Hallo ........,
Am ........... kam ein Schreiben der Sparkasse , dass Du dir ein Fahrrad kaufen möchtest und zum Abheben des Geldes meine Zustimmung erforderlich ist. Und was bedeutet das mit dem Taschengeldkonto?
Ich würde gerne alles mit dir besprechen, aber nicht über die Sparkasse.
Schreibe mir doch mal. Was ist denn mit deinem anderen Fahrrad. Kaputt und nicht zu reparieren? Hast du vielleicht mal ein Bild von dem Rad was du dir kaufen möchtest?
Und, was machst du so in den Ferien? Gehst du baden mit deinen Freunden?
Würde mich freuen, wenn ich mal dein Zeugnis sehen könnte.
Lg an deinen Bruder ......
Gruß Papa
Wegen der UH-Sache habe ich hier im Forum keinen Rat gesucht. Ich suche Rat , wie ich zu meinem jüngeren Sohn Kontakt aufbauen kann.
Ich muss keine Zahlen nennen um Rat zu bekommen.
Ich habe gesagt, das es seit 4 Jahren die ausgerechnete Summe des RA und JA ist. Und das Geld wird so gezahlt, das es UNTERHALT ist und nicht bestimmt aufgeteilt wird für jedes Kind.
Und ich habe auch gesagt, das für mich eine Kontaktaufnahme wegen UH nicht in Frage kommt.
Ich denke das sollte akzeptiert werden und nicht gegen mich verwendet werden. ich habe das Gefühl, das man mir nur Rat geben möchte, wenn ich auf die UH-Sachlage eingehe. Und das möchte ich derzeit einfach nicht.
Klar, das ist deine Sache,
Nur formal erhältdamit dein ältester keinen KU, sondern nur noch der Jüngste. ODer hat der ältere die KM ermächtigt den KU für ihn zu kassieren. Und wenn der KU nicht für jedes Kind einzeln gekennzeichnet ist wirst du evtl. irgendwann mal von deinem größeren Post bekommen mit der Aufforderung endlich zu zahlen und vor allem nachzuzahlen.
Ich würde dir auch beim jüngeren raten, dein Einverständnis zu geben und auf nichts zu hoffen. Wenn du das Thema KU nicht angehen willst, warum dann das "wenn er ein Rad will und dafür sein Geld abheben will, soll er gefälligst Kontakt zu mir aufnehmen"
Dabei geht es ja auch um Geld und noch nichtmal um dein Geld, sondern anscheinden um Geld das er gespart oder zu Geburtstagen etc. geschenkt bekommen hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Im Scheidungsurteil steht, das es bei der UH Zahlung nur zu einer Erhöhung kommt, wenn dementsprechend ein Antrag auf Neuberechnung vorgelegt wird. so wie es derzeit gehandhabt wird...obliegt der Empfehlung vom RA.
Und diesem sollte ich vertrauen, denke ich.
Was das persönliche angeht..da kann mir auch ein Ra nicht helfen.
Die Geldsache beim Fahrrad ist das Geld von uns als Eltern, was wir monatl. zurücklegten und hat nichts mit gesparten oder Geschenktem Geld zu tun. Und ich möchte nur damit erreichen, das er mich fragt und das nicht über ein Institut klärt. Ich habe nicht gesagt, das ich ihm das geld verweigere....
Ok,
letzter Versuch.
Für das volljährige Kind ist es völlig egal, was in eurem Scheidungsurteil steht. Das ist für ihn weder bindend noch gültig. Mit Volljährigkeit ist niemand anders als er noch befugt KU für ihn zu fordern oder einzuziehen.
Wenn also keine Einverständniserklärung vob ihmn vorliegt, dann kann er von dir KU rückwirkend fordern, da seinbe Mutter nicht befugt war den KU anzunehmen.
Vielleicht wäre auch das ein Ansatzpunkt zur Kontaktaufnahme:
"Lieber Sohnemann, Da du ja nun schon länger volljährig bist möchte ich gerne den Unterhalt für dich an dich persönlich üvberweisen. Bitte teile mir dazu deine Bankverbindung mit."
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ich zahle auf Grund meiner finanzielle Lage sehr wenig..unter dem Satz eines minderjährigen.
Das angesprochene habe ich mit dem RA erörtert. Deshalb steht bei den Zahlungen NICHT mehr Kind 1 und 2 , sondern nur Unterhalt.
ich glaube nicht, das er direkt UH von der KM erhält. Sie wird das fürs tägliche Leben behalten inkl. Kindergeld. Er wird Taschengeld bekommen, da er zwar volljährig ist, aber wie ein schüler bei ihr wohnt.
Und da ich so wenig zahle, ist die Meinung des RA,der Fachanwalt für Familienrecht ist, das er es beantragen müsste und es dann nicht rückwirkend fordern kann.....
und wenn er es von mir fordern würde müsste doch demzufolge dann auch seine Km ihm rückwirkend zahlen....
Was das angeht warte ich einfach ab.....
Im Scheidungsurteil steht, das es bei der UH Zahlung nur zu einer Erhöhung kommt, wenn dementsprechend ein Antrag auf Neuberechnung vorgelegt wird. so wie es derzeit gehandhabt wird...obliegt der Empfehlung vom RA.
Und diesem sollte ich vertrauen, denke ich.
Hallo Fraka,ich weiß, was dir Tina mitteilen möchte und dies hat seinen Grund! Gern kannst du am Montag deinen Anwalt dazu rückfragen.
auch wenn dies schon mehrfach erwähnt wurde, versuche ich das einfach mal für dich zusammenzufassen wie es aus rechtlicher Sicht nach außen hin betrachtet werden kann und wahrscheinlich auch wird, falls du mal entsprechende Post deines Großen bekommst, der Einfachheit halber rechne ich einfach mal mit 300€ Unterhalt pro Kind...
Du zahlst seit 4 Jahren Unterhalt auf das dir bekannte Konto der KM in unveränderter Höhe 600€.
Seit dein ältester Sohn 18 ist, solltest du für den Kleinen auf das dir bekannte Konto der KM 300€ überweisen, für den Großen auf das von ihm benannte Konto ebenfalls 300€.
Hast du von deinem ältesten Sohn zu seinem 18. Geburtstag keinen Hinweis dazu erhalten, dass du den Unterhalt für ihn weiterhin auf das Konto der KM zahlen sollst, dann schauen die Fakten so aus:
Du zahlst derzeit freiwillig 600€ Unterhalt für deinen Kleinen.
Für deinen Großen zahlst du definitiv keinen Unterhalt.
Wie du das meinst und was du gedacht hast und weil das schon immer so war, das kann dir bei Gericht wirklich ganz hart auf schmerzhaft auf die Füße fallen!
Frage deinen Anwalt dazu und lass dir seine Rechtsauskunft schriftlich geben. Auch Anwälte haben eine Haftpflicht.
Die Leute hier im Forum wollen dir helfen und dich vor Unheil bewahren!
Stell deine Zahlen in anonymisierter Form hier im Forum Unterhaltsrecht ein, dir reisst niemand den Kopf ab, aber evtl. kann man dir helfen irgendwann vor dem finanziellen Kollaps zu stehen.
Beste Grüße
papa2011
Hallo fraka,
Ich muss keine Zahlen nennen um Rat zu bekommen.
......
Und ich habe auch gesagt, das für mich eine Kontaktaufnahme wegen UH nicht in Frage kommt.
ich glaube Du verstehst uns nicht. Hier will Dir keiner einen Rat geben nur unter der Voraussetzung, dass Du Deine Zahlen auf den Tisch legst. Aber einen vernünftigen Rat kann man Dir nur dann geben, wenn man möglichst viele Details kennt, die in diesen Rat einfließen könnten. Hier im Forum sind Scheidungsväter unterwegs, die soviel knowhow haben, dass sie es mit einem Fachanwalt für Familienrecht aufnehmen können. Deren knowhow solltest Du Dir zu Nutze machen.
Der Tenor hier war nicht, dass Du wegen UH Kontakt aufnehmen sollst, sondern den Unterhalt als Vehikel nehmen sollst, um eine Kontaktaufnahme zu "erzwingen".
So wie die Informationen hier stückchenweise einfließen besteht nun sogar der Verdacht, dass sich unterhaltstechnisch eine Katastrophe für Dich zusammenbrauen kann, von der Du noch nicht mal was ahnst, völlig gleichgültig von dem was Dein Anwalt Dir sagt.
Nix für ungut. Aber Du solltest wissen, dass es hier viele Leute im Forum gibt, die Ihre Freizeit opfern, Deine Posts lesen und sich konstruktive Vorschläge überlegen. Keiner will Dir böses, keiner will auf Dir rumhacken. Aber Nachfragen sind gestattet. Wenn Du das nicht magst, nun denn, dann musst Du eben mit Antworten leben, die nur auf der Hälfte der relevanten Info fussen und daher vlt. sogar alles noch schlimmer machen.
Der Grund, warum ich dieses Forum hier so mag (Scheidungsforen gibt es viele) ist der, dass man hier, anders als in hundeten anderen Foren auf eine Frage nie von wichtigtuerischen halbwissenden Antworten bekommt wie: "Tja, schlimm, aber ich kann Dir da gerade auch nicht helfen". In anderen Foren machen solche Antworten etwa die Hälfte des Forenverkehrs aus.
Du selber bestimmst Die Qualität der Antworten ganz wesentlich.
Gruß, PP
Nu macht mal halblang.
Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, wovon ich ausgehe, gibt es auch keine rückwirkende Forderung.
Wenn Sohni sich meldet, so wird sich an der Zahlung sicher etwas ändern. Aber erst ab dann.
Insofern kann der TO gerne weiterhin den KU auf diese Weise zahlen.
Und da es vermutlich viel zu viel ist, wird sich wohl auch von der Gegenweite weiterhin keiner sobald melden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
der Uh ist seit einem Jahr nicht mehr tituliert. Anfangs schrieb ich beide Namen, dann Unterhalt Kinder und seit 12 MOnaten nur noch Unterhalt....eben auf Anraten des RA.....
das einzige was blieb ist die Summe.
Das keiner mehr fordert , wundert mich selber...denn ich zahle viel weniger als genannt
der Uh ist seit einem Jahr nicht mehr tituliert.
Und wodurch ist dieser verschwunden? Hat die Mutter ihn dir wieder ausgehändigt?
Anders geht so einer nämlich nicht aus der Welt.
Wer hat ihn denn erstellt?
Weißt du überhaupt, was ein Titel genau ist?
Ich vermute nicht.
Das keiner mehr fordert , wundert mich selber...denn ich zahle viel weniger als genannt
Mich nicht.
Mutter scheint sehr genau zu wissen, dass du zu viel bezahlst.
Da würde ich auch schön still halten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hm,
hattest du nicht geschrieben ,dass der KU in eurem Scheidungsurteil geregelt ist? Wurde da eine zeitliche Begrenzung vorgenommen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
der Uh ist seit einem Jahr nicht mehr tituliert. Anfangs schrieb ich beide Namen, dann Unterhalt Kinder und seit 12 MOnaten nur noch Unterhalt....eben auf Anraten des RA.....
das einzige was blieb ist die Summe.
Das keiner mehr fordert , wundert mich selber...denn ich zahle viel weniger als genannt
Nu aber mal Butter bei die Fische.
Hier tut dir keiner was, wir wollen nur helfen.
Rücks raus.
Gruss Wedi
-221 €
-im Scheidungsurteil ohne Zeitbegrenzung
-ich gab dem Verwendungszweck bei der Überweisung keine Namen mehr an, sondern nur Unterhalt
Hat sie dir denn den Titel, bzw. das Urteil im Original ausgehändigt?
Ansonsten kann dein Sohn ihn jederzeit gegen dich verwenden.
Und in diesem Falle sogar tatsächlich rückwirkend, da du keinen Zahlungsnachweis an ihn liefern kannst.
Mit diesem Damoklesschwert über deinem Kopf würde ich vielleicht auch lieber die Klappe halten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sehe mal auf der Startseite(Home) rechts oben unter private Nachrichten nach, da müsste bei dir ein Pfeil blinken.Klick den mal an.
Moin,
Mutter scheint sehr genau zu wissen, dass du zu viel bezahlst.
das glaube ich nicht; im Gegenteil:
Das keiner mehr fordert , wundert mich selber...denn ich zahle viel weniger als genannt
Nur eben: Man kann nicht selbst die Kommunikation verweigern aus lauter Angst, das "zu wenig" (das sich ja nach dem Einkommen des Unterhaltszahlers bemisst und nicht nach seinem persönlichen Gefühl) könnte offenkundig werden - und gleichzeitig das Ausbleiben der Kommunikation beklagen (die das Unterhalts-Thema beim Zustandekommen aber gefälligst ausklammern müsste.)
Die Nummer "es hat so zu laufen, wie ich mir das vorstelle" funktioniert nun einmal nicht - umso weniger, je älter die betroffenen Kinder sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das glaube ich nicht;
Das glaube ich doch.
Der TO zahlt nach eigenen Worten 600,- für beide.
Nehmen wir an, davon fallen 334,- auf den Jüngeren, so bleiben 264,- für den Älteren.
Das sind über 80% des Bedarfs von, vermutlich, 304,-€.
Somit müsste er ein vielfaches der Mutter verdienen, damit das passt.
Er selbst beschreibt sich aber als Mangelfall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der TO zahlt nach eigenen Worten 600,- für beide.
-221 €
So wie ich das verstehe, zahlt er 221,- nicht titulierten Unterhalt auf Kms Konto, mit dem Überweisungsgrund=Unterhalt, oder was habe ich hier nicht gelesen, oder überlesen?
Gruss Wedi
Nein, er zahlt 600,- für beide an die Mutter.
221,- sind tituliert worden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
