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Meine Vorstellung und meine Geschichte

 
(@Zweimetersieben)

Hallo zusammen!  🙂

mein Name ist Marco ,bin 33 jahre alt (jung) und komme aus krefeld nähe Düsseldorf, und bin maelr und lackierer von beruf!so das zu mir
und jetzt zu meiner geschichte und meinem problem!Bitte verschieben wenns falsch hier ist!  danke!!

im november bin ich zwei jahre von meiner ex frau geschieden.zusammen haben wir einen sohn der im dezember 7 jahre alt wird.mein problem liegt darin das ich  meinen sohn nicht trotz gemeinsamen sorgerechts nicht regelmässig sehe ,bzw. der kontakt durch seine mutter sehr eingeschränkt ist.
zum einen wurde ausgemacht das ich meinen sohn alle zwei tage per telefon sprechen kann,zum anderen habe ich das besuchs bzw. umgangsrecht alle 14 tage meinen sohn bei mir zu haben ein ganzes wochenende lang.das wird jedoch sehr häufig in der letzten zeit durch aussagen meiner ex zu meinem sohn verhindert.immer wenn er zu mir will ,macht sie ihm versprechungen die in seinen augen dann für ihn schöner sind und ich dann die absage für das wochenende von ihm bekomme.

als nächstes hat sie mich bei meinem sohn bloss gestellt.der grund dafür ist das meine ex frau nächsten monat heiraten will und meinem sohn wohl erzählt hat das sie dann anders heissen wird wie er und er mich fragen müsse ob ich zulasse das er auch den namen des neuen mannes annehmen darf .als ich das dann per telefon abgelehnt hatte,hat sie es ihm direkt erzählt und ich war in diesem moment der dumme und der böse papa.da mein sohn bei meiner ex lebt habe ich lieder dieses laster zu tragen !

sowas kann doch einfach nicht sein!

ausserdem hat meine exfrau den kindergarten meines sohnes gewechselt ,ein halbes jahr bevor er in die schule geht.da wir ja gemeinsames sorgerecht haben hätte ich doch eigentlich gefragt werden müssen,oder sehe ich das verkehrt!?

so das ist meine geschichte soweit!

meine fragen sind jetzt:

1.) was kann man rechtlich machen um regelmässigen umgang zu haben/ zu bekommen?
2.) kann man rechtlich irgendwie verhindern bzw. unterbinden das durch meine ex frau zu sehr einfluss auf meinen sohn stattfindet so das er nicht kommen will und lieber andere dinge mit meiner ex macht?
3.) eigentlich müsste doch jede grosse entscheidung die unseren sohn betrifft mit mir abgestimmt werden ,bzw. ich müsste für jede entscheidung eine unterschrift leisten,das heisst meine ex darf doch eigentlich keine entscheidung ohne mich treffen,oder??

ich würde mich sehr über ein bischen feedback freuen,vielleicht gibt es ja väter die das selbe problem haben wie .

vielen dank schon einmal im vorraus fürs lesen und für eventuelle antworten!  :thumbup:

mit freundlichem gruss

marco aka zweimetersieben


Zitat
Geschrieben : 27.04.2008 19:57
(@jemmy)
Registriert

Hallo Marco

Willkommen bei VS.de

1.) was kann man rechtlich machen um regelmässigen umgang zu haben/ zu bekommen?

Ein gespräch mit der KM dann,
ein gespräch mit JA , KM und dir zwecks Vermittlung und einer Umgangsvereinbarung, dann
Klage auf Umgang vor Gericht mit Androhung von Zwangsmitteln bei nichteinhaltung.

Dieser Weg ist zwingend einzuhalten.

2.) kann man rechtlich irgendwie verhindern bzw. unterbinden das durch meine ex frau zu sehr einfluss auf meinen sohn stattfindet so das er nicht kommen will und lieber andere dinge mit meiner ex macht?

Dafür gibt es den durch JA oder Gericht geregelten Umgang. Nichteinhaltung kann bis zum verlust des SR führen.

3.) eigentlich müsste doch jede grosse entscheidung die unseren sohn betrifft mit mir abgestimmt werden ,bzw. ich müsste für jede entscheidung eine unterschrift leisten,das heisst meine ex darf doch eigentlich keine entscheidung ohne mich treffen,oder??

Ja, eigentlich  😡 . Leider haben KM`s in Deutschland einen Freibrief für eigenmächtiges handeln.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 21:03
(@Zweimetersieben)

eine dumme frage was ist JA und KM?

danke

fürs feedback


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 21:43
(@danimpott)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

Jemmy hat schon das wichtigste gesagt...

JA=Jugendamt
KM= Kindesmutter
ABR= Aufenthaltsbestimmungsrecht
SR = Sorgerecht

1.) was kann man rechtlich machen um regelmässigen umgang zu haben/ zu bekommen?
2.) kann man rechtlich irgendwie verhindern bzw. unterbinden das durch meine ex frau zu sehr einfluss auf meinen sohn stattfindet so das er nicht kommen will und lieber andere dinge mit meiner ex macht?
3.) eigentlich müsste doch jede grosse entscheidung die unseren sohn betrifft mit mir abgestimmt werden ,bzw. ich müsste für jede entscheidung eine unterschrift leisten,das heisst meine ex darf doch eigentlich keine entscheidung ohne mich treffen,oder??

Das Recht auf Umgang ist ein Recht der dir und dein Kind Zusteht. Damit du was in der Hand hast muss dieses "Festgemacht" werden.
Um den Umgang durch Zwangsmitteln durchzusetzen muss dieser "Umgangs Vereinbahrung" ein gerichtliches Charakter haben.
In wie weit der Umgangs Vereinbarung beim JA dieser Charakter hat weis ich im Moment nicht aber sicher der einer oder der andere hier im Forum 😉

Falls die KM sich nicht an diesem Vereinbarung hält sind die möglichen Zwangsmitteln: von Zwangsgeld, Zwangshaft bis zum Umgangspflegerschaft oder Entzug der Sorgerecht.

Um dein 3. Frage besser zu beantworten wäre gut zu wissen ob die KM das ABR allein hat.

Gruß

dan


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 21:44
(@jemmy)
Registriert

Hallo

In wie weit der Umgangs Vereinbarung beim JA dieser Charakter hat weis ich im Moment nicht aber sicher der einer oder der andere hier im Forum 😉

Eine, vor dem JA , schriftlich niedergelegte Umgangsvereinbarung hat keinen rechtlich bindenden Charakter. Das heisst, dass beide Parteien diese kippen können, ohne eine Strafe oder irgend geartete Represalien befürchten zu müssen.
Rechtscharakter erlangt eine solche Umgangsvereinbarung allerdings, wenn sie vom Gericht in einem Urteil oder einer Elternvereinbarung gerichtlich übernommen wird. Um eine gerichtlich übernommene Elternvereinbarung zu kippen, bedarf es gewichtiger Gründe.

LG Thomas


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Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 00:03
(@danimpott)
Schon was gesagt Registriert

Danke Thomas  🙂


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 00:10