/03)
Vertrauliche Post für Chefarzt ist für andere tabu - Die "An den Chefarzt der X-Abteilung/vertrauliche Arztsache, nur durch einen Arzt zu öffnen" gerichtete Post hat die Krankenhausverwaltung ungeöffnet dem Arzt oder dessen Vertreter vorzulegen. Die Auswertung für Verwaltungszwecke ist erst nach der Prüfung durch den Arzt möglich. (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 5 Sa 1772/92)
Ein Vormund darf Post seines Mündels lesen, wenn... - Der Vormund ist zu Eingriffen in den Briefverkehr des Mündels nur berechtigt, soweit dies der Schutzzweck der Vormundschaft im Einzelfall gebietet. Demgemäß darf der Vormund den Briefverkehr des Mündels jedenfalls dann in angemessener Weise kontrollieren, wenn der Schutz des Mündels oder Dritter dies unabweislich gebietet. (Oberlandesger. Hamm, 15 W 46/85)
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Hallo,
ich kann gar nicht verstehen, was hier für eine Aufsehens gemacht wird, wer jetzt wo wie warum wessen Post lesen darf oder nicht. Fakt ist, dass es viele Paragrafen in Deutschland gibt und vermutlich wurde jeder schon einmal von irgendwem nicht eingehalten.
Ich würden den Brief ausschließlich höchstpersönlich überreichen! Nur so kannst Du wirklich sicher sein, dass er ankommt.
scherzEs bringt wahrscheinlich nichts, den Brief ans BGB geklebt in den Briefkasten zu werfen und die entsprechenden Paragrafen für die Mutter zu markieren.scherz
So lange es Dir nicht verboten ist (warum sollte es auch), in die Nähe der Kinder zu kommen, kannst Du ihnen z.B. an der Schulbushaltestelle oder auf dem Laufweg zwischen dieser und ihrer Wohnung den Brief persönlich übergeben. Vielleicht mit den Worten: "Hallo, dieser Brief ist wichtig - UND er ist für Dich!".
@Austauschmann
ich kann gar nicht verstehen, was hier für eine Aufsehens gemacht wird...etc.
Das ist zwar wahr, aber so gesehen könnte Deep das Forum schließen.
Weil mittlerweile wurde hier so ziemlich jedes Thema abgehandelt und
vermutlich sind wir alle schon durch...
Wir reden darüber, weil Megaman das Thema ins Spiel gebracht hat.
kannst Du ihnen z.B. an der Schulbushaltestelle oder auf dem Laufweg zwischen dieser und ihrer Wohnung den Brief persönlich übergeben. Vielleicht mit den Worten: "Hallo, dieser Brief ist wichtig - UND er ist für Dich!".
Ob das so eine gute Idee ist ?
Ich stelle mir vor, ich bin eine dieser Jugendlichen und stehe mit meinen
Schulfreunden an der Bushaltestelle. Und da jumpt plötzlich ein Mann daher
und drückt mir (übertrieben formuliert) etwas hektisch ein Stück Papier in
die Hand und verschwindet wieder oder der Bus kommt und wir müssen
einsteigen.
Und ich stelle mir weiter die vielleicht erstaunten und fragenden Gesichter
meiner Freunde vor. "Wer war'n das jetzt ?", von jenen, die ihn nicht kennen
oder "Was will'n der hier ?", von den anderen. Dazu dann die weiteren Fragen
(fiktiv) wie "Hast du noch Kontakt zu dem ?" und/oder "Was sagt deine Mutter
dazu ?"
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass mir das gefallen würde.
Viele Jugendliche tun sich etwas schwer und reden nicht so gerne darüber,
was in ihrem Zuhause nicht passt. Ob das gut ist, bleibt dahingestellt. Aber es
sollte in jedem Fall ihnen überlassen bleiben was sie wem erzählen und nicht
durch eine solche Aktion aufgezwungen werden.
Ich bin mal gespannt, was die anderen hier dazu sagen... könnte ja sein, dass
sie es ganz anders sehen als ich.
Gruß
Marina
Ich sehe das genauso wie Marina. Die Situation Schulbushaltestelle *grusel*.
Ich würde einen Brief schreiben, normal mit der Post zustellen lassen und abwarten. Wenn die Mutter den Brief abfängt und die Kinder dahinter kommen, möchte ich nicht in ihrer Haut stecken.
Boah, ist zwar lange her dass ich 17 war, aber das hätte meine Mutter mal machen sollen 😡 .
Ich glaube auch nicht, dass ich mit 17 nicht eine Endlosdiskussion angefangen hätte, wenn meine Mutter mir hätte vorschreiben wollen, mit wem ich mich zu treffen oder nicht zu treffen hätte. Sie hat es ja immer wieder versucht 😉 , aber das bezog sich nur auf Freunde. Ich denke beim Vater, auch wenn es nicht der leibliche ist, hätte sie auf Granit gebissen.
Beim Volksfest letzten Mai sind sie immer wieder um mich herrum geschlischen haben aber nichts gesagt weil Mama in der nähe war kamm mir so vor als hätten sie gewartet das ich sie anspreche.
Blöde Frage: warum hast du sie nicht angesprochen?
Gruß AJA