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Meine Geschichte

 
(@trubadix)
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Hallo werte Gemeinde,

erstmal möchte ich die gunst der Stunde nutzen um allen hier einen schönen sonnigen Nachmittag zu wünschen.

Ich bin 31 Jahre alt, und wohne in der nähe von Hannover. Meine Tochter L... ist heute fast 3 Jahre alt und wohnt bei ihrer Mutter nicht soooo weit von mir entfernt.
Eigentlich ist bei uns bis auf die üblichen Unstimmigkeiten alles ganz gut geregelt, und ich denke mancher hier würde sich freuen wenn es auch bei ihm so laufen würde. Trotzdem habe natürlich auch ich einige Fragen zum besseren Umgang mit Jugendämtern und anderen Behörden.

Zur Geschichte:
meine damalige Freundin hat mich im juni 2008 verlassen aus verschiedensten gründen. Ich natürlich Gentleman Like alles weitere für sie und das Kind geregelt (wohnungssuche, umzug etc.)
Dann kamen die ersten Fragen, wie regelt man das Besuchsrecht oder Umgangsrecht, wie ist das mit Unterhalt usw. ihr alle kennt das ja sicher 😉

Also ich mich als Vater meiner Tocher (anerkannt) (sie trägt auch meinen Nachnamen) und man mit 50% Sorgerecht an mein JA gewandt. Meine Gedanken waren ja sehr gut zur Thematik, ich habe ja 50% RECHTE  :redhead: Jaja die Unwissenheit  :).
Die nette Dame vom Amt organisierte ein Gespräch mit der KM und mir , wo das Umgangsrecht schriftlich festgehalten wurde. Dienstags und Donnerstags sowie jedes 2te WE. Soweit so gut. Bis zu diesem Punkt.

Ich lernte eine neue Person kennen  :redhead: Weiblich natürlich aber rein Freundschaftlich, trotzdem wurde man zusammen gesehen "die Gerüchte brodelten" und die KM wurde anscheint eifersüchtig. Wieso auch immer...

Und da fing das drama an, Unterhalt und Umgangsrecht, Geld geld geld, und natürlich Möbel, sowie 1000 Kleinigkeiten waren auf einmal wichtig... Wenn nötig auch in Verbindung mit dem JA.

Also musste ich erstmal mein einkommen nachweisen, zu dieser Zeit befand ich mich gerade in Alg2 bezug, also hatte nicht viel zum Abgegeben, eben die nachweise vorgelegt und der Unterhaltsvorschuss wurde bewilligt.
Alles weitere (bis auf Kleinkrieg) konnte ich abschmettern, und auch Psychisch verkraften, auch wenn es immer wieder (noch heute) irgendwelche dinge gibt die nervig sind.

Soweit ein kleiner Auszug aus meiner Geschichte. Jetzt hätte ich noch Konkrete fragen, Darf man die hier stellen?

1. Also ich bin seit einiger Zeit wieder fest in Arbeit, habe nur ein kleines Gehalt das gerade so mit mühe und not über das 4 stellige geht (netto). Was muss ich nun genau an Unterhalt bezahlen? Was muss ich an Vorschuss Rückzahlung leisten?

2. in wie weit habe ich möglichkeiten meine Tochter zu mir zu bekommen? Und was müsste man ggf. dafür tun?

3. Was für rechte und PFLICHTEN habe ich genau?

4. Muss ich jetzt dem JA mitteilen das sich eine Finanzielle Situation verändert hat?

5. Kann mir das Sorgerecht entzogen werden weil ich bestimmte unterschriften nicht leiste?

6. Was genau sollte man beachten (einreichen) um vielleicht im Vorfeld bestimmte Situationen zu begraben.

Als Nachtrag möchte ich noch sagen das meine EX LAG einen Minijob hat aber meine Tochter von 7.00 bis 16.30 Uhr in der Krippe ist. Die Krippe selbst zahlt sie mal und mal nicht, so das es schon oft vor der Kündigung stand.
Ab August geht meine Tochter in Kindergarten, diesen habe ich ausgewählt da die KM nicht in der Lage war (angeblich zeitlich) sich vorab zu informieren.

So jetzt aber genug  :yltype: ich werde mit meiner kleinen nach dem Mittagsschlaf noch ne runde Sonne geniessen....
Ich bedanke mich schon jetzt fürs lesen und hoffe auf Zahlreiche antworten.
Grüsse


Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 2).


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 16:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist jetzt nicht wahr, oder?  😡


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 16:12
(@trubadix)
Schon was gesagt Registriert

Ohhh, ich hatte es zwar gelesen dachte aber aufgrund der Tatsache das man seinen Realen namen auch bei der Anmeldung verwendet wär das nicht soooo schlimm. Entschuldigt bitte :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 17:03
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Trubadix,
ich versuch mal auf Deine Fragen zu antworten:

1. Also ich bin seit einiger Zeit wieder fest in Arbeit, habe nur ein kleines Gehalt das gerade so mit mühe und not über das 4 stellige geht (netto). Was muss ich nun genau an Unterhalt bezahlen? Was muss ich an Vorschuss Rückzahlung leisten?

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind liegt bei ca. 900Euro, alles was darüber hinaus geht kannst Du an Unterhalt für das Kind bezahlen. Unterhaltsschulden sind nachrangig.

2. in wie weit habe ich möglichkeiten meine Tochter zu mir zu bekommen? Und was müsste man ggf. dafür tun?

Warum möchtest Du Deine Tochter haben? Geht es ihr nicht gut bei der Mutter?
Die Hürden für Väter liegen hoch, Du hast so gut wie keine Chance!

3. Was für rechte und PFLICHTEN habe ich genau?

Du hast das Recht auf Umgan mit dem Kind und die Pflicht für den Barunterhalt zu sorgen.

4. Muss ich jetzt dem JA mitteilen das sich eine Finanzielle Situation verändert hat?

Existiert ein Titel?

5. Kann mir das Sorgerecht entzogen werden weil ich bestimmte unterschriften nicht leiste?

Welche Unterschriften möchtest Du denn verweigern? Das ist kontraproduktiv und Muttern kann die Unteschrift auch per Gericht ersetzen lassen...so bist Du ganz schnell das SR los.

6. Was genau sollte man beachten (einreichen) um vielleicht im Vorfeld bestimmte Situationen zu begraben.

Was für Situationen meinst Du denn?

Sonntagsgrüße
Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 18:25
(@trubadix)
Schon was gesagt Registriert

Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind liegt bei ca. 900Euro, alles was darüber hinaus geht kannst Du an Unterhalt für das Kind bezahlen. Unterhaltsschulden sind nachrangig.

Das heisst man muss in diesem Fall den Unterhaltvorschuß nicht zurück bezahlen?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Wenn man diesen Abbezahlt, wir der beachtet?

Warum möchtest Du Deine Tochter haben? Geht es ihr nicht gut bei der Mutter?

Naja gut hin oder her es gibt schon leicht berechtigte gründe für mein denken. Die frage war aber rein sporadisch.

Existiert ein Titel?

Nein dieser existiert nicht.

Was für Situationen meinst Du denn?

Naja man liest immer viel (auch hier) kann ja sein das es ne art FAQ´s im Umgang mit dem JA gibt.

Ich danke dir für deine Beiträge.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 23:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

5. Kann mir das Sorgerecht entzogen werden weil ich bestimmte unterschriften nicht leiste?

Wenn keine hinreichende Kooperationsbasis existiert, ja. Was meinst Du denn für Unterschriften? Auf den Jugendämtern bekommen die Mütter reihenweise erzählt, wenn GSR, dann niemals einen Kinderausweis. Bist Du so einer, oder meinst Du was ernstes? Wenn Du was wegen homöo-dingsda-Therapie unterschreiben sollst, wenn Dein Kind eigentlich vernünftige medizinische Versorgung braucht, dann lohnt sich der Konflikt, aber wenn's die Mitgliedschaft in der Zwergen-Gymnastik-Gruppe ist, dann schlucks runter. Klar?


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 23:19
(@trubadix)
Schon was gesagt Registriert

aber wenn's die Mitgliedschaft in der Zwergen-Gymnastik-Gruppe ist, dann schlucks runter. Klar?

Naja es geht da um ähnliches, möchte das auch dem kind gegenüber nicht verbieten. Aber es hatte das letzte mal nicht geklappt das ich dort vorbei gekommen bin und schon drohte mir das JA.
Wie dem auch sei, inzwischen isses klar.

Explizit nochmal die Frage:

Muss ich das Jugendamt nun Kontaktieren wegen  meiner Einkommensveränderung?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2009 23:29
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Trubadix,

wegen den Unterhaltsfragen wendest Du Dich besser an das Unterhaltsforum, da sitzen die Experten.

Inwieweit der UV zurückgezahlt werden muß, aus der Zeit in der Du nicht leistungsfähig warst, weiß ich nicht.
Da Du jetzt leistungsfähig bist, wenn auch nur gering, laufen Schulden auf.
Nachrangig heißt eigentlich nur, dass Du ersteinmal den laufenden Unterhalt zahlen mußt, die Schulden abtragen kannst Du auch später. Aber wie gesagt, stelle Deine Fragen im UH-Forum.

Was ich noch nicht verstanden habe, ist Deine Unterschriftenverweigerung! Du willst doch nicht wirklich "rumzicken"?

Für mich stellt sich folgende Situation dar:
Du hast ein uneheliches Kind, gemeinsames Sorgerecht, umfangreiches Umgangsrecht (geregelt mit Hilfe des JA, es klappt auch?)...es geht ums Geld und Du möchtest:
1. Nicht zahlen
2. Das Kind
3. Muttern ärgern in dem Du Unterschriften verweigerst

Für die gewissen Situationen gibt es einen FAQ, den Link habe ich nicht, da helfen Dir andere Forumsteilnehmer. Das Ding nennt sich Trennung-Faq (oder so).

Grüße
Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2009 01:00
(@trubadix)
Schon was gesagt Registriert

Für mich stellt sich folgende Situation dar:
Du hast ein uneheliches Kind, gemeinsames Sorgerecht, umfangreiches Umgangsrecht (geregelt mit Hilfe des JA, es klappt auch?)...es geht ums Geld und Du möchtest:
1. Nicht zahlen
2. Das Kind
3. Muttern ärgern in dem Du Unterschriften verweigerst

Nein nein... Unterhalt wird gezahlt soweit mir möglich! Und es geht hier keineswegs darum die Mutter zu Ärgern. Ich hatte es zeitlich nicht anders einrichten können, daher ging die KM gleich zum JA und lie mich benachrichtigen. Das JA drohte mir mit entzug vom SR.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2009 09:38