Meine Geschichte !!...
 
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Meine Geschichte !!!!

 
(@drfeelbetter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin auch neu hier und mir gehts wahrscheinlich bald so dreckig wie vielen anderen hier !!!!

Ich bin 33 Jahre und habe noch eine Frau und 2 Töchter von 3 und 5 Jahren.

Sodele vor 2 Wochen sagte dann meine Frau, das sie mit den Kindern ausziehen werde und schon dabei wäre eine neue Wohnung für sich und die Kinder zu suchen. Lange Gespräche und Streitereien folgten, mit null Erfolg.
Sie weicht keinen Meter von ihrem Ziel,dem Auszug, ab. Unsere Liebe ist schon lange erloschen, jedoch für die Kinder haben wir Heile Welt gespielt. Bis eben jetzt.

Dabei haben die Mäuse hier das Paradies, Oma und Opa der beiden wohnen direkt unter uns, die lieben die Mäuse unendlich. Die große sagte im Beisein ihrer Muttter sogar, ich bin lieber bei Oma und Opa wie mit dir Mama alleine.
Die Schule für nächstes Jahr ist ca 700m entfernt, der Kiga für die kleine ist 3 km weg....aber alles scheint meiner Frau egal...sie zieht lieber dahin, wo sie keiner kennt und niemand ihr mal die Kinder abnehmen kann. Ihre Eltern sind bereits verstorben.

Die 5 jährige, ist sehr schüchtern und zurückhaltend, sie hat sich aber im Kiga prächtig entwickelt....und jetzt soll sie alle ihre Freundinnen, ihren Kiga und die geliebte Erzieherin verlieren ???
Ihre Oma und Opa, ihr ganzes Umfeld ????
Ihren über alles liebenden und geliebten Vater ????

Dies alles scheint meiner Frau nicht zu interessieren, sie setzt ihren Kopf durch und gut ist.....

Auf meine Frage, das die Kinder bei mir blieben in ihrem gewohten Umfeld....bekam ich zur Antwort.. Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater !!!!!

Gehören Kinder nicht zu beiden Elternteilen ????

Da meine große Maus nächstes Jahr in die Schule kommt, ist es mir wichtig sie vernünftig auf die Schule und eben wenn sie in der Schule ist, sie gut zu unterstützen....meine Frau hat eine Schreib,Rechnen und Leseschwäche....

Wie soll sie den Kinder in der Schule unter die Arme greifen ???
Hab sie genau das gefragt, sie meinte dann gehen die Mäuse eben in die Ganztagsschule ...basta...

Ich hab mich beim Anwalt schlau gemacht, weil meine Frau die Kinder im Kiga abmelden will....was ich machen kann.
Nachdem der Anwalt meine Geschichte gehört hatte, sagte er, das wir erstmal auf das alleinige Wohnungsbestimmungsgesetz klagen sollen....damit zermattere ich mir jetzt den Kopf....soll ich das machen oder eben nicht !!!!?????
Der Anwalt hat mir eine 70-80 % Chance eingeräumt, das ich das WBG bekomme....

Sodele, mir kommen wieder mal die Tränen...gut für heute....

mfg

DFB

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2008 23:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hab mich beim Anwalt schlau gemacht, weil meine Frau die Kinder im Kiga abmelden will....was ich machen kann. Nachdem der Anwalt meine Geschichte gehört hatte, sagte er, das wir erstmal auf das alleinige Wohnungsbestimmungsgesetz klagen sollen....damit zermattere ich mir jetzt den Kopf....soll ich das machen oder eben nicht !!!!?????

Du Meinst das ABR (Aufenthalts-Bestimmungs-Recht)? Sollst Du. Du hast hier ja nachvollziehbar dargelegt, warum es für die Kinder besser ist zu bleiben, dann kannst Du das auch in einem ABR-Antrag. Die 70-80% würde ich jetzt nicht unterschreiben, aber 50:50 ist es allemal.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 23:18
(@drfeelbetter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Also meine Frau will auch mit den Kindern wegziehen und zwar so ca. 100 km. Sie sagte mir heute, das die beiden kinder 5 und fast 3 in einem neuen Kiga angemeldet würden und das sie die beiden nächste Woche bei der Stadtverwaltung abmelden wolle !!!!
Sie will mit den Kindern in eine 3 Zimmer Wohnung, ohne jegliche Freunde an dem Ort noch irgendwelcher Verwandter.
Wobei die Kinder hier auf 130qm leben könnten, Oma und Opa eine Etage tiefer haben, Patentanten und Freunde der Kinder in unmittelbare Nähe (2 km).
Ich war beim Anwalt, der meinte wenn meine Frau die Kinder abgemeldet hat, dann sollen wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen !!!

Ist das dann nicht schon zu spät ????

Mein Anwalt meint, nach meiner Auskunft zu urteilen...hätte ich 70-80% Chance das die Kids bei mir bleiben...

Wie seht ihr das ?????

danke

Doc

Edit Beppo:
Hallo Doc, wie du siehst, hast du bereits ne Antwort bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2008 00:39
(@papi74)
Registriert

Hallo,

grundsätzlich habt Ihr erstmal das gemeinsame Sorgerecht, zwar ist der deutsche Staat Kind / Mütter lastig aber noch kannst du was wuppen.
Es steht nirgends geschrieben, dass die Kids zur Mutter müssen.

Fakt ist, Deine holde Ex kann gerne ausziehen und machen was Sie will...aber das Thema Kinder tangiert Euch beide.

Du willst auf ABR klagen...sorge aber bereits jetzt im Vorfeld, dass keine Fakten geschaffen werden...

1.) lasse die Kinder nicht wegziehen...ggf. setze die KM vor die Tür und wechsle die Schlösser aus.
2.) nimm Urlaub und lasse die Kids nicht unbeaufsichtigt...
3.) weise eine lückenlose Betreuung nach und die muss auch nachhaltig stehen und zwar ohne das du auf "Fördermittel" angewiesen bist.
4.) suche Dir einen richtigen "Beisser" als Anwalt
5.) versucht eine vernünftige Umgangsregelung aufzustellen...die Kids brauchen Mama und Papa

Viel Glück

papi74

PS. solltes du es geschafft haben, dass die Kids bei Dir bleiben....erst dann gehe das Thema KU an...alles Step by Step

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 16:16
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

gehe auch jeden tag aufs einwohnermeldeamt und erkundige dich ob sie wirklich schon abgemeldet sind und wenn ja melde sie wieder zuhause an und setze dann ein schreiben auf per einwurfeinschreiben das die kidis ohne dein einverstädnis nicht umgemeldet werden dürfen!!!!!!
du könntest dann auch zeitgleich eine haushaltsbescheinigung ausfüllen lassen und schonmal das kindergeld mit der bescheinigung beantragen.
die beistandschaft beim JA beantragen(dann ist deine frau schonmal gehemmt in sachen anwalt)

mach deine konten leer und zwar alle!!!!!!!!!(kündige auch den dispo!!!)

entziehe deiner noch frau die vollmacht für dein konto oder mach einfach ein neues auf.

sichere sofort alle papiere die wichtig sind.versicherungen,stammbuch ,sparverträge , kreditverträge,mietverträge und so

und lass dich auf nichts ein sonst wirst du(oder besser deine kidis)die verlierer sein, sei hart !ist zwingend erforderlich jeder kompromiß kann dein ende sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 21:16
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@midenkgolenk

Das mit dem Einwohnermeldeamt würde ich sein lassen. Zum einen kriegt er die Auskunft nicht ohne weiteres kostenfrei und zum anderen dürfen die Kinder wohl ohne seine Zustimmung umgemeldet werden.

lg Nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 10:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Zum einen kriegt er die Auskunft nicht ohne weiteres kostenfrei

Ich meine, dies ist von BuLa zu BuLa unterschiedlich.

und zum anderen dürfen die Kinder wohl ohne seine Zustimmung umgemeldet werden.

Hier bin ich anderer Meinung. Da GSR vorliegt, das ABR nicht einem Elternteil alleine zugestanden wurde, ist gem. der meisten Landesmeldegesetze eine Ummeldung nur von einem Elternteil nicht statthaft. Dass die Praxis häufig anders aussieht, ist mir bekannt; was an der Unrechtmäßigkeit nichts ändert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 12:14
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

da muss ich dir leider wiedersprechen:

§ 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) als Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG:

wenn ich aus dem Kommentar Medert/Süßmuth/Dette-Koch (fast alle beim BMI beschäftig) zitieren darf:
"Minderjährige, die das 16. LJ (in Hessen 18.LJ) noch nicht vollendet haben, sind nach den Landesmeldegesetzen selbst nicht meldepflichtig. Diese Verpflichtung trifft vielmehr denjenigen, dessen Wohnung die minderjährige Person bezieht bzw. aus dessen Wohnung sie auszieht. In der Praxis sind dies regelmäßig die Eltern. Als nach Landesrecht meldepflichtiger Wohnungsinhaber kann aber auch ein Verwandter oder der Freund/die Freundin eines Minderjährigen unter 16 Jahren in Betracht kommen. Dabei obliegt ihnen die Meldepflicht für den Minderjährigen als eigene Verpflichtung. Sie handeln somit nicht in Vertretung des Minderjährigen, es ist daher kein gemeinschaftliches Handeln wie bei der Vertretung des Kindes nach § 1629 BGB erforderlich. Soweit die Eltern getrennte Wohnungen haben, ist das minderjährige, noch nicht 16-jährige Kind von dem Elternteil anzumelden, in dessen Wohnung es einzieht. Einer Mitwirkung des anderen Elternteils bedarf es nicht."

Ich will mich nicht streiten, auch zum Thema kostenlose Auskunft habe ich eine andere (rechtliche) Auffassung. Aber die Thematik ist sehr schwierig und bedarf immer einer Auslegung, die wohl selbst in den Behörden unterschiedlich ist, und mit Sicherheit auch in den Ländern-da magst du Recht haben.
Und nach dem ich die neuen Gesetzentwürfe gelesen habe (Bundesmelderecht, Passgesetz, Personalausweisgesetz-der elektronische PA steht vor der Tür), wirds nicht einfacher.

Der Opener soll es halt probieren.

lg Nadine

EDIT: ach so, im Passrecht ist es anders- da braucht man die Vollmacht des anderen Elternteils oder muss nachweisen, dass man das alleinige Sorgerecht hat

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 12:54