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Man versteht die Welt nicht mehr

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(@jarod45)

Hallo,

@oceanborn    Du kannst sicher sein das ich euch auf dem Laufenden halte.

@Sputnik  Ich glaube die Richterin sah es wohlwollend, dass ich betonte es wäre mir egal wenn meine Ex mich beleidigt, nur eben nicht vor unserem Kind.

An dieser Stelle möchte ich noch auf ein paar Details der Anhörung eingehen.

Zu meinem Sohn wäre erwähnenswert, dass er völlig übermüdet dort angeschleppt wurde. Er musste sicherlich zeitiger als sonst aufstehen, um dann bei Gericht entsprechend abweisend zu sein. Die Richterin merkte sofort, dass eine Unterhaltung mit dem Kind unmöglich war und wendete sich uns Erwachsenen zu.

Die Beschuldigungen meiner Ex gegen mich basierten auf Mails, in denen ich sie angeblich beleidigt habe. Ihre Anwältin bestätigte das ihr die Mails weiter geleitet wurden, aber mehr nicht. Exi wedelte mit einem Ordner herum, in diesem befänden sich die Mails. Vorzeigen musste sie diese nicht.

Was die Richterin aber sprichwörtlich explodieren lies war die Tatsache, dass meine Ex sich gnadenlos aufregte das sie von mir nicht gesiezt wurde, wie sie es verlangt. Die Richterin konnte und wollte nicht verstehen, das man nach 14 gemeinsamen Jahren auf ein SIE besteht. Als meine Ex meinte, dass ich mich damit einverstanden erklärt hätte und sie siezen müsse, korrigierte ich, dass ich ihr nichts versprochen habe und nur geschrieben, dass ich mich bemühen würde. Der Richterin war das egal. Sie meinte das dieses Verhalten für eine geringe Bindungstoleranz spricht und die Erziehungsfähigkeit in frage stellt. Meine Ex bestätigte sogar, das sie unserem Sohn gegenüber sagte 'Ja, jetzt gehst Du zu dem A........', nur weil er sie fragte ob er jetzt zu Papa darf. Ihr Zusatz, das dies das einzige Mal gewesen wäre das sie sich im Beisein unseres Sohnes derart äußerte, wurde sofort von mir als Lüge entlarvt. Ich berichtete dem Gericht von einer weiteren Entgleisung meiner Ex, bei der sie sogar von einer ihrer Bekannten zurecht gewiesen wurde und fragte das Gericht ob ich noch mehr aufzählen solle. Dazu wäre ich ohne weiteres in der Lage.

Mir gegenüber betonte die Richterin, dass sie bei einer Anhörung des Kindes definitiv nicht danach fragen wird wo unser Sohn leben will. Sie wird das auf andere Art und weise herausfinden. Mir wurde freigestellt festzulegen ob ich einen erneuten Termin für die Anhörung meines Sohnes wünsche. Um mir das zu überlegen hätte ich zwei Wochen Zeit, dann würde sie eine Antwort haben wollen.

Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen hatte und mich auch mit meiner ersten Ex und unserem gemeinsamen Kind beraten habe, schickte ich meine Entscheidung per Fax an das Gericht. Ich befürworte eine Anhörung, hatte aber dazu eine Bitte die das Gericht mit einer Verfügung beschließen müsste. In meinem Fax betonte ich ebenso, dass ich dem Gericht gern meine Mails zur Einsichtnahme geben würde, damit man sich selbst ein Bild machen möge ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind. Es wäre nicht meine Art mich der gleichen Fäkalsprache zu bedienen wie meine Ex es tut.

Ich gehe mal davon aus, das die Richterin nächste Woche den Termin festsetzen wird und ich sehen werde ob man meiner Bitte entsprochen hat.

Bis dann.

Jarod45

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 04:17
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Dass sich die Richterin ueber Deine Ex aufgeregt hat ist schon mal ein gutes Zeichen. War bei mir auch so. Manche Leute muss man einfach nur reden lassen, die reden sich um Kopf u Kragen.

Der Anhörung des Kindes hätte ich aber nicht zugestimmt denn erstens kann das Kind bis dahin massiv von der Mutter beeinflusst werden u zweitens würde ich Kind dieser Tortur nicht aussetzen.

Meine 6-jährige Tochter wurde bzgl Sorgerecht befragt. Ich denke Kinder in dem Alter können das nicht einschätzen.

Was sagen JA und VB in ihrem Bericht?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 16:10
(@jarod45)

Hi Bester Papa,

ich habe mit Absicht einen entscheidenden Punkt meines Faxes hier nicht veröffentlicht. Die Richterin lies mich im Prinzip wissen, was auch mein Anwalt meinte, das sie eine Anhörung des Kindes machen möchte, dies aber in meine Befugnis stellt. Ich habe ihr deutlich gesagt, dass es normal nicht sein müsste, wenn sie den ausdrücklichen Wunsch des Kindes nicht berücksichtigt. Daraufhin hat sie mir gesagt, dass sie ihre eigenen Methoden hat. Also, Anhörung.

JA und VP sagten in ihrem Bericht nur, das mein Sohn sich bei der Mutter wohl fühle. Die VP stellte explizid fest, dass das Kind beim ersten Aufeinandertreffen nur so abweisend war, weil sie halt eine "Fremde" war. Beim zweiten Mal wäre das Kind entspannter gewesen.

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 16:21
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