Mutter-Kind Kur
 
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Mutter-Kind Kur

 
(@karieszg)
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Hallo, nach 7 Jahren , eine 4,5 Jährige Tochter hat sich meine Schwangere Frau von mich getrennt und Scheidung eingereicht. Jetzt nach dem Geburt will Sie eine Mutter-Kind kur beantragen. Das hat Sie schon einmal von 4 jahren beantragt mit dem Ergebniss dass da die Tochter über mich Privatversichert ist ich kräftig zuzahlen müsste. Meine Privat Versicherung hat 850 € übernommen und ich musste den Rest von 1500 € zuzahlen. Jetzt will Sie es wieder machen da ihre gesetzliche Versicherung es zu 100% übernehmen tut. Das heiß ich muss dann für meine Tochter ca. 1500 € zuzahlen und für II Kind komplett Summe von 2350 €. Wie kann man sich davon bewahren? Wieso werde ich gar nicht gefragt ob ich so viel Geld zahlen kann. Was kann man dagegen machen? Dürfen die Ärzte einfach diese Kuren so bewilligen?

Vilen Dank für Ihre Antworte
Regenbogen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 16:09
(@peacemaker49624)
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mhhh.. hammer-hart!! ich fürchte, solange die scheidung nicht vollzogen ist wird man daran nichts ändern können. ein weiterer beweis, wie lückenhaft denn unsere gesetzgebung ist. vielleicht kannst du ja vorschlagen bei der krankenkasse, das deine ex alleine in kur fährt und die kinder bei dir sind in dieser zeit?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 16:20
(@paulina)
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hallo,

wie und was sollte er denn da bei der KK vorschlagen???

wichtig wäre wohl zu wissen, ob für die kur eine medizinische notwendigkeit für die kinder vorliegt.

gruß, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 16:37
(@Aniram)

@paulina

wie und was sollte er denn da bei der KK vorschlagen???

Gute Frage, auch deshalb, weil es der KK der Mutter ziemlich egal
sein wird ob die Kinder mitfahren oder nicht, solange sie nicht dafür
aufkommen müssen.

Andererseits kann es doch nicht angehen, daß der KV ohne mediz.
Indikation für den Aufenthalt der Kinder aufkommen muss. Und der
Grund dürfte ja einzig allein der sein, daß sie nach der Geburt wieder
durch den Wind ist. Gut... es steht mir nicht zu, zu beurteilen, wie
nötig der Aufenthalt ist, aber € 3.850,00 sind kein Pappenstil.

Ich würde mich schlichtweg weigern für die Kosten aufzukommen,
wenn mir nicht vorher ein Arzt den Nachweis für die Notwenigkeit
vorgelegt hat. Problematisch könnte das nur bei dem Neugeborenen
werden, weil sie wahrscheinlich noch stillen wird.

Und ob er die Kinder oder ein Kind einstweilen zur Betreuung bekommt,
steht auch wieder auf einem anderen Blatt. Andererseits besteht doch
aufgrund der Ehe ein gemeinsames Sorgerecht. Also spricht doch
eigentlich nichts dagegen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 16:56
(@peacemaker49624)
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medizinsche notwendigkeit gibts eigentlich nicht bei mutter/kind-kuren. geht wohl um die mama, die wahrscheinlich sowas braucht. medizinsche anwendungen in so einer kur gibts ja keine. ist mehr für die seele.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 16:57
(@Aniram)

Ja gut... bin ich auch dafür.

Aber leisten muss man es sich schon auch können.

Und wenn dieses Paar noch zusammen wäre, würden sie
in dem Fall doch auch darüber nachdenken, ob das die
Haushaltskasse hergibt.

Nur weil man jetzt getrennter Wege geht, ist es egal,
ob der andere deswegen vielleicht Schulden machen
muss ?

Fairerweise muss man natürlich erwähnen, daß das für
beide Seiten gilt. Auch Regenbogen sollte sich die Frage
stellen, ob er diesen Betrag bei aufrechter Partnerschaft
klaglos bezahlt hätte.

Trotzdem bleib ich bei dem grundsätzlichen Standpunkt,
daß so ein Aufenthalt nur machbar, wenn auch vom Ansatz
her selbst finanzierbar ist. Wenn der KV dann was draufgibt,
umso besser.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 17:17
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

ach ja???
dann frage ich mich, warum mir meine KK bis heute eine kur verweigert??? angeblich ist eine kur für meinen sohn ( frühchen mit problemen ) nicht medizinisch notwendig und auch meine nicht richtig funktionierenden nieren sind ja noch am leben und ich brauche keine kur. ( ironie aus)

egal...es ging mir ja eher darum zu erfahren, ob die mutter nur in kur geht oder ob die kiddys hinsollen.
und wenn es den kids gutgeht, aber nur die mama hin will, dann würde ich als vater auch vorschlagen auf die kids aufzupassen, da ihr noch nicht geschieden seit und gsr besteht. denn das ist schon ne menge geld bei zwei kindern, wenn sie eigentlich gar nicht zur kur müßten!!!

gruß,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 17:33
(@delphin)
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Hi Regenbogen,

wie alt ist Kind Nummer1 und ist das Baby das sie erwartet auch von Dir?

Ich stelle die Frage deswegen weil ich es nicht für sinnvoll erachte sooo kleine Kinder über drei/vier Wochen am Stück von der KM zu trennen. Deswegen ist es eigentlich völlig egal wer die Kur braucht ob Kind oder Mama!Kommt ja schliesslich beiden zu Gute!

Regenbogen Eure Kinder können auch bei der KM mitversichert werden das kostet Dich keinen Cent u.U. erhöht sich etwas der KU aber nicht in der Höhe in der Du private Versicherung für Dein Kind bezahlst!

@paulina

Ich bin auch nierenkrank ebenfalls noch nicht dialysepflichtig...wegen der Nierenerkrankung allein bekommt man keine Genehmigung zumal keine Besserung durch die Kur zu erwarten wäre.In diesem Fall genügt laut KK eine regelmässige Kontrolle beim Nephrologen.Darf ich mal fragen wie hoch Dein Kreatinin im Serum ist wenn Du magst kannst Du es mir auch per PN sagen.

Gruss Delphin

[Editiert am 20/7/2005 von Delphin]

[Editiert am 20/7/2005 von Delphin]

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 18:20
(@Aniram)

@Delphin

völlig egal wer die Kur braucht ob Kind oder Mama!Kommt ja schliesslich beiden zu Gute!

Da ist schon was Wahres dran !

Bleibt aber immer noch der Punkt, daß man sich diesen Luxus auch leisten
muss können.

Ich finde es schon ein wenig zu einfach, nur die Hand aufzuhalten und der
andere soll bezahlen. Besonders dann, wenn man dem Expartner damit
vielleicht noch eins auswischen kann. Das soll keine Unterstellung sein,
aber von der Hand zu weisen ist es auch nicht.

Ich erlaube mir hier nicht, zu beurteilen, ob und inwieweit dieser Kuraufenthalt
notwendig ist, aber wenn alle Mütter nach einer Entbindung auf Kur fahren
müßten dann Prost und Gute Nacht Deutschland !

Aber klar... wenn andere zur Kasse gebeten werden, alles kein Problem.

Nein, also in meinen Augen kann man das dem Expartner nicht auf's Aug'
drücken. Aber das ist eben nur meine ganz persönliche Meinung.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 18:36
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Aniram

Ich bin im Grunde ebenfalls der Meinung das es nicht sein kann das Regenbogen dafür latzen muss wenn die KM mit den Kindern in Kur fährt!Deswegen auch mein Vorschlag das die Kinder bei der KM mitversichert werden kostet sie ja keinen Cent und er ist(wenigstens in der Zukunft)aus der Sache draussen!

Allerdings bin ich auch der Meinung das noch andere Gründe vorliegen müssen als die erwähnte dann überstandene Entbindung!KK prüfen sehr kritisch bevor sie eine Kur bewilligen gerade weil das Geld dafür knapp ist!Da es nun die zweite Kur ist liegen bestimmt noch andere Gründe vor die auch Regenbogen nicht im vollen Umfang wissen kann/muss/soll..

"dem Expartner eins auswischen wollen"..hmm ich denke das sind alles Spekulationen wir kennen Regenbogens Geschichte ja noch nicht mal aus seiner Sicht.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 19:27




(@kruemel1)

Hallo Regenbogen,
ich denke wie meine Vorredner auch das es wohl am sinnvollsten ist wenn die Kinder bei der KM mitversichert werden. Eine private Krankenversicherung für Kinder halte ich für nich sehr sinnvoll, da Kinder bei der getzlichen Krankenkasse generell nicht zu zahlen. Kannst du das nicht kündigen für die Zwei Kleinen?
Ob die Kur notwendig ist oder nicht lass ich mal dahin gestellt sein, Fakt ist jedoch das man Kuren nicht unbedingt über die KK beantragen muss.
Schneller und unkomplizierter geht es über das Mütter-Hilfswerk hierbei gehören die Kinder allerdings dazu. Ist die Kur denn schon genehmigt?
Gruß Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 22:58
(@Melly)

Solange das Ehepaar nicht geschieden ist, können die Kids nicht in die gesetzliche Krankenversicherung.
Bei einer Familie schaut es so aus:

Vater privat versichert, da selbstständig oder hohes Einkommen...

Mutter gesetzlich versichert, da Angestellte und jetzt in der Elternzeit...

heißt für Familie:
gesetzliche Kasse lehnt die Kinder ab, da diese bei dem besser verdienenden Vater versichert werden müssen, sprich private Versicherung.

Weiß das nur zufällig, da es meine Arbeitskollegin damals auch probiert hat und die ihr beim 2 Kind auf die Schliche gekommen sind, daß der Vater ja privat versichert ist.
Glaubt mal, die zahlten sich zum Deppen.

Nach der Scheidung geht das einfacher, da kann das Kind da versichert werden, wo es auch lebt.

Diese wirklich komische Regelung bricht vielen Familien fast das Genick, da sie ja die Kids privat versichern müssen.

Gruß
Melly

[Editiert am 20/7/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 23:14
(@delphin)
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Hallo,

was mich schon ein bißchen erstaunt ist das die Kinder so einen hohen Betrag bezahlen müssen.Das erste Kind war dann bei Kurantritt ja ebenfalls ein Säugling also dürften da ja nicht so hohe Kosten anfallen.

Das Baby ist ja noch nicht mit Dir mitversichert also würde ich an Deiner Stelle der KM sagen das sie das Baby gleich bei ihr mitversichern soll dann fallen schon mal DIESE KOSTEN weg 😉

Zwingen kann sie Dich meines Wissens nach nicht das Baby mit Dir mit zu versichern.

Gruss Delphin

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AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2005 10:31
(@delphin)
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@melly

eine gesetzliche Krankenkasse darf die Kinder nicht ablehnen.

Bei uns wurde das so geregelt im Rahmen des KU, dass Sohnemann bei mir versichert ist trotz des ablaufenden Arbeitsverhältnisses.KV nahm Sohn aus privater Versicherung die sich auch unterhaltsmindernd auswirkte und bezahlte danach ein bißchen mehr KU.Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht geschieden.Bei der Patentante meines Sohnes war es genauso.

Kann natürlich sein das bei Deiner Arbeitskollegin noch irgendwelche anderen Faktoren eine
Rolle spielten..

Gruss Delphin

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AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2005 10:44
(@ulliberne)
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moin, regenbogen, und willkommen bei vatersein, dem forum auch für 'kur-geschädigte' 😉
moin, die damen,
moin, alle anderen,

bis zur trennung war es bei mir ähnlich: ex (war erst hausfrau, später berufstätig) in KK, ich privat, also durften die kinder NICHT über KM mitversichert werden, sondern mussten separat angemeldet werden. und dann ists egal, ob in KK als freiwillige oder 'ganz privat' - kostet beides 'extra'. und erst nach der scheidung konnten sie mitversichert werden (in meinem fall bei mir, da ich inzwischen wieder in KK war).
aber evtl. sind die kur-kriterien bei einer KK günstiger??
deshalb @regenbogen: vergleich doch mal preis/leistung zw. 'privat' und 'KK-freiwillig' (wenn sichs noch 'lohnt' vor der scheidung) - bei mir war die KK günstiger (wg. zähne)!

und @regenbogen: meine damalige private hätte bei einer kur einen 'zuschuss'/tagegeld von (damals) ca. 100,- dm pro tag gezahlt. hätte ich also eine 'preiswerte' klinik gewählt, hätte ich weniger selbst tragen müssen. frage ist also: was spricht dagegen, die klinik u.a. nach den kosten auszuwählen? hier gibt es deutliche unterschiede!!

mir ist auch der unterschied in den summen für die beiden kids nicht klar: heisst das, dass kind I behandlungsbedürftig ist (und damit bezuschusst wird) und kind II nur begleitkind ist??? und was bedeutet 'meine privat-vers./über mich privat vers.'? die kinder sind doch jeweils eigenständig und separat versichert ('individualprinzip')???

natürlich 'bewilligen' ärzte keine kuren, sondern schlagen sie 'nur' vor/befürworten sie. bewilligen tun die kassen/versicherungen. auch dieser punkt erscheint mir etwas suspekt: wenn die kur für die kids als 'notwendig' gesehen wird, dann müssen sie auch zahlen (teilweise oder ganz) - auch dann, wenn der arzt bescheinigt, dass eine mitnahme der kinder aus anderen (z.b. betreuungs-)gründen notwendig ist. wenn keine bewilligung erfolgt, dann ist die kur aus meiner sicht nicht notwendig und damit 'privatvergnügen' der KM! ich würde, bevor ich irgendetwas zahle, mir alle unterlagen (kurantrag, stellungsnahme von arzt und KK/vers.) zeigen lassen!! (übrigens: eine renommierte mutter-kind-klinik (wo ich letztes jahr war) kostet PRIVAT (= ohne zuschuss/kostenübernahme) aktuell: erw. 67,90 euro/tag, kind 5 jahre 23,-/tag plus anwendungen (nach GOÄ) mal 21 tage = (rechne dir's selbst aus :interessant: ).

gruss
ulli

@delphin:

dass Sohnemann bei mir versichert ist trotz des ablaufenden Arbeitsverhältnisses

und das vor der scheidung: nach aussage meiner KK war/ist das nicht korrekt, da der 'inhaber' einer sog. familienversicherung nur der jeweils höchstverdienende sein darf!!

[Editiert am 21/7/2005 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2005 12:16
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@ulliberne

es ist jetzt nahezu 6 Jahre her keine Ahnung wie das damals gewesen ist warum so entschieden wurde,eins ist aber sicher der Besserverdienende war und ist der KV 😎

Ausserdem denke ich das Richter/innen oftmals einen viel zu weit gehaltenen"Ermessungsspielraum haben!

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2005 15:08