Meine zukünftige EX...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meine zukünftige EX-Frau und ich...

Seite 1 / 2
 
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Tja, wie fängt man so eine Geschichte an...

Am besten mit einem Abkürzungsverzeichnis  😉

ZEF - zukünftige EX-Frau
ES - aktueller Lebenspartner von ZEF
M - Der, der das hier versucht, darzulegen aus seiner Sicht
P - hilfreiche Stütze beim Durchstehen der ganzen Problematik
K1, K2 - wie soll es anders sein, Kind 1 und 2 ...

Irgendwann am Anfang letzten Sommer, nachdem ich unter der Woche auf Dienstreise war und am Wochenende meine beiden Kinder betreut hab (ZEF ist selbständig, zumindest was Arbeit angeht...), kam es zur Trennung mit jener ZEF (12 Jahre Bekanntschaft, dann knappe 7 Jahre Ehe...). Ich mußte die Folgewoche wieder auf Dienstreise, hatte aber meine Papiere zu Hause liegengelassen. Also, Anruf, noch mal schnell heimgefahren, Papiere geholt und mit einem freundlichen "Viel Spaß, mach´s gut..." auf zum Bahnhof.
Dort hatte ich zum Glück nichts in der Hand, als ich beim Bezahlen den Ehering meiner ZEF vorfand. Telefonate brachten nichts, die Woche war so ziemlich das Schrecklichste, was mir bisher passiert ist...
Als ich Ende der Woche heimkam, waren die Kinder und ZEF zu Bekannten unterwegs, mein Wunsch, die Kinder am Wochenende dazuhaben, wurde mit einem "...mal sehen..." quittiert. Interessant zu erwähnen, daß an dem Tag, als ich heimkam, auch schon ES in der Wohnung war und meine ZEF leicht bekleidet fragte, ob ich die Kinder nicht vom Kindergarten abholen könne. (So im Nachhinein bewundere ich mich immer noch für meine Selbstbeherrschung...).
Danach folgte der sehr einseitig formulierte Wunsch, die Wohnung zu verlassen, alternativ getrennt in der Wohnung zu leben mit dem Wissen, daß ES sich dann auch regelmäßig dort aufhalten würde ("Schlaf ruhig in unserem Ehebett, da haben wir es auch schon getrieben!" O-Ton)
Die Kündigung des Vermieters, den Eltern von ZEF, kam unmittelbar danach. Interessant nur, daß wir an dem Wochenende wor meiner Dienstreise noch Pläne über zukünftige Arbeiten und Unternehmungen geschmiedet hatten...
Ich bin dann ins Nachbardorf zu meinem Bruder gezogen, nur um mit ansehen zu müssen, wie ZEF und ES Paar spielten und auch vor den Kindern (damals 2 und 4) keinerlei Scham zeigten, ja nicht mal einen Erklärungsversuch unternommen haben. Zumindest haben mich meine Kinder immer wieder gefragt, weshalb ich nicht mehr zu Hause wohnen will...
Wohnung suchen in der großen Stadt, retten, was noch zu retten war aus der Wohnung, Saufen, rauchen, irgendwie beschäftigen, nur um nicht nachdenken zu müssen. Erklärungen suchen, Fehler suchen, Gedanken an alle möglichen Dinge, nur um nicht mehr daran denken zu müssen...
Dann eine Woche Urlaub mit den Kindern. War sehr schön, aber zu kurz...
Immerhin hab ich in der Zwischenzeit P kennengelernt, die mir zum Einen half, meine Illusionen zu verlieren (bezüglich Rechten für Väter etc.) und zum Anderen, ein neues Leben aufzubauen. Mittlerweile sind wir zusammengezogen und ich kann zumindest wieder freier atmen und denken. Vielen Dank!
ZEF und ES sind immer noch zusammen, treten auch regelmäßig gemeinsam in Erscheinung (Geburtstagsfeiern, Tanzkurse etc.) und haben offensichtlich auch die Familienplanung, welche in meiner Zeit mit ZEF mittels Einsetzten einer Hormonspirale einseitig abgebrochen wurde, wieder aufgenommen. Letztes Wochenende berichtete mir meine Große, als ich sie vom Kindergarten abholte, daß Mama ein Kind bekommt. Nun ja, sicher nicht von mir, das ist klar...
Mal unabhängig davon, daß mir schon deutlich ins Gesicht gesagt worden ist, daß mir nur noch das Existenzminimum bleiben müsse zum Leben (Bin werktätig und hab die letzten zehn Jahre diese Beziehung und dann diese Familie finanziert...), wird jetzt auch noch Eigentum von mir (vor der Ehe angeschafft...) vorsätzlich einbehalten, nur um mir zu zeigen, daß der Hebel, an dem ZEF sitzt, erheblich länger ist als meiner.
Irgendwie wird die ganze Geschichte auf einen Anwaltsschlammschlacht hinauslaufen. Mittlerweile verdiene ich erheblich weniger, da ich die Lohnsteuerklasse habe ändern lassen. Außerdem sind wir zwar noch verheiratet, aber schwanger von einem anderen sollte wohl reichen, um den TU einzustellen, den ich bisher treu und brav in gewünschter (!) Höhe bezahlt habe. Dennoch kam ein Brief ihrer Anwältin, in der ich aufgefordert wurde, mein Einkommen zu offenbaren. Mach ich gern, dann wird sie weniger bekommen, als bisher.  :rofl2:

Derzeit sehe ich meine Kinder noch ab und zu, allerdings nicht regelmäßig. Und wie die Sache ausgehen wird, weiß auch noch keiner Ein Anwaltstermin steht ins Haus, wo ich mich beraten lassen will, wie ich mich nun am besten verhalte. Still halten und auf den dicken Bauch warten? TU einstellen und abwarten, was kommt? Scheidung einreichen und damit seine Trumpf, von dem neu entstandenen Kind zu wissen, ausspielen? Oder einfach nur treu und brav alles auf sich zukommen lassen und den Kopf in den Sand stecken? Mal sehen.
Zum Glück kann ich sagen, daß ich in dieser schweren Zeit eine starke Stütze habe, die mir mit ihrer Erfahrung und Wissen zur Seite steht. Und meine Kinder ebenfalls sehr gern hat, was glücklicherweise auf Gegenseitigkeit beruht. Auch wenn sie bei uns nicht immer nur fernsehen dürfen und bei der Firma mit dem großen gelben Buchstaben Mittag essen dürfen...

Sollte sich was neues ergeben, berichte ich gern weiter, auf jeden Fall bin ich sicher, hier mit meinen Fragen gut aufgehoben zu sein.

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 15:20
 Uli
(@Uli)

Danach folgte der sehr einseitig formulierte Wunsch, die Wohnung zu verlassen, alternativ getrennt in der Wohnung zu leben mit dem Wissen, daß ES sich dann auch regelmäßig dort aufhalten würde ("Schlaf ruhig in unserem Ehebett, da haben wir es auch schon getrieben!" O-Ton)

Deine Ex muss sich Deiner Gutmütigkeit ja sehr sicher sein!  :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 15:31
(@bengel)
Registriert

hallo und willkommen hier bei vatersein,

der weg zum anwalt ist auf jedenfall der richtige. wenn das trennungsjahr schon vorbei ist, schnell die scheidung einreichen, denn vom rechtlichen standpunkt bist du der vater. also ist eile geboten. was EU/TU betrifft: der ist mit der geburt des "neuen" kindes verwirkt. was bleibt ist KU, aber das sollte selbstverständlich sein.

ausserdem soll der anwalt eine vereinbarung zum umgang formulieren. wie die aussehen kann (aussergerichtlich), hängt von deinen wünschen und denen der ex ab.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 15:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi vati_73,

Erstma willkommen bei uns.
was f´ür´ne Schl....  😡 deine EX.
Super, daß es dir gutgeht und du guten Kontakt zu den Kindern hast.
Ich meine sogar, daß du nun die Scheidung beschleunigen kannst (Härtefall), eben weil die blöde
Kuh ein Kind, von ihrem Scheich, erwartet. Die TU-Zahlung sofort -erstmal- einstellen,
und bunkern, falls du doch noch was zahlen müßtest.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 15:43
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Deine Ex muss sich Deiner Gutmütigkeit ja sehr sicher sein!  :gunman:

Hi Uli!

Wie soll ich sagen... Ist sie sicher, bin ich ja auch eigentlich.

Aber irgendwann ist halt Schluß. Und zum Glück bin ich durch P auf diese Seite gestoßen, sonst hätte ich sicher die eine oder andere Dummheit begangen...  Glaub mir, man entwickelt interessante Ideen, wenn man so verletzt wird.  :gunman:

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 15:44
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo babbedeckel,

Deine Ideen sind sehr logisch und (subjektiv) einleuchtend. NUR: Hast Du für die Empfehlungen (TU/EU sofort einstellen, Scheidung beschleunigen) auch (objektive) Rechtsquellen, die vati_73 ggf. ins Feld führen kann?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 15:53
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

hallo und willkommen hier bei vatersein,

der weg zum anwalt ist auf jedenfall der richtige. wenn das trennungsjahr schon vorbei ist, schnell die scheidung einreichen, denn vom rechtlichen standpunkt bist du der vater. also ist eile geboten. was EU/TU betrifft: der ist mit der geburt des "neuen" kindes verwirkt. was bleibt ist KU, aber das sollte selbstverständlich sein.

Vielen Dank, bengel!

Zum Glück ist der Kanzleiinhaber ein guter Freund von mir, deshalb hab ich die eine oder andere Beratung bisher noch nicht bezahlen müssen. Aber das Trennungsjahr ist leider noch nicht vorbei (Was geht nur in dem Kopf von ZEF vor???)  :gewalt006:

KU ist selbstverständlich, klar. TU/EU sicher nicht, zumal ZEF damit bei Bekannten rumprahlt, wie gut es sich mit ES (zwar angestellt bei seinen Eltern, aber wohl eher nicht wirklich arbeitswillig...) von meinem TU leben läßt...
Das Problem mit der Scheidung ist doch, daß ich eben erst erfahren hab, daß ZEF dick wird, ob gewollt oder nicht, weiß ich noch nicht (Ich gehe aber mal davon aus, daß gewollt, sonst hätte sie die Spirale ja nicht entfernen lassen [... die ich übrigens damals bezahlt hab  :)])
Und ich vermute mal, daß eine Schwangerschaft nicht reicht, als Ausbruch aus intakter Ehe zu gelten, oder?

ausserdem soll der anwalt eine vereinbarung zum umgang formulieren. wie die aussehen kann (aussergerichtlich), hängt von deinen wünschen und denen der ex ab.

Derzeit sind die Vorstellungen meiner ZEF so, daß ich die Kinder sehen kann, wann immer ich will. Daß es in der Praxis anders aussieht, ist ein anderes Thema.
Mein Problem liegt darin, daß ich nun etwa 100 km weit weg gezogen bin, sich der Umgang also auf einmal im Monat eingeschränkt hat. Muß selbst erst mal wieder in geordnete Bahnen finden. Und konkrete Vorstellungen, außer die Kinder zu mir/uns zu nehmen, um sie aus dem recht aggressiv geladenen Umfeld bei ZEF und ES herauszubekommen. Daß die Kiddies damit ein Problem haben, haben mir schon andere Leute mitgeteilt. Aber das wird nicht reichen...

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 15:55
 Uli
(@Uli)

Glaub mir, man entwickelt interessante Ideen, wenn man so verletzt wird.  :gunman:

Wem sagst Du das ?!  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 15:56
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Hi vati_73,

Erstma willkommen bei uns.

Dank Dir!

was f´ür´ne Schl....  😡 deine EX.

Tja, das versuch ich die letzten sieben Monate herauszubekommen. Und da entdecke ich immer mehr, was mich glauben macht, ihr im Nachhinein auch noch dankbar sein zu müssen, mich rechtzeitig rausgeworfen zu haben, bevor ich auch so geendet wäre...

Ich meine sogar, daß du nun die Scheidung beschleunigen kannst (Härtefall), eben weil die blöde
Kuh ein Kind, von ihrem Scheich, erwartet. Die TU-Zahlung sofort -erstmal- einstellen,
und bunkern, falls du doch noch was zahlen müßtest.

Glaub mir, nichts lieber als das!!! Nur mit welcher Begründung (siehe pueppi) ???
Ich wäre dankbar für jeden Tip, in welche Richtung ich mich da bewegen könnte!
An die Zahlungseinstellung hab ich auch schon gedacht, obwohl ich so an 50 € denke als Zeichen von Anteilnahme und gutem Willen  :rofl2:
Aber daß sie mir damit einen ziemlich großen Gefallen getan hat, sehe ich eigentlich auch. Nur wie gesagt, wie diesen Gefallen ausnutzen?

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 16:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

z.Bsp. hier
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-327.html

Habe jetzt nicht soviel Zeit  :redhead:
Aber ich habe ein Urteil im Hinterkopf, daß der TU verwirkt, weil vor der Trennung schon Ehebruch begangen wurde. Ich finde es aber auf die Schnelle nicht.
Ach so, und überweisen würde ich jetzt nix mehr, da eh kein Titel besteht, und du evtl nicht bezahlen mußt.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 17:08




(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Aber ich habe ein Urteil im Hinterkopf, daß der TU verwirkt, weil vor der Trennung schon Ehebruch begangen wurde. Ich finde es aber auf die Schnelle nicht.

Naja, allerdings sind da halt zwei Kinder von 3 und 5 Jahren bei ZEF von mir...
Wie gesagt, das andere Kind ist offiziell ja auch noch nicht existent. Und ob ein zu erwartendes Kind als gefestigte Lebensgemeinschaft gilt...
Vor Gott und vor Gericht...

Aber wenn Du das Urteil finden solltest, kann ich es meiner Anwältin vorlegen, vielleicht hilft es.

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 18:33
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

darf ich assistieren 😉

meinst du dieses urteil, babbedeckel?

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1166.html

die tatsache, dass ZEF deine/eure kleinen kinder betreut,
stellt ein gewisses problem dar,
da die belange der kids durch einen TU-/EU-ausschluss nicht berührt werden dürfen,
sh. u.a. auch hier:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6354.msg63785#msg63785

aber da ist jetzt ja ES - und seiner bevorstehenden vaterschaft sei dank - ist er in der rangfolge
vor dir für ZEF unterhaltspflichtig

ist ES leistungsfähig?

dann wärst du, zumindest für die nächsten 3 jahre, aus der TU-/EU-pflicht raus

ist er´s nicht oder trennt sich ZEF von ihm, kommt man u.u. wieder auf dich zu ...

wie auch immer,
wenn du´s beweisen kannst (ZEF´s ehebruch) würde ich den TU einstellen
und es auf ´ne klage ankommen lassen

soll ZEF doch erstmal darlegen, warum sie sich (oder ES sie) nicht versorgen kann,
trotz des alters eurer kinder arbeit(-ete?) sie doch bereits
(vielleicht tut sie dir sogar den gefallen und verschweigt ihre schwangerschaft :wink:)

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 18:57
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

ist ES leistungsfähig?

Schwer zu sagen. Soweit ich weiß, arbeitet er in der Firma seiner Eltern, möglicherweise hat er das zumindest bisher getan...
Jedesmal, wenn ich die Mädels geholt hab, war ES zumindest schon da und tat beschäftigt.

dann wärst du, zumindest für die nächsten 3 jahre, aus der TU-/EU-pflicht raus

Ab wann? Ab Zeitpunkt der Entbindung? Oder vorher schon?

ist er´s nicht oder trennt sich ZEF von ihm, kommt man u.u. wieder auf dich zu ...

Welch eine Ironie... Wird ZEF sicher auch tun, nehme ich an.

wenn du´s beweisen kannst (ZEF´s ehebruch) würde ich den TU einstellen
und es auf ´ne klage ankommen lassen

Sagen wir so, jemand hat mir von einer SMS geflüstert, die von ZEF kam und in der das "freudige" Ereignis angekündigt wurde. Und als ich meine Mädels zum Besuch bei mir abgeholt hab, war das die erste Neuigkeit meiner Großen

soll ZEF doch erstmal darlegen, warum sie sich (oder ES sie) nicht versorgen kann,
trotz des alters eurer kinder arbeit(-ete?) sie doch bereits

Sie hat sogar gearbeitet, als die Mädels noch nicht in den Kindergarten gingen (beide mit einem Jahr...) Nur halt selbständig. Und wie man eine Buchführung am Finanzamt vorbei führt, das traue ich ihr schon noch zu! Derzeit ist ZEF immer noch erwerbstätig, mit Unterstützung vom AA, obwohl die wohl schon fast abgelaufen sein könnte.

(vielleicht tut sie dir sogar den gefallen und verschweigt ihre schwangerschaft :wink:)

Würde mir das so sehr helfen? Zumindest zur Rede stellen werd ich sie deshalb noch nicht, keine Sorge  😉
Aber was mir daraus für Vorteile erwachsen könnten, wäre schon interessant zu erfahren.
Hauptsache, meine Mädels verkraften einigermaßen ein neues Geschwisterchen. Platz in der Wohnung ist sicher keine mehr, die beiden Kinder haben zusammen ein Zimmer, für mehr ist kein Raum.
Na mal sehen, wohin es sich entwickelt.

lg

wolf

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2007 19:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ne Anmerklung am Rande:

Wenn ZEF schwanger ist, dann stell möglichst bald sicher, das du nicht als Vater des Kindes gilst. Bis soundsoviele Tage nach der Scheidung gilt das Kind nämlich als ehelich. Also nicht versäumen die Vaterschaft anzufechten oder besser noch möglichst frühzeitig dann mit ZEF und ES reden, damit der die Vaterschaft anerkennt, ZEF dieser zustimmt und du bei JA angibst nicht der Vater zu sein. Sollten sie da nicht willig sein, hilft der Hinweis, das in diesem Fall das Gericht die Ksoten dem auferlegt, der den Prozeß der Anfechtung verliert.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 19:25
(@hamburger jung)

Hi vati und auch von mir herzlich willkommen hier!

hilft der Hinweis, das in diesem Fall das Gericht die Ksoten dem auferlegt, der den Prozeß der Anfechtung verliert.

Dem kann ich nur zustimmen, und dem von Dir beschriebenen zufolge sind die Beiden tatsächlich so dämlich, es auf eine Klage ankommen zu lassen...

Den TU würd ich sofort einstellen!! Das schlimmste was passieren kann ist, dass Du ihn nachzahlen musst, also wie babbedeckel schon schrieb: bun kern.  Lass sie doch klagen, bei den ganzen Schnitzern, die sie sich schon geleistet hat, wird ein guter Anwalt sicher einen Grund für mindestens eine der Höhe nach oder zeitliche Begrenzung finden.

Und ab 4 Wochen vor dem errechneten Termin wird dann sowieso ES zur Kasse gebeten.

Du brauchst für eine Einstellung der Zahlungen erstmal keine Urteile, es gibt ja keinen Titel aufgrunddessen Du zu irgendwas verpflichtet wärst. Und Deine Bezügemitteilungen würd ich der gegnerischen Anwältin auch nur über einen eigenen Anwalt zuzkommen lassen, fang bloss keine Korrespondenz mit der an, das kann bös ins Auge gehen.

Die Idee mit den 50€ find ich Spitzenklasse    :rofl2: :rofl2: :rofl2:......

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 20:20
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo vati73,

mit "wenn du´s beweisen kannst" mein´ ich nicht ZEF´s anderen umstände
(die beweisen sich früher oder später von ganz allein ...
(und auch hierfür gibt´s andere stimmen, die da sagen,
dass es nicht so ein großes problem ist, ein uneheliches eheliches kind "loszuwerden"))

ich mein´ die zuwendung ZEF´s zu ES gegen deinen willen,
ein zitat aus dem oben verlinkten urteil:

In Anlehnung an den Wortlaut des § 1579 Nr. 6 BGB ist der Tatbestand des Verwirkungsgrundes bereits dann gegeben, wenn sich ein Partner unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht (z.B. BGH FamRZ 1989, 1279).

Aber was mir daraus für Vorteile erwachsen könnten, wäre schon interessant zu erfahren.

kleine fiktion:

du stoppst den TU,

ZEF verklagt dich auf TU,

du berufst dich auf 1579 nr.6 und obiges urteil (ob du die abwendung beweisen kannst, sei mal dahin),

ZEF streitet alles ab (die ehe war eh schon hin, ES hat´se erst nach der trennung kennengelernt,
intim ist die beziehung nicht und auf dauer angelegt erst recht nicht ....)

der richter verurteilt dich zu TU (den du heute eh schon zahlst)

und "plötzlich"  ist da ein/e ES-junior  😉

... und ZEF kriegt ´nen dickes problem:

denn neben der berufung, die du gegen das urteil einlegst und
der vaterschaft, die du anfechten lässt,
steht der vorwurf des vollendeten prozessbetrugs (noch ein verwirkungsgrund (§ 1579 nr 2+4)
und im zuge von dna-analysen unschwer beweisbar) im raum ...

keine frage, ich unterstelle deiner ZEF hierbei ein gewisses maß an "krimineller energie",
meine erfahrung aber ist, EF´s fühlen sich sehr gern im recht und sehen alles ganz anders ...

in der hoffnung, niemandem zu nahe getreten zu sein  :redhead:

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2007 21:17
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Moin und vielen Dank für die Zuschriften!

Also nicht versäumen die Vaterschaft anzufechten oder besser noch möglichst frühzeitig dann mit ZEF und ES reden, damit der die Vaterschaft anerkennt, ZEF dieser zustimmt und du bei JA angibst nicht der Vater zu sein. Sollten sie da nicht willig sein, hilft der Hinweis, das in diesem Fall das Gericht die Ksoten dem auferlegt, der den Prozeß der Anfechtung verliert.

Daß ich die Vaterschaft nicht anerkennen werde, ist klar, wozu auch... Ich hab mir zwar mit ZEF immer ein drittes Kind gewünscht, es aber (mittlerweile zum Glück...) nicht bekommen.
Nur wird das Reden mit ZEF und ES auch schwer, da außer Beleidigungen und unsachliche Schuldzuweisungen nichts weiter rüber kommt. Scheidung wäre schon das Beste, allerdings ist das Trennungsjahr noch nicht vorüber...  😡
Aber ich muß zugeben, in das Messer mit den Gerichtskosten würd´ ich sie gern laufen lassen  :rofl2:

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2007 11:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus vati!

allerdings ist das Trennungsjahr noch nicht vorüber...

Meines Wissens mußt Du nicht ein ganzes Jahr warten, zumal die Ehe offensichtlich ohne Aussicht auf Fortführung zerrüttet ist. Rede mit Deinem RA.

Ich würd´ den Scheidungsantrag einreichen, kümmere Dich schon mal um Deine Daten für den Versorgungsausgleich, die Versicherungen lassen sich seeeehr viel Zeit dafür.

Grüße ausm Süden

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2007 11:14
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Hi vati und auch von mir herzlich willkommen hier!

Dank dir!

Dem kann ich nur zustimmen, und dem von Dir beschriebenen zufolge sind die Beiden tatsächlich so dämlich, es auf eine Klage ankommen zu lassen...

ES hatte wohl ein ähnliches Problem, hat eine Ex, mit der er ein Kind hat (nicht verheiratet...) und brieft wahrscheinlich ZEF in die Richtung: Was mir passiert ist, muß M (also mir...) jetzt auch passieren. Also Feuer frei aus allen Rohren, ohne drüber nachzudenken, daß die Situation wohl doch ein klein wenig anders ist. Unabhängig davon wird ZEF von ihrer Anwältin (kenn ich auch, sehr nette Person...) scheinbar in dem Glauben gelassen, PKH immer und in jedem Fall zu bekommen. Daß das aber durchaus erfolgsabhängig ist, hat ihr wohl noch keiner geflüstert, scheint mir. Von daher, sollen sie nur  :exclam:

Das schlimmste was passieren kann ist, dass Du ihn nachzahlen musst, also wie babbedeckel schon schrieb: bun kern.  Lass sie doch klagen, bei den ganzen Schnitzern, die sie sich schon geleistet hat, wird ein guter Anwalt sicher einen Grund für mindestens eine der Höhe nach oder zeitliche Begrenzung finden.

Auf den Standpunkt hab ich mich mittlerweile auch schon gestellt. Geld bunkern, im Notfall halt entsprechend Urteil rausrücken und auf zeitliche oder Höhenbegrenzung hoffen bzw. im Gutfall mit P (siehe oben  :redhead:) einen schönen Urlaub mit den Kiddies verbringen... Das könnte mir gefallen! Das traue ich meiner Anwältin auch zu, hatte sie schon mal in einem anderen Fall.  :thumbup:

Du brauchst für eine Einstellung der Zahlungen erstmal keine Urteile, es gibt ja keinen Titel aufgrunddessen Du zu irgendwas verpflichtet wärst. Und Deine Bezügemitteilungen würd ich der gegnerischen Anwältin auch nur über einen eigenen Anwalt zuzkommen lassen, fang bloss keine Korrespondenz mit der an, das kann bös ins Auge gehen.

Bisher war die Verpflichtung eher freiwilliger Art. Als ich getrennt wurde, hat ZEF gemeint, sie würde 400 € von mir haben wollen sowie KU, was ich ihr, bis der Brief ihrer Anwältin kam, auch anstandslos gezahlt habe. Dann hab ich auf 300 € gekürzt und hab ab Februar vor, nur noch besagte 50 € zu zahlen, so als innere Befriedigung quasi  😉 Schließlich hat sich mein Einkommen ja wegen Steuerklassenänderung auch recht erheblich geändert.
Mit meiner Anwältin bin ich so überein gekommen, daß ich erst mal meine Vermögensverhältnisse offenlege, soweit erforderlich (Ok, hätte ich auch umfangreicher machen können :), hab der gegnerischen Anwältin die Steuererklärung 2004 geschickt, der Rest ist noch nicht fertig (Verzögerung durch ZEF...) und einen Brutto-Verdienstbescheid, mit dem sicher nichts anzufangen ist. Nach Altersvorsorge etc. wurde z.B. gar nicht gefragt. Also gehe ich sehr sicher davon aus, daß irgendwann eine ziemlich falsche Unterhaltsforderung kommt, die ich dann MIT anwältlicher Hilfe anfechte. Das geht dann sicher vor Gericht und hier werden wir sehen, welche interessanten Sachen sich noch aus irgendwelchen Ärmeln zaubern lassen (Schwangerschaft usw.)...

Die Idee mit den 50€ find ich Spitzenklasse    :rofl2: :rofl2: :rofl2:......

Ich auch!!!  :phantom: :phantom: :phantom:

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2007 11:25
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

mit "wenn du´s beweisen kannst" mein´ ich nicht ZEF´s anderen umstände

ich mein´ die zuwendung ZEF´s zu ES gegen deinen willen,

Da sich ZEF direkt nach meinem Rauswurf schon mit ES gezeigt hat bei allen möglichen Gelegenheiten (Bsp.1: ZEF ist 30 geworden und stellte allen gemeinsamen Freunden und Bekannten ES als neuen M vor, was sehr großes Mißfallen bei nahezu allen Beteiligten außer ZEF und ES erregte... Bsp.2 Gemeinsames Badengehen mit den Kiddies und viele weitere Begebenheiten, für die es reichlich Zeugen gibt...), sehe ich da keine Probleme. Zumal eine Bekannte mir schon zugesichert hat, daß sie notfalls gern für mich aussagen würde, daß ZEF und ES gemeinsam wohnen, seit ich entsorgt wurde. Ich denk´, das sollte reichen.

Übrigens, deine Fiktion gefällt mir... Und wenn ich ehrlich sein soll, ich rechne auch fast damit, daß es sich so abspielen wird... Immerhin hab ich zumindest von ZEF noch nicht erfahren, daß sie schwanger ist. Und Kinder erzählen viel...

@Marco:

In der Hoffnung wiege ich mich auch, aber da warte ich erst mal das Gespräch mit meiner Anwältin ab.
Was meinst Du mit den Daten für den Versorgungsausgleich?
Außerdem sind die Kosten für eine Scheidung sicher nicht ganz ohne... Durch die Unterhaltsgeschichte und die "schlechtere" Lohnsteuerklasse wird es bei mir auch langsam mau in der Kasse. Kann ich mit meinem Einkommen auf PKH hoffen in dem Fall?

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2007 11:34




Seite 1 / 2