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Meine Geschichte

 
(@anne-liese)
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Hallo Freunde,

ich stell mich mal kurz vor und erzähl dann meine Geschichte. Die passt in viele Rubriken, danke wenn ein Mod es verschiebt.

Ich bin der Frank, 42, geboren in Magdeburg/Deutschland, wohnhaft derzeit in Klagenfurt/Österreich.

2006 lernte ich eine Frau in Berlin kennen. Ich habe damals dort gewohnt und schon in Österreich gearbeitet.
2008 wurde unsere Tochter geboren und wir namen das als Anlass alle nach Österreich zu ziehen.
Die Tochter wurde noch in Berlin geboren, Mutter und Vater sind Deutsche, das Kind auch. Sie trägt meinen Namen, nicht den der Mutter. Sorgerecht wurde gemeinsam festgelegt,
Also bezogen wir im Februar/2008 unsere Wohnung in der Nähe Klagenfurt.
Im Sommer 2011 haben wir uns getrennt, sie blieb in der Wohnung(465€warm), ich bezog eine neue Wohnung in Klagenfurt.
Ende 2011 zog sie um, unser Verhältnis war als gut einzustufen. Also half ich ihr auch beim Umzug.
Mitte 2012wollten wir wieder zusammen ziehen. Sie meinte ich hätte eine zweite Chance verdient und stimmte natürlich freudestrahlend zu. Ich hab nur darauf bestanden erstmal getrennte Kassen zu machen. Wir fanden eine passende Wohnung in Klagenfurt, 96m², 800€warm. Ich schlug vor dass wir uns die Kaution(2000€) teilen, sie meinte das ginge nicht und ich müsste die übernehmen. Dafür wollte sie die Küche kaufen. OK, dachte ich, für ne zweite Chance sind 2000€ nicht zu viel. Dann ging es an den Mietvertrag. Der Vermieter wollte nur berufstätige Mieter, deshalb wurde der mit mir allein geschlossen. Den Kaufvertrag über die Küche musste ich dann auch übernehmen, weil sie keinen bekam.
Es kam wie es kommen musste, Anfang 2013 krieselte es wieder. Sie wollte zurück nach Berlin. Natürlich waren dann alle Kauf- und Mietverträge meine Sache. Ihre Beteiligung blieb aus.
Im April 2013 behauptet sie ich hätte sie geschlagen, ging einen Tag später zur Polizei und behauptete ich wollte sie umbringen. Ich bin ja schon froh daß aus dem anfänglichen "Mordversuch" mittlerweile ein "Verdacht der Körperverletzung" wurde.
Aber eben nur ein Verdacht, weil danach ging sie schlafen dann am nächsten Tag zur Arbeit, und erst nach Feierabend zur Polizei, weil die Station wohl grad auf dem Weg lag. Das alles macht ihre Aussagen recht unglaublich, jeder dem widerfährt was sie behauptet ruft die Polizei gleich.
Die Pölizei musste dem aber nachgehen und hat ein Bertretungsverbot mir aussprechen müssen, 14 Tage. Innerhalb der 14 Tage ist sie ausgezogen, Ich wusste nicht wohin.
Ich war beim Bezirksgerich Klagenfurt und wollte wissen wo meine Tochter ist. Die sagten mir sie bräuchten ihre Adresse um sie zu laden. 
Als ich die Adresse hatte (sie wohnt seitdem im Frauenhaus, und das war wirklich nicht einfach), hieß es wir sind alle Deutsche und da sei ein deutsches gericht zuständig.
Sie wird nun Ende Juli nach Berlin zurück ziehen. Meine Tochter hab ich seit April nicht gesehen.
Mittlerweile habe ich eine Exekution für die Alimente seit der Zeit wo wir wieder zusammen lebten.

Vor einem Jahr noch ein Arbeitnehmer der 2000€ kaution nebenbei  bezahlen konnte und kreditwürdig war ... heute Notstanshilfeempfänger mit Existensminimum - 25%  der nichtmal seine Tochter sehen darf. Nicht mal telefonieren darf ich mit ihr.

Danke fürs lesen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2013 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich war beim Bezirksgerich Klagenfurt und wollte wissen wo meine Tochter ist. Die sagten mir sie bräuchten ihre Adresse um sie zu laden. 
Als ich die Adresse hatte (sie wohnt seitdem im Frauenhaus, und das war wirklich nicht einfach), hieß es wir sind alle Deutsche und da sei ein deutsches gericht zuständig.
Sie wird nun Ende Juli nach Berlin zurück ziehen. Meine Tochter hab ich seit April nicht gesehen.
Mittlerweile habe ich eine Exekution für die Alimente seit der Zeit wo wir wieder zusammen lebten.

Du hast dir mit der Kombination D/Ö ja 2 der 3 schlimmsten Länder in Europa für Väter ausgesucht.
Du schreibst zwar, wegen was du denn beim Gericht in Klagenfurt warst aber wenn es um euer Kind ging, haben sie dich vermutlich schlicht belogen.
Für ein Kind, dass in Ö lebt ist auch das Gericht in Ö zuständig.
Und wenn die Mutter euer Kind nach Berlin verschleppt, dann wirst du dich eben mit den Idioten in schwarz in Berlin rumschlagen müssen.

Ich kenne mich zwar mit den Unterhaltsgesetzen in Ö nicht aus aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter einfach Unterhalt rückwirkend bis in die Zeit, in der du mit Mutter und Kind zusammen gewohnt hast exekutieren kann.
Zumindest, wenn es nach Recht und Gesetz zugeht, was allerdings schon eine recht starke Einschränkung ist.
Beides ist nämlich weder in der piefkeschen noch in der ösischen "Recht"sprechung sichergestellt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 00:27
(@anne-liese)
Schon was gesagt Registriert

Beim Gericht sagte man mir einfach "sie kann es"
und sie tut es auch.

Ich bin bald am ende. 800€ miete die ich mir damals wegen ihr aufgehalst habe , plus 45 für sky plus 35 handy plus wieviel ist festnet/internet eigentlich ? plus strom, jetzt auf 40 € abgesenkt.

und das bei 858€ ... rechnet mal selber

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2013 01:02
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und willkommen!

Auch bei uns gibt es D/Ö Zuständigkeiten und wir haben lange mit diesem Hin und Her zwischen den Ländern gekämpft...

Ein paar Fragen hab ich noch an Dich (dann können wir versuchen, Dir so gut es geht zu helfen):
Du schreibst, dass GSR (gemeinsames Sorgerecht) besteht - wie wurde das festgelegt? Gibt es da eine Urkunde, einen Beschluss?
Ihr wart ja nicht verheiratet, wenn ich das richtig verstehe, oder?

Was genau hast Du am Gericht in Klagenfurt beantragt / eingereicht?
Und was hast Du als Antwort bekommen? Gab es da einen Beschluss, wurde die Klage abgewiesen?

Von wo kommt die Exekution? Wo wurde das beantragt, wer führt das durch?

Wo ist das Kind aktuell offiziell gemeldet?

Wie ist der Status bzgl. dem Verdacht auf Körperverletzung?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2013 13:02
(@anne-liese)
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Hallo,
prima wenn den Kampf schonmal jemand gekämpft hat.

Zu Deiner ersten Frage:
So genau weis ich das nicht mehr, aber ich fand grad dieses:
"Wenn die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben, dann können die Eltern den Namen des Vaters oder (!) der Mutter zum Geburtsnamen bestimmen. Als Nachname des Kindes ist also auch der Name des Vaters wählbar, wenn dieser nicht mit der Kindesmutter - also mit Ihnen - verheiratet ist."
Ich nehme mal an wir hatten das damals so gemacht. Die haben direkt nach der Geburt gefragt wie sie heißen soll.

Beim Gericht habe ich bisher nur den Antrag auf Verfahrenshilfe eingereicht. Alles andere waren nur anfragen die mit "fehlender Adresse"  und mit "deutscher Staatsbürgerschaft" abgeschmettert wurden.

Dier Exekution stammt vom Bezirksgericht Völkermarkt. Die haben damals die Höhe der Alimente festgesetzt als wir getrennt waren. Das hab ich auch alles brav gezahlt. Bis wir wieder zusammen zogen. Da gabs dann wieder den sogenannten Naturalunterhalt. Und jetzt wo sie wieder weg ist will sie die Alimente exekutieren lassen für die Zeit wo wir zusammen lebten. Muß ich also zweimal zahlen ...

Ich nehme mal an die Kleine ist auch im Frauenhaus gemeldet.

Zum Verdacht der Körperverletzung ... Da ist noch nichts fertig. Gerichtlich passiert da aber auch nichts mehr. "Neustart" hat den Fall übernommen. Und die Übernehmen wirklich nur Bagatellen ...

LG Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2013 02:37
 vj
(@_vj_)
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Hi,

Danke für die Infos.

Dass Du scheinbar keinen Beleg für das GSR hast, könnte zu Problemen führen...
Gibts da wirklich nichts Schrifltiches?

Bzgl. der Exekution: waren KM und Kind in der Zeit, als ihr wieder zusammengewohnt habt, bei Dir gemeldet?
Wenn ja, dann weiß ich nicht, ob die Pfändung rechtmäßig wäre - da können aber sicher unsere Unterhalt-Spezialisten was dazu sagen.

Bzgl. der aktuellen Melde-Adresse des Kindes: Grundsätzlich wurde uns immer gesagt, dass das Gericht am Wohnort des Kindes zuständig ist. Genauso wie das entsprechende JA.

Kannst Du die KM aktuell erreichen / irgendwie mit ihr kommunizieren?

lg
vj

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2013 13:13
(@anne-liese)
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Hallo,

einen Beleg hab ich momentan tatsächlich nicht. Aber sowas müsste doch wohl anzufordern sein ...

Selbsverständlich waren sie bei mir gemeldet.

Kommunikation ist eher schwer, sie antwortet nicht auf SMS.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2013 14:32
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

So, ich hab das ganze mal mit meinem Mann durchgesprochen.

Absolut höchste Priorität sollte bei Dir haben, dass Du einen Beleg für das GSR hast.
Wenn ihr das damals beim JA festgelegt habt, dann kannst Du diese Urkunde dort anfordern.

Bzgl. der Zuständigkeit des Gerichtes:
Wenn ihr das GSR habt (und Du es auch belegen kannst), dann ist der Wegzug der KM mit dem Kind ohne Deine Zustimmung rechtlich ungültig und dann ist ein österreichisches Gericht zuständig, sofern das Kind länger als 6 Monate in Österreich gemeldet war (nach Brüssel IIA - Haager Kinderschutzabkommen).

Das bedeutet, als zweites brauchst Du einen Nachweis, von wann bis wann das Kind in Ö gemeldet war.

Dieser Nachweis ist auch wichtig, wenn es um die Unterhaltszahlung geht - denn wenn das Kind bei Dir gemeldet war, dann mußt Du für diese Zeit tatsächlich keinen Unterhalt zahlen.
Wenn allerdings bereits ein Gerichtsbeschluss vorliegt, d.h. wenn Du alle Einspruchsfristen versäumt hast und bereits zur Zahlung verurteilt wurdest, dann wird da wohl nichts mehr zu machen sein.

Soweit von mir.
Hoffe, das hilft Dir weiter.

lg
vj

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Geschrieben : 10.07.2013 22:12
(@anne-liese)
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Also gemeldet ist sie in Österreich seit 5,5 Jahren, seit Feber 2008.

Ich konnte keinen Einspruch einlagen ... das ist ja das Problem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 00:05
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich konnte keinen Einspruch einlagen ... das ist ja das Problem.

Warum?
___________

Sind die anderen Dinge für Dich klar oder gibt's hier noch Fragen?

lg
vj

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 11:26




(@anne-liese)
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Jetzt ist noch mehr unklar ...

Ich hab vorhin beim Jugendamt in Berlin-Köpenick angerufen, die sagen es gibt weder eine Anne-Liese Muttername noch eine Vatername ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 14:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind in Deutschland geboren ist, dann ist das Standesamt und nicht das Jugendamt zuständig. Und zwar das Standesamt wo das Kind geboren ist. Das Jugendamt hat nur Kinder in der Kartei wo es Probleme welcher Art auch immer hat (Umgang, Sorge etc.).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 16:39