Moin !!! an alle die es lesen ich schau bei euch seid einiger Zeit öfters mal vorbei um mir mal einen Impuls zu holen. Ich bin eine sogenannte Zweitfrau die ständig Frust schiebt weil die berühmte Ex Frau niemals den Hals voll bekommt. Meine Situation ich bin eine uneheliche Mutter aus ganz frühen Zeiten 8 Wochen nach der Geburt zu sehen muß wie sie ihr Kind satt bekommt :). Ich bin seit 2002 mit meinem Mann zusammen und muß seitdem ständig die Zähne zusammen beißen, verzichte auf sogenannten Erholungsurlaub weil wir beide darum Kämpfen das mein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muß. Ständig bekommt die Ex Recht weil sie ja ein Kind betreut (tiefes mitleid) ich hatte meinen Mann kennen gelernt er hatte nix stand vor mir mit einer Reisetasche und einem ganz dickem Minus auf dem Girokonto. Beim Zugeginnausgleich war mein Mann ein ganz armer Student der glücklich sein konnte das seine Ex ihn unterstützte aber beim Ehegattenunterhalt ist er ja ein großer Verdiener der immer noch zuwenig Unterhalt zahllt ;(Ich hatte schon in der Vergangenheit gelernt das es heißt Recht zu bekommen und das eigene Recht zu empfinden zwei Paar Schuhe sind aber Famillienrecht ist so dreckig das man nicht daran denken möchte . Meine große Hoffnung war ja die neue Unterhaltsrechtsreform. Die Ex arbeitet ja auf 450€ Basis und wir wissen durch den Kleinen sie arbeitet schwarz mehr verdient aber keiner es beweisen kann sieja die arme die das Kind erzieht. Sorry mein Sarkasmus aber ich trage auch die ständigen Rechtsanwalltskosten. :mad:Es Ko..... mich an das jemand der gut lügen kann ständig Recht bekommt und jemand der stets ehrlich ist ständig ge..wird. Aber zu der ganzen Sache möchte ich etwas sagen ich war nicht verheiratet hatte keinem anspruch auf Aufstockungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt mußte immer dafür sorgen das mein Leben gesichert war und ich glaube ich bin glücklicher den ich kann morgens in den Spiegel schauen und weiß ich habe es geschafft und bin kein Hartz 4 Empfänger der auf andere angewiesen ist 😉
Hallo Freezer,
herzlich willkommen hier auf VS.
Frage vorab: Wie alt ist das Kind Deines Mannes? Ich vermute mal wenigstens 7 Jahre oder? Ich denke, durch das neue Unterhaltsrecht sieht es schon etwas rosiger aus und würde es auf einen erneuten Rechtstreit ankommen lassen. Es kann halt hier nur keiner mit Erfahrungen glänzen, dazu ist es noch zu frisch.
Gib doch mal ein bißchen mehr Futter. Was kriegt die Gute an EU und was zahlt er KU, was bleibt unterm Strich noch übrig?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo freezer,
LBM hat es ja schon geschrieben, ein paar mehr Infos wären nicht schlecht.
Denn ganz ehrlich....
Ich lese da was ganz Anderes raus:
Anscheinend war die Ex gut genug um den damaligen Studenten finanziell zu unterstützen
....umgekehrt scheint Dein LG da ganz anders gestrickt zu sein....und jedem Cent nachzutrauern,
den er ihr geben muss!
LG
Smilla
Guten Morgen
erst mal Danke für die antworten , Smilla sorry muß dich entäuschen mein Mann hat sein Studium durch arbeiten auf Montage finanziert , dadurch hat er doppelt so lange studiert . Und seine Ex hat dadurch auch sehr gut gelebt .
Sie hat nach der Scheidung die Wohnungseinrichtung , das Auto und Haus behalten .
Er trauert auch dem Geld nicht hinterher . Es sollte nur fair laufen . Der kleine wird im Sommer 11 , sie arbeitet offiziell auf
450€ Basis und muß laut Vergleich angeben sobald sie mehr verdient. Das was mich am meisten ärgert es wurde bei der berrechnung letztes Jahr eine hohe Sterrückzahlung mit einberrechnet die aber dadurch entstand das mein Mann und ich im Mai 2005 geheiratet haben. Darum muß er eine Monatliche Rückzahlung leisten und der Ehegattenunterhalt ist meiner Meinung zu hoch . Mein Mann und ich arbeiten beide und auch nicht wenig. Wir versuchen auch alles mögliche um den kleinen zu uns zu holen und mit ihm soviel Zeit wie möglich zu verbringen aber er wohnt 300 km entfernt die mein Mann alleine fahren muß die Kosten auch allein tragen muß. Was mich aber am meisten ärgert ist die tatsache sie arbeitet schwarz mehr als sie angibt. Sie ist sogar so dreist ruft unss an wie wir uns die Herbstferien vorstellen weil der Kleine ja nicht den ganzen Tag bei den Großeltern verbringen möchte und sie arbeiten muß. Hallo auf 450€ Basis arbeite ich höchstens 10 Std die Woche. Der kleine erzählt uns auch ganz frei das sie Überstunden schwarz ausbezahlt bekommt und das er wenn er aus der Schule kommt allein zu Hause ist. Wir waren durch das neue Recht jetzt beim Anwalt in der hoffnung das sie ihre Mehrarbeit offiziell macht. Aber so einfach ist das anscheinend nicht BU steht ihr noch zu weil der kleine letztes Jahr die Schule gewechselt hat . Wäre bis zum Sommer so und danach hat sie anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Also wieder Anwaltskosten Gerichtskosten etc. Das einzig positive ich werde mit berrücksichtigt ich arbeite auf Lohnst. 5 und dadurch habe ich auch endlich mal anspruch aber die berrechnung erfolgt auf der LST 3 meines Mannes . Was bedeutet sie profitiert von unserer Ehe . Was mich nun am meisten interessiert der sogenannte Aufstockungsunterhalt sollte doch nun nach neuem Recht eigentlich die Dif. zwischen dem was die Ex verdient hätte wenn sie ohne Kindererziehung einen normalen beruflichen weg gegangen wäre und dem was sie jetzt verdient sein oder habe ich das total falsch verstanden ? Sie ist gelernte Verkäuferin. Ich sehe es eigentlich so dadurch das sie EU bekommt geht nur auf Aushilfe arbeiten was macht sie wenn meinem Mann was passiert ?was ist wenn sie in Rente geht bei 450€ zahlt man nicht viel Rentenbeiträge ein. Sorry vielleicht liege ich falsch aber haben diese Frauen nix im Hirn und denken nie daran was wäre wenn. Ich brauche doch meine eigene Sicherheit und keinen Ernährer. lg freezer
Moin
Zuallererst einmal: Absätze erhöhen die Lesbarkeit. Danke 😉
So ich bin zwar kein Unterhaltsspezialist, aber dennoch weiß ich, das die Ex keine Vorteile aus dem Realsplitting ziehen darf und somit das Unterhaltsrelevante Einkommen sich nach LSTK 1 berechnet.
Desweiteren obliegt die EX einer gesteigerten Eigenverantwortung und das nicht erst seit der Unterhaltsrechtsreform. Hier wäre es auch eine Möglichkeit mit fiktivem Einkommen zu rechnen.
Gruß
Martin
Hi Phoenix,
So ich bin zwar kein Unterhaltsspezialist, aber dennoch weiß ich, das die Ex keine Vorteile aus dem Realsplitting ziehen darf und somit das Unterhaltsrelevante Einkommen sich nach LSTK 1 berechnet.
:thumbup: Völlig richtig.
Allerdings dürfen die Kinder vom Steuervorteil partizipieren. Daher muß hier exakt zwischen EU nd KU unterschieden werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Phoenix
Korinthenkackermodus an:
Am Realsplittingvorteil (Anlage U) darf auch die Ex partiziperen.
Nur nicht an der Steuerklasse 3 der neuen Ehe.
Korinthenkackermodus aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
@ Tina
Ich denke es geht hier auch nur um den EU und nicht um den KU. Allgemeines Rechtsempfinden: KU ist ja OK aber die Ex soll ihren Allerwertesten bewegen. So hab ich das verstanden.
@ Beppo
:puzz: :question: :puzz: Kein Plan was du wieder meinst. Da ich glücklicher Weise keinen Unterhalt zu zahlen habe, geht dieses Thema eher an mir vorbei. Nur das Allgemeine was ich aufschnappe kann ich als Denkansatz bereitstellen, aber wie ich jedes Mal schreibe:
So ich bin zwar kein Unterhaltsspezialist,
Gruß
Martin
@Phoenix,
das was du vermutlich meinst ist der Vorteil des Ehegattensplittings. Der ergibt sich aus der (neuen) Ehe und drückt sich z.B. durch die Steuerklasse 3 aus.
Das Realsplitting bezieht sich auf die Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt steuerlich abzusetzen. Daher ergibt sich dieser Vorteil nicht aus der neuen Ehe, sondern aus der alten und ist ggf. mit der Ex zu teilen.
Der Begriff des Realsplittings ist aber auch wirklich irreführend und missverständlich.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Realsplitting bezieht sich auf die Möglichkeit, den nachehelichen Unterhalt steuerlich abzusetzen. Daher ergibt sich dieser Vorteil nicht aus der neuen Ehe, sondern aus der alten und ist ggf. mit der Ex zu teilen.
Nicht zu teilen, sondern den steuerlichen Nachteil, der EX, auszugleichen 😉 ... da die EX ja das widerum als Einkommen zu versteuern hat. *Korinthenkackermodus*
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Oh mann, jetzt kommen wir wieder auf Abwege.
Das was du meinst, babbedeckel, ist noch was Anderes und kommt ggf. noch dazu.
Lass uns das hier nicht weiter vertiefen.
😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
