Hallo zusammen, ich möchte mich gerne auf diesen Weg vorstellen,
Ich bin 29 Jahre alt und stolzer Papa einer fast 2-jährigen Tochter. Wenn das schon alles währe denke ich wäre ich hier falsch.
Die Mutter meiner Tochter lernte ich vor drei Jahren kennen, es dauerte nicht lange und aus einem Fehler entstand ein kleines Geschenk. Schon die Art und Weise wie ich von diesem Geschenk erfuhr hätte mich stutzig machen sollen. Ich erhielt die Nachricht Sonntag abends als ich auf dem Weg zur Kaserne war per SMS ( Ich war das ganze we da, man hätte es auch so sagen können).
Diese Nachricht über die Schwangerschaft legte bei mir einen Schalter um und ich begann mir eine Familie aus dieser Konstellation heraus auszumalen. Relativ schnel kam die Kindsmutter auch mit dem Vorschlag zu heiraten. (Fehler Nr.2)
Ich willigte ein weil ich dem kleinen Wesen im Bauch eine Familie geben wollte und selber auch gerne eine wollte.
Die Hochzeit wurde noch in der Schwangerschaft schnell abgewaschen.
2 Monate nach dem Standesamt wurde mein Engel geboren. Immerhin hielt die Kindsmutter es immerhin noch einen Monat mit mir aus, und so kam die frohe Botschaft über die Entscheidung zur Scheidung, wie sollte es auch anders sein, Sonntags abends auf dem Weg zur Kaserne per SMS.
Das WE war sehr harmonisch und ich habe nichts geahnt. Und da fielen die Worte die alles begründeten: "Du kannst ja jetzt zahlen"
Seitdem rangel ich mit dem Jugendamt (JA), der Kindsmutter(KM) und Anwälten.
Aktuell habe ich meine Tochter jedes Wochenende, abwechselnd einmal zwei und einmal vier Stunden. Meiner Meinung nach viel zu wenig.
Und da ich ja von einigen Sachen (meiner Tochter) zu wenig bekomme, darf ich nach der Meinung der KM von anderen Savhen mehr haben, Unterhaltszahlungen zum Beispiel 😉
Mein größtes Problem ist der Umgang mit meiner Tochter, die Kindsmutter stellt möglichst viele Steine in den Weg und ist leider ausgefuchst genug zu wissen das das JA nur weisungsbefugt ist.
Klar könnte ich alles einklagen, nur ist das für mich der letzte Weg. Und wie soll man Anwälte bezahlen wenn einem nach Abzug aller Kosten (Unterhalt, Miete, Versicherungen, Sprit,etc.) noch 600,- Euro zum Leben bleiben?
Ich freue mich schon über Regen Austausch mit anderen Vätern, also bis dahin
Leerzeilen eingefügt - ist mir sonst zu anstrengend beim Lesen 😉
Gruß
eagle_one
Hi Eagle,
willkommen hier. Du wirst hier viele gute Tipps erhalten.
Auf jeden Fall solltet ihr den Umgang auf vernünftige Füsse stellen. In dem Alter ist auch der "Klassiker", das komplette Wochenende Freitag bis Sonntag in DEINEM Aufsichtskreis, ohne Probleme möglich.
Und ganz so blöd war die Heirat nicht - Du hast so "wenigstens" das GSR für Deine Tochter. Eine Tatsache, für die andere Väter hier lang kämpfen müssen.
Für den Umgang solltest Du dir erstmal selber klar werden, was Du zeitlich und beruflich leisten kannst und was schon anwaltlich versucht wurde. Auch mit geringem Gehalt stehen Dir Unterstützungsmaßnahmen in Rechtssachen zur Verfügung. Wenn Du noch beim Bund bist, kannst Du dich auch mal an den Sozialdienst zur Beratung wenden. Gruß Ingo
Moin.
Erzähl mal, was vor Abzug der Kosten übrig ist, als dein Netto und wiviel du bezahlen sollst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Ingo Über das GSR bin ich auch froh. Zeitlich würde ich mir jede Minute nehmen in der ich meine Tochter sehen kann. Das heißt von Freitag bis Sonntag. Falls doch mal ein Termin ist, gibt es ja noch immer die Großeltern. Einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe habe ich schon gestellt, dieser wurde aber abgeschmettert wegen zu hohen Nettogehalt. Werde es aber nochmal versuchen da mein Gehalt zwar gesunken ist die Unterhaltsansprüche der KM durch ihre Anwältin aber höher gesetzt wurden, da ja jetzt das Elterngeld weggefallen ist.
@ Beppo Grundgehalt Netto sind 2300,- € nach abzug von beruflichen Aufwendungen, Kreditraten die aus der gemeinsamen Zeit mit der KM stammen (50% werden angerechnet), Fahrtkosten für den Umgang ( 102 Euro für insgesamt 2400km) bleiben 1880€.
Abzüglich des Kindesunterhalts den ich liebend gerne zahle kommen wir auf 1655 €
Mein Selbsbehalt liegt bei 1050€, als Unterhalt für meine Uschi (KM) werden 702€ veranschlagt, da dies aber meinen Selbstbehalt unterschreiten würde darf ich für sie gnädigerweise nur 605€ zahlen.
Ergo darf ich von den 1050€ alles weiter an Kosten decken, die arme Uschi kann sich ja nichts leisten, schließlich muss ihr Auto ja sogar von Papa bezahlt werden und woher das Geld für den Führerschein kommt den sie erst nach der Scheidung gemacht hat kann sich auch keiner erklären. Ich denke mal das ihr neuer Freund ( der sich hoffentlich gut um meine Tochter kümmert wenn er sich schon ins gemachte Nest setzt) mit in der ehemals ehelichen Wohnung wohnt und finanziell kräftig mit Unterstützt. Kann dies leider nicht beweisen, da ich die Wohnung nicht mehr betreten darf. Nochnichtnmal um zu sehen wie meine Tochter jetzt lebt.
Gruß eagle
HI Eagel,
nur noch mal als Tipp: Plotte bitte den Zeitpunkt des "Zusammenkommens" mit dem Next mit - denn nach 2 Jahren tritt Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ein. Auch wenn diese Verwirkung mit Kind nicht vollständig sein wird, so kann doch eine Reduzierung erreicht werden. Also freu Dich, dass sie nicht allein sein kann und sich gleich wieder bindet - besser kann es nicht kommen. Gruß Ingo
Wenn mich nicht alles Täuscht sind die beiden sogar velobt, zumindest hat sie sich einen Datumsstempel auf den Unteram tätowieren lassen 😀 Ich dachte immer das Sie mit ihm zusammenleben müsse, damit es Auswirkungen auf den Unterhalt hat. Hast du durch zufall irgendeinen Gesetzestext dazu?
Gruß eagle
Hi eagle,
guckst Du in § 1579 Nr. 2 BGB. Ein Zusammenleben ist für die Verwirkung nicht zwingend notwendig, da auch die Rechtsprechung erkannt hat, dass ansonsten das Zusammenziehen vermieden wird, um weiter Unterhalt zu kassieren. Rechtliche Beratung ist dennoch anzuraten in dem Fall. Gruß Ingo
Danke Ingo!