Hallo liebe Vätergemeinde,
ich bin zwar kein Vater, dafür eine Zahl-und Wochenendmutter.
Auf der Suche im Internet bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Ich habe heute Post vom Jugendamt bekommen. Dazu kurz meine Geschichte, ich versuche die Kurzfassung 😉
Ich habe 3 Kinder im Alter von 9,12,und 14 Jahren. Meine Kinder leben beim Vater.
Wir hatten uns 2003 in Freundschaft getrennt und 2004 hatten wir uns nach langer Diskussion dazu entschieden dass die Kinder bei Ihm bleiben. Die Gründe dafür waren u.A. sein Verdienst (knapp 2500 € netto, mittlerweile vielleicht mehr) ) und dass er durch seinen Schichtdienst für die Kinder mehr Zeit hat. Mein Verdienst lag damals bei 980 € netto, bei Vollzeit. Wir hatten abgesprochen uns gegenseitig finanziell nicht auszubeuten und jeder für die Kinder das ausgibt was möglich ist.
Unser Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt welches mein Exmann unterschrieben hat. Darin stand unter anderem, dass er für den Kindesunterhalt alleine aufkommt. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe trotzdem jeden Monat Zahlungen geleistet. Vor allem Sonderzahlungen. Zur Zeit Zahle ich die Zahnspange meiner Tochter ab (1400.-). Ich bin zuständig für Schuhe, Schulbedarf, Schullandheim und eine Monatliche Extrazahlung von 100.- €. Dazu kommen noch andere Ausgaben wie z.B. Taschengeld monatlich 50 €. Für mich bleibt da nichts mehr übrig. Ich bin wieder verheiratet und mein Mann ist auch Unterhaltspflichtig.
Meine Kinder leben 200 Km von mir entfernt. Ich fahre jeden Monat 1600 Km um meine Kinder abzuholen und wieder nach Hause zu bringen. Mein Exmann möchte nicht das die Kinder mit dem Zug fahren, obwohl das günstiger wäre.
Da wir aus beruflichen Gründen umziehen mussten habe ich versucht mir hier beruflich etwas neues aufzubauen, meinen Verpflichtungen bin ich aber immer nachgekommen, oftmals mit finanzieller Hilfe meines Mannes.
Nun will mein Exmann wieder heiraten, seine zukünftige arbeitet beim JA.......
Er möchte jetzt Mindestunterhalt haben. Ich habe dem Amt alles vorgelegt und heute Post bekommen.
Darin steht unter Anderem:
Nach der Rechtssprechung muss ein haftender Unterhaltspflichtiger unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller Vorhanden Möglichkeiten alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und auch einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf nehmen um ein die Zahlung des Mindestunterhaltes sicherstellendes Einkommen zu erzielen.
Aus diesem Grund fordern wir sie auf, sich intensiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen, die es Ihnen ermöglicht Unterhalt für ihre Kinder zu bezahlen.
Hm, und nun ? Ich bezahle doch!!! Und jetzt ist es nicht genug. Ich weiß doch jetzt schon nicht wie ich jeden Monat über die Runden kommen soll. Jeden morgen stehe ich um 3.30 Uhr auf und gehe Zeitung austragen. Danach trage ich Post aus. Ich verdiene mich da nicht reich und bin jeden Tag erschlagen. Ich hatte begonnen mich selbstständig zu machen und es fing ganz gut an. Jetzt muss ich das laut Amt wieder lassen, da ich davon nicht den vollen Unterhalt bezahlen kann. Ich hab dadurch also keine Chance mir etwas aufzubauen. Ich habe mich schon so viel beworben aber beruflich bin ich auch nicht wirklich hochqualifiziert. Wo soll ich eine Arbeit finden bei der ich so viel Verdiene?? Ich soll mich jetzt jeden Tag bewerben und ich weiß nicht wo ich das Geld dafür hernehmen soll. Mensch, er hat echt genug Geld, kann jedes Jahr in Urlaub fahren, die Kinder sind ja in den Ferien bei mir. Ich kann mir sowas alles nicht leisten und soll jetzt noch mehr Zahlen *seufz* Ich hab echt Angst das ich es mir bald nicht mehr leisten kann meine Kinder abzuholen.
Ich hoffe ich habe nicht all zu kompliziert geschrieben und danke euch schon im Voraus für euer Feedback.
LG Tina
Hallo und willkommen,
in der Tat kann Dir ein fiktives Einkommen unterstellt werden, wenn du Dich nicht bemühst den KU zu bezahlen.
In der Regel geht man von 30 Bewerbungen monatlich aus. Das Einkommen Deines Ex spielt erstmal keine Rolle und beachte dieses auch nicht weiter...das hilft Dir nicht.
Du musst versuchen den KU sicherzustellen, dieses ist nicht ganz einfach.
Wenn du aber keinen Job findest der alles ermöglicht und du auch nachweisen kannst, dass du Dich um besser bezahlte Arbeit bemühst, so sollte auch das JA ein einsehen haben.
Zum Thema Selbstständigkeit, du kannst Dich natürlich Selbstständig machen, aber du musst es Dir leisten können ggf. sagt sonst der Richter...das ist Dein privates Vergnügen und entbindet Dich nicht vor der Zahlung.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus!
@papi74:
Das Einkommen Deines Ex spielt erstmal keine Rolle und beachte dieses auch nicht weiter...das hilft Dir nicht.
Ich meine, ich habe vor ein paar Tagen hier im Forum unter ´nem anderen Thread gelesen, dass das (hohe) Einkommen des betreuenden ET´s eine Rolle bei KU-Pflicht spielen kann ... ich hoffe, ich täusche mich nicht und vielleicht kann sich da jemand daran erinnern?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
das habe ich auch gelesen....aber m.E. spielt das erst bei 4fachen Wert eine Rolle.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Danke für die schnellen Antworten.
Ich bezahle ja, und das nicht wenig. Vielleicht sollte ich all die Sonderzahlungen einstellen und den Betrag als Unterhalt überweisen?
Ich tu für meine Kinder echt alles was mir möglich ist. Muss man sein eigenes Leben als "Zahler" wirklich so in den Hintergrund stellen?
Kann ich eigentlich verlangen das die Kinder mit dem Zug fahren?
Ausserdem arbeite ich ja, jeden Tag ca.6-7 Stunden. Muss ich dazu noch eine Arbeit aufnehmen? Wenn ich mir jetzt noch zusätzlich eine Arbeit am Samstag oder Sonntag suche, wann soll ich dann meine Kinder sehen? ich fühle mich gerade irgendwie verzweifelt.
das habe ich auch gelesen....aber m.E. spielt das erst bei 4fachen Wert eine Rolle.
Wenn das anrechenbare Einkommen des Betreuungselternteils das 3-fache des anrechenbaren Einkommens des Umgangselternteils übersteigt, kehrt sich die Barunterhaltspflicht um. Unter Umstanden wäre dann sogar nachehelicher Unterhalt an den/die Ex möglich (weiß ich ein Lied von zu singen :exclam: ).
Der Nachteil ist auch, dass sich diese Regelung nicht progressiv entwickelt. Ausserdem unterliegt es noch der richterlichen Deutungshoheit (so hat man bei mir mein Einkommen einfach fiktiv um gut 1/3 erhöht).
Uli
Vielleicht sollte ich all die Sonderzahlungen einstellen und den Betrag als Unterhalt überweisen?
Das wäre auf jeden Fall empfehlenswert!
Hm,
und wie kann ich ausrechnen wie viel ich anteilmäßig an den Kosten der Zahnspangen tragen muss? Gesamtkosten sind 2800 € davon soll ich die Hälfte bezahlen.
Servus Tini!
Ich würde erst mal goa nix zahlen,sondern den Heil- und Kostenplan verlangen, denn in der Regel kommen die Krankenkassen für ärztlich indizierte Spangen zum Großteil auf...bis auf eine Art Selbstbehalt, der nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Da liegt das Problem,
das ist alles Private Abrechnung, weil die KK wohl dies und jenes nicht bezahlt und der Kieferorthopäde anscheinend soooooo.... super toll ist. Laut Aussage meines Ex.
Es sind ja auch noch andere Probleme im Argen. Aber ich mag euch fürs erste nicht überstrapazieren.
Hallo Tinidani,
Aber ich mag euch fürs erste nicht überstrapazieren
wir sind Kummer und Strapazen gewöhnt 😉
Ne mal ernsthaft. Je mehr Infos wir haben, desto besser könenn wir dir auch einen Rat geben.
-Wie kommt das JA plötzlich ins Spiel?
-Weiß das JA von den zahlungen?
-Wieviel zahlst du im Monat pro Kind denn bisher?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Noch mal ich!
...das ist alles Private Abrechnung, weil die KK wohl dies und jenes nicht bezahlt und der Kieferorthopäde anscheinend soooooo.... super toll ist. Laut Aussage meines Ex.
Davon ausgehend, dass die Kinder versichert sind, egal ob privat oder gesetzlich, ist mir keine KK bekannt, die die Kosten (zumindest teilweise) übernimmt, wenn die Erfordernis einer Spange diagnostiziert und ein Heil- und Kostenplan hierfür erstellt wurde.
Ich habe a bisserl den Eindruck, dass der KV Dir Märchen erzählt. Wie gesagt, ich würde den Kostenplan sehen wollen und im Zweifelsfall eine Kopie bei meiner Kasse einreichen, nur um zu hören/sehen, was die so sagen....
Grüssles
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Moin Tinidani,
unabhängig von den anderen Fragestellungen: Warum sind die Kinder nicht bei Dir in der gesetzlichen KK kostenfrei mitversichert? In der Privaten KK steigen die Kosten bei Zahnspange & Co. natürlich ins Unermessliche; da langen die Herren und Damen Ärzte richtig hin. Aber das ist ein Luxus, den Du nicht zwingend mitfinanzieren musst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das JA kommt ins Spiel, weil die Lebensgefährtin meines Ex dort arbeitet. Und von den Zahlungen wissen sie, ich hatte alles belegt. Es zählt aber wohl nicht weil ich zu Barunterhalt verpflichtet bin. das wären jeden Monat knappe 900 €. Soviel verdiene ich in meinem gelernten Beruf gerade so...wenn ich eine Stelle bekommen würde. Zudem dürfte ich diese Arbeit Theoretisch wegen eines doppelten Bandscheibenvorfalls nicht mehr ausüben. Aber ich würde es ja trotzdem tun, nur bisher klappte es nicht.
Bisher zahle ich..puh, lass mal rechnen....ca. 500 im Monat mit allem. Verdienen tu ich nur 600.-
Mein Mann finanziert da immer kräftig mit.
Die ganzen Probleme fingen an, als ich mich über deren Kindererziehung beschwert habe. Diese Frau will mir sagen was ich mit meinen Kindern tun darf, was ich Ihnen zu Essen geben darf und wann sie bei mir ins Bett müssen. Als die Kinder zu mir ziehen wollten, hat sie mir gesagt was für eine miese Mutter ich doch wäre. Sie haben die Kinder eingeschüchtert so das sie sich nicht mehr getrauen zu sagen dass sie lieber bei mir wohnen würden.
Ich war auch schon beim Anwalt, er hat mir gesagt das ich Chancenlos bin, weil die Lebensgefährtin meines Ex an der Quelle arbeitet.
unabhängig von den anderen Fragestellungen: Warum sind die Kinder nicht bei Dir in der gesetzlichen KK kostenfrei mitversichert?
Sie sind bei mir versichert!!! Anscheinend zahlt die Kasse nicht mehr alle Behandlungen. Ich hatte dort auch schon angerufen und mir wurde bestätigt das sie mir einen Teil der Notwenigen Behandlung erstatten würden. Da sein Vertrauen in diesen Kieferorthopäden so groß ist, wäre diese Behandlung von größter Wichtigkeit und ich müsste die hälfte bezahlen. Wenn ich jetzt ablehne, geht er sicherlich in die Vollen und versucht mich an anderer Stelle zu schröpfen.
Moin Tinidani,
ganz ehrlich: Wenn da jemand anderer versucht, Deine Rolle als Mutter zu ersetzen und Dich schlechtzureden, würde ich an Deiner Stelle die buchstäblichen Wände hochgehen. Umso mehr, als die LG Deines Ex sich offensichtlich in einem massiven Interessenkonflikt befindet, der dem Beamtenrecht strikt widerspricht. Mir wäre das - mindestens - ein Gespräch mit dem Amtsleiter wert; dann kann die Dame anschliessend vielleicht auf dem Friedhofsamt Gräber zählen...
Unterhaltstechnisch bist Du - theoretisch - zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, aber nicht dazu, einen bestimmten Verdienst zu erwirtschaften. Bei einem dokumentierten Bandscheibenvorfall dürfte es etwas anders aussehen. In jedem Fall gibt es auch einen Selbstbehalt von 900 EUR, der in Deinem Fall zwar vielleicht etwas unterschritten werden darf, da Du neu verheiratet bist. Aber so, dass Du Deine gesamten Einkünfte auf Kindesunterhalt, Zahnspangen und sonstigen Sonderbedarf verwenden musst, isses nun auch nicht in Deutschland.
Was Deinen Anwalt angeht: Das scheint ja eine ziemliche Lusche zu sein; Du solltest Dir dringend Ersatz suchen. Hier müssen wohl einige Dinge mal wieder hörbar vom Kopf auf die Füsse gestellt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Tinidani,
bei Dir weiss man gar nicht wo anfangen - wo aufhören. Unabhängig vom Schreiben des JA: Da Du weit unterm SB liegst brauchst Du i.d.R keinen UH und auch keinen Sonderbedarf zahlen. Deine Überweisungen wegen Taschengeld und dies und das sind unterhaltsrechtlich gesehen für die Katz - einfach nur freiwillige Geldzuwendungen.
Wie schon empfohlen sage auch ich, stelle die so geleisteten Zuwendungen ein und wenn Du schon unbedingt Geld überweisen möchtest so definiere für Dich einen festen monatl. Betrag und kennzeichne ihn bei der Überweisung eindeutig als Unterhalt für Kind1 xxx, Kind2 yyy, Kind3 zzz.
Der bereits gegebene Rat mit dem Amtsleiter mal zu sprechen gebe ich Dir auch. Kenne mich zwar mit Schreiben dieser Art überhaupt nicht aus, aber das JA meiner Meinung nach darf dies so nicht von sich geben. Sie können auf die Rechtssprechung verweisen, sie sind aber selbst kein Gericht (falls das so wörtlich drinne steht wie Du oben schreibst). Da würde ich dem Amtsleiter gleich 'ne Dienstaufsichtsbeschwerde mitbringen.
Aber mal eine andere Frage. Im oben genannten Schreiben: Sollst Du irgendwas beantworten, verlangen sie irgend eine Reaktion von Dir oder ist die Aufnahme eines besser bezahlten Job's das einzige was relevant ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
das habe ich auch gelesen....aber m.E. spielt das erst bei 4fachen Wert eine Rolle.
Da das deutsche Familienrecht auf Gummipergament geschrieben, ist dies immer so eine Sache. Nach meienr Erfahrung reicht der 3-fache Wert schon aus. Aber auch dies wäre im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung des ehemaligen Einkommens nicht erreicht. Mit der Heirat des KV allerdings schon durch den Wechsel der St.-Kl.
Den Interessenkonflikt der Neues sehe ich ebenso. Sie steckt sicher auch an den plötzlichen Drohgebärden des JA. Darüber würde ich mir keine Sorgen machen. Das JA ist nicht in der Situation, dir in Unterhaltssachen irgendetwas vorzuschreiben. Das dürfen ausschließlich Gerichte. Auf das Geschmiere würde ich nicht weiter reagieren. Du hast dein Einkommen nachgewiesen und gut ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Halo Tinidani,
hast ja cht was<am Hals und ich kann deine Sorgen echt nachvollziehen. Also - was den Unterhalt angeht - ich würde dir ebenfalls empfehlen, diesen exakt berechnen zu lassen. Leider ist dies für dich kostenpflichtig (i.d.R. ein Monatsunterhalt, wenn ich richtig liege). Die Sonderzahlungen sind zwar lieb gemeint, aber sie werden nicht als Unterhalt gewertet und sind deshalb - rein rechtlich- wirklich für die Katz. Du bist keine schlechte Mutter, nur weil du deine Kinder finanziell nicht so unterstützen kannst, wie du gerne möchtest. Es bringt langfristig gesehen auch nichts für deine Kinder, wenn du dich körperlich und psychisch an die Grenzen deiner Leistungsfähigkeit bringst. Such dir einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist und sein Handwerk auch versteht. Da du wenig verdienst, bekommst du unter Umständen sogar Beratungskostenzuschuß. Ein guter Anwalt kann dir auch weiterhelfen bei der Frage, ob deine Kinder zu dir kommen können. Deine Kinder können vor Gericht oder vom JA (nicht gerade von der LG deines Ex) auch befragt werden, wo sie leben möchten. Sie sind in einem Alter, wo sie "gehört" werden (eigene Erfahrungen). Den Interessenkonflikt der LG deines Ex sehe ich allerdings auch. Ein Gespräch mit Amtsleiter wäre hier auf jeden Fall fällig - notfalls weiter gehen. Du bist die Mutter und hast dir jahrelang nichts zu schulden kommen lassen (denke ich mal).
Die Zahnspangen sind auch so eineSache. Weiss aus eigener Erfahrung, dass die KK die med. notwendigen Kosten übernimmt. Möchte man eine Exklusivbehandlung, muss man sich diese leisten können - oder man schließt rechtzeitig eine entspr. Zusatzvers. bei einer priv.KK ab. KOstet i.d.R. einen Appel und ein Ei - jedenfalls wesentlich weniger als die tatsächliche Behandlung.
Lass dich nicht von deinem "schlechten Gewissen" ins Bockshorn jagen - stelle deine finanziellen Verpflichtungen auf gesunde gesetzlich geregelte Beine. Dann bist du jedenfalls nicht mehr angreifbar. Zusätzliche Leistungen kannst du doch immer noch erbringen.
Zugfahrten - die Bahn stellt Begleiter für reisende Kinder zur Verfügung. Kostet je Tour 25 €. Habe ich neulich rausgefunden, weiß aber nicht mehr, wo. Vielleicht einfach mit Suchbegriffen googlen.
Halt die Ohren steif.
LG nacktmull
