Hallo zusammen,
ich denke mir, mein Anliegen passt hier am besten rein, da es von allem etwas ist.
Kurz zu meiner Situation: Trennung von der Frau im September 2012 (Scheidungsjahr läuft), 1 Sohn, der im April 3 wird.
Die Berechnung des Unterhalts steht leider immer noch aus, da ihre Anwältin völlig absurde Zahlen herangezogen hat (hat die Ex auch eingesehen) und mein Anwalt nicht so richtig in die Pötte kommt, da mache ich aber gerade Druck, dass die Berechnung jetzt mal langsam fertig wird. Haben uns darauf geeinigt, dass ich erst mal nach einem Onlinerechner zahle. Meine Ex arbeitet aktuell 20 Stunden die Woche, der Kleine hat einen 35h Kitaplatz, Großeltern wohnen in der Nähe und springen gerne mal ein. Ab Sommer haben wir dann einen 45h Platz. Ich arbeite Vollzeit.
Soweit, so gut, jedoch hatte meine Ex in der letzten Zeit immer öfter Zusammenbrüche, ist auch aktuell krank geschrieben und besucht eine Therapeutin. Ich weiß, dass dies nicht gefaked ist, dafür kennt man sich nach 12 Jahren zu gut. Sie will auch über die Sitution mit mir sprechen, ich will mich da aber eher raushalten, da ich weiterhin den Abstand wahren will, auf der anderen Seite will ich aber auch keinen Unfrieden stiften im Trennungsjahr. Sie sagt auch, dass sie gerade Probleme hat sich in die Rolle der Alleinerziehenden so richtig einzufinden.
Bisher war es immer so, dass der Kleine bei mir jedes zweite Wochenende ist und er von Mittwoch auf Donnerstag bei mir übernachtet und ich ihn in die Kita morgens bringe, jetzt haben wir darüber gesprochen, ob ich zur Entlastung auch mal früher auf der Arbeit Schluss mache und ihn direkt von der Kita hole, das ist in Ausnahmefällen auch kein Problem. Zusätzlich will sie, dass der Kleine an "meinem" WE auch dann von Sonntag auf Montag bei mir übernachtet und ich ihn morgens in die Kita bringe. Bisher war es so, dass ich ihn Sonntag Abend wieder zurück gebracht habe (das war unsere bisherige Vereinbarung).
Mein Problem ist jetzt der schmale Grad zwischen Entlastug der Ex in der aktuellen Situation und aufzupassen, dass sie mir nicht weitere Pflichten permanent aufdrückt. Wie sollte ich da in so einer Situation eurer Meinung nach verfahren?
Ich bin natürlich immer da bin, wenn es um den Kleinen geht, möchte mich ansonsten aber aus dem Leben der Ex komplett raushalten. Sie sagt dann manchmal Dinge nach dem Motto, sie als Mutter weiß was dsa Beste für den Kleinen ist und dann sollte er auch wenn sie mal nicht mehr kann an "ihrem" WE nicht bei meinen oder ihren Eltern, sondern bei mir sein. Wie begegnet man dann solchen "Forderungen"?
Hallo Klaus,
willkommen bei Vatersein.de.
Wie man solchen "Forderungen" begegnet? Indem man sie annimmt.
Hier sind jede Menge Väter, die Dein "Problem" nur zu gerne hätten und sich gerne weiter "verpflichten" lassen würden.
Wieso gehst Du davon aus, dass Dein Anteil an der Erziehung des gemeinsamen Kindes sich mit drei Nächten und zwei Tagen Betreuung in 14 Tagen erledigt hat?
Und warum sollte Dich der Wunsch zum Abstandwahren von der Ex daran hindern, das Kind mehr zu betreuen?
Sei Deiner Ex doch dankbar, dass sie überhaupt arbeiten geht, noch bevor der Kleine 3 wird. Rechtlich ist sie dazu überhaupt nicht verpflichtet. Und auch nach dem 3. Geburtstag ist es nicht einfach durchzusetzen.
Gruss
Tarek
Moin Klaus,
Ab Sommer haben wir dann einen 45h Platz.
Was spricht dagegen, Deiner Ex anzubieten, Sohnemann ab Sommer im wöchentlichen Wechsel zu betreuen (Wechselmodell) ?
Dann ist Ex entlastet und Ihr habt eine feste Regelung.
Gruß
United
Hallo Klaus,
ich stimme meinen Vorrednern zu. Andere Väter wären glücklich, wenn sie in deiner Situation wären. Was den Umgang betrifft.
Wobei ich in einer Sache den Vorschreibern widerspreche. Von wem ging denn die Trennung aus? Von Dir oder von Ihr?
Bzgl ihrer Forderung: "Der Kleiner soll an deinem WE auch bei dir sein" bin ich schon der Meinung klare Grenzen zu setzen. Was du mit deinem Kind unternimmst, wen du als Betreuung einsetzt, sofern du dich nicht selbst kümmern kannst, hat deine Ex nichts anzugehen. (Das liest sich fast genauso wie bei mir:-) )
Es gibt da einen entsprechenden Paragraphen und ein OLG Urteil aus Frankfurt. (findest du u.a. auf: www.trennungsfaq.de)
Hier der Auszug:
Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig, OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02:
Der sorgeberechtigte Elternteil darf eigene Wünsche und Forderungen an den anderen Elternteil nicht durch die Verknüpfung mit der Gewährung des Umgangsrechts mit den Kindern durchzusetzen versuchen.Inakzeptabel ist hierbei zugleich, dass der sorgeberechtigte Elternteil die Kinder derart in den Konflikt mit dem anderen Elternteil einbezieht, dass infolge des für sie entstehenden Loyalitätskonflikts scheinbar selbst den Kontaktabbruch wünschen. Selbst wenn das Verhalten des umgangsberechtigten Elternteils aus pädagogischer Sicht erheblich zu beanstanden sein sollte, so wäre dies doch - in den Grenzen einer Gefährdung des Kindeswohls - als eigenverantwortliches Verhalten hinzunehmen.
Bzgl. Der Therapie deiner Ex, finde ich es wirklich ein schmaler Grad. Daher auch meine Frage von oben, von wem die Trennung ausging. Wenn Sie von ihr ausging, dann kann dir ihre Angst vor dem "alleinerziehende Mutter" am Allerwertesten vorbei gehen. Das hat sie sich dann selbst so ausgesucht.
Aber auch wenn du dich getrennt hast, solltest du hier eine klare Grenze ziehen, was ihre Therapie angeht.
Auch was ihre Angst vor der Alleinerziehung angeht.
Wichtig ist, dass ihr BEIDE für euer Kind da seit und lernt zum Wohle dessen zu handeln. Es wird nicht immer einfach (wie ich selber gestern wieder feststellen musste. (OffTopic). Ich hab die Kids gestern aus dem KiGa geholt und sie waren eher sommerlich angezogen. Die Erzieherin kam auf mich zu und sagte mir das.Auf dem Weg zum Auto und zu meiner Wohnung beklagten die Kinder, dass ihnen kalt ist. Als ich die Kids zu ihrer Mutter brachte, und ihr das mitteilte, was der KiGa gesagt hat, da fühlte sie sich wieder direkt angegriffen.
Ich habe dann auf den Kaffee verzichtet, den sie mir angeboten hat, habe die Kids gedrückt und bin nach Hause gefahren..(OffTopicEnde)
Ich wünsche dir viel Kraft für die nächsten Wochen, Monate, Jahre..
Gruß
Marko
Hallo Klaus,
willkommen bei Vatersein.de!
Diese Regelung, die deine DEF vorschlägt, steht bei uns genauso wortwörtlich in unserer Umgangsregelung:
dann sollte er auch wenn sie mal nicht mehr kann an "ihrem" WE nicht bei meinen oder ihren Eltern, sondern bei mir sein.
Wenn einer von uns selbst an der Betreuung des Kindes gehindert ist (wegen Krankheit, Job o.ä.) dann fragt er/sie zuerst die/den anderen, bevor Dritte hinzugezogen werden.
Das gilt natürlich nicht, wenn mein geschiedener Ehemann sonntags Brötchen holt und seine Next solange mit dem Kleinen den Frühstückstisch deckt. Oder wenn der KV am Wochenende mit seiner Next, mit seinem Bruder und der Schwägerin in seinem Heimatort abends feiern geht, während alle Enkelkinder von meinen Schwiegereltern gehütet werden. Solche Aktionen sind Freizeitgestaltung, da hab ich keine Mitsprache. *winke* @ Marko99: Und das ist auch gut so :thumbup: .
Aber wenn der KV freitags später als sonst frei hat oder montagsfrüh zum Flughafen muss und deshalb unseren Sohn nicht abholen bzw. zur Schule bringen kann, dann ist es mir lieber, der Kleine ist bei mir als bei Fremden.
Umgekehrt springt mein Ex in solchen Fällen ebenso ein - soweit das möglich ist. Als ich neulich krank war, habe ich zuerst den Vater unseres Sohnes gefragt, ob er ihn nimmt. Und nur für die Zeiten, in denen er selbst verhindert war, haben wir Dritte ins Boot genommen.
Aus meiner Sicht ist das ein sehr vorteilshaftest Angebot, das deine DEF dir macht. Das würde ich an deiner Stelle - je eher desto besser - mit ihr schriftlich fixieren.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Danke für eure Einschätzungen. Die Trennung ging im Endeffekt von mir aus, sie sagt aber auch, dass es richtig war und sie mich als Partner nicht vermisst. Das Problem beim schriftlichen Fixieren ist, dass sie dann immer fast ausflippt, weil sie denkt, dass ich ihr nicht vertraue, das ist echt ein Problem. Wie stelle ich das am gschicktesten an?
Nachtrag: ein etwas anderes Thema ist das Geldausgeben bis zum Scheidungstermin. Ich habe bisher eigentlich jetzt immer recht sparsam gelebt. Habe neulich einen kleinen Urlaub für mich und meine neue Freundin in Holland gebucht. Mein Ex hat mir erzählt, dass sie mit dem Kleinen und ihrem Vater (inkl. seiner Freundin) nach itlaien fliegt und die Flüge alleine mal eben stolze 900€ kosten. Da denk ich mir nur, warum soll ich sparen, wenn sie die Kohle so richtig raushaut? ich kann verstehen, dass sie dem Kleinen einen schönen Urlaub bieten will und sie dann Entlastung durch den Vater hat, aber das fand ich dann doch etwas übertrieben. Bin ich dann im Endeffekt der Blöde, wenn es nach der Scheidung zur Verteilung kommt (kein Evevertrag, Zugewinngemeinschaft)? Ich will ja nicht unnütz ganz viel Geld raushauen, aber dann ist es doch wohl nicht übertrieben, wenn ich mir hin und wieder auch etwas leiste? Kauf neuer Anzüge, die ich für die Arbeit brauche, sind schon eingeplant, aber gelegentlich ein kleines Goodie für mich ist in der Situation dann doch wohl auch drin, ohne dass es übertrieben wirkt. Wie seht ihr das?
Moin,
schriftlich fixiert werden muss nichts. Und es nützt im Konfiktfall nicht viel.Lebe einfach den Umgang. Setz Dich mit Deiner Ex zusammen und besprich in freundlicher Atmosphäre, wie ihr zukünftig den Umgang gestalten wollt.
Unterlass alles, was nach Vertragsverhandlungen aussieht, wenn sie darauf empfindlich reagiert. Ihr redet einfach über Eure Vorstellungen zu dem zukünftigen Umgang mit Eurem Kind. Kommt eine (mündliche) Übereinkunft zustande, kannst Du ihr ja
am nächsten Tag ein Protokoll, worüber Ihr Euch geeinigt habt, als Art Gedächnisstütze zumailen.
Wenn der Umgang nämlich nicht funktioniert bzw. wenn Deine Ex bockt, kann nur das Familiengericht Dir helfen. Kein schriftlicher Vertrag, kein Jugendamt oder sonstwer. Und vor Gericht zählt dann der gelebte Umgang, nicht irgendwelche
Absichtserklärungen oder aufgesetzte Schreiben.
Sei freundlich und entspannt und versuche, die gegenwärtig günstige Situation für Dich und Dein Kind bzgl. Umgang zu nutzen.
Viel Glück,
Mux
Moin Klaus,
Ich will ja nicht unnütz ganz viel Geld raushauen, aber dann ist es doch wohl nicht übertrieben, wenn ich mir hin und wieder auch etwas leiste? Kauf neuer Anzüge, die ich für die Arbeit brauche, sind schon eingeplant, aber gelegentlich ein kleines Goodie für mich ist in der Situation dann doch wohl auch drin, ohne dass es übertrieben wirkt. Wie seht ihr das?
Solange du dein Vermögen nicht offensichtlich verschwendest (§1375 Abs. 2 BGB), kann dir niemand vorschreiben, wofür du dein Geld ausgibst. Verschwendung wäre es lediglich, wenn deine Ausgaben unnütz und unverhältnismäßig sind und diese nicht zu deinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen passen.
Der Zugewinnausgleich sowie alle anderen scheidungsrelevanten Details können übrigens bereits vor der Scheidung einvernehmlich geklärt werden, z. B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dieser Weg ist weitaus günstiger und stressfreier, als die Scheidungsfolgen durch das Gericht regeln zu lassen.
Gruß
Brainstormer
Moin Klaus,
nachdem Eure Trennungsabsicht feststeht, wäre es sinnvoll, bestimmte Dinge schon jetzt aufzuteilen. Bei Geld ist das besonders einfach: Teilt es in der Mitte, packt es auf zwei Girokonten, auf die Ihr nur noch allein Zugriff habt - und fertig.
Das ist auf jeden Fall sinnvoller als dass Ihr jetzt bis zur Scheidung argwöhnisch gegenseitig Eure Ausgaben beäugt, sie subjektiv in "sinnvoll" und "sinnlos" unterteilt und jeder von Euch unnötig Geld raushaut nach der Devise "bevor der andere es ausgibt, mache ich das lieber selbst." Ein Streit bei der Scheidung darüber, wer jetzt wieviel Geld wofür ausgegeben hat und ob das nötig oder Verschwendung war, ist unerspriesslich und teuer - vor allem, wenn dann gar kein Geld mehr da ist.
Auch viele andere Dinge (Hausrat, Versicherungen, andere Vermögenswerte) könnt Ihr bereits im Trennungsjahr aufteilen. Das Ziel sollte sein, dass beim Scheidungstermin nur noch die Ehe geschieden werden muss und alles andere bereits geregelt und in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgeschrieben ist. Das kostet am wenigsten Nerven und Geld.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wir haben jeder ein eigenes Konto, von dem wir unsere eigenen Ausgaben bestreiten. Da hat keiner Zugriff auf das Konto des anderen. Gemeinsame Vermögenswerte haben wir zum Glück nicht. Bin heilfroh, dass wir doch kein Haus gekauft haben. :ausgezeichnet:
Es geht eher darum, dass meine Frau nicht unbedingt Geld sinnlos verprasst, um ihren Vermögensanteil zu verringern, scheinbar jedoch nicht so aufs Geld guckt. Ich werde keine Luxusartikel kaufen, aber Anschaffungen wie z.B. Anzüge für die Arbeit werde ich noch im Trennungsjahr kaufen und die ein oder andere Sache wird dann wohl auch eine Nummer größer, bzw. schicker gekauft. Weiß das mit den 900€ für die Flüge auch nur, weil sie mir das gesagt hat. Ich denke nicht, dass sie mir das sagen würde, wenn sie absichtlich Geld "raushauen" würde.
nachdem Eure Trennungsabsicht feststeht, wäre es sinnvoll, bestimmte Dinge schon jetzt aufzuteilen. Bei Geld ist das besonders einfach: Teilt es in der Mitte, packt es auf zwei Girokonten, auf die Ihr nur noch allein Zugriff habt - und fertig.
Einspruch euer Ehren.
Solange die Gütergemeinschaft nicht aufgehoben ist, ist das kein guter Rat, dem anderen jetzt noch schnell Geld zu geben.
Das ist nur sinnvoll, wenn man dem anderen noch voll vertrauen kann, nur wie soll man das in so einer Situation noch beurteilen können?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also unser Geld ist aktuell komplett getrennt, da kommt der jeweils andere nicht dran und das soll auch so bleiben. Ich werd den Teufel tun und meiner Ex jetzt irgendwas zu überweisen. Ich bekomme von ihr noch einien Teil der Kitagebühren zurück, aber das hat auch in der Vergangenheit immer problemlos geklappt.
Eine andere Frage habe ich noch: ich bin seit ca. 3 Monaten mit meiner neuen Freundin zusammen und sie möchte den Kleinen auch mal gerne kennenlernen, natürlich erst mal nur kurz, um ihn daran zu gewöhnen. Ich habe das Thema bei meiner Ex noch nicht angebracht, wir hatten nur mal generell darüber gesprochen und da meinte sie, dass der Kleine einen neuen Parter des anderen erst kennenlernen sollte, wenn man mit dem neuen Partner zusamenzieht, das finde ich jedoch etwas übertrieben.
Wie seht ihr das und wie ist eure Erfahrung an dieser Stelle? Es geht ja nicht darum, dem Kleinen einen neue Mutter vorzustellen, aber sowohl der Kleinen als auch meine neue Freundin sind Teil meines Lebens und ich habe nicht dsa Gefühl, dass es dem Kleinen schaden würde.
