Hallo zusammen,
bei mir wird es ein wenig kompliziert :/
Ich bin seid einem Jahr mit meinem Mann verheiratet und kennen uns schon aus
der kindergartenzeit. Er hat eine 1 1/2 jährige Tochter aus einer vorherigen beziehung, er hat sich während der schwangerschaft von seiner Ex-freundin getrennt.
Ich machen mir Sorgen um meinen Mann deswegen brauche ich euren Rat.
Seid die kleine geboren wurde versucht mein Mann eine beziehung zu der kleinen
Aufzubauen doch das wird von der kindsmutter so schwer gemacht wie es geht.
Es fängt alleine dabei an das er erst eine woche nach der geburt über facebook rausgefunden hat das die kleine schon auf der welt ist dann das Er mal die kleine sehen darf dann wieder nicht, manchmal nur wenn ihr
14 jähriger Bruder als “aufpasser“ dabei ist usw.
Geschenke werden weggeschmissen und jeder kontakt wird schlecht gemacht und es wird ihm immer wieder vorgeworfen
Das er sich eh nicht kümmern will.
Er wird von seiner Ex so gut sie es schafft fertig gemacht, das mein Mann mittlerweile so weit ist das er die kleine nicht mehr sehen will da sie bis jetzt “nur“ ein kleines mädchen für ihn ist das er ab und zu sehen darf, Er hält den psychischen druck von seiner Ex solangsam nicht mehr aus. Es waren bis jetzt knapp 25 treffen.
Es ging schon so weit das wir bei der Polizei waren da ich und mein Mann von ihr und einer ihrer freundinnen
Bedroht wurden das wenn wir das nächste mal dahin kommen dann würden wir ein auf die fr**se kriegen usw.
Beim Jugendamt fühlte sich bis jetzt noch keiner für meinen mann verantwortlich da wollte uns keiner helfen.
Einen Anwalt können wir uns leider auch nicht leisten
Villt hat jemand von euch eine ähnliche situation erlebt oder hat einen Rat für uns.
(mit der Mutter reden funktioniert übrigends nicht)
Lg Denise
Hi Biene,
willkommen hier im Forum.
Unschöne Situation, an der natürlich etwas verändert werden sollte.
Zuallerst der (Standart-) Ratschlag, dass sich zunächst mal Dein Partner hier selber anmelden sollte. Es ist primär erstmal sein Problem. Es ist toll, dass Du ihn unterstützt - aber er muss selber fragen und lernen, wenn er wirklich etwas ändern will.
Es fängt alleine dabei an das er erst eine woche nach der geburt über facebook rausgefunden hat das die kleine schon auf der welt ist dann das Er mal die kleine sehen darf dann wieder nicht, manchmal nur wenn ihr
14 jähriger Bruder als “aufpasser“ dabei ist usw.
Geschenke werden weggeschmissen und jeder kontakt wird schlecht gemacht und es wird ihm immer wieder vorgeworfen
Das er sich eh nicht kümmern will.
Ist geklärt worden, ob das Kind wirklich von Deinem Partner ist? Bei dem Verhalten der KM sicherlich mal ein lohnenswerter Gedanke. Günstige Vaterschaftstests gibt es in der Apotheke.
Zahlt Dein Partner Unterhalt für sein Kind? Wenn ja, wird der Mindestunterhalt von 225 Euro erreicht? Oftmals kommen die Probleme auch durch mangelnde Zahlungsbereitschaft der KVs zu Stande ("Warum soll ich zahlen, wenn ich das Kind nicht sehe")
Ansonsten bietet sich der Umgangsdreisprung an:
1. Phase: Brief an die KM mit Umgangswunsch
2. Phase: Vermittlungsgespräch beim JA
3. Phase: Gerichtlicher Weg mit Umgangsfestlung und Sanktionen (für Euch wohl der nächste Schritt)
Beim Amtsgericht kann ein Beratungsschein (Kosten 10 Euro) angefordert werden, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann.
Bei solch einem schwierigen Umgang sollte auch darüber nach gedacht werden, den Umangang mit Übergabe über Dritte (Oma, Freunde) zu gestalten, so dass ein Zusammentreffen mit der KM nicht stattfinden muss. Später ist das auch über Kiga / Schule möglich. Gruß Ingo
Danke für deine Antwort 🙂
Die kleine maus ist seine Tochter einen Test haben wir bereits gemacht.
Unterhalt wird in voller höhe und regelmäßig gezahlt.
Mein Mann bemüht sich und macht und tut aber das reicht wohl nicht.
Das größte Problem ist einfach das verhalten der KM was sich ständig ändert,
Mal ist alles ok aber die meiste zeit ist sie halt so wie oben beschrieben.
Über verwandte oder andere personen wird es nicht funtionieren da sie momentan
der auffassung ist das mein Mann die kleine alleine nicht sehen darf sondern das mind. eine
Person ihrer familie anwesend sein muss da die kleine plötzlich keine bindung zu ihm hat (in der
vergangenheit gab es schon treffen wo er einen halben tag alleine mit der kleinen war) und ihre familie hat einen riesen
Brass auf uns warum auch immer.
dadurch das sie ständig ihre meinung ändert wirds immer schwieriger einzuschätzen was das nächste mal
Passiert wo man sich dann 24 stunden einen kopp drum macht.
der einzige grund was ich mir vorstellen kann warum sie sich so verhält ist das ich jetzt mit ihm verheiratet bin.
Ansonsten hat sie eigentlich keinen grund.
Der nächste schritt wird dann wohl gerichtlich verlaufen (danke für den Tipp)
Eine frage wäre noch ob er das recht hat die kleine regelmäßig (auch ohne mutter) zu sehen, und wie oft/lange?
Lg denise
Hallo Denise,
der Vater des Kindes hat das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen. Natürlich auch ohne die Mutter!!!
Dieses Umgangsrecht kann er zur Not auch gerichtlich einklagen.
Wie oft und wie lange ist gesetzlich nirgendwo geregelt. Entscheidend ist das Kindeswohl. Es ist aber gängige Rechtsprechung, dem Vater ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitag nachmittag bis Sonntag abend (ggf. bis Mo morgen) zuzusprechen. Hinzu kommt die Hälfte der Schulferien plus Feiertagsregelung für Weihnachten und Ostern.
Das ist aber auch vom Alter des Kindes abhängig. Bei kleineren Kindern, so wie bei Deinem Mann, neigt man eher dazu, einen Umgang unter der Woche (ca. 2-3x) für einige Stunden zu gewähren. Gerichte neigen aber auch immer öfter dazu, auch bei Kleinkindern den Standardumgang zu gewähren. Es gibt auch keinen Grund, warum Kleinkinder nicht auch beim Papa übernachten sollten. Argumente der Mutter, das Kind sei noch zu klein für Übernachtungen, würde ich ohnehin abbügeln.
Das gilt aber nur, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Ansonsten gilt das, was die Eltern an Umgang vereinbaren (oder die Mutter zulässt). Das kann von einem zusätzlichen Tag pro Woche bis hin zum Wechselmodell reichen (also 1 Woche bei Mama, 1 Woche bei Papa).
Dein Man soltte, wie Ingo schrieb, zuerst einen Brief an die Mutter schicken mit seinen Vorstellungen bzgl. Umgang (also das was er an Umgang stemmen kann und möchte).
Reagiert die Mutter nicht oder lehnt sie ab, dann ab zum Jugendamt. Dort vereinbart er dann zusammen mit der Mutter ein gemeinsames Gespräch, wo der Umgang besprochen wird. Dort erklärt Dein Mann dann, warum er sich den Umgang so vorstellt und warum der so gut fürs Kind ist. Wichtig: Immer aus der Sicht des Kindes argumenteiren, niemals mit den Argumenten: "Ja ich will aber". Denn maßgeblich ist das Kindeswohl.
Zum JA würde ich gehen, weil in einem späteren Gerichtsverfahren das JA ohnehin gehört wird.
Gibt es auch beim JA keine Einigung, dann kommt als letzter Schritt eine Umgangsklage bei Gericht.
Dafür sollte sich Dein Mann aber einen Anwalt nehmen. Zur Not Verfahrenskostenhilfe beantragen. Allerdings nimmt dann das Interesse des Anwaltes an dem Fall für gewöhnlich ab.
Da der Umgang aber enorm wichtig für Deinen Man als auch fürs Kind ist, würde ich nicht an der falschen Stelle sparen.
Gruss
BP
er hat sich während der schwangerschaft von seiner Ex-freundin getrennt.
Ich könnte mir vorstellen, dass das der Grund ist, warum die KM deinem Mann solche Knüppel zwischen die Beine wirft. In Ordnung ist das natürlich nicht. Letztendlich bleibt ihm nur der gerichtliche Weg, wenn er den Kontakt nicht aufgeben will...
Hallo Denise,
Zum JA würde ich gehen, weil in einem späteren Gerichtsverfahren das JA ohnehin gehört wird.
Zum JA gehen und dort um ein Vermittlungsgespräch zwischen ihm und der KM bitten sollte er vor allen Dingen, weil viele Gerichte ein Verfahren gar nicht erst eröffnen, wenn es nicht vorher einen Vermittlungsversuch beim Jugendamt o.ä. gegeben hat.
All zu viel erwarten sollte er sich von diesem Vermittlungsgespräch aber nicht - wenn es dort eine Einigung zwischen ihm und der KM gibt, und diese Einigung sich auch als tragfähig erweist, dann ist es fein; wenn nicht, dann ist die gescheiterte Vermittlung seine Eintrittskarte für das Gerichtsverfahren. Es kann sogar sein, dass die KM sich einem Vermittlungsgespräch beim Jugendamt verweigert, schließlich kann niemand sie zwingen, dort zu erscheinen; macht aber nichts, denn auch in diesem Fall ist sozusagen gerichtsfest dokumentiert, wer an einer gütlichen Einigung null Interesse hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für eure Tipps,
Wir haben die letzten Tage am Telefon verbracht um mal rauszufinden wer für so eine situation ansprechparnter ist, da bis jetzt keiner weiterhelfen konnte. Die KM ist vor kurzem auch erst umgezogen das macht das fürs JA anscheinend schwieriger.
Bis jetzt haben wir immernoch keinen Ansprechparnter -.-
Von der KM ist sowas auch nicht rauszufinden(die wird vom JA noch “beaufsichtigt“ soweit ich weiß)
wir bleiben am Ball und es muss ja jemanden geben der da weiter helfen kann 😉
Vielen dank für die vielen infos
Lg Denise
Hab nochmal eine frage....wenn beim jugendamt keiner weiß wer für uns zuständig ist und an wen man sich wenden kann in unserem fall...was kann ich noch tun oder wo kann man sich noch rat holen?
Komme mir im moment ein bisschen verarscht vor vom jugendamt :/
Mit der mutter kann man immernoch nicht reden die hat jetzt ganz zu gemacht!
Lg
Moin Biene,
nachdem Du immer von "wir" schreibst: Könnte das Problem bei ehrlicher, selbstkritischer Betrachtung auch HIER liegen?
Der Unterschied zwischen "machen lassen" und "selber machen" ist nicht nur juristischer Natur - aber viel grösser, als viele denken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hab nochmal eine frage....wenn beim jugendamt keiner weiß wer für uns zuständig ist und an wen man sich wenden kann in unserem fall...was kann ich noch tun oder
In welcher Sache denn?
Für Unterhaltspflichtige fühlen sich die JA tatsächlich oft nicht zuständig.
In Hamburg stand das früher sogar an der Tür:
"Eine Beratung für Unterhaltspflichtige findet nicht statt!"
Heute sind sie nicht mehr so ehrlich, dass offen zuzugeben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"Eine Beratung für Unterhaltspflichtige findet nicht statt!"
Wow, das ist selbst angesichts der sonstigen Praxis im Familienrecht echt bitter...
Gruss,
gardo
An martin: Nein da liegt nicht das Problem...ich schreibe warscheinlich immer weil mein Mann immer bei mir sitzt wenn ich hier etwas schreibe...ich habe mich hier angemeldet weil ich dieses Forum gefunden habe und nach meinem vorschlag das ich hier mal frage was so eure erfahrungen und Tipps sind fand mein Mann das das eine gute idee ist 😉
Ich empfinde mich übrigends nicht als so eine von dir beschriebenen “Zweitfrau“ mein mann auch nicht.
An Beppo: Wir wollten einen Gesprächstermin vereinbaren wo wir mit der KM und einer Person vom JA mal über die Umgangs situation zwischen meinem Mann und seiner Tochter um villt eine gute gemeinsame lösung zu finden. Leider haben wir uns die ohren “wund telefoniert“ ohne ergebnis.
Morgen Biene,
An Beppo: Wir wollten einen Gesprächstermin vereinbaren wo wir mit der KM und einer Person vom JA mal über die Umgangs situation zwischen meinem Mann und seiner Tochter um villt eine gute gemeinsame lösung zu finden. Leider haben wir uns die ohren “wund telefoniert“ ohne ergebnis.
genau das meinte Martin. In erster Linie ist es die Aufgabe deines Mannes. Du kannst ihn unterstützen, gehen mus er. Ich hätte als KM nicht die gerinmgste Lust mich mit meinem Ex und seiner Partnerin an einen Tisch zu setzen und über das gemeinsame Kind zu sprechen. Da würde ichdaruf bestehen das unter 4 höchstens 6 Augen zu besprechen. Und das 3.Augenpaar würde einem MA des JA gehören.
Genauso muss er sich um einen Termin beim JA kümmern, nicht du und nicht ihr. Es kommt bei den MA nicht gut an, wenn er dich dabei "vorschickt"
Das soll nichtws gegen dich sein. Es hat alleine etwas damit zu tun, wer aufgrund der rechtlichen und biologischen Gegebenheiten Verantwortung hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen