Hi, ich wende mich an das Forum wegen der Umgangsregelung meines Freundes.
Mein Freund hat ein uneheliches Kind. Das Kind ist fast 4 Jahre alt. Das Kind war 4 Monate alt, als sich seine Ex von meinem Freund u. Kindsvater trennte, weil sie eine andere Beziehung hatte. Bis September 2005 fand der Umgang mit dem Kind immer nach Absprache statt. Im september 2005 zog sie ca. 250 km weg vom Wohnort meines Freundes. In der Zwischenzeit ist sie verheiratet hat noch ein Kind vom ihrem jetzigen Mann. Das ist alles kein Problem. Nur seit sie weggezogen ist verweigert sie meinem Freund den Umgang zu seinem Sohn. Es waren beispielweise Umgangstermine vereinbart u. a. unter der Moderation des Juamtes in dem besprochen wurde, dass der Vater extra die lange Fahrt unternimmt, das Kind abholen darf u. einen Tag mit dem Sohn etwas unternehmen kann. Er fuhr die lange Strecke u. sie hat ihn einfach vor der tür stehen lassen u. das Kind nicht ausgehändigt.
Vor dem Juamt vertritt sie nun den Standpunkt, dass sie auf jeden Fall einen Umgang unterstützt aber nur in bei ihr zu Hause in der Wohnung. Dieses lehnt mein Freund ab, weil es eine ganz angesprannte Atmosphäre ist, mit dem neuen Mann, Baby, Ex u. seinem Sohn 10 Stunden in der Wohnung eingesperrt zu sein.
Das Juamt macht nichts.
Kennt denn jemand von euch ein Gerichtsurteil, in dem die Frau gerichtlich angeordnet bekam festgelegte Umgangstermine einzuhalten?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Hi Carlie,
wie verhält sich das mit dem Sorgerecht ? Hat er ein gemeinsames Sorgerecht mit der KM ? Meiner Meinung nach wurde das UGR ja schon entsprechend ausgeübt und kann also nicht so einfach geändert werden, wenn es dafür keine trifftigen Gründe gibt. Normalerweise steht Euch das BR alle 14 Tage meist von Fr. bis So zu, ihr müsst allerdings den kleinen Mann holen und wieder bringen, da kommt ihr nicht drumrum. Was oder mit wem ihr dann was unternehmt geht die KM einen feuchten an solange es dem kleinen Mann gut dabei geht.... aber vielleicht sollten wir erstmal die Sorgerechtsfrage klären, denn das würde evtl. etwas ändern....
Viele Grüsse
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Hi Melmi,
bitte keine falschen Informationen in Umlauf bringen; das hier
aber vielleicht sollten wir erstmal die Sorgerechtsfrage klären, denn das würde evtl. etwas ändern....
stimmt so nicht: Das Umgangsrecht funktioniert ganz unabhängig vom Sorgerecht und ist auch vergleichsweise einfach gerichtlich durchsetzbar. Es gibt hier den berühmten Dreisprung: Umgangsplanung an die Kindesmutter mit Fristsetzung (!) und schriftlicher Bestätigung; falls das nichts bringt, Besuch beim Jugendamt; wenn das auch noch nicht hilft: Umgangsklage. Dann hat Madame ein Urteil, an das sie sich zu halten hat. Wenn sie es nicht tut, kann sie ggf. (mindestens) zum Ersatz vergeblich aufgewendeter Fahrtkosten verknackt werden.
Aber wichtig: Für einen geregelten Umgang (ausserhalb der Wohnung der KM!) braucht man kein Sorgerecht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ups, sorry ! Natürlich wollte ich keine Unwahrheiten verbreiten :redhead:...... bei mir geht das leider einher da die KM sozusagen beides verletzt 😉
Also Klage reiche ich auch gerade ein, falls Du da dann Hilfe benötigst, gerne wieder 🙂
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Grüß Gott Carlie,
beim Kindesumgang hat die KM dem KV keine Vorschriften zu machen, genaus wenig, wie KV der KM Vorschriften macht, was sie im Rahmen des KU zu tun oder zu lassen hat.
Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt auch, was gemacht wird (ich glaube nach §1687 BGB).
Ich handhabe es mittlerweile so, daß ich KM schriftlich Termine Wochen im voraus vorschlage mit der Bitte, diese ebenfalls schriftlich zu bestätigen oder ihre Terminwünche anzugeben.
Kommt sie dieser Bitte nicht nach, wende ich ich mich postwendend mit meinem SV an das für uns zuständige JA, welches der KM schon einal auf die Finger geklopft hat mit dem Hinweis, daß sie für einen geregelten Umgang der Kinder mit ihrem Vater zu sorgen habe (ich habe offensichtlich etwas mehr Glück als andere hier im Forum, unser Betreuer ist ebenfalls ein getrennt lebender Vater) :wink:.
Liebe Grüße und schönen Abend!
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
N´abend,
@ carlie,
die Erfahrung lehrt:
eine, vom Anwalt eingereichte "Umgangsklage" wird von den meisten Gerichten auf ein Urteil: "alle 14 Tage ganzes WE"
hinauslaufen. Bei Nichteinhaltung drohen Zwangsgelder (sollte m. E. für beide Seiten gelten).
Die meisten, ohne entsprechendes Urteil gemachten Versprechen werden sonst nämlich über k.u.l. doch nicht eingehalten.
Der Anwalt soll gleich "in die Vollen gehen". Das übliche Wischiwaschi bis es zu Klageeinreichung kommt, kostet nur unnötig Zeit und Geld.
Gebe aber zu bedenken: 1000 Km - alle 14 Tage !!
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
@Hajoco,
weißt Du, ob die 14 Tage Regelung auch für 4 jährige Kinder usus ist? Vor allem lügt die Mutter u. behauptet unterschwellig, dass es dem Kind beim Vater nicht gut ginge. Wie sieht dann eine Gerichtsentscheidung aus? Besonders würde mich interessieren wie hoch die Kosten einer Klage ausfallen?
Vielen Dank
Carlie
Moin Carlie!
weißt Du, ob die 14 Tage Regelung auch für 4 jährige Kinder usus ist?
Bei 4jährigen Kindern ist sie eigentlich die Regel. Weniger wird äußerst selten angeordnet, manchmal sogar mehr.
Vor allem lügt die Mutter u. behauptet unterschwellig, dass es dem Kind beim Vater nicht gut ginge. Wie sieht dann eine Gerichtsentscheidung aus?
Für den Richter und seinen UR-Beschluss ist es schnuppe was die KM sagt. Alle blockierenden KMs sagen, daß es den Kids beim KV nicht gut geht. Das geht links rein und rechts raus. Wenn er besonders eifrig ist, was nicht anzunehmen ist, dann beauftragt er ein JA oder eine Verfahrenspflegerin diese Frage zu klären. Ist aber nicht sehr wahrscheinlich bei einer reinen Umgangsklage.
Besonders würde mich interessieren wie hoch die Kosten einer Klage ausfallen?
Streitwert sind 3000€ und Deine Kosten kannste im Prozesskostenrechner (Menüleiste) ausrechnen.
Grüße,
Milan
Mahlzeit Allerseitz,
@carlie,
kann hier nur aus meiner Situation Hilfe geben:
Zunächst zum Gericht und einen "Beratungsgutschein?" holen und damit zum Anwalt (so nennen sich alle) des Vertrauens.
Je nach finanzieller Situation des Mandanten wird der Anwalt dann einen Prozesskostenhilfeantrag aushändigen - der ist sorgfältig auszufüllen und bei Gericht einzureichen.
Das Ergebnis reicht dann von einer Stundung bis zur Übernahme der entstehenden Kosten.
Das klappte bei mir reibungslos, deshalb weiß ich nicht was zu tun ist wenn es nicht klappt.
Für die 14-Tage Regelung gibt es keine verbindlichen Vorgaben - eigentlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung, die Du aber hier im Forum wohl in den meisten Umgangsentscheidungen wiederfinden wirst.
Zitat:
......dass es dem Kind beim Vater nicht gut ginge.
Zitat Ende
Das Kind muß erst einmal zur Ruhe kommen ist die übliche Redewendung, findet aber bei Gericht selten Gehör, wenn wirklich nichts `dran ist.
Für ein 4 - jähriges Kind halte ich diese 14 - Tage - Regelung für durchaus praktikabel, je kleiner das Kind ist, desto häufiger sollte ein Umgang stattfinden. Mein Sohn war bei der Trennung schon 5 - deshalb noch anderen Rat einholen.
Ich halte aber noch einmal die räumliche Entfernung vor.
Edit: Milan war schneller
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Offensichtlich habt ihr es mit den klassischen Symptomen der Umgangsvereitelung zu tun. ( Kind soll zur Ruhe kommen, Kind will nicht zum Vater, Kind ist krank u.s.w. )
Ich würde vorschlagen, zunächst zu versuchen eine schriftliche private Umgangsregelung zu vereinbaren, die die beiderseitigen Rechte und Pflichte, insbesondere auch Benachrichtigungspflichten, Ersatz- und Nachholtermine klar regelt, falls dies nicht möglich, dann mit Hilfe des Jugendamtes, klappts immer noch nicht, gerichtlichen Antrag auf Umgangsregelung, ggfs. mit Erziehungsberatungsstellen Kontakt aufnehmen u.s.w. )
