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(@jkdirk)
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Hallo zusammen, ich muss heute zum Anwalt, weil ich mich von meiner Frau wohl scheiden lasse. Vor 3 Monaten hat sie sich getrennt. Zwei Tage vor dem 1.9.hat sie mir erzähllt, dass sie sich eine eigene Wohnung gemietet hat. Davor war eigentlich allgut zwischen uns oder ich habe es mir eingebildet. Sie ist
31 und ich 46. Sie ist Lehrerin. Ich bin selbständig und  habe ein wesentlich geringeres Einkommen. Dafür ist sie absolut keine Hausfrau. Haushalt habe ich geschmissen. Ich war natürlich geschockt, als sie von der Wohnung erzsrhlt hat. Ich bin sofort ausgezogen und habe sie mit der Wohnungsaufloesung alleine gelassen. Ich habe zunaechdt auf Trennungsunterhalt verzichtet, weil ich hoffte, dass sie es sich nochmal ueberlegt. Inzwischen hat mir ihre Mutter erzählt, dass meine Ex  sie ueber unsere Heirat angelogen hat. Meine Ex hat große Aengste und wurde als Einzelkind verwoehnt. Nun hat sie mir mitgeteilt, dass sie noch eine neue Beziehung haben will. Ich war ihr erster Mann. Für mich war klar, dass dies die Scheidung. bedeutet und Unterhalt.Sie ist daraufhin durchgedreht und wirft mir vor, ich wolle sie ruinieren.  Mein Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre war 650  netto. Was sie verdient, weiß ich nicht. Ich habe erstmal 300 als Trennungsunterhallt vorgeschlagen, aber weil sie immer noch  blöde kam, gehe ich heute zum Anwalt. Natürlich ist es peinlich, als Mann Unterhalt von seiner jüngeren Frau zu fordern.Aber was soll ich machen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 16:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

gibt es gemeinsame Kinder?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzliche und wichtige Frage: Habt Ihr Kind(er)? Warst Du deswegen hauptsächlich "Hausmann"? Falls es keine Kinder gibt: Was genau hat Dich gehindert, Deine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder durch eine halbwegs ordentlich bezahlte Angestellten-Tätigkeit zu ersetzen? Hat Deine Noch-Frau Dich irgendwie daran gehindert; zum Beispiel mit der Forderung, den Haushalt zu schmeissen?

Normalerweise gibt es Trennungs- und vor allem nachehelichen Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile (Grundsatz: "Unterhaltsberechtigt ist, wer ausserstande ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen"). Eine erfolglose Selbständigkeit ist eher keiner dieser Nachteile; die ist eher ein Trennungsgrund.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:12
(@jkdirk)
Schon was gesagt Registriert

Nein, keine Kinder. Wir wollten schon Nachwuchs. Scheitert daran meine Teilnahme in diesem Forum?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 17:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, die scheitert nicht daran.

Nur für die Frage des Unterhalts spielt es eine Rolle


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:16
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur für die Frage des Unterhalts spielt es eine Rolle

Nicht während des Trennungsjahrs.
Viel Erfolg! Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dirk,

zur Erläuterung: Hättet Ihr ein kleines Kind (oder mehrere), müsste notgedrungen einer von Euch beiden beruflich vorübergehend kürzer treten und dafür Einkommenseinbussen in Kauf nehmen. Das ist der klassische Fall eines ehebedingten Nachteils, der am Ende einer Ehe für eine gewisse Zeit durch Unterhalt ausgeglichen wird.

Wenn nur einer viel und der andere weniger gearbeitet hat oder der eine viel verdient (Zahnarzt) und der andere wenig (Sekretärin), wird es heute schon schwieriger, Unterhalt durchzusetzen. Hier wird dann zusätzlich auch die Dauer der Ehe eine Rolle spielen. Warum genau konntest Du nicht mehr als 650 EUR pro Monat verdienen? Das kriegt ja schon ein 20-jähriger Student mit ein bisschen kellnern zusammen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.12.2013 17:27
(@jkdirk)
Schon was gesagt Registriert

Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich den Haushalt mache. Die 650  ist das Nettoeinkommen. Also abzueglich der Versicherungen. Ich kann jetzt meinen Lebensunterhalt selber erarbeiten und ich lebe bescheiden. Ich dachte, dass ein Unterhaltsanspruch automatisch besteht, unabhängig vom Einkommen. Da habe ich mich geirrt. Danke fuer die Aufklärung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 18:15
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Da habe ich mich geirrt.

Stimmt nicht. Bis zur Scheidung hast du auf jeden Fall Recht auf Trennungsunterhalt.
Mit 650 € netto hast du wahrscheinlich auch Recht auf Verfahrenskostenhilfe.
Wie es anschleßend weitergeht entscheidet ein der Scheidungsrichter.
Oder ihr macht einen Vergleich.  😉
Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 18:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbstverständlich steht Dir Trennungsunterhalt zu
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html
Interessant für Dich sollten auch die Rechenbeispiele sein.
Allerdings könnte es schwierig werden, wenn Deine DEF behauptet, dass Du mehr Einkommen hast.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 19:12




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dirk,

es ist gut möglich, dass Du einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hast. Das ist allerdings kein Automatismus wie bei einem Getränkeautomaten, wo man oben Geld reinsteckt und unten eine Cola rauskommt, sondern immer eine Einzelfallentscheidung, bei der zahlreiche Faktoren Berücksichtigung finden. Nicht zuletzt ist hierfür auch die Dauer Eurer Ehe ausschlaggebend.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.12.2013 19:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Zeit der Trennung, halte ich den Unterhaltsanspruch für relativ leicht durchsetzbar.
Dafür reicht es, den Einkommensunterschied nachzuweisen.
Weitere Begründungen, wie z.B. Betreuung minderjähriger Kinder oder ehebedingte Nachteile sind im Trennungsjahr nicht nötig.

Da sie auskunftspflichtig ist, käme sie da nur durch Schwarzarbeit aus.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 19:55