hallo.....
schön, bei euch zu sein!!!
wollt mal eure meinung hören...
ich habe mich vor einem jahr von meiner frau getrennt bzw. sie auch von mir. sie hat unsere tochter mit zu sich genommen, meine tochter ist jetzt sechs jahre alt. ich will mich demnächst scheiden lassen und meine tochter wieder zu mir holen. wir hatten ein gemeinsames haus, was wir verkauft haben und wir das geld aufgeteilt haben. ich wohne weiterhin in dem haus zu miete. meine frau ist mit unserer tochter ausgezogen. wie sich das jetzt so langsam rausstellt ist meine frau mit dem kind überfordert. sie ist alkoholikerin. hat schon mal eine viermonatige entzug in einer klinik hinter sich, ist aber wieder rückfällig geworden. das war eigentlich auch der hauptgrund, warum ich mich von ihr getrennt habe. wir sind insgesamt 15 jahre zusammen gewesen und davon 6 jahre verheiratet. ich war auch drei jahre in elternzeit und hab auf unsere tochter aufgepasst. jetzt merkt meine frau, das ich scheiden lassen möchte und hat mich nochmal gefragt ob wir nochmal zusammen kommen. ich hab das verneint und möchte das auch nicht mehr. so verstehen wir uns ganz gut und haben bis jetzt auch alles sehr gut geregelt. es gibt eigentlich auch keine streitereien. bis jetzt!!. ich war in dem ein jahr trotzdem für sie da, wenn sie nicht mehr konnte und sie mit unserer tochter überfordert war. aber ich will das nicht mehr, weil ich wieder in die ko-abhängigkeit gerate. ich war da mehrer jahre, deshalb bin ich immer wieder zu ihr zurück gegangen. ich würde gerne jetzt meine tochter zu mir nehmen, wenn es geht ohne großen finanziellen aufwand erstmal. ist es ratsam zum jugendamt zu gehen und die sache mit den zu besprechen oder gleich zum rechtsanwalt und beim gericht, das aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? zur info: ich bin 43 jahre alt und frühpensioniert 2011 wegen bournout.
Moin schlupf,
Alkoholiker vs. Frührentner wegen BurnOut ist keine Kombination, aus der sich ein "bei mir hat das Kind es besser, gebt mir das ABR" ableiten lässt. Vermutlich wäre es sinnvoller, Ihr würdet Eure beiderseits begrenzten Ressourcen zusammenschmeissen und ein Wechselmodell installieren.
Wenn Du mit 43 nicht mehr arbeiten gehen kannst, wird Dich ein 6-jähriges Kind (das älter und schwieriger wird) vermutlich ebenso überfordern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
genau auf diese antwort habe ich gewartet :exclam:.....das befürchte ich auch, dass das jugendamt bzw. das gericht sagt......also ich bin beamter und da kriegt man das schnell durch beim arzt......ich war jahrelang alleinerziehender vater von zwie jungs von meiner ersten ehe, die kinder waren mit 8 jahren bei mir und sind jetzt 20 bzw. 21, die haben, jezt nach der trennung auch das haus verlassen bzw. sollten das haus verlassen, als es zum verkauf stand. es war ein zufall, dass ich drin wohnen bleiben kann.
wenn man jahrelang alleinerziehend ist und eine abhängige alkohol-kranke partnerin hat, bricht man irgendwann zusammen!.....Aber jetzt bin ich wieder fit!! hab eine therapie hinter mir und bin wieder bei vollen kräften. trainiere minikicker, wo meine tochter auch drin spielt.
Ich schließ mich an.
So etwas ist für einen Vater kaum gegen den Willen der Mutter durchsetzbar.
Schon gar nicht, wenn du selbst so ein "Manko" hast.
Nutze den guten Kontakt zur Mutter und machen einen kooperativen Plan.
Sonst ist die Gefahr groß, mehr Kaputt zu machen.
Ansonsten ist das nur durchsetzbar, wenn du Verbündete hast.
Das JA z.B.
Aber wenn deine Ex noch nie "amtlich" aufgefallen ist, wird auch das schwierig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
dazu solltest Du jetzt wirklich das Thema Scheidung angehen, da Dich ansonsten der Versorgungsausgleich noch mehr kosten wird. Der läuft mit jedem Jahr Ehe weiter.
jetzt merkt meine frau, das ich scheiden lassen möchte und hat mich nochmal gefragt ob wir nochmal zusammen kommen
Allein dieses Verhalten ist für Frauen absolut untypisch. Sie scheint in Dir eher einen willfähigen Helfer bei ihren gesundheitlichen Problemen zu sehen.
Wie schon Beppo geschrieben hat - nutz das gute Verhältnis. Ihr könnt insb. im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar alle wichtigen Punkte einvernehmlich regeln. Spart Zeit, Geld und Nerven. Und die Scheidung kann dann innerhalb von 15 min erfolgen. Auch dazu können wir Dir Tipps geben. Gruß Ingo
Hallo,
ich bin 43 jahre alt und frühpensioniert 2011 wegen bournout.
Das macht Dich - entgegen anderen Meinungen - allerdings noch lange nicht erziehungsunfähig.
Entscheidend ist die Frage: siehst Du aufgrund der (aktiven?) Krankheit der KM eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung ?
Und wenn ja, welche genau ?
Sie scheint in Dir eher einen willfähigen Helfer bei ihren gesundheitlichen Problemen zu sehen.
Selbstverständlich, bei jahrelanger Co-Abhängigkeit von ihm.
Das macht Dich - entgegen anderen Meinungen - allerdings noch lange nicht erziehungsunfähig.
Nein, aber es erschwert seinen Kampf um das Kind und mindert seine Chancen.
Oder kannst du einen positiven Ausgang vorhersagen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, aber es erschwert seinen Kampf um das Kind und mindert seine Chancen.
Das ist mir zu pauschalisierend.
Oder kannst du einen positiven Ausgang vorhersagen?
Ebensowenig wie Du einen negativen.
Warte doch erst einmal ab, was er zum Thema Gefährdung des Kindes zu berichten hat.
bzgl. Burnout und Frührente:
also ich bin beamter und da kriegt man das schnell durch beim arzt......Aber jetzt bin ich wieder fit!! hab eine therapie hinter mir und bin wieder bei vollen kräften.
dann wüsste ich ja was wieder zu tun ist...
danke erstmal für eure rückmeldungen!!!
ich hab jetzt mir ihr gesprochen und wir haben uns geeinigt!
Auf folgendes: meine tochter kommt zu mir, wir haben beide das gemeinsame sorgerecht bzw. das aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sie kann unsere tochter sehen und zu sich nehmen, wann sie das möchte, mit absprache mit mir und unserer tochter.
Wir verzichten gemeinsam auf jegliche unterhaltszahlung gegenüber dem anderen. Sie braucht auch kein unterhalt für unsere tochter zu zahlen.
Wie kriege ich das jetzt am schnellsten und sichersten durch das gericht, bevor da noch eine andere entscheidung getroffen wird?!.....es gibt ja immer viele berater und helfer, die dann irgendwelche komischen ideen haben :wink:....
Wäre schön, wenn ihr mir da gute ratschläge geben könnt!!!
Hilft da ein Notar?.....oder direkt gemeinsam zu einem anwalt gehen?
viele grüße
schlupf
Moin schlupf,
schau Dich mal auf DIESER Website um; dort gibt es Vorlagen für Elternvereinbarungen, die Du auf Eure individuellen Gegebenheiten anpassen kannst. Danach zweimal ausdrucken, unterschreiben und jeder irgendwo abheften.
Das ganze ist zwar nicht rechtlich bindend (es sei denn, man würde einen "gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich" daraus machen), aber das sind viele andere Dinge im Leben auch nicht: Ein Arbeitsvertrag gewährleistet nicht, dass DU dauerhaft Arbeit haben wirst und ein Mietvertrag schützt Dich nicht davor, dass der Vermieter Dir irgendwann kündigt. Sicherheit ist relativ. Dagegen hilft auch ein Notar oder Anwalt nicht.
Eine beidseits unterschriebene Elternvereinbarung hat vor allem psychologische Wirkung: Was wir beide mal unterschrieben haben, ist etwas, über das man später eigentlich nicht mehr streiten muss, weil man nachlesen kann, was man vereinbart hat. Und es ist schwieriger, dagegen zu verstossen als gegen wachsweiche mündliche Regelungen. 100-prozentige Garantien gibt es auch hier nicht, aber es ist ein guter Anfang. Der Rest ist elterliches Vertrauen.
Ihr habt beide ein Handicap; insofern ist es sowieso besser, gemeinsam für Euer Kind zu sorgen als Euch zu bekämpfen. Euer Kind profitiert am meisten davon.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo schlupf,
ich hab jetzt mir ihr gesprochen und wir haben uns geeinigt!
Sehr gut, das ist immer die beste Lösung - auch wenn sie möglicherweise nicht ewig Bestand haben sollte.
Vor Gericht kannst Du auch später noch klagen - falls es notwendig werden sollte.
Mütterorientierte deutsche Ämter und Familienrichter sollten nur bei Uneinigkeit bemüht werden.
Hilft da ein Notar?.....oder direkt gemeinsam zu einem anwalt gehen?
Beides ist nicht rechtsverbindlich und verursacht nur überflüssige Kosten.
Der Weg, den brille beschrieb, ist weitaus sinnvoller.
Die absurden Anmerkungen bzgl. potentieller Nachteile des Wechselmodells auf der von brille verlinkten Webseite solltest Du allerdings großzügig ignorieren.
Einen weitaus realistischeren Bezug zum Wechselmodell bietet z.B. dieses aktuelle Buch:
www.eine-woche-mama-eine-woche-papa.de