Meine Geschichte vo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meine Geschichte vom Bayernseppel

 
(@bayernseppel)
Schon was gesagt Registriert

Meine Geschichte! 🙂

Nachdem ich vor Jahren schon mal bei Euch angemeldet war  und mich erneut bei Euch angemeldet habe möchte ich mich erst mal kurz vorstellen. Ich bin männlich  40 Lenze alt, im Außendienst tätig und bin vor gut einen  Monat vom Allgäu nach Oberbayern gezogen.  Ich lebe hier mit meiner Partnerin zusammen. Durch den Umzug wohne ich jetzt viel näher an meinem Sohn drann.
Dieser Vorteil so wie es scheint, löst sich wieder auf. Dazu möchte ich gleich mehr schreiben.
Mein Sohn wird im März zwei Jahre alt, und hängt meiner Meinung nach seiner Entwicklung in vielen Dingen nach. Die Gründe kann ich nur erahnen.
Ich habe mich im Jahre 2007 von meiner Partnerin aus vielerlei Gründen getrennt. Die Gründe werde ich nicht nennen, weil es hier nicht um zwischenmenschliche Dinge geht, sonder nur um meinen Sohn!
Bisher habe ich meinen Sohn so alle 2-4 Wochen teilweise regelmäßig gesehen. Wie so üblich wurden auch ein paar Besuchstermine von der Mama von meinem Sohn gecancelt. Einmal wurde sogar ein Urlaub vorgetäuscht.  Im Nachhinein hat sich heraus gestellt, das sie zu Hause war und gar nicht im Urlaub war. Scheinbar standen wieder mal eigene Vorteile und Egoismus im Vordergrund.
Eigentlich hätte ich da schon Maßnahmen ergreifen müssen. Ich habe mit Ihr darüber gesprochen, es kamen wie immer nur Rechtfertigungen und Ausreden.
Nachdem ich vorher gute 170 km fahren musste um meinen Sohn zu sehen, sind es durch den Umzug nach Oberbayern nur noch 60 km.
Seit gut 14 Tagen überraschte mich meine Ex mit einen Vorschlag, der wie sich am Ende wieder rausgestellt hat nur für ihre eigenen Vorteile und Bedürfnisse zum nutzen sein kann.
Sie hat jetzt einen Freund kennen gelernt der ca. 140 km weit von mir weg wohnt.
Obwohl ich meinen Sohn meistens bei ihren Eltern am Samstag abgeholt habe, soll ich jetzt meinen Sohn am Sonntag von ihrem Freund abholen. Und das ohne Übernachtung! Ich bin dann den ganzen Sonntag fast nur im Auto unterwegs das sind gute 560 km an einem Tag.
Zumal sie am Samstag  immer arbeiten muss. Scheinbar holt ihr Freund meinen Sohn am Freitag zu sich ab, und ich darf dann am Sonntag meinen Sohn bei Ihren Freund abholen, obwohl es ein leichtes wäre, meinen Sohn wie bisher zu ihren Eltern zu bringen, das ich ihn dort wie bisher abholen kann.
Für mich ist das reine Schikane, Willkür und auch Bequemlichkeit. Es wäre überhaupt kein Problem wie bisher das ich am Samstag meinen Sohn bei ihren Eltern oder bei ihr vor ihrer Arbeit abzuholen.
Zudem verweigert sie nachwievor, das ich meinen Sohn über Nacht bekomme. Er hängt sehr an mir ist sehr verschmust, man merkt deutlich das ihm sein Papa fehlt. Abgesehen davon habe ich schon zwei große Söhne, kann sehr gut mit Kindern umgehen. Ich mag Kinder über alles. Und das weiß sie… Und das nutzt sie scheinbar für sich aus.
Es ist auch sehr auffällig, dass er gegenüber anderen Kindern sehr zurück ist. Mit fast zwei Jahren spricht er nur ein paar Worte keine Sätze usw. Die Gründe sind mir bekannt, ich aber mich hier dazu nicht äußern möchte.
Kann mir jemand bestimmte Tipps geben.  Was für Möglichkeiten habe ich? Unterhalt wird von mir immer regelmäßig gezahlt. Im Jugendamt habe ich schon vorgesprochen und wie ich hier gelesen habe muss ich auch sagen, es hat mich nicht weiter gebracht.

Ganz liebe Grüsse,
Euer Bayernseppel 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2009 20:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bayernseppel,

mir ist noch nicht ganz klar, wofür du einen Tipp haben möchtest.

Du hast eine ganze Menge Themen angesprochen aber keine konkrete Frage gestellt.

Kannst du das noch ein bisschen konkretisieren?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2009 21:06
(@bayernseppel)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke Dir erst mal Bebbo für Deine Antwort.
Ich werde mal  versuchen mich zu konkretisieren. 🙂 Ich möchte wissen ob meine Ex es mir verwehren kann, das ich meinen Sohn über Nacht haben möchte!
Zudem möchte ich wissen ob sie es mir zumuten kann, wenn ich mein Sohn nicht über nacht bekomme das ich jedesmal 550 km am Tag fahren muss um mein Kind zu sehen. Oder müsste sie mir auf halber Strecke entgegenkommen?
Ich meine hier wird nicht zum Wohle des Kindes gehandelt, sondern nur eigene Interessen in den Vordergrund gestellt.

Ich hoffe ich war jetzt ein wenig Konkreter, vielleicht kannst du mir jetzt einen Tipp geben!
Vielen Dank im voraus!
Gruß Bayernseppel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2009 23:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bazi,

Theoretisch nein.
Praktisch schon, besonders bei kleineren Kindern.
Wobei das wieder die Frage aufwirft, ob 2 1/2 klein ist.

Bei der anderen Frage so ähnlich.
Laut (idiotischem) Gesetz ist die Fahrerei dein Problem.
Manchmal kann man aber durchsetzen, dass sie sich beteiligen muss, wenn sie die Entfernung geschaffen hat.
Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, ist sie aber gar nicht weg gezogen, sondern will, dass du ihn bei ihrem Freund abholst?
Das musst du nicht. Sie muss ihn da "bereitstellen" wo er wohnt.

Der übliche Weg für solche Diskussionen ist der Umgangsdreisprung.
1. Direktes Gespräch
2. JA um Vermittlung bitten
3. Ggf. zum Gericht wegen Klage auf Umgangsregelung

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 00:44
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bayernseppel,
Du schreibst:

Meine Geschichte! 🙂

Mein Sohn wird im März zwei Jahre alt, und hängt meiner Meinung nach seiner Entwicklung in vielen Dingen nach. Die Gründe kann ich nur erahnen....

Es ist auch sehr auffällig, dass er gegenüber anderen Kindern sehr zurück ist. Mit fast zwei Jahren spricht er nur ein paar Worte keine Sätze usw. Die Gründe sind mir bekannt, ich aber mich hier dazu nicht äußern möchte.

Ja was nu? Erahnst Du die Gründe oder weißt Du sie und willst sie nicht nennen?

Kurzes Statment zur Sprachverzögerung:  Liegt noch im Rahmen! Ich kenne ein Kind...2 Worte bis zum 3. Lebensjahr...nun Jahrgangsbester im Gymi! Da mach' Dir mal keinen Kopp drum, es gibt Kinder (ziemlich viele) die sind sprachlich "langsam" dafür körperlich weit voraus. Könnte bei Deinem Junior auch so sein?

Zu den Umgangsmodalitäten:

Nö, so gehts ja gar nicht!
Sprech mit Madame, wenn sie nicht will, nocheinmal JA (am besten ihr beide), tja und wenn das nicht funkt ab zum Anwalt!

Sie hat die Entfernung geschaffen, also muß sie Dir auch entgegenkommen. In welcher Form auch immer.

Dein Problem ist, dass Du Dich bisher wohl sehr leicht über den Tisch ziehen lassen hast. Nu mach Madame mal klar, dass Du dazu nicht mehr bereit bist!
Ist wie bei Kindern: Konsequent von ANFANG AN!

Viele Grüße aus dem zur Zeit immernoch winterlichen und unbehaglichen Oberbayern


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 00:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pinkus, hallo Bayernseppel,

Kurzes Statment zur Sprachverzögerung:  Liegt noch im Rahmen! Ich kenne ein Kind...2 Worte bis zum 3. Lebensjahr...nun Jahrgangsbester im Gymi!

Und ich kenne ein Kind, dem hat die ersten anderthalb Jahre lang niemand angemerkt, dass es an Taubheit grenzend (!) schwerhörig ist - und dieses "niemand hat's gemerkt" schließt die Kinderärztin ausdrücklich mit ein, die hat genau so argumentiert wie Pinkus.

Ich will damit sagen: Ja, es kann alles durchaus noch im Rahmen liegen - aber wenn ein Kind mit knapp zwei Jahren noch kaum spricht, sollte man der Sache schon nachgehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 01:10
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,
da gebe ich Dir Recht! Es kann natürlich diverse , auch schwerwiegende Ursachen haben...Aber:
Bayernseppel  hat sich sehr widersprüchlich geäußert, was die Entwicklungsverzögerung betrifft! Es klingt nach laienhafter Ferndiagnose.
Und hier (so  sieht es aus) die Mutter verantworlich zu machen, den Zahn wollte und will ich ziehen, es sei denn es kommen doch noch Begründungen.
Hab es ja auch relativiert mit der Frage, ob Junior dafür körperlich weit voraus ist.

frierende Grüße
Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 01:20
(@bayernseppel)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch allen für eure Antworten. Sind viele brauchbare Sachen dabei, die ich versuchen werte umzusetzen! Danke nochmals!

Wollte nur noch sagen das mein Sohn motorisch auch sehr weit hinten war. Er konnte erst mit 18 monaten richtig laufen.
Warum ich zu meiner Ex nichts hier schreiben möchte, warum ich erahne das sie nicht ganz unschuldig ist das mein Sohn soweit zurück ist, liegt einfach an den Bestimmungen hier im Forum.

Aber jeder wird wohl hier sich denken können, woran es liegt. Ich würde es auch als Gesellschaftliche Krankheit bezeichnen.

Ganz liebe Grüsse,
Bayernseppel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2009 01:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bayernseppel,

zu deinem eigentlichen Problem.

Bisher habe ich meinen Sohn so alle 2-4 Wochen teilweise regelmäßig gesehen.

Und das dann noch dazu auch nur den Tag über, also ohne Übernachtung? Umpf, sieht für mich so aus, als ob du's mit einer Kindsbesitzerin zu tun hast.

Nun, aus meiner Sicht wäre es naheliegend, wenn du deinen Junior tatsächlich über Nacht hast, also für das ganze Wochenende von Freitag bis Sonntag (oder vielleicht sogar bis Montagmorgen). Und damit du mit so einem Vorschlag in der Wahrnehmung deiner Ex nicht als Egoist und Kindesräuber rüberkommst, hier ein paar Gedanken zum Thema:

  • Die Fahrerei entzerrt sich (eventuell nicht nur für dich, sondern auch für sie und ihren Next) und im Idealfall wird die Gesamtstrecke auch deutlich kleiner, wenn du das Kind am Wohnort der KM oder bei ihren Eltern abholen kannst. Das spart nicht nur Zeit und Kosten - weise die Ex ruhig dezent darauf hin, dass sie, wenn's für sie dumm läuft, zu einer Kostenbeteiligung verdonnert werden könnte, weil sie die Entfernung geschaffen hat. Dies insbesondere auch als Warnschuss vor den Bug, wenn sie bereits mit der naheliegenden Idee schwanger geht, dass sie demnächst ganz zu ihrem Neuen übersiedeln möchte.
  • Vielleicht fällt der Dame sogar dies auf: Sie hätte alle zwei Wochen oder so auch mal ein "kinderfreies" Wochenende, an dem sie sich voll und ganz ihrem Next widmen kann. Und wie begeistert der wäre, wenn er wie beim jetzigen Modell auf Dauer die Samstagsbetreuung zu übernehmen hätte - das soll sie sich auch noch mal in Ruhe überlegen.
  • Vor allen Dingen aber ist diese Hin- und Herfahrerei für ein kleines Kind ja auch nicht so angenehm: Am Freitag zu ihrem Next, am Sonntagmorgen von dort zu dir, am Sonntagabend wieder zurück; all das wäre wesentlich entspannter für den Kleinen, wenn er das Wochenende bei dir sein könnte.

Versuch mal auf dieser Schiene mit deiner Ex zu reden - es geht nicht um Erleichterungen für dich, sondern für euer Kind, und als Nebeneffekt fällt für die Frau Mama sogar auch noch was ab, nämlich zusätzliche Freizeit mit du-weißt-schon-wem.

So - das war jetzt natürlich nichts weiter als die ausführliche Variante von Punkt (1) aus Beppos Standard-Verfahren, und klar geht das dann so weiter: Wenn die Dame sich mit mehr oder minder fadenscheinigen Begründungen rausredet, beim Jugendamt um einen Termin für ein Vermittlungsgespräch mit dir und deiner Ex bitten, und wenn auch das nix bringt: Fachanwalt für Familienrecht einschalten und Umgangsklage. Und mach es bald, die Zeit spielt im Moment gegen dich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 01:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pinkus,

Und hier (so  sieht es aus) die Mutter verantworlich zu machen, den Zahn wollte und will ich ziehen, es sei denn es kommen doch noch Begründungen.

OK, habe ich verstanden und stimme dem zu. Die Begründung werden wir von Bayernseppel wohl nicht bekommen (was ebenfalls OK ist), also werde ich auch nicht weiter darüber spekulieren, was da wohl los sein könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 02:04




(@bayernseppel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Nachdem ich mich schon länger nicht mehr hier gemeldet habe, möchte ich einen neuen Statusbericht übermitteln, was den Umgangsrecht meines Kindes betrifft.
Nachdem ich mit meiner Partnerin Anfang Februar brieflich an die KM von meinem Sohn gewand habe, das wir den Wunsch äußern nach seinem 2. Geburtstag Ende März in der Zulunft über Nacht zu uns zu holen.
Nachdem sie ewig sich auf den Brief nicht gemeldet hat, habe ich Ihr eine Mail geschrieben und Ihre eine Frist gesetzt das sie sich bei mir melden soll, wie es ausschaut ab sofort meinen Sohn über Nacht zu bekommen.
Diese Frist hat sie verstreichen lassen. Nach einer erneuten Mail, hat sie sich dann gemeldet und diese Angelegenheit ihrer Anwältin weiter gegeben.
Sie jetzt mit ungeheuerlichen Vorwürfen an mich herangetreten sind, die sehr verleumderisch sind und nur darauf abzielen mir eins auszuwischen und meinen Sohn nicht über Nacht herzauszugeben.
Ich würde ihn nicht richtig wickeln, nicht altersgemäß verköstigen ( nur weil ich ihm Milchreis gekocht habe und er es nicht mag, woher soll ich das wissen wenn man keine Auskunft über sein Kind bekommt) Fast jedes Kind ist gerne in diesem Alter von 2 Jahren Pudding oder Grieß und Milchreis. Dies als Grund anzugeben so mein Anwalt ist total lachhaft. Zudem würde ich nicht für ansprechende Kleidung und Schuhwerk sorgen.
Sie bekommt jeden Monat Unterhalt von mir. Und wenn mein Sohn ca. 6 Stunden alle 4 Wochen bei mir ist, muss sie auch für ansprechende Kleidung und Schuhwerk sorgen so laut meines Anwaltes.
Ich verstehe nur nicht wie Ihre Anwältin, sowas überhaupt in diesen Brief geschrieben hat. Sie müsste doch am besten wissen, das ihre Mandantin für Kleidung und Schuhe sorgen muss, wenn ich meinen Sohn für die ein paar Stunden bisher abgeholt habe.
Bin gerne bereit wenn ich meinen Sohn über Nacht bekomme, auch für Wechselkleidung zu sorgen, das man nicht immer diese Kleidung hin und her nehmen muss.
Nun ich mir auch einen Anwalt genommen habe und alle Punkte die sie mir vorgeworfen haben, konnten wir ihr klar und deutlich widerlegen.
Wir haben ihr und ihrer Anwältin eine Frist bis zum heutigen Tag gesetzt, auf unser Recht das ich meinen Sohn über Nacht bekomme dazu Stellung zu beziehen.
Bisher ist noch nichts gekommen, da wird so wie es ausschaut auch nichts kommen.
Ab Montag wird geklagt. Laut meines Anwaltes habe ich sehr gute Chancen auf Grund auch meiner Voraussetzungen habe ja schon zwei Kinder, meinen Sohn über Nacht zu bekommen. Es spricht auch von der Seite meines Sohnes nichts dagegen, das man ihn unbedenklich über Nacht bekommen kann.
Er ist zwar nachwievor sprachlich sehr weit zurück. Liegt aber auch daran weil sich viel zu wenig mit ihm beschäftigt wird.

Wie gesagt ihr geht es nich um ihren Sohn, das sie ihn mir über Nacht verwehrt, nein ihr geht es nur darum mir eins auszuwischen aus vielerlei Gründen!

Vielleicht könnt Ihr Euch mal dazu äußern, ist sicherlich kein Einzelfall was ich hier geschildert habe.Wie gesagt laut meines Anwaltes, habe ich sehr gute Chancen vor Gericht mein Recht mein Sohn über die Nacht zu bekommen!

Ein schönes Wochenende Euch allen!
LG Mike
🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 17:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 19:49
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bayernseppl!

Grundsätzlich bist Du - zumindest auf den ersten Blick - von Deinem Anwalt gut beraten. Die Anwältin Deiner Ex tut, was ihr aufgetragen wird (das tut jeder RA solange er sich im Rahmen des "Legalen" bewegt, dafür wird er letztlich bezahlt). Wie in allen anderen Sachen auch (und nicht nur in Familiensachen) wird erstmal alles auf den Tisch gepackt, unabhängig davon, ob es realistisch und durchsetzbar ist.

Ich möchte Dir jedoch einen anderen Rat geben. Du schreibst:

Wir haben ihr und ihrer Anwältin eine Frist bis zum heutigen Tag gesetzt, auf unser Recht das ich meinen Sohn über Nacht bekomme dazu Stellung zu beziehen.

... und diesen Tenor lese ich auch aus Deinen Postings. Du machst damit den Fehler, der hier vielen neuen Lebenpartnerinnen zugeschrieben wird. "Wir haben...unser Recht..." Dass Ihr zusammen als Einheit auftretet ist natürlich richtig (aus meiner Sicht), allerdings ist und bleibt es DEIN Recht, denn es ist DEIN Sohn! Auch wenn Du diese innerliche Einstellung vielleicht nicht ändern kannst, nach Außen, insbesondere gegenüber der EX solltest Du nur von DIR sprechen.

LG
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 17:23
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Bayernseppl,

... sei doch froh das du nur 140km einen weg fahren musst... das ist ca. eine Stunde mit dem Auto....
wieviel Stunden siehst du dein Kind am Sonntag? 1? 2? oder 6? 8?
Es gibt Väter die fahren bis zu 900km um ihr Kind 1 Stunde zu sehen, und diese 900KM sind ein Weg.
.... ich versteh ja den Frust, doch du hast es immernoch besser als viele anderen.
In Bayern hast du gute Chancen dein Kind ab 1,5 Jahren auch für mind. 1 Nacht zu bekommen (z.B. Samstag 10 Uhr abholen, Sonntag 10 Uhr zurückbringen)
Wenn KM da vor Gericht geht, hat sie jetzt schon verloren, gibt ja keine Gründe warum nicht, oder?
Versuch Ihr das doch in einem Gespräch klar zu machen. Am Besten führst du noch an das du euer kind auch mal für eine Woche haben willst (Urlaub z.B.)

Wenn du anfängst Dich über die Entwicklung aufzuregen, versuch es zu unterdrücken. Du hast faktisch keine Chance etwas zu ändern (ausser du beantragst ein gerichtl. psychl. Gutachten). Es gibt immer Dinge über die man sich aufregen kann, doch jedes Kind entwickelt sich individuell, auch ich musste das lernen. Mein Sohn krabbelt schon mit 6 Monaten, meine Tochter hat erst mit 11 Monaten gekrabbelt. Das Kind einer Freundin redet mit 2 Jahren, sagt sie will Ihren Apfelsaft etc. meine Tochter sagt Mama, Papa und da + audo... Man will immer das sein eigenes Kind alles am Besten kann, wenn es dies nicht kann und das Kind ist nicht dauerhaft bei einem, sucht man einen schuldigen, das ist menschlich... aber nicht richtig. Denk dran, auch deine Ex wird das Kind irgendwo lieben, auch wenn du es nicht siehst.

Also nicht so deppresiv, sei froh über das was du hast, versuche es zu verbessern, aber verbeiss dich nicht in Dinge, die nachher kein Ende haben. Und eine Empfehlung, wenn du wirklich teilhaben willst an der Entwicklung, sprich den Anwalt auf das Cochemer Modell an, bei der Entfernung geht das, Vorteil für Dich, du nimmst aktiv teil an der Erziehung, Vorteil für die KM, sie hat auch mal "Kindfrei", Vorteil für das Kind, es wächst in 2 verschiedenen Strukturen auf, und hat später eine bessere Grundlage für eine Entscheidung.

grüße


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 12:22