Meine letzten 4 Jah...
 
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Meine letzten 4 Jahre und wie alles zu ende ging...

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(@PhoeniX)

Nabend

Ups Mißverständniss.

Jetzt erzählt mir bitte keinen von einer Straftat. Sollte sich der Fall wie hier beschrieben darstellen ist dieser Kindesentzug allein dem Kindeswohl dienlich und nicht zum Eigennutz. Danach kommt dann das ganze prozedre von wegen gerichtspsychologisches Gutachten. Dabei sollte die Ex nicht allzugut weck kommen.

..... war für die Allgemeinheit bestimmt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 00:17
(@daniell81)
Schon was gesagt Registriert

asu  😉

hast PN 🙂

an dem unfug der geschieht, ist nicht allein der dran schuld der ihn begeht, sondern auch die, die den unfug zulassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 00:20
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Martin!

Aus Deiner Geschichte weiß ich, daß bei Dir einiges anders lief als im Normalfall und Du sauber weg gekommen bist dabei. Aber was Du hier Daniel rätst ist eine reine Kindesentziehung nach §235 StGB. Natürlich dasselbe, was die Mutter tut. Aber die Mutter hat wesentlich mehr Möglichkeiten dem Vater für so etwas böse auf die Fresse zu hauen. Und vor allem wenn sie tatsächlich vorläufig das ABR haben sollte, dann sieht Daniel nach einer Mitnahme des Kindes keine Sonne mehr.

So wie du die Sache schilderst liegt hier eine akute Kindeswohlgefährdung vor.

Wo bitteschön liegt hier -aus Richtersicht- eine KINDESWOHLGEFÄHRDUNG vor, wenn das Kind weiterhin bei der Mutter bleibt?

Milan

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Geschrieben : 24.12.2006 00:23
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Daniel,

sollte ich dann persönlich das schreiben abholen müssen, fahr ich selbstredent sofort nach berlin.

hier im Süden kommen Gerichtsschreiben (sofern dringend und wenn sie nicht direkt an den Anwalt gehen) als "Postzustellsendung" (oder so ähnlich). Der Briefträger unterschreibt dann, dass er das Schreiben am xx.12.2006 in deinen Briefkasten eingeworfen hat und das war es dann. Mit dem Tag der Zustellung gilt es als rechtsverbindlich zugestellt.

Ich denke die Behörden machen das so weil es einfacher und billiger als ein Einschreiben mit Rückschein ist. Zudem müsstest du dann ja unterschreiben - und was wäre, wenn du einfach nicht da bist (so wie jetzt)?

Nochmal: Auch das ABR hat nix mit dem Umgang zu tun. Das hilft dir derzeit wenig, ist aber für die Zukunft wichtig.

Sofern (wie schon geschrieben) es eine Vereinbarung gibt, die vom Jugendamt abgesegnet ist, solltest du erwägen, den JA-Notdienst am 26.12. um Vermittlung zu bitten, falls du deinen Sohn nicht wie vereinbart sehen kannst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 00:27
(@daniell81)
Schon was gesagt Registriert

ajo...

ich denke auch so wird er das schreiben zu gestellt haben, somit wird mir das dann am 27.12. von meinem freund zugeschickt. und genau wie ich, sagt schmusepapa auch, das das ABR nix mit umgang zutun hat.

und wie gesagt, meine EXE hat dem JA "mündlich" mitgeteilt das ich ihn vom 26.12. bis 02.01. mit nehmen kann. sie hat ihre meinung auch nur geändert, weil ihr anwalt ihr geraten hat, ihn bis zur gerichtsverhandlung nicht mehr an mich rauszugeben.

der JA-Notdienst arbeitet auch feiertags? hart...btw, bei welchem denn dann anrufen? wo der kleine gemeldet ist, wo ich gemeldet bin oder wo ich mich aufhalte?

+seufz+

an dem unfug der geschieht, ist nicht allein der dran schuld der ihn begeht, sondern auch die, die den unfug zulassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 00:31
(@PhoeniX)

Nabend

Also Nuckeln an der Pril-Flasche, von der Couch fallen und KM am PC, Verkennen der Bindungstolleranzen, etc

Wegen dem ABR hab ich gesagt soll er im Briefkasten gucken.

Klar ist Vorsicht geboten deswegen:
JA-Notdienst anrufen wenn er in Berlin ist. Mit denen das weitere Besprechen.

§235 StGB tritt wegen GSR nicht in Kraft

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 00:31
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Martin!

§235 StGB tritt wegen GSR nicht in Kraft

Jain. Er wird deswegen nicht strafrechtlich belangt. Aber die Gefahr ist groß, daß er vom Familienrichter dafür mächtig einen drüber kriegt und der KM damit ein gutes Argument liefert, daß von ihm die Gefahr der Flucht mit Kind besteht. Und dann wird sie umgehend BU für ihn verlangen wodurch er seinen Sohn viele Monate nicht mehr in Freiheit sehen wird.

Ich denke Du stülpst viel von Deinen eigenen durchaus positiven Erfahrungen auf Daniel. Bei seiner KM rennen aber nicht wie bei Deiner Exe bereits die Maden über die Zimmerdecke. Hier gibt´s keine Kindeswohlgefährdung und auch keinen Notstand. Er hängt im "ganz normalen Wahnsinn" und da gehen solche Aktionen eines KV in 99% der Fälle voll nach hinten los.

Sofern der JA-Notdienst rät das Kind einzubehalten könnte man drüber nachdenken. Aber selbst für diesen Fall kommt es ständig vor, daß die JA-Mitarbeiter später nicht mehr so eine klare Anweisung gegeben haben wollen.

Milan

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Geschrieben : 24.12.2006 00:46
(@daniell81)
Schon was gesagt Registriert

also nicht falsch verstehen. ich bitte hier lediglich um meinungen und erfahrungen von anderen. letztlich muss ich selbst schauen, in wiefern ich das in meinem fall anwende. mir geht es auch in erster linie darum, zu erfahren, was für konsequenzen bestimmte schritte haben können, beruhend auf euren erfahrungen. ich denke auch, wenn ich mich "erstmal" dran halte was die KM so fordert, sieht es vorm richter immer besser aus. sollte ich den kleinen am dienstag nicht bekommen, werd ich sicherlich versuchen mit dem JA noch was zu regeln, aber die haben sich in der vergangenheit schon nicht sehr bemüht.
wo wir grad beim aufzählen sind, in der wohnung der großeltern, wo sicher der kleine nachweislich öfter aufhält als in seinem eigentlichen wohnung, schimmelt es, sind die fenster undicht usw. mitunter haben die schlafzimmer unter 10°C. und heute hat mir meine EXE erzählt, nachdem ich gefragt hatte ob sie mir das impfbuch zeigen mag, das ich gar nicht schauen brauch, sie konnte keine imfungen durchführen, weil der kleine ständig krank war/ist, hohes fieber hat usw.
als anmerkung sei zu sagen, als wir alles zusammen waren (rund 8 monate) hatter er nie etwas gehabt. kein schnupfen, nix.

so, ich werd mal mit martin (PhoeniX) und euch halte ich hier auf dem laufenden, erstmal gn8.

so long...

an dem unfug der geschieht, ist nicht allein der dran schuld der ihn begeht, sondern auch die, die den unfug zulassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 01:02
(@PhoeniX)

Nabend.

Sofern der JA-Notdienst rät das Kind einzubehalten könnte man drüber nachdenken. Aber selbst für diesen Fall kommt es ständig vor, daß die JA-Mitarbeiter später nicht mehr so eine klare Anweisung gegeben haben wollen.

Deswegen würd ich hier anraten ein Diktiergerät laufen zu lassen. Mach ich IMMER. Sollte ich dann in der Stellungname etwas anderes lesen, so führe ich ein Gespräch mit betreffender Person und auf einmal in der Verhandlung sind die wieder eindeutig.

Ich denke Du stülpst viel von Deinen eigenen durchaus positiven Erfahrungen auf Daniel.

Mag sein. Anders herum stülpen andere Ihre negativen Erfahrungen auch um. Erfahrung muß jeder selber machen.

Er wird deswegen nicht strafrechtlich belangt. Aber die Gefahr ist groß, daß er vom Familienrichter dafür mächtig einen drüber kriegt und der KM damit ein gutes Argument liefert, daß von ihm die Gefahr der Flucht mit Kind besteht.

Na ja. Wenn er angibt das er es allein zum Kindeswohl gemacht hat, mit JA im Rücken hat er die Möglichkeit das Kind unter strengsten JA Kontrollen wieder heraus zu geben. Dann bleibt das ABR auf beiden Seiten bis es geprüft wurde.

Andererseits wird einem das Wissen um die Mißstande und das Nicht-Handeln auch negativ ausgelegt und schränkt die Erziehungsfähigkeit ein. Da hat man also 2 Übel zwischen denen man wählen kann.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 01:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deswegen würd ich hier anraten ein Diktiergerät laufen zu lassen. Mach ich IMMER. Sollte ich dann in der Stellungname etwas anderes lesen, so führe ich ein Gespräch mit betreffender Person und auf einmal in der Verhandlung sind die wieder eindeutig

Hilft im Zweifel nix, da solche Aufnahmen nur rechtlich zugelassen werden, wenn sie mit dem Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer gemacht wurden.

Mag sein. Anders herum stülpen andere Ihre negativen Erfahrungen auch um. Erfahrung muß jeder selber machen.

Is richtig. Aber man muß das Risiko abwägen in das man einen anderen Menschen mit eventuellen Ratschlägen führt. So oder so.

Na ja. Wenn er angibt das er es allein zum Kindeswohl gemacht hat, mit JA im Rücken hat er die Möglichkeit das Kind unter strengsten JA Kontrollen wieder heraus zu geben. Dann bleibt das ABR auf beiden Seiten bis es geprüft wurde.

Wenn er einen der typisch bescheuerten Richter hat, dann ist das Kindeswohl dort sicher gestellt, wo KM sich befindet. Und damit läuft er Gefahr dem Vorwurf ausgesetzt zu werden GEGEN das sogenannte "wohlverstandene Kindeswohl" gehandelt zu haben.
Und falls der Richter der KM tatsächlich das ABR bereits vorläufig übertragen hat, dann ist er einer genau jener Sorte, die das exakt so sehen. Und dann würde eine Einbehaltung des Kindes durch den KV fatale Folgen für diesen haben.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 01:34




(@PhoeniX)

Nabend.

Hilft im Zweifel nix, da solche Aufnahmen nur rechtlich zugelassen werden, wenn sie mit dem Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer gemacht wurden.

Aber man kann der Gegenseite seine Aufnahme zur verfügung stellen, damit sie ihre Behauptung beweisen kann.  😉

Is richtig. Aber man muß das Risiko abwägen in das man einen anderen Menschen mit eventuellen Ratschlägen führt. So oder so.

Wie willst du das auf die Entfernung machen?? Habe gerade mit Daniel telefoniert. Wärenddessen sind wir beide Möglichkeiten durchgegangen unter dem Aspektpunkt was wäre wenn und was könnte passieren. Ich habe ihn auch auf Toppics wie z.B. von Carsten hingewiesen und er soll sich auch mal Uli's HP anschauen. Entscheiden muß er.

Und falls der Richter der KM tatsächlich das ABR bereits vorläufig übertragen hat,

:alleskaese: wieso sollte das ein Richter machen?? Und vorher Briefkastenkontrolle hab ich auch schon ein paar mal geschrieben.

Gruß
Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 04:28
(@comeback)
Zeigt sich öfters Registriert

<schriftlich gibt es keine vereinbarung bzgl. des 26.12. ABER(!) sie hat dem JA berlin gesagt, das ich ihn vom 26.12. bis 02.01. haben kann. darauf hin hat mich das JA berlin angerufen und mir das so mitgeteilt.>

Ich verstehe nicht wo da der Kindesentzug liegen soll, wenn er ihn statt zu spielen einfach mitnimmt. Dei Kindesmutter hatte ja dem Verweilen des Kindes beim Vater vom 26.12 bis 02.01 zugestimmt und das ganze wurde auch noch vom JA übermittelt. Was soll das mit dem ABR zu tun haben.
Die würde vielleicht trotzdem die Polizei schicken, aber Konsequenzen wird das wohl kaum haben, denn das war ja eine gegenseitige Vereinbarung der Eltern, die offiziell nicht widerufen wurde. Oder hast du was Schriftliches, daß sie den Umgang vom 26.12 - 02.01 canceln will?
Du mußt dich ja auchmal auf was verlassen können. Was ist, wenn du dich hinterher ganz dumm stellst? Einigung wurde widerufen? Schreck! Ach ja - wann?
Mann muß wohl in so einer Situation auch ein bischen zum A....h werden sonst kommt du zu nichts und rettest dem kleinen immerhin ein Weihnachten!

frohes Fest! :note:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 07:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin!

Entscheiden muß er.

Da haste natürlich recht.

wieso sollte das ein Richter machen??

Weil es nicht unüblich wäre. Ungewöhnlich wäre vielleicht der rein schriftliche Weg ohne vorherige Anhörung. Aber je nach dem wie dringlich die KM begründet hat, halte ich es für denkbar, daß ein ABR-Beschluss im Briefkasten liegt.

Ich drück natürlich die Daumen. Noch könnte es auch eine Finte der KM sein!?

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 11:41
(@PhoeniX)

Moin

Die würde vielleicht trotzdem die Polizei schicken, aber Konsequenzen wird das wohl kaum haben, denn das war ja eine gegenseitige Vereinbarung der Eltern, die offiziell nicht widerufen wurde.

Es besteht gemeinsames SGR. Ka kann man Polizei anrufen soviel man will. Die kommen erst gar nicht. Außer die KM gibt an, das sie alleiniges SGR hat. Das kann daniel aber durch die Sorgerechtserklärumg vom JA (die er zuhause hat) wiederlegen und weck sind die netten Männer wieder.

Auch sollte die KM nicht mehr zustimmen oder den Umgang wiederrufen. GSR ist GSR und ohne rechtskräftigem Urteil kann da nix mehr dran geändert werden.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 24.12.2006 12:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hast Du die Möglichkeit jemanden in Berlin in den Briefkasten luschern zu lassen. Irgendjemand muss doch die Post aus dem Briefkasten holen. Dann weisst Du in jedem Fall, dass ein Schreiben des Gerichtes zugestellt wurde.
Alles andere ist kokulloris.

Was der Anwalt, das JA, oder sonstwer wem rät ist uninteressant. Du hast genau die gleichen Rechte und Pflichten wie die KM, ohne wenn und aber. Kein Anwalt und auch kein JA kann mal eben bestimmen, wie wo der Umgang ist, das kann nur ein Gericht.
Ich glaube auch nicht, das ein Gericht mal in einem schnellverfahren ABR überträgt. Entweder läuft da schon was vorher, oder sie hat mit Tatsachen aufgewartet, die keine sind ... und bei letzteren würde ich ihr klipp und klar sagen, das eine entsprechende Strafanzeige folgen wird.

Solche Mütter und auch Großmütter sind ganz arme Lichter ... sie können sich später gar nicht erklären, warum die Kinder so merkwürdig reagieren und rennen mit ihnen zur Erziehungsberatung ... Schuld haben natürlich die anderen. Hab ich so schon erlebt.

Fahr hin, und fordere Dein und Deines Kindes Recht. Dann wird sich zeigen, was passiert ... vielleicht versuchen die Dich auch nur fern zu halten, weil sie wissen, sie haben nichts in der Hand ... die Lüge liegt ganz nahe bei der Wahrheit.

Ich wünsche Dir frohe Weihnachten und drücke beide Daumen, dass es in Deinem Sinne abläuft.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 13:12
(@daniell81)
Schon was gesagt Registriert

so, nabend zusammen. nach dem zu erwartenen heul anfall, dachte ich schau noch schnell vorbei. gestern hab ich noch sehr lange (~ 3std +g+) mit Martin aka Phoenix telefoniert. das war wirklich extrem gut, und ich habe sicherlich das ein oder andere aufgegriffen.

irgendwie scheint es mir, als wenn manche nicht alles lesen. da tauchen fragen auf, die weiter oben längst beantwortet wurden  :puzz:

ich fass nochmal zusammen:

aktuelle aussage der KM: sie hat ABR per einstweiligen verfügung, kopie soll ich dienstag bekommen. in berlin kann erst am mittwoch einer nachschauen.
also bisher nur die aussage der KM. mehr nicht. ich persönlich denke schon das sie da ein schreiben hat, aber ob es vom gericht kommt, bezweifel ich noch ein bisschen. wobei ich mir schon vorstellen kann, das sie gut aufgetragen haben wird, wie z.b. schläge gegen sie und den kleinen, vielleicht auch alkoholiker etc pp. also  ich denke in dem fall schon das es eventuell möglich ist, obwohl martin auch sagte, das das unmöglich ist, so lange der andere elternteil nicht erhört wurde. we will see. erklären würde es aber, warum sie 2 wochen nicht mit mir gesprochen hat und mir bis gestern auch nicht die adresse von dem kleinen gegeben hat.

nur jetzt kommt ja die begründung, warum sie das ABR beantragt hat. und das passt meiner und martins meinung überhaupt nicht. und was heisst unserer meinung nacht, selbst das gesetzt sagt ja was anderes. denn laut ihrer aussage, hat sie das ABR beantragt, weil sie nicht möchte das ich den kleinen alle 2 wochen übers WE zu mir hole. nur, die KM hat anscheind keine ahnung, das das ABR nix mit meinem umgang zutun hat. davon ab, er lebt doch bei ihr zur zeit. also ist das ABR zwar schön und gut (sofern sie es hat) aber an der aktuellen situation ändert das nix. auf jedenfall denkt KM, sie könne nun den umgang bestimmen, und verbietet mir in zukunft den kleinen mitzunehmen. ich darf für 2 std zu den kommen und mit ihm spielen, aber rausgehen oder mitnehmen ist nicht. und das gilt auch erst, wenn sie das endgültige ABR hat, so lange darf ich ihn gar nicht sehen. das haben ihr ihre "sozialberater", die damen vom JA und ihr anwalt geraten. angeblich würde der kleine sonst zum sozialfall werden. so weit ihre aussage. dies alles gilt aber NICHT für den 26.12. - 02.01. da darf ich ihn mitnehmen, allerdings auch nur unter auflagen, wie z.b. ich muss meinen daddy mitbringen und darf mit dem kleinen z.b. nicht nach berlin in unsere alte wohnung fahren, sondern MUSS zu meinen eltern. abgesehen davon das ich eh zu meinen eltern wollte, finde ich es schon schwer unverschämt.

soviel dazu.

in der ersten januar woche ist mein RA wieder da, dann werd ich weiteres besprechen. dienstag abend bekommt ihr erstmal ein update was an dem ABR dran ist.
hoffe nun ist alle geklärt...

so long...

an dem unfug der geschieht, ist nicht allein der dran schuld der ihn begeht, sondern auch die, die den unfug zulassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 22:16
(@PhoeniX)

Nabend.

...das es eventuell möglich ist, obwohl martin auch sagte, das das unmöglich ist, so lange der andere elternteil nicht erhört wurde....

Also ich müßte mich bei diesen wiedersprüchlichen Aussagen der KM schon schwer irren. Also sie will ab dem kommendem Jahr nicht mehr, das Daniel den Sohnemann sieht und deswegen hat sie also das ABR via Einstweiligen Verfügung.  :knockout: Aber vom 26.12. - 02.01. soll das alles kein Problem sein???  Also Daniel soll ein prügelnder Alkoholiker (wie er vermutet) sein. Nur vom 26.12. - 02.01. nicht??? Da ist er ein anderer Mensch??? :kinnrunter:
Leider sind in Gerichtsverhandlungen keine Besucher erlaubt, aber sollte das so sein wäre ich sehr gerne dabei.  :rofl2:

in der ersten januar woche ist mein RA wieder da, dann werd ich weiteres besprechen. dienstag abend bekommt ihr erstmal ein update was an dem ABR dran ist.

  Genau so. Informieren, mit RA sprechen, Handeln.  :thumbup:

Na ja und diverse "Ängste" wie das seine Schwiegereltern (oder die, die es mal werden sollten) mit im Gerichtssaal sitzen konnte ich ihm nehmen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:06
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin daniel,

für mich liest sich das so, dass deine Ex die Weichen dahingehend gestellt hat und weiter stellen will, dass du dich ihren Wünschen und Bedürfnissen zu beugen hast. Sie hat das Kind und du sollst machen, was sie will. Mag ja sein, dass sie in Ruhe Silvester feiern will und sich deshalb großzügig gibt und dir das Kind dann überläßt.

Wenn du nicht jedesmal kämpfen willst, dann brauchst du eine verlässliche, gerichtliche Umgangsregelung. Ich wünsche dir, dass ihr das GSR gemeinsam wahrnehmen könnt, aber ob das mit der Ex klappt????

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:31
(@PhoeniX)

Nabend.

Da Daniel nur übers Handy ins Netz kommt nehme ich mal seine(?) Antwort vorweck.

Es kristallisierte sich in unserem Telefonat heraus, das die KM das vieleicht vernünftig Regeln würde wollen, ABER sich die Eltern der KM weitestgehend dagegen Aussprechen und die KM unter Druck setzen. Unter diesem Druck scheint die KM immer wieder zusammenzubrechen.

Die Großeltern scheinen eine gehörige Portion Erziehungskompetenzen einnehmen zu wollen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:53
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Phoenix,

dann hat die Tochter sich vermutlich noch nicht von den Eltern abgenabelt, das macht die ganze Sache nicht eben leichter.

Mich erinnerte diese merkwürdige Umgangsregelung gleich an hiesige Begebenheiten und die Ex meines Mannes lässt auch immer ihre eigene Mutter das Regiment übernehmen. Aber dass ich so ins Schwarze getroffen habe, war mir dann doch nicht klar. Umso wichtiger erscheint mir eine gerichtliche Umgangsregelung, damit die Großeltern mal auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht werden.

Für die Ex bedeutet es natürlich einerseits Unterstützung und andrerseits hat sie keine Chance, sich selber eine Meinung zu bilden, geschweige denn, durchzusetzen. Wenn ich da an die Situation von daniel danke,  fehlt grad der K*tz-Smilie.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 02:12




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