Moin
Also ich verstehe solche Männer auch nicht. Klar muß man nicht der Meinung der Ex sein und sich auch nicht vorschreiben lassen, was man mit den Kindern machen darf oder nicht. Schließlich obliegen die Aktivitäten am Umgangswochenende allein dem Umgangselternteil. Aber wenn selbst der KSB und das JA der Oma kritisch gegenüberstehen, sollte man sich doch Gedanken darüber machen, ob nicht doch was an den Gründen dran ist, weswegen der Umgang zur Oma vermieden werden soll.
Dein EX scheint die Trennung bei weitem noch nicht verkraftet zu haben. Dieses wird warscheinlich noch sehr lange dauern.
Vorschlag zur nächsten GV: Beantrage die Festsetzung eines Zwangsgeldes, wenn dein Ex sich mit den Kindern der Oma nähert, oder beantrage eine Bannmeile zwischen der Oma und den Kindern. Hierüber solltest du mal mit deinem RA reden.
Interresserhalber:
(ihr Mann war Patenonkel der Kinder, ich habe ihm allerdings aufgrund der Umstände das Patenamt entzogen).
Wie geht so was von statten?? Meines Wissens nach kann eine Patenschaft nicht aufgehoben werden, da es ein Bündnis vor Gott ist. (nicht mehr und nicht weniger) Ein Bündniss vor Gott kann man nicht rückgängig machen und ist für die Ewigkeit. Aus diesem Grund kann man sich ja auch nicht kirchlich Scheiden lassen. (Bin ich froh meine Ex nicht kirchlich geheiratet zu haben... die ewigkeit mit Ihr .... :rofl2: :rofl2: :rofl2: )
Gruß
Martin
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Pueppi!
DAS wäre mein Alptraum.... dass Ex nach der Trennung beim Umgang mit dem Kind Kontakte pflegt, die ich nie und nimmer ertragen könnte, weil sie objektiv einfach nicht gut sind.
Ich kann Dir nur wünschen, dass der Richter durch die Berichte von KSB und JA merkt, wie wichtig der Umgangsausschluss ist.
Deine LM kann sich ja nicht mal auf ihre Rechte als Oma berufen, weil sie ja duzrch Deine Freigabe zur Adoption keine verwandtschaftlichen Beziehungen mehr zu Dir und damit auch nicht zu Deinen Kindern hat.
Ich muss sagen, dass ich vor Frauen wie Dir absolute Hochachtung habe, wenn sie trotz Gewalt des Mannes gegen sich noch den Umgang fördern. Ich bin der Meinung, wer Frauen schlägt, schlägt auch Kinder. Kinder schlagen hat ja vom Prinzip als Erziehungsmittel noch viel mehr Lobby. Deshalb würde mir das aktive Fördern des Umgangs in so einem Fall immer Bauchweh bereiten, weil ich Angst hätte, meine Kinder jemandem zu überlassen, der Konflikte mit der Faust löst.
Ein Mann der Frauen schlägt ist schon widerlich, aber einer, der das vor den Kindern tut hat m.E. das Recht verloren, Anspruch auf irgendwas zu erheben. Steinigt mich dafür.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LMB
Ein Mann der Frauen schlägt ist schon widerlich, aber einer, der das vor den Kindern tut hat m.E. das Recht verloren, Anspruch auf irgendwas zu erheben. Steinigt mich dafür.
Mach ich doch gerne. :stonefall:
Erstens kann ich es als ehemaliges männliches Objekt weiblicher Agressionen gar nicht leiden, wenn man Gewalt verpauschalisiert. Ich denke aber mal das du es nicht so gemeint hast sondern eher:
Jemand der jemand anderen schlägt ist schon wiederlich, aber einer, der das vor den Kindern tut hat m.E. das Recht verloren, Anspruch auf irgendwas zu erheben. Steinigt mich dafür.
Zweitens bedeutet es nicht generell, das jemand der mal jemand anderen geschlagen hat auch seine Kinder schlägt. Genau dieses Denken ist der Hintergrund, mit dem immer wieder Väter das Recht verlieren, ihre Kinder zu sehen. Einmal in Wut die Mutter geschlagen, dann am besten noch mit Hilfe eines Frauenhauses einen psychisch gestörten Schläger draus gemacht und aus die Maus. Für Gewalt gibt es zwar keine Entschuldigung und keine Gründe, aber ist nicht jeder mal so weit gewesen (egal ob Mann oder Frau) seinen EX einen Kinnharken zu verpassen zu wollen??
Gruß
Martin
Hallo Martin,
meine Ausführungen gelten ebenso in umgekehrter Geschlechtsverteilung. Also auch wenn Frau den Mann schlägt und das dann auch noch vor den Kindern.
Ich bin da vielleicht noch zu "altmodisch", als mir das umgekehrt vorstellen zu können.
Ich denke halt, wer generell die Hand gegen einen anderen Menschen erhebt - wieso sollte der vor einem Kind halt machen?
Ich hätte da einfach ANGST und ich denke, auch Pueppi könnte die haben. Und was ich ihr ausspreche ist die Bewunderung dafür, dass sie selber den Kindern versucht, Kontakte zum Vater zu ermöglichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Klar muß man nicht der Meinung der Ex sein und sich auch nicht vorschreiben lassen, was man mit den Kindern machen darf oder nicht. Schließlich obliegen die Aktivitäten am Umgangswochenende allein dem Umgangselternteil.
Da geb ich Dir vollkommen Recht. Dahingehend waren auch keine Probleme. Es ging lediglich um den Umgangsausschluss mit meiner LM.
Aber wenn selbst der KSB und das JA der Oma kritisch gegenüberstehen, sollte man sich doch Gedanken darüber machen, ob nicht doch was an den Gründen dran ist, weswegen der Umgang zur Oma vermieden werden soll.
So ist es...die haben ja selbst erleben dürfen, wie diese Frau tickt und vor nichts zurückschreckt. Als das JA und der KSB den Brief von ihr in Händen hielten, waren sie sprachlos und geschockt zugleich, mit welchem Hass und Neid dieser geschrieben war. :schaemdich:
Dein EX scheint die Trennung bei weitem noch nicht verkraftet zu haben. Dieses wird warscheinlich noch sehr lange dauern.
Nur schade, dass er es versucht, über die Rücken der Kinder auszutragen. :vergisses: und bei mir auf meinem wundesten Punkt herumreitet.
Vorschlag zur nächsten GV: Beantrage die Festsetzung eines Zwangsgeldes, wenn dein Ex sich mit den Kindern der Oma nähert, oder beantrage eine Bannmeile zwischen der Oma und den Kindern.
Ich werde mich schlau machen, denke der Vorschlag mit dem Zwangsgeld ist gut, denn alles andere wird ihn nicht wirklich interessieren.
Interresserhalber: Wie geht so was von statten?? Meines Wissens nach kann eine Patenschaft nicht aufgehoben werden, da es ein Bündnis vor Gott ist.
Das stimmt und bei den Katholiken ist es besonders heikel. Ich habe den Paten im Familienstammbuch streichen, und einen anderen Taufpaten einsetzen lassen. Hab mich dazu mit dem bischöflichen Ordinariat und dem zuständigen Ortspfarrer
verständigt.
Liebe Grüsse und danke für den Tip.
Pueppi7376
Hallo Lausebackesmama !
DAS wäre mein Alptraum.... dass Ex nach der Trennung beim Umgang mit dem Kind Kontakte pflegt, die ich nie und nimmer ertragen könnte
Das IST mein Alptraum seit über 1 Jahr. Und da mein Ex erkannt hat, dass diese Frau ein absolut rotes Tuch für mich ist, versucht er über die Kinder den Kontakt herzustellen.
Ich kann Dir nur wünschen, dass der Richter durch die Berichte von KSB und JA merkt, wie wichtig der Umgangsausschluss ist
Ich bin gespannt, ob aus dem Abschlussbericht klar hervorgeht, dass es mir nur um den Umgangsausschluss mit meiner LM Mutter geht...
Deine LM kann sich ja nicht mal auf ihre Rechte als Oma berufen, weil sie ja duzrch Deine Freigabe zur Adoption keine verwandtschaftlichen Beziehungen mehr zu Dir und damit auch nicht zu Deinen Kindern hat.
Daher bräuchte man auch eigentlich keinen Umgangsausschluss...denn ihre Rechte sind alle erloschen. Vor Gericht zähl sie weder als Oma noch als meine Mutter. Mein Glück !!!
Ich muss sagen, dass ich vor Frauen wie Dir absolute Hochachtung habe, wenn sie trotz Gewalt des Mannes gegen sich noch den Umgang fördern.
Durch meine Lebensgeschichte weiss ich, wie wichtig beide Elternteile für Kinder sind ! Durch den Rückhalt meiner (Adoptiv)Eltern und das Wissen aus meiner Vergangenheit, schöpfe ich die Kraft, FÜR meine Kinder zu handeln, obwohl ich viel Angst vor meinem Ex habe und das psychisch für mich eine ganz grosse Belastung darstellt, auch mit meiner LM immer wieder konfrontiert zu werden.
Deshalb würde mir das aktive Fördern des Umgangs in so einem Fall immer Bauchweh bereiten, weil ich Angst hätte, meine Kinder jemandem zu überlassen, der Konflikte mit der Faust löst.
Was mir ebenso Bauchweh bereitet ist aber nicht nur die Gewaltbereitschaft, sondern auch das, was er bei den Kindern mit Aussagen über mich anrichten könnte. Und er wird keine Gelegenheit dazu auslassen.
Ich danke Dir für Deine Antwort.
Pueppi7376
Hallo zurück...
heute bekam ich den Abschlussbericht vom KSB. Darin steht:
Im Juni 2006 begann ich die Zusammenarbeit mit Familie X. Nach den ersten Gesprächen mit den Eltern lernten die Kinder unsere Betreuerin kennen....die Kinder freuten sich jedesmal sehr über das Wiedersehen mit dem Papa...Auch die Mutter hielt sich an unsere Abmachungen und brachte die Kinder stets pünktlich. Sie zeigte sich immer kooperativ.
Insgesamt haben bis zum 29.11.06 sechs BU´s stattgefunden. Dann gestalteten die Eltern auf eigenen Wunsch die Treffen selbst. Ich persönlich hielt den Zeitpunkt für verfrüht...Wie mir später die Eltern berichteten kam es zu heftigen Streitereien und es gelang ihnen nicht, in Ruhe die Probleme zu lösen. Frau X gestattete es dem Vater nicht, mit den Kindern zu ihrer leiblichen Mutter zu gehen. Herr X akzeptierte dieses Verbot nicht. Bis zum heutigen Tag ist das der Hauptstreitpunkt.
Nachdem Herr X am xxx nicht an unserem abschliessenden Gespräch teilnehmen konnte, verabredete ich einen weiteren Termin mit ihm alleine. Er bat mich darum, Frau Y, die leibliche Mutter von Frau X, mitbringen zu dürfen. Ich stimmte dieser Bitte zu, da ich auch die Möglichkeit nutzen wollte, sie kennenzulernen. Ich erklärte dem Vater und Frau Y, was wir am xxx besprochen hatten. Hauptpunkt war und ist, die einzige Einschränkung für den Umgang mit den Kindern.
Leider war Herr X mit dem möglichen Modus nicht einverstanden. Er freute dich zwar darüber, dass er ab sofort die Treffen mit seinen Kindern selbständiger gestalten könne, jedoch war er nicht bereit die einzige, noch bestehende Einschränkung zu akzeptieren. Er sehe nicht ein, auf die Besuche bei Frau Y zu verzichten.
Ich schilderte ihm den Inhalt unseres Gespräches und versuchte ihm erneut deutlich zu machen, dass die Mutter mit dem alleinigen SR sehr wohl bestimmen könne, ob sie ihre Kinder bei der "verhassten" leiblichen Mutter wissen möchte oder nicht. Ausserdem stehe es rechtlich ausser Frage, ob sie dagegen sein dürfe.
Wie sich Herr X in naher Zukunft entscheiden wird, also, ob er auf den Kontakt mit seinen Kindern verzichten wird, wegen dieser Einschränkung, oder ob er die Umgänge unter diesen Bedingungen akzeptiert, konnte er zm Ende des Gespräches nicht sagen. Ich verabschiedete ihn mit der Bitte, zuerst an die Kinder zu denken...ich hoffe, einem der beiden Eltern gelingt es bald, die eigenen Interessen hinter denen der leidenden Kinder anzustellen.
MFG :amen:
xxxx
Pueppi7376
Klingt danach, als ob die dasKSB nichts gegen die Kontake zur "oma" hat. Der letzte Satz ist eine Watsche für beideEltern. Eienr von beiden muß sich bewegen. Entweder verzichtet dein Ex auf den gemeinsamen Kontakt mit deine leibl. Mutter oder du verzichtest auf das Kontaktverbot.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish !
Klingt danach, als ob die dasKSB nichts gegen die Kontake zur "oma" hat.
Ich denke ganz einfach, dass der KSB das hier in dem Abschlussbericht nicht näher erläutert, da es ja grundsätzlich um den Umgang von Vater und Kindern geht und NICHT um das Problem mit der "Oma"...denn sie hat nun mal kein Umgangsrecht. Ich würde meinen, dass das dann erst vor Gericht (falls er das anstrebt) genau erörtert wird. Fakt ist ihre Aussage mir gegenüber, dass sie als KSB (genau wie das JA) hinter mir stehen, wenn es um das Problem mit meiner leibl. Mutter geht. Es ist schon eine verzwickte Situation, die sicherlich nicht alltäglich in der Form vorkommt.
Der letzte Satz ist eine Watsche für beideEltern. Eienr von beiden muß sich bewegen.
Der KSB ist eine neutrale Stelle. Sie darf zu keinem von den Eltern Stellung beziehen. Klar muss sich einer von uns bewegen, doch wer die Hintergründe kennt, die aus meiner Lebensgeschichte hervorgehen, wird verstehen können, dass ich mich dazu nicht in der Lage sehe...der psychische Druck, der auf mir durch meine Adoption und durch die vorherrschende Lage lastet, ist enorm und daher muss ich den Abstand wahren, auch zum Wohle meiner Kinder. Doch wenn man den Satz liest "Ich verabschiedete ihn mit der Bitte, zuerst an die Kinder zu denken..." ist doch eigentlich aussagekräftig genug.
Entweder verzichtet dein Ex auf den gemeinsamen Kontakt mit deine leibl. Mutter oder du verzichtest auf das Kontaktverbot.
Dazu kann ich nur sagen, wenn dem KV der Kontakt zu seinen Kindern tatsächlich so wichtig ist, dann steht ausser Frage, wer hier was zu tun hat.
Ich danke Dir für deine Antwort, es ist immer mal gut, auch Dinge aus einer anderen Sicht erläutert zu bekommen und erstaunlich, wie unterschiedlich die Aufassungen sein können. Es hilft mir oft, besseres Vertändnis zu kriegen.
LG Pueppi7376
Pueppi7376
Warum deep?,
so wie ichs verstanden hab geht es dabei um pueppis leibliche Mutter, die pueppi zur Adoption freigegeben hat. Damit erlöschen alle verwandtschaftlichen Beziehungen und sie ist eben rechtlich nicht Oma. Zudem haben andere Verwandte oder "Vertrauenspersonen" doch nur dann ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient, anders bei den leiblichen Eltern, da kann es nurdann ausgeschlossen werden ,wenn es dem Wohl des Kindes schadet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo DeepThought !
Das stimmt so nicht ganz
In meinem Fall schon, denn rechtlich gesehen ist sie KEINE OMA. Durch die Adoption sind ihre Rechte vollkommen erloschen !
LG Pueppi7376
Pueppi7376
so wie ichs verstanden hab geht es dabei um pueppis leibliche Mutter, die pueppi zur Adoption freigegeben hat. Damit erlöschen alle verwandtschaftlichen Beziehungen und sie ist eben rechtlich nicht Oma.
Hi Tina, JA genauso ist es ! Hast es richtig verstanden
Zudem haben andere Verwandte oder "Vertrauenspersonen" doch nur dann ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient
Richtig, und daher wird der Umgang mit meiner LM auch NICHT gefördert !
Liebe Grüsse Pueppi7376
Pueppi7376
Sorry, hatte nicht das gesamte Topic im Kopf, sondern nur den letzten Text... :knockout:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry, hatte nicht das gesamte Topic im Kopf, sondern nur den letzten Text...
:troesti:
Pueppi7376
deep, ich würde mich auch wundern, wenn du imemr alle geschichten komplett parat hättest. 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Klingt danach, als ob die dasKSB nichts gegen die Kontake zur "oma" hat. Der letzte Satz ist eine Watsche für beideEltern.
Ich lese das etwas anders:
Leider war Herr X mit dem möglichen Modus nicht einverstanden. Er freute dich zwar darüber, dass er ab sofort die Treffen mit seinen Kindern selbständiger gestalten könne, jedoch war er nicht bereit die einzige, noch bestehende Einschränkung zu akzeptieren. Er sehe nicht ein, auf die Besuche bei Frau Y zu verzichten.
Ich schilderte ihm den Inhalt unseres Gespräches und versuchte ihm erneut deutlich zu machen, dass die Mutter mit dem alleinigen SR sehr wohl bestimmen könne, ob sie ihre Kinder bei der "verhassten" leiblichen Mutter wissen möchte oder nicht. Ausserdem stehe es rechtlich ausser Frage, ob sie dagegen sein dürfe.
Wie sich Herr X in naher Zukunft entscheiden wird, also, ob er auf den Kontakt mit seinen Kindern verzichten wird, wegen dieser Einschränkung, oder ob er die Umgänge unter diesen Bedingungen akzeptiert, konnte er zm Ende des Gespräches nicht sagen. Ich verabschiedete ihn mit der Bitte, zuerst an die Kinder zu denken...ich hoffe, einem der beiden Eltern gelingt es bald, die eigenen Interessen hinter denen der leidenden Kinder anzustellen.
Das Schreiben ist bewusst neutral gehalten. Anhand der fett hervorgehobenen Passagen meine ich, dass der KSB dennoch einen Umgang mit Kontaktverbot zur leiblichen Mutter von Pueppi7376 nicht für die schlechteste Lösung hält.
Eienr von beiden muß sich bewegen. Entweder verzichtet dein Ex auf den gemeinsamen Kontakt mit deine leibl. Mutter oder du verzichtest auf das Kontaktverbot.
Diese Schlussfolgerung ist völlig richtig. Ich interpretiere den letzten Satz nicht als "Ohrfeige", sondern als simple Schlussfolgerung - der KSB hat versucht zu vermitteln, und diese Bemühungen sind gescheitert. Mehr kann er nicht tun!
Und wenn sich nicht ein Elternteil bewegt, ändert sich die Situation auch nicht.
Insgesamt eine bescheidene Situation. Irgendwie kann ich den Vater nicht verstehen - es gibt hier im Forum ziemlich heftige Fälle des Umgangsboykottes durch die Mutter der Kinder. Und anstatt eine einzige Einschränkung zu akzeptieren, verzichtet er lieber völlig auf den Kontakt zu seinen Kindern - und lt. Aussage von Pueppi7376 brauchen die Kinder ihren Vater!
Mir fällt es schwer, auch aufgrund meiner selbst gemachten Erfahrungen als Kind in diesem Fall einen Rat zu geben, wie Pueppi7376 weiter verfahren soll.
Gruß
Martin