Moin,
ich würde dir ebenfalls empfehlen, diesen exakt berechnen zu lassen.
Nö, ist nicht nötig.
Leider ist dies für dich kostenpflichtig (i.d.R. ein Monatsunterhalt, wenn ich richtig liege).
Wie kommst du darauf?
Die Sonderzahlungen sind zwar lieb gemeint, aber sie werden nicht als Unterhalt gewertet und sind deshalb - rein rechtlich- wirklich für die Katz.
Dies obliegt ggf. der Würdigung eines Gerichts. Da es die Vergangenheit betrifft, muss hierüber auch nicht diskutiet werden.
Such dir einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist und sein Handwerk auch versteht.
Dafür ist es zu früh. Ich würde auf Klageerhebung durch das JA (oder wen auch immer) warten.
Da du wenig verdienst, bekommst du unter Umständen sogar Beratungskostenzuschuß.
Es heißt Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich danke euch für eure Antworten 🙂
Jetzt fühle ich mich schon etwas besser. Die LG meines Ex ist "nur" als Schreibkraft auf dem JA beschäftigt. Sie wird aber sicherlich trotzdem gewisse Kontakte zu den richtigen Stellen haben.
Die Erwartung die an mich gestellt wird ist: Jeden Tag bewerben und den ersten Nachweis dafür bis zum 09 Mai ans JA schicken. Mit Begründung warum Absage usw. Sollte ich dem nicht nachkommen müsste ich mich behandeln lassen, als ob ich so viel Verdienen würde das ich den Mindestunterhalt bezahlen kann. Also fiktives Einkommen...... Von solch einem fiktiven Einkommen kann ich theoretisch auch nur fiktiven Unterhalt bezahlen.
Hab gerade mit dem JA telefoniert. Nach anfänglichem Zögern war die Dame sehr nett und auch entgegenkommend. Ich habe ihr einen Vorschlag gemacht mit dem sie einverstanden wäre. Sie wird meinen Exmann anschreiben und dann sehen wir weiter.
Moin,
Hab gerade mit dem JA telefoniert.
Das verstehe ich nicht. Der einhellige Rat war, nix zumachen. Durch deinen Übereifer habt ihr 'ne Menge Arbeit am Hacken, die anders erst gar nicht entstanden wäre.
Sollte ich dem nicht nachkommen müsste ich mich behandeln lassen, als ob ich so viel Verdienen würde das ich den Mindestunterhalt bezahlen kann. Also fiktives Einkommen......
Diese Aussage ist völliger Quatsch. Ich habe oben ganz klar geschrieben, dass dieses nicht in der Macht des JA liegt. Alleinig deutschen Gerichten obliegt es, durch Würdigung des Einzelfalles ein fiktives Einkommen anzusetzen. Die Bedingungen hierzu hat das BVerfG definiert (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hm, ich musste mit der Dame sprechen. Bevor ich euch gestern entdeckt habe, hatte ich dort schon um Rückruf gebeten.
Hi Tinidani,
gebe Deep vollkommen recht. Das JA darf weder Gesetze interpretieren noch auslegen. Es ist überhaupt nicht berechtigt das von Dir zu fordern, das darf ausschliesslich ein Gericht.
Du hast mit der Einkommensauskunft Deine Pflicht erfüllt und Schluss. Die dürfen nicht mal beurteilen, ob Du die Wahrheit sagst oder nicht.
Vor Ablauf von zwei Jahren oder wenn sich Deine Einkommenssituation belegbar deutlich verbessert (sprich Du wird nachgewiesen das Du leistungsfähig bist) brauchst Du mit denen über Unterhalt, Einkommen und alles was damit zusammenhängt nicht mehr zu reden, und das solltest Du beherzigen.
Was Du bisher getan hast an Geldüberweisungen und Kostenbeteilungen ist doch voll nach hinten losgegangen. Mit keinem Wort und keiner Geste wurde darauf eingegangen, nichts davon wurde Dir zugute gehalten. So weht der Wind.
Deine Mutterliebe in Ehren, doch Deine finanzielle Selbstaufgabe hilft weder Deinen Kindern, noch Dir oder Deinem Mann.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
