Hallo mein Name ist Matthias (26),
vor nichtmal zwei Wochen hat meine Lebensgefährtin (37) mir gesagt, dass sie sich von mir nach 8 Jahren Beziehung (4 Jahre Ehe) trennen möchte.
Zwei Tage dannach hatten wir ein Gespräch darüber wie es jetzt weiter geht und sie hat mir gesagt das sie 50Km entfernt in die Umgebung ihrer Mutter ziehen möchte.
Unseren gemeinsamen Sohn (6) würde sie mitnehmen wollen. Ich war nicht ihrer Meinung und habe stattdessen Möglichkeiten genannt wie unser Sohn in seiner Heimatstadt bei mir bleiben könnte.
Wir konnten unsere Differenzen nicht zusammen klären und haben nun Ende der Woche ein Schlichtungsgespräch bei einer Psychologin.
Desweiteren habe ich einen Erstberatungs Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht vereinbart.
Kleine Vorgeschichte
Vor ca.3 Jahren sind wir drei zusammen in meine Heimatstadt gezogen.
Meine Frau hat sich als Rechtsanwältin 20km entfernt selbstständig gemacht und arbeitet seitdem viel um ihren Laden zum laufen zu bekommen.
Bisher reicht es so gerade ihre Miete und Krankenkasse selbst zu bezahlen.
Ich dagegen arbeite Vollzeit dreischichtig in der Industrie.
Der Tagesablauf sieht bei uns so aus, dass ich dank der Schichten mich hauptsächlich die letzten drei Jahre um unseren Sohn gekümmert habe.
Alle 5 Wochen habe ich Spätschicht, bei der ich Nachmittags arbeiten muss.
In der zeit bleibt meine Frau Zuhause oder Freunde/Verwandte springen ein.
Vor gut 10 Monaten haben wir uns ein Haus in der Stadt gekauft. Meine Frau hatte ein Jahr zuvor eine Wohnung geerbt, diese verkauft und damit zur hälfte das Haus finanziert.
Nur zur info wir haben keine Gütertrennung vereinbart und stehen beide zur hälfte in Grundbuch des Hauses.
Meine Frau hat ohne mein wissen, vor unseren Gespräch wie es weitergehen soll, unseren Sohn zweimal gefragt bei wem er den leben möchte.
Sie sagte mir dann während des Gespräches das er gesagt hat, dass er bei seinen besten Freund einziehen möchte.
Der Plan meiner Frau
Das Haus soll verkauft werden und sie will nach Auflösung des Kredits, dass Restgeld verwenden um sich eine Wohnung bei ihrer Mutter zu kaufen.
Sie ist der Meinung unser Sohn wär noch im ideallen Alter um seinen Heimatort zu wechseln.
Sie würde dann weiterhin viel arbeiten und ihre Mutter soll dann Nachmittags einspringen.
Leben möchte meine Frau in der neuen Stadt dann von meinen Unterhalt.
Sie rechnet damit das ihre Kanzlei erst in zwei drei Jahren soweit läuft das sie sich ein geringes Gehalt auszahlen lassen kann.
Aufgrund der Wahl des Fachgebietes wird sie aber nie viel Geld mit ihrer arbeit verdienen.
Meine Idee
Ich möchte gerne meinen Sohn bei mir behalten, die letzten Jahre haben gezeigt das ich sehr gut damit klar komme als berufstätiger Vollzeit Vater.
Mein Sohn hat hier viele Freunde, meine ganze Verwandtschaft wohnt ebenfalls in unserer nähe.
Noch geht er in den Kindergarten, ist aber schon für die Grundschule angemeldet in der er mit seinen besten Freund zusammen in eine Klasse gehen soll.
Meine Schwester, Schwager und Eltern haben mir angeboten mich zu unterstützen. Mein Sohn könnte jederzeit sowohl von meiner Schwester oder Eltern betreut werden.
Bis Anfang nächsten Jahres bin ich noch mit einem Fernstudium beschäftigt. Ich mach mir aber jetzt schon Gedanken darüber die Schichtarbeit an den Nagel zu hengen um von den Nacht und Spätschichten weg zu kommen.
Wie gehts nun weiter, hab ich chancen? Ich hab das mit der Trennung noch überhaupt nicht verkraftet und habe angst, wenn ich jetzt irgendwo nachgebe später nur noch ein Wochenend Papi zu sein.
Ich hoffe das wir das ganze über den Schlichter noch klären können, denn ich würde gerne unseren Sohn einen Rosenkrieg samt Gerichtsverhandlung ersparen.
Ich Suche nun andere Väter die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und diese mit mir teilen möchten.
Ich kenne leider selbst nur einen Vater in meinen Umfeld der versucht hat sein Kind bei sich zu behalten und letztendlich vor Gericht gescheitert ist.
grüße
Matthias
Hi Matthias,
nur mal ein paar Einwürfe vorweg:
Wir konnten unsere Differenzen nicht zusammen klären und haben nun Ende der Woche ein Schlichtungsgespräch bei einer Psychologin.
Das ist gut. Allerdings solltest Du sehr gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen. Du musst damit rechnen, dass DEF schon ausreichend Kolleginnen am Start hat, die sie gerne in etlichen Verfahren auf VKH-Basis vertreten (und die Vergütung dann ggf. teilen). Die Kompromissbereitschaft sollte daher nicht all zu hoch sein.
Vor ca.3 Jahren sind wir drei zusammen in meine Heimatstadt gezogen.
Meine Frau hat sich als Rechtsanwältin 20km entfernt selbstständig gemacht und arbeitet seitdem viel um ihren Laden zum laufen zu bekommen.
Möchte sie den Laden an der Stelle behalten? Wie weit ist es dann zukünftig für sie?
Das Haus soll verkauft werden und sie will nach Auflösung des Kredits, dass Restgeld verwenden um sich eine Wohnung bei ihrer Mutter zu kaufen.
Moment mal. Das Geld geht (wenn Du einem Verkauf überhaupt zustimmst) erst mal zur Hälfte an Dich als hälftigen Eigentümer. Was damit passiert, wird im Zuge des Zugewinnausgleichs irgendwann geregelt (wenn es dann noch vorhanden ist). Das ist ein Pluspunkt für Dich, weil allein die Wartezeit die DEF von gerichtlichen Schnellschüssen abhalten wird.
Leben möchte meine Frau in der neuen Stadt dann von meinen Unterhalt.
heisst: sie will sechs Jahre für den Aufbau einer Kanzlei brauchen? Sie wird in drei Jahren immer noch von Deinem Unterhalt leben, wenn Du Dich drauf einlässt, alternativ von Hartz IV. Dein Ziel muss sein, dass sie das schnellstmöglich packt.
Es gibt übrigens Rechtsprechung vom OLG Frankfurt zu dem Thema, wie lang Madame für den Aufbau einer Kanzlei brauchen darf.
Wie ist Dein Betreuungskonzept? Es muss schon sehr gut sein um gegen eine flexible selbständige Mutter anzukommen.
Gruss von der Insel
Hi,
die Kanzlei wäre von ihrer Mutter aus schneller zu erreichen.
Von hier brauch sie mit öpnv ca. eine Stunde von dort 40min.
Das mit dem Haus hat sie noch nicht ganz verstanden. Obwohl ich der Alleinverdiener bin stehen wir auch gemeinsam als Darlehnsnehmer im Kredit.
Ich hatte auch darum gebeten, dass wir noch ca. ein Jahr zusammen wohnen mit getrennten Schlafzimmern. Damit ich in ruhe mein Fernstudium beenden kann.
Unter normalen Umständen Haus verkauf, Kredit Auflösung + Vorfälligkeitsstrafe usw. und davon nochmal die hälfte für jeden, würde für sie ca. nur ein 1/3 der investierten Geldsumme rauskommen. Sie hat da rechtlich genauso wie ich noch nicht wirklich Ahnung von ist aber der Meinung, dass sie ein Großteil ihres Erbes da wieder rausholen kann. Ich habe ihr aber deutlich gesagt, dass ich nicht aus Nettigkeit nun auf meine hälfte des Hauses verzichten werdet. Nach dieser Ausage ist sie ziemlich durchgedreht und weiteres besprechen war nicht mehr möglich.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass Haus alleine zu übernehmen indem ich ihr diesen 1/3 Anteil auszahle. Das müsste man aber noch genau berechnen ob das wirklich für mich machbar ist. Ihre Reaktion zu meinen Vorschlag war nur, dass ich sie mit der Summe ihres kompletten Erbes auszahlen müsste. Was ich mir aber wirklich überhaupt nicht leisten könnte.
Ja das mit der Kanzlei ist auch so ne Sache. Bisher hab ich sie dabei massiv unterstützen müssen und bestimmt schon ca. 7000 Euro für (Möbel,Miete,Versicherung und ihre private Altersversorge) dort investiert. Mit der Hoffnung das dort irgendwann mal wieder was für uns zurück kommt. Sie kann oder will aber nicht abschätzen wie lange es noch dauert bis sie sich ein Gehalt auszahlen lassen kann. Sie brauch auch unbedingt eine ReFa, welche auch mit weiteren Ausgaben verbunden wäre.
Tja und weil ihr das alles auch ganz bewusst ist das sie bis auf ihren Haus anteil nichts hat, hat sie mir gleich gesagt, dass ich ihr Unterhalt zahlen müsste.
Mein Betreuungskonzept ist noch ziemlich frisch und an einigen stellen wohl noch nicht ganz ausgefeilt.
Ich würde mir erstmal, falls das mit dem Haus nichts wird eine Wohnung für uns beide in nähe meiner Schwester oder Eltern holen.
Mit Abschluss meines Fernstudiums würde ich mir einen normalen Tagesjob holen. Bei dem ich entweder meinen Sohn noch zur Schule bringen kann oder halt möglichst früh von der Arbeit wieder für ihn da bin. Die Grundschule hat eine Nachmittagsbetreuung.
Sollte ich ihn nun nicht zur Schule bringen können oder nicht gleich nach der Schule da sein, würden meine Schwester oder Eltern einspringen. Er hat auch bei meinen Eltern ein Kinderzimmer und meine Schwester hat ebenso genug Platz in ihren Haus.
In den ersten Jahren wäre ich wohl auf Hilfe meiner Familie angewiesen. Meine Vorstellung wäre halt umso älter mein Sohn wird desto einfacher würde das mit der Betreuung werden.
Ich bin auch der Meinung, dass meine Frau weitaus mehr hilfe von ihrer Mutter bräuchte als ich von meiner Familie. Allein aus der Tatsache heraus, dass ihre Kanzlei nicht laufen würde, wenn sie nur halbtags arbeitet. Sie hat mir zwar schon gesagt, dass das schon irgendwie gehen würde, ich glaube ihr das aber nicht da sie sich jetzt schon immer viel Arbeit mit nach Hause mitnehmen muss.
Am Freitag werde ich dies alles erst meiner Rechtsanwältin schildern und danach der Psychologin im Schlichtungsgespräch.
Ich hab keine Ahnung ob das alles so geht wie ich mir das Vorstelle.
Moin Matthias,
Unter normalen Umständen Haus verkauf, Kredit Auflösung + Vorfälligkeitsstrafe usw. und davon nochmal die hälfte für jeden, würde für sie ca. nur ein 1/3 der investierten Geldsumme rauskommen.
[...]
Ich könnte mir auch vorstellen, dass Haus alleine zu übernehmen indem ich ihr diesen 1/3 Anteil auszahle.
Diese Rechnung funktioniert nicht, denn eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht einfach vom fiktiven Verkaufswert abgezogen, wenn du das Haus bzw. den Kredit allein übernimmst. Ob die Bank deine DEF aus dem Vertrag entlässt, ist sowieso fraglich.
Sie hat da rechtlich genauso wie ich noch nicht wirklich Ahnung von ist aber der Meinung, dass sie ein Großteil ihres Erbes da wieder rausholen kann.
Das kann sie zwar nicht direkt beim Verkauf des Hauses, allerdings wird das Erbe im Zugewinnausgleich (im Rahmen der Scheidung) beim Anfangsvermögen deiner DEF berücksichtigt, was so viel heißt, dass du ihr vermutlich einen großen Teil ausgleichen musst.
Ich denke eher nicht, dass du unter diesen Gegebenheiten dazu in der Lage sein wirst, das Haus alleine zu übernehmen.
Gruß
Brainstormer
Das kann sie zwar nicht direkt beim Verkauf des Hauses, allerdings wird das Erbe im Zugewinnausgleich (im Rahmen der Scheidung) beim Anfangsvermögen deiner DEF berücksichtigt, was so viel heißt, dass du ihr vermutlich einen großen Teil ausgleichen musst.
Ist das tatsächlich so??
Zeitlich liegen das Erbe der Wohnung, deren Verkauf und der Hauskauf innerhalb der Ehezeit!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Zeitlich liegen das Erbe der Wohnung, deren Verkauf und der Hauskauf innerhalb der Ehezeit!
Richtig, das ändert aber nichts daran, das beide Eigentümer des neuen Hauses sind und jedem die Hälfte des Verkaufserlöses zusteht.
Bei einer Scheidung wird allerdings das Erbe (während der Ehezeit) dem Anfängsvermögen seiner DEF zugerechnet. Angenommen ihr Endvermögen ist gleich dem Anfängsvermögen so hat sie 0 € Zugewinn, wohingegen @Matthias einen Zugewinn in Höhe des Verkaufserlöses hat. Dementsprechend hat er ihr die Hälfte davon auszugleichen.
Gruß
Brainstormer
OK, verstanden! Danke!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Ah ok deswegen hat sie wieder so gute Laune, hat ihr bestimmt auch ein Vögelchen gezwitschert.
Naja das mit dem Haus war auch nur so eine Idee, wäre halt schade da ich so viel Zeit in die Renovierung gesteckt habe.
Ich finde es nur sehr verstörend, dass ich die letzten 4-5 Jahre Alleinverdiener war, meine Frau überall finanziell unterstützt habe und sie nun durchdrehen würde wenn ich nur etwas von ihren zufällig erhaltenen Erbe bekomme.
Aber so wichtig ist mir das mit dem Geld nicht, ich kann nur hoffen das ich bei dem Hausverkauf ohne minus zu machen raus komme.
Ob die Bank deine DEF aus dem Vertrag entlässt, ist sowieso fraglich.
Das kann sie zwar nicht direkt beim Verkauf des Hauses, allerdings wird das Erbe im Zugewinnausgleich (im Rahmen der Scheidung) beim Anfangsvermögen deiner DEF berücksichtigt, was so viel heißt, dass du ihr vermutlich einen großen Teil ausgleichen musst.
wenn die DEF selbständig ist und "nichts" verdient, wird die Bank sie eventuell liebend gerne aus dem Vertrag lassen. Die Bank schon, nicht aber Matthias. Der hat mit dem Einbezug der Ex nämlich eine "Lebensversicherung". Keiner kann den anderen finanziell platt machen ohne selbst vor die Hunde zu gehen. Daher würde ich die Frage einer Hausübernahme erst dann klären, wenn der Unterhalt (oder Nicht-Unterhalt) festgezurrt ist.
Was auszugleichen ist hängt ganz entscheidend davon ab, wie viel die Hütte noch wert und wie hoch sie verschuldet ist. Es ist gut möglich, dass die DEF auf einen grossen Teil ihres Erbes verzichten muss.
Gruss von der Insel
Hi Matthias,
Ich könnte mir auch vorstellen, dass Haus alleine zu übernehmen indem ich ihr diesen 1/3 Anteil auszahle. Das müsste man aber noch genau berechnen ob das wirklich für mich machbar ist. Ihre Reaktion zu meinen Vorschlag war nur, dass ich sie mit der Summe ihres kompletten Erbes auszahlen müsste. Was ich mir aber wirklich überhaupt nicht leisten könnte.
Wart es ab. Wenn es für Deine DEF schlecht läuft, könnten ihre Vorstellungen im Lauf der nächsten Jahre noch stark sinken. Das Haus würde ich vor Ablauf des Trennungsjahrs gar nicht grossartig betrachten. Das ist jetzt nicht Deine Baustelle.
Wichtig ist jetzt als erstes Euer Kind. Ich hoffe, dazu werden andere noch drei Sätze schreiben. Mir fällt spontan auf:
- trumpfe damit auf, dass Du im Haus bleiben und damit den Kindern ihre Umgebung erhalten möchtest (ob es dann langfristig aufgeben willst, braucht heute niemand zu wissen)
- Dein Betreuungsmodell muss noch viel konkreter werden. Und lass bitte alle Dritten aus dem Spiel. Die kann Deine DEF auffahren - als Mann musst Du das alleine geschaukelt bekommen (auch hier: was später dann ist, steht auf einem anderen Blatt)
Prio 2 hat Deine eigene Gesundheit und erst dann können wir über das Geld reden.
Sie kann oder will aber nicht abschätzen wie lange es noch dauert bis sie sich ein Gehalt auszahlen lassen kann. Sie brauch auch unbedingt eine ReFa, welche auch mit weiteren Ausgaben verbunden wäre.
Sie wird es auch selbst nicht wissen, wenn sie keinen Plan hat. Sie "braucht" jetzt eine ReFa (IMHO braucht kein Einzelanwalt wirklich eine...), die braucht dann einen Arbeitsplatz und natürlich auch eine zweite RA-Micro-Lizenz und das bedingt einen Server und so weiter und so fort. Die Kosten explodieren bei mässigem Umsatzanstieg. Das wäre typisch.
Wahrscheinlich ist es zu spät aber sichere umgehend alles an Unterlagen, was Du bekommen kannst. Ich prognostiziere nach Ablauf des Trennungsjahres eine Schlacht um ein fiktives Einkommen der Frau Anwältin, die bis dahin wahrscheinlich noch weniger verdient als heute. Da helfen teilweise Kleinigkeiten. Ich konnte zB mit einer Fahrtenbuchkopie nachweisen, dass die Behauptung "zu Ehezeiten überwiegend Kind betreut" gelogen war.
Gruss von der Insel
Hi,
vielen dank schonmal für die ganzen nützlichen Ratschläge.
In der letzten Woche hatte ich nun den Termin bei der Familien RA und später zusammen unser erstes Mediatorgespräch.
Erstmal die große Überraschung meine Ex möchte doch nun in unserer Stadt bleiben.
Die RA hat mir gesagt ich könnte das mit dem Hausverkauf locker mindestens ein Jahr herauszögern und so mein Studium in quasi Ruhe beenden.
Wir haben uns dann bei der Mediatorin dazu geeinigt aus unseren Haus eine Wg zu machen.
Und die Sache mit dem Hausverkauf ist eigentlich auch klar. Meine Ex bekommt 3/4 (ca.150000) des Restgeldes und ich 1/4 (ca.50000).
In zwei Wochen haben wir denn nächsten Termin bei der Mediatorin und dann geht es um die Frage wo unser Sohn zukünftig seinen Lebensmittelpunkt haben wird.
Von dem Modell alle zwei Wochen zu wechseln, wurde uns abgeraten.
Wir haben uns ebenfalls darauf einigen können, dass wir unseren Sohn eine juristische Auseinandersetzung zu dieser Frage ersparen möchten.
Ich denke das ich trotzdem ganz gute Chancen habe mit meinen Sohn einen Neustart zu beginnen.
Nach Ende meinen Studiums werde ich mir einen Gleitzeitjob suchen. Ich werde ebenfalls darauf wert legen etwas zu bekommen, bei dem ich meinen Sohn komplett ohne Hilfe dritter betreuen kann. Trotzdem werde ich im Mediationsgespräch die Option mit der Unterstützung meiner Familie mit einbringen. Meine Familien RA hatte mir gesagt, dass die Unterstützung meiner Familie nicht negativ angerechnet werden könnte. Hatte da extra nochmal nachgefragt.
Tja und meine Frau kann sich mich als Alleinerziehenden Vater überhaupt nicht vorstellen und wirft ohne Ende mit Vorurteilen und Anschuldigungen um sich.
Ihr Modell sieht jetzt so aus das sie ihre Selbstständigkeit so runter fahren möchte, dass sie unseren Sohn ebenfalls komplett betreuen kann. Abends wenn er im Bett ist will sie dann weiter arbeiten. Von ihren Anteil von Hausverkauf will sich eine Wohnung kaufen.
Wenn ich nun aber versuche an das Wohl meinen Sohnes zu denken, habe ich so ein kleines Problem damit, dass seine Mama dann jeden Tag bis Spät in die Nacht und ebenfalls am Wochenende arbeitet. Dieses Prozedere kenne ich jetzt schon und führte bisher immer dazu, dass sie ziemlich ausgebrannt war nach einer Woche fristen abarbeiten. Wie das dann auch werden soll mit ihren regelmäßig stattfindenden Gerichtsverhandlungen weiß ich auch nicht. Nicht selten musste ich mir schon Urlaub nehmen, weil sie sonst wo hinfahren musste.
Aber wie gesagt am Ende werde ich mich dem Ergebnis des Mediations Gespräches anschließen, auch wenn es gegen mich ausfallen sollte.
Dann soll es noch ein drittes Thema geben, welches ich in der Mediation gerne besprochen hätte.
Wie es mit dem Geld und deren Verteilung weitergeht, ich da so meine Probleme damit bis zur Scheidung noch für sie komplett alles zu bezahlen.
Meine RA hat mir viele Unterhalts varianten vorgerechnet, welche leider alle durch den neuen Vorschlag meiner Ex quasi für die Katz sind.
Wahrscheinlich muss ich mir für die Unterhaltsgeschichte nochmal in einen Jahr einen Termin holen.
Oder kann mir jemand von euch vielleicht netterweise verraten, ob ich meiner Frau noch Unterhalt zahlen müsste, wenn sie mit der Scheidung 150000 Euro bekommen würde? Diese Frage hatte ich leider vergessen zu stellen.
ps. Ich habe von meinen Schwager auch die Info bekommen, dass meine Ex Umsätze nicht zeitig verbucht und ich doch dort ein wenig aufpassen sollte. Sie hat für ihn im Herbst 2012 was gemacht und erst jetzt ihm die Rechnung geschickt, die so ausgelegt ist, dass sie im 2013 daran gearbeitet hat. Ich hab nun ein wenig bedenken, dass sie das nun ebenfalls für dieses Jahr macht um so wenig Einkommen wie möglich für das Jahr 2013 zu haben. Weiß jetzt aber wirklich nicht wie ich mit dieser Info umgehen soll....
viele grüße
Matthias
Moin.
Jetzt geht es in diesem Thread um diverse Themen. Vielleicht ist es sinnvoll, dies in unterschiedl Threads abzuarbeiten
Von mir was zur anstehenden Klärung der Betreuung Eures Sohnes.
Von dem Modell alle zwei Wochen zu wechseln, wurde uns abgeraten.
Wir haben uns ebenfalls darauf einigen können, dass wir unseren Sohn eine juristische Auseinandersetzung zu dieser Frage ersparen möchten.
Das ihr Euch eine jur. Auseinandersetzung ersparen wollt ist sicherlich löblich. Allerdings kann ich aus Deinen weiteren Ausführungen auch nicht erkennen, wo ein Einigungsraum liegt. Die KM will offenkundig die Betreuung übernehmen und Dich zum UmgangsET degradieren. Du selbst glaubst aber auch, dass Du - nach Beendigung Deines Studiums - einen Job bekommst, der eine Betreuung ermöglicht. Ehrlich gesagt: da wird die Mediation noch einiges zu tun haben. Und Du solltest Dir bewusst sein, dass - sollte es dennoch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus laufen - die Gefahr der mütterlastigen Justiz lautert....
Worauf ich aber Euer Augenmerk lenken möchte, ist das Wechselmodell. Warum schließt ihr das offenkundig so kategorisch aus? Wer hat Euch davon abgeraten? Ist Euch bewusst, dass das nicht im 2-Wochen-Wechsel sein muss? Alles ist möglich: alle 4 Tage der Wechsel, jede Woche,... Und gerade bei Euch scheint die Ausgangslage ja gar nicht so schlecht zu sein: nun doch in einer Stadt, jetzt besteht noch die Möglichkeit, dass die KM eine Whg. findet, von der aus Euer Sohn die Grundschule genau so gut erreichen kann wie von Deiner Whg. Und ergänzen sich Eure Lebenssituationen jetzt, aber auch nach Beendigung Deines Studiums zukünftig, nicht so, dass ihr einvernehmlich sogar eine flexibleAnpassung der Betreuungszeiten vereinbaren könnt?Wann und wie KM ihre Arbeitsstunden abreißen will, soll übrigens nicht Dein Problem sein. Zumal nachmittägliche Kinderbereuung auch ohne fam. Unterstützung nicht unmöglich ist.
Für trennungskinder ist das WM das beste, kann es so doch beide Eltern gleichberechtigt erleben. Dazu müsst ihr Eltern Euch aber auf Augenhöhe gegenübertreten können. Du solltest dazu wissen, dass ein WM nicht gerichtlich durchgesetzt bzw. ausgeurteilt wird. Und in einer ruhigen Minute muss KM realisieren, dass im WM kein KU fließt (es sei denn, Du bist bereit und in der Lage, so den Einigungswillen zu fördern)
Also, ich finde, es gibt keinen Grund das WM nicht zu bedenken, noch gibt es einen Grund für Dich eine harte Linie durchzuziehen oder die Flinte ins Korn zu schmeißen!
Gruss, Toto
PS http://vev.ch/index.php/unsere-angebote/veranstaltungen/fachtagung/unterlagendoppelresidenz?download=62:hildegund-suenderhauf http://vev.ch/index.php/unsere-angebote/veranstaltungen/fachtagung/unterlagendoppelresidenz?download=62:hildegund-suenderhauf gab es eigentlich eine gute Präsentation zum WM - Leider derzeit nicht mehr online :thumbdown:
Ergänzung: Buchtipp: http://www.eine-woche-mama-eine-woche-papa.de/Home/1,000000667198,8,1
Hmm ich hatte das WM zu beginn der Gespräche vorgeschlagen.
Die RA hatte mir davon abgeraten, da die unterhaltsberechnung dann kompliziert wird.
Auch die Mediatorin hat uns gesagt, dass unser Sohn nur einen festen Lebensmittelpunkt haben sollte.
Und schon war das WM Modell vom Tisch.
Moin.
Die RA hatte mir davon abgeraten, da die unterhaltsberechnung dann kompliziert wird.
Welche RA? Deine?? :puzz: Und letztlich wie gesagt: einfacher geht (theoretisch) die KU- Berechnung nicht: KU hebt sich gegenseitig auf (etwa gleichhohes Einkommen beider Eltern vorausgesetzt). Die Komplexität kommt aus Eurer Gesamtsituation und wird mE nicht einfacher.
Auch die Mediatorin hat uns gesagt, dass unser Sohn nur einen festen Lebensmittelpunkt haben sollte.
Mit welchen Argumenten? Halte ich vom Grundsatz her für Quatsch! Recherchier mal ein wenig.
Und was hast Du bekommen dafür, dass Du diese Option aufgegeben hast?
Gruss, Toto
Beide sofort feuern.
Die RAin vertritt nicht deine Interessen. (Muss sie natürlich nur, wenn es deine RAin war, aber wenn es die gegnerische war, gibt es keinen Grund darauf zu hören. In dem Falle hätte ich sofort verlangt, dass der Lebensmittelpunkt bei dir ist.)
Und die "Mediatorin" hat sich solch parteiischer Eigenmeinungen zu enthalten. Anscheinend versteht sie ihren Job nicht oder missbraucht ihn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Matthias,
Und die Sache mit dem Hausverkauf ist eigentlich auch klar. Meine Ex bekommt 3/4 (ca.150000) des Restgeldes und ich 1/4 (ca.50000).
HALT! Deine Ex "bekommt" das nur im Rahmen eines Paketes, in dem alle Scheidungsfolgen zu Deiner Zufriedenheit geregelt sind. Anderenfalls wirfst Du ihr ohne Not sehr viel Geld in den Rachen, das Du an anderer Stelle dringend brauchen wirst.
Deine Ex scheint mir sehr strukturiert vorzugehen. Sie wird als nächstes alles daran setzen, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihr bekommt und das "Herunterfahren" der Kanzlei für die Kinderbetreuung liegt durchaus in ihrem Interesse, sprich zur Begründung der künftigen Unterhaltsforderungen an Dich. Du hast sie an der Stelle mit dem Haus in der Hand. Ihr steht das Geld eigentlich nicht zu - warum willst Du das vorschnell und ohne Gegenleistung aufgeben?
Wir haben uns ebenfalls darauf einigen können, dass wir unseren Sohn eine juristische Auseinandersetzung zu dieser Frage ersparen möchten.
Wenn diese "Einigung" heisst, dass Du in allen Sachen nachgibst, ist es keine und hilft auch nicht dem Kind. Euer Kind bekommt von juristischen Auseinandersetzungen im Idealfall eh wenig bis gar nichts mit.
Meine Familien RA hatte mir gesagt, dass die Unterstützung meiner Familie nicht negativ angerechnet werden könnte. Hatte da extra nochmal nachgefragt.
soweit die Theorie. Vielleicht wird es so offen nicht erwähnt aber es spielt eine Rolle.
Wie das dann auch werden soll mit ihren regelmäßig stattfindenden Gerichtsverhandlungen weiß ich auch nicht.
Darf ich meine Kristallkugel zücken? In drei Jahren lebt sie entweder gut von Deinem Unterhalt oder (falls Du es hinbekommst, keinen zahlen zu müssen) mit Kind zusammen in den Kanzleiräumen. Sie kämpft um Hartz IV, weil ihre Kanzlei immer noch nichts abwirft und ihr das beim Jobcenter keiner mehr glaubt. Und wegen ihrem Burnout ist sie in pychatrischer Behandlung. Trotzdem wird niemand auf die Idee kommen, dass das Kind bei Dir besser aufgehoben sei.
Aber wie gesagt am Ende werde ich mich dem Ergebnis des Mediations Gespräches anschließen, auch wenn es gegen mich ausfallen sollte.
Hast Du den Sinn einer Mediation verstanden? Das ist kein Richterspruch. Ihr müsst das Ergebnis selbst erarbeiten und beide damit leben können.
Oder kann mir jemand von euch vielleicht netterweise verraten, ob ich meiner Frau noch Unterhalt zahlen müsste, wenn sie mit der Scheidung 150000 Euro bekommen würde? Diese Frage hatte ich leider vergessen zu stellen.
Vermögen spielt bei der Unterhaltsberechnung (fast) keine Rolle, nur der (ggf. fiktive) Ertrag daraus.
ps. Ich habe von meinen Schwager auch die Info bekommen, dass meine Ex Umsätze nicht zeitig verbucht und ich doch dort ein wenig aufpassen sollte ... Weiß jetzt aber wirklich nicht wie ich mit dieser Info umgehen soll....
Vergiss die Info. Um an der Stelle aktiv zu werden, müsstest Du die gesamte Buchhaltung Deiner Ex im Zugriff haben.
Gruss von der Insel
Also mit der RA meinte ich meine Familien Rechtsanwältin, wo ich mein erstberahtungsespräch hatte.
Wo gebe ich den was auf?
Meine Rechtsanwältin hat mir das vorgerechnet, das ich nach Hausverkauf/Scheidung aufgrund der zugewinn regelung meiner Frau die Hälfte von meinen Zugewinn abgeben muss. Ich hab damals bei Eheschließung genauso wie sie keine ersparnisse gehabt. Tja und ihr Erbe wird halt bevorzugt angerechnet. Das ist der aktuelle stand den ich habe, was mir meine RA erzählt hat. Mit meiner ex habe ich bisher nicht über dieses Thema geredet. Sie wird sich wohl aber auch schon beraten lassen haben.
Ja und bezüglich der mediation habe ich halt den wunschgedanken im Kopf. Sowohl die Mediatorin als auch meine ex davon überzeugen zu können das unser Sohn bei mir einziehen wird. Aber wie das alles kommt werde ich dann erst sehen, wenn wir unsere mediationsgespräch haben.
Und wie gesagt wir werden bis Anfang nächsten Jahres noch zusammen in unseren Haus wohnen und mit der Scheidung wird dann auch erst das haus verkauft.
Kannst Du uns (grob) sagen, wie viel das Haus wert ist und wie hoch es noch belastet ist?
Das Haus ist ca. 350000 Euro wert und belastet mit 150000. Ich weiß noch nicht wie hoch die Vorfälligkeitsstrafe bei unseren Kreditgeber sein wird, deswegen sind wir von 200000 Euro ausgegangen die dort am Ende raus kommen. Ihre geerbte Wohnung hat ihr 185000 Euro eingebracht.